Der Frohn mißhauet einen Uebelthäter

Textdaten
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Autor: Otto Beneke
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Titel: Der Frohn mißhauet einen Uebelthäter
Untertitel:
aus: Hamburgische Geschichten und Sagen, S. 203–205
Herausgeber:
Auflage: 2. unveränderte Auflage
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1854
Verlag: Perthes-Besser & Mauke
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Erscheinungsort: Hamburg
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Quelle: Google, Commons
Kurzbeschreibung:
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[203]
72. Der Frohn mißhauet einen Uebelthäter.
(1536.)

In der Nacht auf den 1. Februar 1536 wurden in Hamburg drei Menschen todt gestochen; der Mörder eines derselben wurde noch selbigen Tages in Ketten und Banden gesetzt, ein ganz junger Kerl, der früh da angefangen hatte, wo andere Uebelthäter aufhören. Am 17. März wurde er von E. E. Rathe verurtheilt, und nach den üblichen drei Tagen, am 20. hinausgeführt zur Hinrichtung. Und als der Scharfrichter, um ihn zu köpfen, das Schwert schwang, versah er’s und hieb zu hoch, nämlich oberhalb des Mundes hinein statt in den Hals, so daß Unterkiefer und Hals unversehrt blieben, was gräßlich genug ausgesehen haben mag.

Da aber das Volk dies sah, wurde es wild und meinte, sein Recht zu üben, wenn es über den ungeschickten Büttel [204] herfiele und ihn tödtete. Als dieser aber das Ungewitter kommen sah, machte sich auf mit seinem Knechte und lies übers Borgfeld nach Hamm zu, und das wüthende Volk mit Geschrei und Steinwürfen setzte ihm nach. Die Reitendiener ritten auch nach und sprengten zwischen den Flüchtenden und dem Volk hin und her, damit sie letzteres etwas zurückhielten. So bekam der Frohn Luft und erreichte das feste Haus beim Hammerbaum und zog hinter sich die Zugbrücke auf. Während er nun verschnaufte und das Haus von Innen verrammelte, hatte das Volk die Zugbrücke niedergeworfen, und begann mit Bäumen die Thüre zu stürmen.

Mittlerweile hatte E. E. Rath in der Stadt diese Ereignisse vernommen, und schickte nun, was an Reitendienern und Reisigen in der Eile aufzutreiben war, mit Spießen, Schießröhren und Haken bewaffnet hinaus. Als sie zum Hammerbaum kamen, war es die höchste Zeit. Der Frohn und sein Knecht hatten sich tapfer gewehrt, ihr Leben theuer verkaufen wollen, und von oben herab Steine und Ziegel auf das Volk geworfen, davon ein Kerl todt geblieben und mehrere verwundet waren. Aber den Angriff der Reisigen hielt das Volk nicht aus, so daß der Frohn und sein Knecht, die sich schon ihres Lebens verziehen hatten, befreit, und Abends gegen 5 Uhr sicher in die Stadt geleitet werden konnten.

Der arme Sünder hatte übrigens trotz dem, daß er „mißgehauen“ war, dennoch an jenen Fehlstreiche des Frohns sein junges Leben gelassen. Er blieb auch todt, trotz der Rache, die das Volk zu nehmen gedachte. Aber eine gute Folge hatte die Sache doch für ihn oder für seine Familie. Sein Körper wurde nämlich nicht wie sonst bei Enthaupteten gebräuchlich, mit aufgepfähltem Kopf aufs Rad gelegt, oder als Cadaver eines Maleficanten auf dem Galgenfelde verscharrt. Denn sein Stiefvater nahm gleich vier erbgesessene Bürger [205] zu Zeugen, daß der Delinquent „übel gerichtet“ sei, und damit bewies er klärlich, daß ihm zuviel geschehen sei, was über Recht und Urtheil hinaus gehe, was also nicht anders gebessert werden könne, als durch ein ehrlich Begräbniß. Da nun auch der arme Teufel gar nicht eigentlich enthauptet folglich das übliche Verfahren nicht genau anzuwenden war, so gab E. E. Rath zur Beruhigung der aufgeregten Gemüther darin nach, und ließ es geschehen, daß der Körper im anständigen Sarg in St. Jürgen beerdigt wurde. Für solche Milde aber erholte er sich auch wieder an den Anstiftern des Aufruhrs. Alle, die den Frohn thätlich verfolgt und ihn im Hammerbaum belagert hatten, soweit man ihrer habhaft werden konnte, wurden mit Gefängniß oder Geldbußen bis zu 10 Jochimsthaler angesehen; und einige, die deshalb entwichen waren, mußten bei ihrer Rückkehr ebenmäßig tüchtig bezahlen, was man damals nannte: „in die Büchse blasen.“

Anmerkungen

[382] Diese in mehrfacher Hinsicht lehrreiche Geschichte erzählt ein Gleichzeitiger im I. Hefte der Hamb. Chroniken, herausg. von Lappenberg S. 107.