Textdaten
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Autor: Unbekannt
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Titel: Die Gräfin im Rockertwald
Untertitel:
aus: Badisches Sagen-Buch II, S. 305–306
Herausgeber: August Schnezler
Auflage: 1. Auflage
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1846
Verlag: Creuzbauer und Kasper
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Erscheinungsort: Karlsruhe
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Originaltitel:
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Originalherkunft:
Quelle: Commons, Google
Kurzbeschreibung:
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[305]
Die Gräfin im Rockertwald.

Gegen Morgen von Eberstein liegt der Schwann, ein hoher Bergwald, daran stößt der Rockert, der bis nach Reichenthal geht und am Afikal endigt. Der Rockertwald hat drei Theile: den vorderen, mittleren und hinteren Rockert; darin geht seit etlichen hundert Jahren eine Gräfin von Eberstein und klagt ihre Schuld. Viele Leute haben sie schon gesehen und nennen sie das Rockert-Weibele; ihr Rock und ihr Mieder sind von schwarzer Seide, noch von der Trauer um ihren verstorbenen Mann herrührend; auch trägt sie eine Haube von schwarzem Sammet mit einem hohen schwarzen Federbusch. Diese Gräfin wollte einst den Rockert den Leuten von Hilpertsau und Reichenthal entziehen und sprach ihn zu eigen an. Da warb ein Manngericht von Grafen und Rittern berufen und sie sollte einen Eid schwören, daß der Wald ihr eigen sey. Nun trug sie einen Löffel in ihrem dichten Federbuch versteckt und weil man die Löffel auch Schöpfer hieß, so schwur sie: „So wahr mein Schöpfer über mir ist, so wahr gehört der Rockert mir und meinen Söhnen!“ Da ward ihr der Wald zu Recht zuerkannt; sie starb aber nach wenigen Tagen und geht seitdem im Rockert um. Man hat sie oft gehört, wie sie mit einer großen Hunde-Meute das Wild hetzte, gewöhnlich aber hört man sie [306] klagend rufen: Hu! hu! – was weithin über Berg und Thal erschallt. Wer ruhig vorübergeht, dem thut sie nichts zu Leide, wer sie aber ausspottet, dem setzt sie sich auf den Rücken und er muß sie den Berg hinauf und hinab bis an den Bach tragen. Dort fällt sie dann wie ein Maltersack in’s Wasser. Sie hat auch schon einmal drei Männer in den Gumpen eingetaucht. Besonders spuckt sie auf der Gätelwiese, die unten am Rockert liegt.

(Siehe Mone’s Anzeiger etc. J. 1834.)