« Kapitel B 9 Beschreibung des Oberamts Sulz Kapitel B 11 »
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Dornhan,

Gemeinde II. Klasse mit 1716 Einw., wor. 24 Kath. a. Dornhan, Stadt, 1561 Einw. b. Brandeck, Haus, 9 Einw. c. Braunhalden, Haus, 14 Einw. d. Dobel, Hof, 17 E. e. Gundelshausen, Weiler, 115 Einw. – Evang. Pfarrei; die Kath. sind nach Hochmössingen, OA. Oberndorf, eingepfarrt.

Die Stadt liegt 21/2 Stunden westlich von der Oberamtsstadt, unter dem 48° 20′ 58,73″ nördlicher Breite und 26° 10′ 31,67″ östlicher Länge (Kirchthurm). Im Ort besteht ein Postamt und eine Apotheke. Auf der Hochebene zwischen dem Heimbach- und Bettenhauser Thale hat die ursprüngliche ummauerte Stadt zwischen zwei kleinen, gegen das Bettenhauser Thal ziehenden Schluchten eine freie, gesunde Lage und war auf dieser Seite natürlich fest, wie denn die Stadt, mit ihren auf die Stadtmauer hingebauten Häusern, von dem Thal aus gesehen, heute noch einem wohl befestigten Orte gleicht. Dieser Stadttheil hatte vier Thore, das obere Thor, welches im Jahr 1830 abging, das im Jahr 1847 abgebrannte mittlere Thor, das schon früher abgegangene Pfarrthor und das untere Thor. Die Stadtmauer ist| auf der südlichen und nordöstlichen Seite noch größtentheils vorhanden, während sie an den übrigen Seiten der Stadt nur stellenweise sich noch erhalten hat. Im Jahr 1637 und am 25. Juli 1718 brannte, das letzte Mal durch einen Blitz, die innerhalb der Ringmauern gelegene Stadt in ein paar Stunden gänzlich ab (Kirche, Pfarr- und Schulhaus, im Ganzen 106 Gebäude) und am 8. Juli 1847 ist abermals ein Theil derselben ein Raub der Flammen geworden (21 Hauptgebäude und 11 weitere bedeutend beschädigt); seit dieser Zeit hat das Städtchen im Innern einige regelmäßige Straßen und ansehnliche Gebäude erhalten, während die älteren Stadttheile enge und winkelig sind.

Die Vorstädte, welche zusammen einen weit größeren Raum als die eigentliche Stadt einnehmen, sind 1) die an der nördlichen und nordwestlichen Seite gelegene sog. Breite und die neuen Häuser; 2) der Stadttheil vor dem früheren oberen Thor gegen das Schafhaus und gegen Busenweiler hin, und die Ziegelhütte; 3) auf der südlichen Seite ganz in der Nähe der Stadt „der Bühl und das Loch“ und 4) einige Minuten südlich von der Stadt liegen etwa 12 Häuser bei den zwei Ziegelhütten. Die Vorstädte sind meist unregelmäßig und weitläufig angelegt, jedoch, wie auch die innere Stadt, mit guten, reinlich gehaltenen macadamisirten Straßen versehen. Öffentliche Plätze sind der Kirchplatz an der Pfarrkirche, der beim Rathhaus gelegene Marktplatz und der Viehmarkt in der Vorstadt Breite. Eine besondere Zierde der Stadt sind die auf öffentlichen Plätzen, wie in den Straßen gepflanzten schönwüchsigen Linden.

Von öffentlichen Gebäuden sind zu nennen:

