« Kapitel B 15 Beschreibung des Oberamts Urach Kapitel B 17 »
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16. Neuhausen,

ein evangel. Pfarrdorf mit Marktgerechtigkeit, zur Unterscheidung von andern gleichnamigen Orten „Neuhausen an der Erms“ genannt, 25/8 St. unterhalb Urach an der Landstraße und der Erms mit 1148 Einw. Den großen Zehnten und den Weinzehnten hat der Staat, den kleinen und den Heu- und Öhmd-Zehnten die Pfarrstelle zu beziehen. Die Grundgefälle betragen 338 fl. und werden fast ganz, von dem Staate bezogen.

Neuhausen hat eine sehr günstige Lage am Fuße der Alp und an der Ausmündung des Ermsthals aus dem Gebirge. Die größtentheils fruchtbare Markung vereinigt Acker- und Wiesenbau mit Weinbau und Obstzucht in einem glücklichen Verhältnisse. Die Einwohner haben das Lob der Häuslichkeit und großer Betriebsamkeit, und der Ort ist einer der wohlhabendsten des Oberamts, s. S. 57. Er hat ein Rathhaus und ein Schulhaus mit 2 Schulen, einer Knaben- und einer Mädchen-Schule, 2 Jahrmärkte – Krämer-, Vieh- und Flachsmärkte, 2 Schildwirthschaften und eine Mahlmühle. Die Pfarrkirche, welche etwas erhöht steht, wurde 1754 neu gebaut. Filial der Kirche ist Glems.

N. war vor Zeiten eine Achalmische Besitzung und kam durch Stiftung der Grafen Cuno und Luitold von Achalm und ihrer Dienstleute an das Kloster Zwiefalten. S. Dettingen. Damals schon hatte der Ort, wie oben S. 69 gezeigt ist, Obst- und Weinbau, und der Zwiefalter Mönch Ortlieb macht eine äußerst reizende Schilderung von der Lage des Orts. Das Kloster hatte seinen eigenen Oberpfleger in dem Orte, bis dieser durch den Vertrag von 1750 an Würtemberg kam. Die Güter und alles Eigenthum zu N. waren drittheilig; 1529 erließ das Kloster den Einwohnern diese Last gegen Einführung der Weglösung und des Handlohns. Sulger II. 122. Die Kirche von N. war ursprünglich| eine Filialkirche von Dettingen, 1431 stiftete die Gemeinde eine Frühmesse oder Caplaney, nachdem schon 1417 ein Reutlinger Bürger 51/2 Mansmad Wiesen „der Frühmeß, die man stiften will, in die Capelle zu Neuhausen“ vermacht und 1428 die Geschwister „Tufenli“ (Teufel?) zu Reutlingen ihre Güter zu N. an die Gemeinde zu N., „welche eine Frühmeß in der dortigen Capelle stiften will“, verkauft hatten. Im Jahr 1486 erhielt die Caplaney pfarrliche Rechte, laut Vertrags zwischen Propst und Capitel zu Dettingen und Schultheiß und Richtern der Dörfer Neuhausen und Glems. Graf Eberhard d. ä. vergönnt hierbey, als Lehensherr der Caplaney-Pfründe, dem Stift Dettingen, das der rechte Pfarrherr bleiben sollte, die Einverleibung der Pfründe N. Das Stift verpflichtet sich dagegen, einen Caplan in N. zu unterhalten, der N. und Glems mit allen pfarrlichen Rechten versehen solle. Nach der Auflösung des Stifts, 1518, wurde von Herzog Ulrich bestimmt, daß der Pfarrer zu Dettingen dem Caplan zu N. für die pfarramtlichen Verrichtungen jährlich 10 Pf. Heller zu reichen, dagegen aber wie bisher alle pfarrlichen Nutzungen zu genießen haben solle. Die Reformation scheint endlich das Band ganz aufgelöst zu haben. S. Glems. Der Umstand, daß Würtemberg das Patronatrecht und die Vogtey über die Kirche hatte, war Ursache, daß die Kirchen-Reformation, der Zwiefaltischen Herrschaft ungeachtet, auch zu N. eingeführt wurde.



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