Das älteste Denkmal constitutioneller Volksrechte

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Titel: Das älteste Denkmal constitutioneller Volksrechte
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aus: Die Gartenlaube, Heft 33, S. 534–536
Herausgeber: Ernst Keil
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Erscheinungsdatum: 1873
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
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Das älteste Denkmal constitutioneller Volksrechte.


Es war am fünften Juli dieses Jahres, als der Erzherzog Rudolf, Kronprinz von Oesterreich, auf seiner Fahrt nach Hüttenberg den Kärnthener Bahnzug am Zollfelde halten ließ, um mit seinem Gefolge ein ehrwürdiges Denkmal zu besichtigen, eine Stätte, auf welcher seine Vorfahren, die Herzöge von Kärnthen, das Versprechen guter christlicher Regierung in die Hände des Herzogbauers gelegt haben – den Herzogsstuhl. Dieses Erinnerungszeichen, welches wohl das älteste Denkmal verbriefter Volksrechte genannt werden kann, liegt an der Landstraße von St. Veit nach Klagenfurt auf einem ausgedehnten Weidefelde.

Anknüpfend an den Besuch, den der österreichische Kronprinz dem historischen Ueberbleibsel uralter Volksrechte jüngsthin abstattete, führen wir unseren Lesern dieses interessante Vermächtniß früherer Tage heute in Bild und Wort vor.

Wo jetzt der Herzogsstuhl steht, befand sich früher die alte Römerstadt Virunum, die Haupt- oder doch eine der ersten Städte Noricum’s, die mit den zahlreichen Landhäusern vornehmer Römer sich weithin an den das Thal rings begrenzenden Bergabhängen ausdehnte; zu allen Zeiten und ganz vor Kurzem wurden hier schöne Funde aus der Römerzeit aus der Erde gegraben, die im Antikencabinet in Wien und im historischen Museum zu Klagenfurt aufbewahrt werden. Später aber im Mittelalter, nachdem die Stadt der Römer im Getümmel der Völkerwanderung lange zerstört oder verlassen worden, war die Gegend, auf der sie gestanden, wieder der Mittelpunkt neu beginnenden Culturlebens und gerade dieser Punkt der Schauplatz einer Ceremonie geworden, die wohl werth ist, unser Interesse in Anspruch zu nehmen.

Nicht fern vom Herzogsstuhl, von diesem aus sichtbar, liegt an einer mäßigen Anhöhe die Pfarrkirche Karnburg, in deren Nähe die alte Karantanerburg stand, welche der Hauptsitz der alten, besonders der slavischen Herzoge von Kärnthen war; in der Umgebung der noch vorhandenen Ruinen stand noch vor Kurzem der seitdem in das Museum von Klagenfurt übergegangene „Fürstenstein“, der mit zu der erwähnten feierlichen Ceremonie verwandt wurde. – Hier fand nämlich seit ältesten Zeiten bis zu Anfang des fünfzehnten Jahrhunderts eine eigenthümliche, in vieler Beziehung merkwürdige Einsetzung und Huldigung der Herzoge von Kärnten statt, welche von den Chronisten ziemlich übereinstimmend in folgender Weise beschrieben wird.

Der vom Reiche mit Kärnthen belehnte Fürst, der nach altem Gebrauche eingesetzt werden sollte, begab sich mit seinem Gefolge auf das Saal- oder Zollfeld, wie die Gegend damals genannt wurde und noch jetzt genannt wird, und zwar zuerst nach der Karantanerburg. Der Fürst erschien im grauen, groben Bauerngewande mit einem rothen Gürtel, woran eine große Tasche hing, in die er Brod, Käse, sein Geräth und ein mit rothen Riemen gefaßtes Jagdhorn gelegt hatte. Darüber hatte er einen grauen Mantel geworfen. Auf dem Haupte trug er einen Bauernhut von gleicher Farbe mit einer Schnur und an den Füßen roth gebundene Bauernschuhe. In der Hand hielt er einen Stab.