1) Die Pfarrkirche, welche Eigenthum des Kirchspiels ist, in der südwestlichen Ecke der Altstadt gelegen. Sie wurde, nachdem die frühere im Jahr 1718 theilweise abbrannte, mit der Benützung der stehen gebliebenen, mehrfach veränderten Überreste wieder hergestellt und bildet deßhalb ein Gebäude aus den verschiedensten Bauperioden. Die nördliche Seite des Langhauses, welche aus der Zeit nach dem Brande stammt, hat geradlinige schmucklose Fenster, während die südliche spätgermanische Fenster zeigt, mit Ausnahme eines romanischen Rundbogenfensters, welches sich noch von der ursprünglichen Kirche erhalten hat. Der mit einem halben Achteck schließende Chor ist ebenfalls im spätgermanischen Styl ausgeführt, dagegen stammt die Sacristei aus der frühgermanischen Periode; eines der in den spitzen Bogentheilen schön gefüllten Sacristeifenster enthält auf dem unteren, schräge eingehenden Gesimse einen aus Stein gehauenen| Löwen, von dem der Mittelstab des gepaarten Fensters ausgeht. Der viereckige massive Thurm, welcher mit seiner westlichen Seite an die Stadtmauer sich anlehnt, gehört in seinen unteren Theilen der romanischen Periode an; er ist mit einem blechbeschlagenen Zeltdach versehen und enthält 4 Glocken, die im Jahr 1796 von Blüher in Stuttgart gegossen wurden. Das Innere der Kirche ist reinlich, jedoch geschmacklos hergestellt und hat in dem Langhause außer einigen Grabdenkmalen aus neuerer Zeit und einem schön gemalten Herzogl. Württ. Wappen an der hölzernen Decke nichts Bemerkenswerthes; den Chor deckt ein schön construirtes Netzgewölbe, dessen Schlußsteine jedoch mit ganz unbedeutenden Malereien versehen sind. Zu dem unteren Stockwerke des Thurms, das mit einem Kreuzgewölbe gedeckt ist, führt ein runder Triumphbogen, der ebenfalls an den romanischen Styl erinnert.

2) Das in der Nähe der Kirche von drei Seiten frei stehende Pfarrhaus hat eine gesunde Lage mit freier Aussicht und ist im Jahr 1720 erbaut worden. Die Baulast desselben hat der Staat.

3) Das Schulhaus, welches ein Lehrzimmer und die Wohnung des Schulmeisters enthält, steht neben dem Pfarrhause.

4) Das Rathhaus wurde, nachdem das frühere im Jahre 1831 abbrannte, in einem modernen Styl großartig erbaut; es enthält außer den Gelassen für den Gemeinderath noch zwei Lehrzimmer und die Wohnung für den Unterlehrer. Im Ganzen unterrichten an den Schulen 2 Schulmeister und 1 Unterlehrer. Der zweite Schulmeister wohnt gegen Hausmietheentschädigung in einem Privathause.

Ein Gemeinde-Back- und Waschhaus ist vorhanden, ebenso unter einem Dache ein Armen- und Schafhaus, welches außerhalb der Stadt liegt.

Der herrschaftliche Fruchtkasten ist im Jahr 1857 abgebrochen worden.

Das ehemalige Oberamteigebäude, später Kameralverwaltung, steht an der nordöstlichen Ecke der Stadtmauer, und ist in den 1820ger Jahrgängen in Privathände übergegangen. Der Begräbnißplatz liegt außerhalb (westlich) des Orts in der Nähe des Feuersees.

Früher hatte der Ort häufig Wassermangel, dem nun mittelst eines im Jahr 1834 errichteten Wasserwerks für immer begegnet wurde; dasselbe besteht in einem Druckwerk, welches das Wasser von dem Bettenhauser Thal in einer gegen 400 Ruthen langen eisernen Teichellage der Stadt zuführt und daselbst drei reichlich laufende Brunnen speist, während die Schöpfbrunnen und Cisternen, welche| früher bestanden, nunmehr meist eingegangen sind. In der Vorstadt Bühl und Loch, wie auch bei der Ziegelhütte, bestehen ebenfalls zwei nie versiegende treffliche Brunnen, die jedoch ihr Wasser nicht von dem künstlichen Wasserwerk erhalten. An der westlichen Seite des Orts befindet sich ein Feuersee, die sog. Leimengrube. Die Markung ist im Allgemeinen wasserarm mit Ausnahme des Bettenhauser Thals, in welchem der sog. Zitzmannsbrunnen der bedeutendste ist und dessen Wasserkraft zum Treiben des Rads an dem Wasserwerk benützt wird. Periodisch fließende Brunnen sind mehrere vorhanden.

Die im Allgemeinen fleißigen Einwohner befinden sich in ziemlich guten Vermögensumständen. Der vermöglichste Bürger besitzt gegenwärtig 120 Morgen Felder, der sog. Mittelmann 18–20 Mrg. und die Unbemittelten 2–3 Morgen. Unterstützung von Seiten der Gemeinden genießen etwa 20 Kinder. Die ländliche Tracht und Sitte hat sich hier noch unverdorbener erhalten als in vielen Dörfern. Eine löbliche Sitte ist, daß die jungen Leute sich Sonntag und Feiertag in den Abendstunden vor der Stadt an dem sogenannten Zollstock versammeln und gemeinschaftlich Volkslieder absingen; später trennt sich das Häuflein und zieht parthienweise Arm in Arm singend durch die Stadt. Die Haupterwerbsquellen bestehen in Feldbau und Viehzucht. Die Gewerbe sind nicht bedeutend und dienen meist nur den örtlichen Bedürfnissen; früher bestanden zwei Erzwaschen und gegenwärtig wird von Einzelnen noch Bohnerz und Grunderz auf den Feldern gesammelt.

