Textdaten
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Autor: Alois Wilhelm Schreiber
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Titel: Der todte Zeuge
Untertitel:
aus: Badisches Sagen-Buch I, S. 167–168
Herausgeber: August Schnezler
Auflage: 1. Auflage
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1846
Verlag: Creuzbauer und Kasper
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Erscheinungsort: Karlsruhe
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Quelle: Commons und Google
Kurzbeschreibung:
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[167]
Der todte Zeuge.

Im siebenten Jahrhundert kam der heilige Fridolin aus Schottland an den Oberrhein, um auch in diesen noch heidnischen Gegenden die Lehre des Kreuzes auszubreiten. Auf einer grünen Aue, da wo jetzt die Stadt Säckingen sich erhebt, ließ er ein Kloster und ein Kirchlein erbauen. Die Landschaft umher gehörte zwei adeligen Brüdern, Namens Urso und Landolph. Ersterer schenkte zum Heil seiner Seele und mit des Bruders Einwilligung all seine Besitzungen dem Kloster und widmete den Rest seiner Tage frommen Bußübungen. Nach seinem Tode riß jedoch Landolph, über den die, so lang Jener noch lebte, unterdrückte Habsucht nun Meisterin geworden war, gewaltsam Alles wieder an sich, was der Verstorbene der Kirche geschenkt hatte. Da trat Fridolin unerschrockenen Herzens vor sein Angesicht und sprach: „Gib Gott zurück, was Gottes ist und laß ab vom unrechten Gut, denn sonst wird es dir und deinen Kindern nur Unheil zur Frucht tragen.“ „In acht Tagen“ – höhnte Landolph ihm entgegen – „hält der Gaugraf ein Geding im Rheinthal zu Rankwil; dort wollen wir unser Recht suchen, und kannst du meinen verstorbenen Bruder als Zeugen stellen, so begeb’ ich mich all’ meiner Ansprüche!“

Da machte sich Fridolin auf und ging nach Glarus in die Schweiz, wo Landolphs Bruder, Urso, in einer Einsiedlerkapelle begraben lag. Dort warf er sich nieder zum Gebet, schlug sodann mit seinem Stabe dreimal aus die Platte der Gruft und rief: „Urso! Urso! Du bist zu Gericht geladen von deinem Bruder! Säume nicht zu erscheinen zur gesetzten Stunde, um mir als Zeuge beizustehen, damit kein Fluch deinen Namen und deine Ruhe bedrohe!“

Zu Rankwil saß am bestimmten Tage der Landgraf mit seinen zwölf Schöffen, um öffentliches Gericht zu halten. Fridolin und Landolph traten vor seinen Stuhl und brachten ihre Klagen und Einreden vor. – „Mein verstorbener Bruder hat keine Schrift über die Vergabung seiner Ländereien an’s Kloster ausgestellt; nur sein eigenes Zeugniß kann hier gelten. Der ehrwürdige Vater Fridolin soll ihn also stellen, damit er Red’ und Antwort gebe!“

[168] Kaum waren diese Worte über Landolphs Lippen, als es, wie mit Geisterhand, an der Pforte der Gerichtshalle pochte. Die Anwesenden überlief ein kalter Schauer, nur Fridolin blickte ruhig und vertrauensvoll nach der Thüre, die sich langsam öffnete. Und herein schritt Urso, umwallt von seinem langen Todtengewande, mit bleichen marmorstarren Zügen, doch bald belebte sich sein Auge und der farblose Mund erschloß sich zum Reden.

„Wehe dir, Bruder!“ – rief der Todte mit hohler dumpfer Stimme dem bebenden Landolph zu – „Wehe dir, daß du die Ruhe meines Grabes gestört hast, und dreimal Wehe dir ob des Frevels, den du ausüben willst am Eigenthume des Herrn aller Herrn. Mit deiner eigenen Bewilligung habe ich dem Kloster Fridolins meine Besitzungen geschenkt und ach! dennoch muß ich heute zeugen gegen dich. Der Richter entscheide nun!“

Landolph warf sich auf die Kniee. „Auch mein Eigenthum will ich nun der Kirche schenken“ – rief er mit reuzerknirschtem Herzen – „und mein Leben unter Fridolins Gehorsam in einer Klosterzelle beschließen.“

Da lächelte der Verstorbene zufrieden und verschwand. Landolph aber trat wie er gelobt hatte.

Aloys Schreiber.