Auf dem erwähnten Fürstenstein saß ein Bauer aus dem Geschlechte der Edlinger (auch Herzogbauer genannt), an welches dieses Recht durch Abstammung vererbt worden. Ihn umgab in weitem Kreise das Volk von Kärnthen. Es begann nun der Zug des Landesfürsten zu dem auf dem Steine sitzenden Bauern, wobei zwei aus den Edlen des Landes ihm zunächst gingen und ein gefleckter Stier und ein geflecktes Pferd geführt wurde. Hinter ihnen schritten im höchsten Prunke die Vornehmen und Edlen des Landes einher, darunter insbesondere der Graf von Görz als Pfalzgraf. Sobald der Herzog mit seinem Gefolge bei dem Bauer angelangt war, fragte ihn dieser:

„Wer ist dieser, den Ihr mit Euch einherführet?“ worauf die Begleiter erwiderten:

„Es ist der neue Herzog; ihn hat der Herr gesandt. Du sollst ohne Säumen ihm den Stuhl einräumen.“

„Das thue ich nicht!“ antwortete der Bauer, „wenn Ihr mich nicht versichert, daß er dessen werth sei.“

„Das geloben wir Dir,“ war die Antwort der Edlen, die der Bauer weiter fragte:

[535] „Ist er ein Freigeborner? Ist er ein Freund und Vertheidiger des wahren Glaubens? Wird er ein gerechter Richter, ein Beschützer der Wittwen und Waisen, der Armen und Unglücklichen sein?“

„Wir geloben Dir, daß er dies ist und sein wird. Er wird Dir einen Eid schwören. Du sollst sechzig Pfennige, den gefleckten Stier und das Pferd erhalten, und Dein Haus wird frei von allen Abgaben sein.“

Hierauf gab der Bauer dem Herzoge einen Backenstreich, ermahnte ihn, sein Versprechen zu halten und entfernte sich, die beiden Thiere mit sich fortführend. Der Herzog bestieg hierauf den Stein, schwang, auf demselben stehend, das entblößte Schwert nach allen Seiten und gelobte, ein gerechter Richter und Vertheidiger des Glaubens sein zu wollen. Zuletzt that er aus seinem Bauernhut einen Trunk frischen Wassers und beendete damit die Feierlichkeit. Nun begab sich der Herzog mit allem Gefolge in die Kirche zu Maria-Saal, wo ein Prälat die Messe las und den Herzog, noch im Bauernkleide, segnete. Erst zum darauf folgenden Mahle erschien er im fürstlichen Gewande. Nach aufgehobener Mahlzeit begab sich Alles auf das Zollfeld, wo der Herzogstuhl steht.

Der Herzogsstuhl bei Klagenfurt.

Dieser hat zwei durch eine Rücklehne getrennte Sitze. Auf dem gegen Ost gekehrten nahm der Herzog Platz, empfing die Huldigung, sprach Recht und vertheilte die Lehen; auf dem andern ließ sich der Graf von Görz nieder und vertheilte die ihm in Kärnthen zustehenden Lehen, womit die ganze Inaugurationsfeier zu Ende war.[1]

In späterer Zeit entzogen sich die Landesfürsten der Einsetzungsceremonie in Karnburg und empfingen nur, auf dem Herzogsstuhle sitzend, die Huldigung der Landstände, leisteten dagegen das Versprechen und den Eid, die Rechte des Landes aufrecht zu erhalten. – So war die Feier am Herzogsstuhle in Kärnthen, die dem Eide eines Fürsten auf die Verfassung der Sache nach völlig gleich kam.