Die Stadt hat das Recht, alljährlich vier Vieh- und Krämermärkte abzuhalten, auf denen übrigens außer dem Viehhandel wenig Verkehr stattfindet.

Die ausgedehnte Markung hat, mit Ausnahme der Gehänge gegen das Heimbach-, Bettenhauser- und Dobelbach-Thal, eine ziemlich ebene Lage und im Allgemeinen einen fruchtbaren Boden, der reichlichen Ertrag an Feldfrüchten und Futter liefert; er besteht meist aus den Zersetzungen des Hauptmuschelkalks, dem nicht selten eine Bedeckung von Lehm, mit Grunderz gemengt, zukommt, welch letzterer eine reichliche Düngung bedarf. Im Bettenhauser Thälchen befindet sich ein Tuffsteinbruch.

Wegen der hohen Lage ist die Luft etwas scharf, jedoch gesund, und feinere Gewächse, wie Gurken, Bohnen etc. gedeihen noch; sogar die Traube reift in ganz günstigen Jahren an Kammerzen. Frühlingsfröste schaden öfters, während Hagelschlag zu den Seltenheiten| gehört. Die Ernte tritt um 8 Tage später ein als in der Mühlbachgegend.

Die Landwirthschaft wird im System der Dreifelderwirthschaft gut und fleißig betrieben; verbesserte Ackergeräthe, wie der Suppinger Pflug, die eiserne Egge, die Walze etc. haben allgemein Eingang gefunden. Man baut von den gewöhnlichen Cerealien vorzugsweise Dinkel und Haber; in der zu 5/6 angeblümten Brache werden hauptsächlich Kartoffeln und dreiblättriger Klee, überdieß Kohlraben, Kraut, Erbsen, Wicken, ziemlich Reps, Flachs und Hanf gebaut; letztere auch in besonderen Ländern. Bei einer Aussaat von 9–10 Simri Dinkel, 6 Simri Haber, 4 Simri Gerste, 31/2 Simri Roggen wird der durchschnittliche Ertrag eines Morgens zu 6–8, ausnahmsweise 10 Scheffel Dinkel, 5–6 Schfl. Haber, 4 Schfl. Gerste und 4 Schfl. Roggen angegeben. Über den eigenen Bedarf können jährlich 800 bis 1000 Scheffel Dinkel und 3–400 Scheffel Haber ins Badische verkauft werden. Die Preise der Äcker bewegen sich von 50 bis 400 fl. und die der Wiesen von 150–600 fl. Der natürliche Wiesenbau ist nicht ausgedehnt und beschränkt sich hauptsächlich auf das Bettenhauser Thal und das Dobelthälchen, dagegen wird auf den willkürlich gebauten Feldern in namhafter Ausdehnung ergiebige Graswirthschaft getrieben. Die Wiesen sind zwei-, theilweise dreimähdig und ertragen durchschnittlich 25–30 Ctr. Heu und 12–15 Ctr. Öhmd per Morgen; etwa 100 Morgen können bewässert werden.

Die Obstzucht, welche sich hauptsächlich mit späten Mostsorten und Zwetschgen beschäftigt, ist unbedeutend und beschränkt sich auf die um den Ort gelegenen Baumgärten.

Der Rindviehstand (Landschlag mit Simmenthaler Kreuzung) ist beträchtlich und bildet eine Haupterwerbsquelle der Einwohner; die Gemeinde hat vier Simmenthaler Bastardfarren zur Nachzucht aufgestellt, die ein Bürger gegen Nutznießung von Gemeindegütern verpflegt. Der Handel mit Zug- und Melkvieh ist beträchtlich. Die Gemeinde hat das Recht, das Vieh in die auf der Markung gelegenen Staatswaldungen auszutreiben, von dem sie jedoch gegenwärtig keinen Gebrauch macht. Die Pferdezucht ist von keinem Belang; die Stuten werden auf die Beschälplatte nach Waldmössingen gebracht.

Die Schafzucht wird nur von einigen Bürgern in geringer Ausdehnung betrieben, dagegen läßt ein fremder Schäfer etwa 280 Stücke Bastardschafe laufen und entrichtet der Gemeinde eine Pachtsumme von 730 fl.; die Pferchnutzung trägt der Gemeindekasse jährlich 200 bis 250 fl. ein.

| Eigentliche Schweinezucht besteht nicht und die Ferkel werden meist aus Bayern und der Rheinebene bezogen, und theils für den eigenen Bedarf, theils zum Verkauf gemästet.

Ziegen werden nur von Unbemittelten gehalten.

Durch den Ort führt die Poststraße von Alpirsbach nach Sulz und überdieß sind Vicinalstraßen nach Betzenweiler, Gundelshausen und Fürnsaal angelegt, die dem Ort den Verkehr mit der Umgegend hinreichend sichern.

Wappen der Stadt Dornhan.
Wappen der Stadt Dornhan.

Das ursprüngliche Wappen der Stadt war der Abtsstab von Alpirsbach, schwarz auf grünem Boden stehend in silbernem Felde. Aus Anlaß der Fertigung eines neuen Siegels ordnete Herzog Christoph das Wappen dergestalt, daß in der einen (rechten) Feldung, darin bisher der Abtsstab geführt wurde, die drei württembergischen Hirschhörner, in der andern (linken) der Hahn stehen sollte (St. A.). Der Hahn wird roth tingirt; er steht auf schwarzem Dornzweig in goldnem Felde. (Das Wappen ist sonach ein sprechendes, aber auf falscher Etymologie beruhend.)

Die Gemeinde besitzt an 850 Morgen Waldungen und 350 Morgen Gütern und Allmanden ein namhaftes Vermögen, dessen Rente übrigens derzeit zur Deckung der Ausgaben, besonders im Brunnen- und Armenwesen, nicht zureicht, weßhalb ein Gemeindeschaden von 2500 fl. jährlich umgelegt werden muß. Die Waldungen werden in 120jährigem Umtrieb bewirthschaftet und ertragen jährlich etwa 200 Klafter. Die Allmanden sind an die Bürger vertheilt und jeder der älteren erhält 3/4 Morgen zur Benützung, wofür er 30 kr. entrichtet, was der Gemeinde eine Einnahme von etwa 120 fl. sichert.

Die Stiftungspflege besitzt 200 Morgen Waldungen im Dobel, von dessen Ertrag sie jährlich 37 Klafter Besoldungsholz abzugeben hat.

Über die Markung führt westlich am Ort vorüber eine von Hochmössingen herkommende Römerstraße, die ihren weitern Zug an Fürnsaal vorüber nach Leinstetten hat.

In der Nähe des Schafhauses kommen die Benennungen Kapellesgarten und Kapellesäcker vor; hier soll eine Kapelle gestanden sein.

In dem 1/2 Stunde nordöstlich vom Ort gelegenen Wald Spaltberg befindet sich eine nun verschüttete Höhle (Spalte), in welcher, nach der Sage, Erdmännlein gehaust haben sollen (s. Meier, Sagen aus Schwaben, Th. I. S. 61 ff.). Auch soll daselbst in der Nähe der sog. Buchjäger sich hören lassen (ebendaselbst S. 118).

| Dornhan hatte ein angesehenes Gericht, das auf offenem Markte, wo der Richter an jedem Freitag zu Gericht sitzen mußte, abgehalten wurde.

Etwa 1/4 Stunde nördlich vom Ort stand früher der sogenannte Wasserthurm, in welchen das Wasser vom Thal herauf mittelst Druckwerks gepumpt und von demselben aus in die Stadt geleitet wurde. Westlich (1/4 Stunde) soll noch früher auf den sog. Wasserthurmäckern ein ähnlicher Wasserthurm gestanden haben, der sein Wasser aus dem Heimbach-Thälchen erhielt und es alsdann der Stadt zuführte. In der Vorstadt „Breite“ stand die St. Leonhards-Kapelle, und etwa 1/4 Stunde nordöstlich vom Ort in der sog. Braunhalde noch im Jahr 1564 ein Gutleuthaus. An dem Walde Braunhalde stand noch 1564 die St. Wendelinskirche, unfern des Wegs nach Bettenhausen und bei derselben an der St. Wendelinssteige ein Bruderhaus.

An der Kirche ist ein Stadtpfarrer angestellt; die Parochie besteht aus dem Mutterort und den Filialen: Busenweiler, Betzweiler, Gundelshausen, Brandeck, Braunhalden und Dobel. Der erste evangelische Pfarrer war Melchior Glaser von 15..–1564.