Der Fürstenstein, der noch vor ein paar Jahren auf einem Acker unweit der Kirche von Karnburg stand, ist nun im Museum zu Klagenfurt zu sehen und hat vollkommen die Form des obersten Theiles eines Säulenschaftes mit dem Capitäl, mit einer Höhe von beiläufig einundeinhalb Fuß; auf der oberen Fläche des Capitäls erkennt man noch die Spuren des eingemeißelten kärnthnerischen Wappens. Nach der ganzen Form des Steines zu schließen, wurde er aus den Ruinen von Virunum hierher gebracht und als Fürstenstein gebraucht, zu welchem Zwecke wohl später das Landeswappen eingemeißelt wurde.

Der Herzogsstuhl selbst besteht, wie schon erwähnt, aus zwei Sitzen, die durch eine Rücklehne getrennt sind, die, aus einem Stücke gemacht, sechs Fuß hoch ist. Die Sitze selbst sind aus ganz roh geformten ungleichartigen Steinen zusammengesetzt. Aus dem Umstande, daß nicht zusammenpassende Steine zum Aufbau verwendet und nothdürftig zu Sitzen zusammengestellt wurden, geht deutlich hervor, daß sie nicht eigens für den Herzogsstuhl angefertigt, sondern, wie sie eben vorgefunden, auch benutzt worden sind; höchst wahrscheinlich wurden auch diese Steine den Ruinen der verlassenen Römerstadt entnommen und, entsprechend der rauhen Zeit, bei Auswahl und Aufbau ohne Sorgfalt und Schönheitssinn zu Werke gegangen. Im Jahre 1834 hat man den Herzogsstuhl mit einem Eisengitter umgeben, zunächst wohl, um ihn als solchen kenntlich und die Vorübergehenden darauf aufmerksam zu machen; denn geschützt ist er durch seine massive Schwere und Kunstlosigkeit wohl zur Genüge.

Zwei Inschriften finden sich am Stuhle. Die eine an der Lehne soll deutlich Rudolphus dux geheißen haben, ist aber gegenwärtig ganz und gar unleserlich. Die andere befindet sich an den Steinen, welche die nordwestliche Ecke des Stuhles bilden, läuft von oben nach unten und läßt deutlich die Worte „Masueti veri“ erkennen; auf einer andern Seite kommt noch einmal das Wort „Veri“ vor. – Jarnik, der überhaupt das ganze Denkmal den Slaven vindiciren wollte, erklärte diese Inschrift für slavisch und deutet sie so: „Er hat den wahren Glauben“, was auch frageweise genommen und so mit der dem Herzog vorgelegten Frage in Verbindung gebracht werden kann. Der gegenwärtige Director des kärnthischen Geschichtsvereines M. v. Moro aber hat aus der Stellung und Art der Buchstaben, so wie aus dem Sinne und Klang der Worte das Unwahrscheinliche dieser Annahme nachgewiesen und die näherliegende aufgestellt, daß, wie die Steine Römersteine, auch die Inschrift eine römische sei. Leider hat in neuester Zeit ungeachtet des Gitters eine frevelnde Hand die theilweise schon schwer leserlich gewordenen Buchstaben besser auszumeißeln versucht und dadurch jede weitere Untersuchung unmöglich gemacht.

Der Zeitpunkt, wann der Herzogsstuhl errichtet und die beschriebene Ceremonie eingeführt worden, läßt sich mit Bestimmtheit nicht festsetzen, doch ist es wahrscheinlich, daß sie aus der Zeit der slavischen Fürsten des Landes, aus dem Ende des siebenten oder dem achten Jahrhundert stamme. Ein Kärnthner Chronist sagt, nachdem die Heiden (Avaren) das Land verwüstet und wieder abgezogen, habe das Volk sich aus einem christlichen Bauerngeschlechte einen Herzog gewählt und auch für die Zukunft die Belehnung des Herzogs durch einen Bauern eingeführt. So erklärt sich die Ceremonie mit den dabei vorkommenden Fragen allerdings ziemlich ungezwungen.

Sie hat sich, so alt sie war, lange erhalten, auch nachdem die Slaven wieder vertrieben worden waren. Herzog Ernst der Eiserne war der letzte Fürst, der am 18. März 1414 dem Inaugurationsacte am Fürstenstein in Karnburg sich unterwarf. Die folgenden Regenten empfingen meistens die Huldigung der Landstände am Herzogsstuhl und unterließen die Einsetzung und Eidesleistung gegen Ausstellung einer schriftlichen Schadlosverschreibung und Bestätigung der Privilegien. Der letzte Fürst, der auf dem Herzogsstuhle saß und die Huldigung empfing, war Erzherzog, dann Kaiser Ferdinand der Zweite. Am 28. Jänner 1596 unterzog er sich der Ceremonie. Ferdinand der Dritte und Vierte ließen die Huldigung durch Bevollmächtigte, aber noch am Herzogsstuhle, die folgenden aber im Landhause zu Klagenfurt vornehmen.

Länger als der Gebrauch am Zollfelde waren die Rechte des Herzogbauers aufrecht erhalten, wie der Bauer genannt wurde, in dessen Familie das Recht, auf dem Stuhle zu sitzen und den Herzog einzusetzen, vererbt wurde; er wurde auch Edelbauer, Edlinger oder geradezu Herzog genannt und hatte seinen Wohnsitz in Blasendorf. Es ist unbekannt, wann und wie die Familie zu diesem Rechte gelangte; urkundlich nachweisbar ist nur, daß dem Edlinger vom Erzherzog Ernst dem Eisernen 1414 die Steuerfreiheit für seine zwei Huben in Blasendorf ertheilt wurde; die folgenden Regenten bestätigten diese Freibriefe, so Kaiser Leopold der Erste im Jahre 1660 in Klagenfurt, wo er den Herzogbauer vor sich kommen ließ und zur kaiserlichen Mittagstafel zog. – Die letzte diesbezügliche Urkunde ist die Verordnung des Kaiser Franz vom 15. Februar 1823, womit er dem Josef Edlinger [536] Steuerfreiheit etc. erneuerte, der jedoch, der letzte seines Geschlechtes, noch im nämlichen Jahre starb.

Einige andere sonderbare Rechte, die nach einigen Chronisten einheimische Familien geübt haben sollen, sind schon weit früher erloschen, aber an sich merkwürdig genug. So sollen die Gradeneker das Recht gehabt haben, so lange der Herzog am Stuhle saß, wo immer im Lande Heu zu mähen und zu behalten. Die Portendorfer und nach ihnen die Mardoxe waren berechtigt, während dieser Zeit, was immer für Gut, dessen Eigenthümer sich mit ihnen nicht abfinden wollte, abzubrennen, ja denen von Rauber stand es zu, so lange der Herzog belehnte und Recht sprach, beliebig im Lande zu plündern. In der That finden sich auf das sogenannte Brennamt bezügliche Urkunden noch aus dem Jahre 1414 vor. Wahrscheinlich sollten diese Rechte das Volk die Schrecken der herrenlosen Zeit und damit das Bedürfniß fühlen lassen, demselben durch schnelle Einsetzung des Landesfürsten ein Ende zu machen.

Alle diese Rechte sind, wie das Feudalrecht überhaupt, verweht worden, von dem frischen Lebenshauche, den das wieder erstandene Recht des Volkes zur Selbstbestimmung und -Regierung durch die Thäler wehen ließ. Ueber den Boden, der nur wenige Reste des einst so reichen Lebens der römischen Pflanzstadt Virunum birgt, eilt nun fröhlich die Locomotive durch das Thal, in welches alte Thürme und Mauerreste längst zerfallener Burgen neugierig herunter schauen, in welchem aber doch wohlerhalten und in ehrender Umfriedung der Herzogsstuhl steht, wohl das älteste Denkmal constitutioneller Volksrechte.



  1. Den ganzen Vorgang hat Anastasius Grün in seinem „Pfaff von Kahlenberg“ sehr schön besungen.