Dornhan gehörte den Grafen von Sulz in deren frühesten Zeiten. Die Formen, unter welchen sein Name vorkommt, sind Turnheim 782 (Cod. Laur. nr. 3314, allerdings nicht in gleichzeitiger Aufzeichnung erhalten), Dahun 1048 (Wirt. Urk.Buch 1, 271), 1246 (Schmid, Mon. Hohenb. 16), Dorinhein um 1099, 1101 (Wirt. Urk.Buch 1, 315. 328), Dornhain 1251, 1314 (St. A., Schmid a. a. O. S. 195).

Ein Hainrich von Dornhain erscheint im Jahr 1314 als Zeuge (Schmid a. a. O. 195).

Es erhielten hiesige Besitzungen im Jahr 782 das Kloster Lorsch, 1048 die Domherren zu Basel, 1095 – wahrscheinlich von dem Grafen Alwig von Sulz – das Kloster Alpirsbach, welches seinen hiesigen Besitz frühe erweiterte. Von den gräflich Sulz’schen Gütern kam – wohl, wie Anderes, in der Mitte des 13. Jahrhunderts – an die Herren von Geroldseck ein Hof, welchen von diesen 1339 das zuletzt genannte Kloster erwarb.

Vermuthlich durch Heirath (vrgl. Gerbert, Hist. nigr. silv. 3, 194) erhielt um 1250 von den Grafen von Sulz hiesige Vogteirechte Egiloph von Wartenberg, welcher hiemit den Ritter Volmar von Brandeck belehnte. Als dessen Gerechtsame dem Kl. Alpirsbach gegenüber streitig wurde, bestimmte 1251 ein Schiedsgericht solche| auf blose Wochenmarktspolizei von Freitags früh 9 Uhr auf dieselbe Stunde Samstags. Da hatte er die Leute des Klosters, welche sich mit den auswärts hereinkommenden außerhalb der Häuser in Händel einließen, zu fahen und dem Abte oder dessen Pfleger zur Untersuchung oder Bestrafung zu überliefern. Von den alsdann fallenden Strafgeldern hatte er seinen gebührenden Antheil. Wollte er irgend eine, den Wochenmarkt betreffende Polizeianstalt machen, so mußte es mit Rath und Beistand des Alpirsbacher Pflegers in Dornhan geschehen (Besold. Doc. 252).

Bald darauf erscheint statt des Wartenbergers als weltlicher Mitbesitzer – neben dem Kl. Alpirsbach – der Herzog Ludwig von Teck. Durch ihn wurde Dornhan ummauert und mit Schutzwehren versehen (bongarte sita infra muros oppidi Dorenhain 1256 St.A.), wie er im Jahr 1271 ausdrücklich sich dessen berühmte, indem er zugleich dem Kloster Alpirsbach dessen dortige Rechte zu wahren gelobte. Der Ort erhielt sofort das Stadtrecht von Oberndorf (Reyscher, Stat. Rechte 36), der gleichfalls herzoglich teckischen Stadt.

Die Rechte des Kl. Alpirsbach in Dornhan ergeben sich aus dem eigenen Zeugniß dieser Stadt vom 1. Dec. 1408 (erneut 12. Nov. 1417), aus dem Lagerbuch von 1488 und aus der Beschreibung der Rechte des Klosters von 1534 (Reyscher 35. 43. 55). Dreimal jährlich (den 4. Febr., 2. Mai, 12. Nov.) hatte der Abt oder sein Stellvertreter in Dornhan Gericht zu halten und zu richten über Erb’ und Eigen, liegende und fahrende Habe und Schulden; doch hatte die Schutzherrschaft die hohe maleficische Gerichtsbarkeit mit den Friedgeboten, und Frevel und Fälle erhielt die Stadt. Wenn in Dornhan ein Leibeigener starb „er gehöre mit dem Leib wem er wolle“, sey einheimisch oder fremd, so erhielt das Kloster den besten Fall und Niemand anders hatte für den Sterbfall etwas einzuziehen. Die Freiheiten der Stadt sollten den Rechten des Klosters keinen Eintrag thun, sondern dieses in Dornhan „all die Rechte haben an Ämtern und allen Dingen, wie wenn Dornhan ein Dorf wäre“. Der Abt setzt einen Heimbürgen, einen Hirten und einen Bannwart, welcher dann das Meßneramt zu besetzen hat; wer Wein ausschenkt, muß ihm jährlich eine Maas entrichten. Das Kloster hatte in Dornhan einen gefreiten Pfleghof, wo sein Pfleger saß, mit Scheune, Fruchtkasten und dem Steinhaus, worin der Abt wohnte, wenn er nach Dornhan kam, auch die drei Mühlen im Thal, in welche die Bürgerschaft gebannt war, ferner den Kirchensatz mit dem Widdumhof, auf dem es, wie auf dem Pfleghof, Faselvieh halten mußte, alle| Zehnten auf der Markung mit Ausnahme weniger Güter und etlicher nach Bettenhausen und Unterbrändi zehntbaren Äcker, den kleinen und den Blutzehnten, den „Syt-Acker“, die Wälder, genannt die Halde und das Buch bis an den Buchsteig u. a.

Als ums Jahr 1380 Herzog Friedrich von Teck Schulden halber die Schirmvogtei des Klosters Alpirsbach dem Grafen Eberhard dem Greiner überließ, erhielt dieser damit auch die Schutzherrlichkeit über Dornhan, welches mit Rosenfeld in keiner näheren Verbindung und zu den Herzogen von Teck in ganz anderen Verhältnissen als diese Stadt stand, mit ihr auch nicht an Württemberg gelangte.

Durch die Reformation kam die Stadt erst völlig unter die Oberherrschaft Württembergs, unter der es bis 1807 den Amtssitz hatte. Nach dem 8. Jan. 1723 ertauschte übrigens Herzog Eberhard Ludwig hiesige Güter und Gefälle des Kl. Wittichen gegen württembergische Gefälle zu Hohen-Mössingen (Scheffer 210).

Das benachbarte Nonnenkloster Kirchberg erhielt bereits 1246 allhier eine Besitzung. Am 6. März 1446 kaufte die St. Jörgen-Kaplanei zu Neuneck für 53 Pfd. Heller Gülten aus 2 Höfen im Thal bei Dornhan von der Sammlung Predigerordens in Oberndorf, die diese von Brun von Lichtenfels gekauft hatte (Köhler, Oberndorf 23).

Die hiesige Kirche anbelangend, so erhielt das Kl. Alpirsbach das Patronatrecht wohl schon durch den Grafen Alwig von Sulz. Der Bischof Eberhard von Constanz incorporirte dem Kloster 1273 dieselbe auf den Fall des Todes des Kirchherrn Konrad. – Die hiesige Frühmesse besaß 1403 gemeinschaftlich mit dem Augustinerkloster in Oberndorf einen Lehenshof in Waldmössingen (Köhler a. a. O. 57).

Zu der Gemeinde gehören:

b. Brandeck, ein einzelnes Wohnhaus mit Mühle (3 Mahlgänge und 1 Gerbgang) in dem Heimbachthale 1/2 Stunde südwestlich von dem Mutterort gelegen.

Auf einem nahe gelegenen Bergvorsprung stand die Burg Brandeck, von der sich nur noch Graben und Wall erhalten haben.

Die Herren von Brandeck waren Besitzer der Burg und Herrschaft Sterneck (Herren von Sterneck, mit diesem Namen kommen keine urkundlich vor) und hatten mit den von Leinstetten und Lichtenfels dieselbe Abstammung; denn alle diese Familien führten dasselbe Wappen, drei Sterne, 2. 1, was ein sprechendes Wappen für ein Haus Sterneck ist. Sie waren gräflich Hohenbergische Vasallen. Der älteste bekannte Ritter unter den Brandeckern ist Egilolf im Anfang| des 12. Jahrhunderts (um 1101 Egilolf de Brandech in einer Urkunde des Kl. Alpirsbach, 1122 in einer des Klosters St. Peter, Schannat Vindem. 1, 161). Volmar unter dem Jahre 1251 ist oben erwähnt; er war den 11. Febr. 1276 bereits verstorben, als seine Wittwe Petrissa mit ihrem Sohne Johannes und ihren Töchtern Junta, Petrissa und dem Vormund und Oheim dieser Kinder Friedrich von Brandeck dem Kl. Alpirsbach Güter in Ehlenbogen verkaufte. In den 1270ger Jahren erscheint Otto von Brandeck.

Johann von Brandeck verkaufte um 1300 an Herzog Friedrich von Teck ein Dritttheil der Burg Sterneck, welches späterhin Herzog Hermann von Teck an die Grafen Eberhard und Ulrich von Württemberg veräußerte. Diese übergaben solches, um eine Schuld abzutragen, 1350 an Johannes Söhne Brun, Volmar, Reinhard, Gebhard und Georg[1], doch so, daß es für alle Zeiten offenes Haus der Grafen von Württemberg und deren Amtleute seyn sollte (St. A., Sattler, Grafen 1, 159). Letztere Bestimmung, wonach, wie dieselbe sonst noch ausgedrückt wurde, Württemberg, mit der Burg Sterneck, der Herrschaft gewartet werden sollten, wurde durch mehrere Generationen neu verbrieft. Solches versprach z. B. Hans, genannt Renninger im Jahr 1395 dem Grafen Eberhard von Württemberg bezüglich seines Theils der Veste Sterneck, an welcher neben ihm Volmars Söhne, Kuno und Hans, genannt Lamparter, Theil hatten. Das gleiche thaten 1399, in Betreff ihres Antheils, die Schwäger Hansens von Brandeck, Georg von Bach, Hans von Selbach, Georg von Enzberg und Renhart, Hofwart Rafans, des Hofwarts sel. Sohn, doch sollte, wer in die Burg komme, den Burgfrieden, über welchen die Besitzer Sternecks 1395 mit einander sich verglichen hatten, zu halten schwören, was man ihnen mit Gegenschwur erwidern sollte. – Nebenbei behielt die herzoglich teckische Familie immer noch Antheil, jedenfalls oberherrlichen, welcher wohl mit dem von ihr bekleideten St. Gallischen Schenkenamt zusammenhing und Herzog Friedrich von Teck hielt 1371 diesen Besitz aufrecht im Vergleich mit seinem Schwestersohn Konrad, Herzog von Urslingen (Köhler, Oberndorf 147. 148). – Schon vor Ende des 14. Jahrhunderts hatte das Kl. Alpirsbach Zehnten von dem Hof und der Mühle in Brandeck, welche zeitweilig an Eglolf Flieher verpfändet gewesen waren.

Im Anfang des 15. Jahrhunderts wurde von Sterneck aus| öfters das württembergische Gebiet beschädigt, daher belagerte Graf Eberhard der Milde, in Verbindung mit den Rottweilern, diese Burg im Anfang Sommers 1412 und gewann sie nach kurzer Belagerung, worauf die vier Brüder von Brandeck den 3. Aug. d. Jahrs ihren Antheil an der Burg, d. i. „mein Kuno und Hansen, genannt Kleinhans Haus, mein Hans genannt Lamparters Haus und mein Volmars Wurm Haus“ mit allen Nutzen und aller Zugehör an den Sieger zu Lehen auftragen mußten (Lünig, R. A. 12, 145. Sattler, Grafen 2, Beil. Nr. 33). Um die Mitte des 15. Jahrhunderts und darauf blühte Georg († um 1483) mit seinen Söhnen Caspar, Melchior und Balthasar. Die weiteren damaligen Besitzungen der Familie ergeben sich aus dem Theilungsbrief von 1484, in welchem Caspar: Wälde und Geroldsweiler, Melchior: Fürnsaal mit aller Gerechtigkeit und Balthasar: Breitenau, Busenweiler und Trollenberg bekam. Caspar kaufte zuletzt seinen Brüdern deren Antheil an der Veste Sterneck ganz ab.

Im 2. und 3. Jahrzehent des 16. Jahrhunderts war Hans von Brandeck – mit Landsleuten abenteuerlich genug in französischem Dienste – Anführer einer sog. schwarzen Bande von Landsknechten in den mörderischen Schlachten von Novara (1513) Marignano (1515) und Pavia (1525); 20.000 stunden zeitweilig unter seinem Befehl (Barthold Georg von Frundsberg 319. Dessen Deutschland und die Hugenotten 1, 8).

Volmar von Brandeck war 1531 Bevollmächtigter des Ritterkantons Schwarzwald beim Kanton Hegau (Burgermeister Cod. dipl. equestr. 2, 569). Im Jahre 1549 gestorben, hinterließ er von seiner Gattin Barbara Truchseßin von Bichishausen († 1568) nur eine Tochter, Katharine, welche sich mit Georg von Ow vermählte. Dieser Gemahl wurde 1550 von Württemberg mit der Herrschaft Sterneck belehnt. Als aber nach seinem Ableben seine Wittwe im Jahre 1571 bat, man möchte auch ihre Söhne mit der Herrschaft Sterneck belehnen, weil ihr Vater das Schloß Sterneck neu aufgebaut habe, so wurde es ihr „rund abgeschlagen“. Durch den Landtagsabschied von 1605 wurden dem Lande auch „etlich Sterneck’sche Lehensflecken“ incorporirt und kamen sofort unter das Amt Dornhan. Am 26. August 1612 jedoch brachte es Adam von Ow (Enkel Georgs) dahin, daß Herzog Johann Friedrich ihm die Herrschaft sammt hoher und niederer Obrigkeit wie diese Herrschaft durch seine Mutter Katharine an seinen Vater gekommen war, für 2000 fl. und die Abtretung von 1/4 Öschelbronn als Kunkellehen| übergab, übrigens mit Vorbehalt des Episcopalrechts, der geistlichen Jurisdiction, der Pfarrei, des Pfarrsatzes, Zehnten und des Öffnungsrechts und gegen das Versprechen, den evangelischen Gottesdienst darin beizubehalten, so daß solcher nur für das Schloß Sterneck und die Kirche zu Unterbrändi freigelassen bleiben sollte; er wurde den 4. Juli 1616 damit belehnt (Lünig, R. A. 12, 163. 166).

Durch eine Erbtochter Marie Auguste (Tochter des 1720 gestorbenen Ferdinand Karls von Ow), welche 1717 den Grafen Anton Ferdinand von Attems heirathete und 1725 starb (Wißgrill, Schauplatz des niederöstr. Adels 1, 186) kam Sterneck 1720 an den genannten Grafen, welchen Württemberg übrigens erst nach langen Unterhandlungen 1725 damit belehnte (Sattler, Topogr. 494). Aber bereits der Sohn des im Jahr 1739 gestorbenen Erwerbers, Graf Christian Anton von Attems überließ im Oct. 1749 an Württemberg diese Herrschaft (Burg Sterneck mit den Zugehörungen Fürnsaal, Wälde, Breitenau, Busenweiler, Geroldsweiler und Trollenberg) gegen das Dorf Hirrlingen und 15.000 fl. (Bewährte Gerechtsame der Grafen von Attems auf Hierlingen 1768 fol. Beil. Nr. 24 und Mader, Reichsrittersch. Magazin 12, 650. Breyer, Elementa 100).

Im Vertrag Herzog Karls mit der Ritterschaft vom J. 1769 wurde dem Rittercanton Neckarschwarzwald die Steuer in Sterneck sammt Zugehör für immer überlassen (Cramer, Wetzlar’sche Nebenstunden 112, 601). Und so wurde allhier bis 1805 incl. zur Ritterschaft gesteuert.

c) Braunhalden, ein einzeln stehendes Haus, das 1/4 Stunde nördlich von dem Mutterort an einem bewaldeten Abhang gegen das Bettenhauser Thal liegt.

d) Dobel liegt im Dobelbachthal, 3/4 Stunden von dem Mutterort; hier befand sich vor der Einführung der Stallfütterung das Dornhaner Viehhaus.

e) Gundelshausen, ein ziemlich ansehnlicher, reinlich gehaltener, meist aus stattlichen Bauernwohnungen bestehender Weiler, der 1/2 Stunde nordwestlich von Dornhan auf der Hochebene liegt. Der Ort hat ein eigenes Schulhaus mit Glocke und Uhr, welches ein Lehrzimmer und die Wohnung des Schulmeisters enthält. Gutes Trinkwasser ist hinreichend vorhanden.

Die natürlichen Verhältnisse sind die gleichen wie im Mutterort und die meist wohlhabenden Einwohner finden ihre Erwerbsquellen in Feldbau, Viehzucht und Waldbesitz. Eine Schildwirthschaft ist vorhanden.

| Gundelshausen hat eine eigene Gemeindekasse.

Der Ort gehörte von den ältesten Zeiten her zu Dornhan und theilte dessen Schicksale. Walther und Aalbrecht de Gundolfishusen sind Zeugen bei der erneuerten Stiftung des Klosters Alpirsbach 1125 bis 1127 (Wirt. Urk.-Buch 1, 363). Im Jahre 1256 kommt die Schreibung Gundolshusen vor (Kloster, Alpirsbacher Urk.). Eine hiesige Hube kaufte 1345 das Kloster Alpirsbach von Markward Dunglinger, Bürger in Dornstetten, für 281/2 Pfd. Heller (Crusius Ann. Suev. 3, 246).


  1. Ein Zeitgenosse dieser Gebrüder war Hermann v. B. (1350. Crusius Annal. Suev. 3, 257).
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