« Kapitel B 23 Beschreibung des Oberamts Riedlingen Kapitel B 25 »
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24. Hailtingen,

ein kath. Pfarrdorf im Kanzachthale, an der Biberacher Poststraße, 5/4 St. von Riedlingen, mit 332 Einw. C. A. Heiligkreuzthal, F. Tax. Standesherrschaft; F. Amtsbezirk und F. V. Buchau, R. A. Dürmentingen, Zehnten beziehen, den großen Baden (S. 82) den kleinen die Pfarrey; 5 Höfe gehörten bisher Baden, 1 dem Freyh. von Landsee, die übrigen sind Taxissch.

Gefälle beziehen: Fst. Taxis 105 fl. 18 kr., 33/8 Sch. D., 3 Sch. H. 147/8 Sch. 1 V. Mühlfrucht; Baden 97 fl. 17 kr. 673/8 Sch. D., 327/8 Sch. Haber; von Landsee 8 fl., und 27/8 Sch. H., 23/8 Sch. Kernen, 2 Sch. R.; Pfarrey 91 fl. 59 kr; Heilige 45 fl. 45 kr., 35/8 Sch. 3 V. D., 21/8 Sch. H., 3 V. R.; Gemeindepflege 9 fl. 54 kr., 193/8 Sch. D., 85/8 Sch. H., 1 Sch. grüne Erbsen. Dazu kommen Taxissche Landgarben mit 467 fl. 26 kr. Schutz und Bürgergeld des Staats 1 fl.

Das Dorf liegt getheilt, an beyden Seiten des Kanzachthals, einige Häuser an der Kanzach, über welche hier eine Brücke führt. Auf der Höhe bey dem einen Theil steht die Kirche und dieser Theil heißt deßwegen in alten Urkunden| Kirchhailtingen, Kircheltingen, in dem andern Theile stand eine Burg, und derselbe wurde davon Burghailtingen, Burkhaltingen genannt. Von der Burg ist jetzt nichts mehr zu sehen. Der Ort hat 1 Schildw. und Brauerey, 1 Mahlmühle mit 4 G. und 3 Öhlmühlen. Hailtingen wurde schon i. J. 805 unter dem Namen Heistilingauwe von den Gaugrafen Chadaloch und Wago an St. Gallen vergabt.; später aber findet man es im Besitze des Klosters Reichenau, und der Grafen von Veringen, welche als Herrn vom Bussen auch die Gerichtsbarkeit darüber hatten. Der Antheil der letztern, worunter auch ein Burghof und Burgstall nebst 2 Mühlen sich befanden, kam mit dem Bussen 1291 an K. Rudolph von Habsburg, und theilte dann seine weitern Schicksale mit der Pfandschaft Bussen.

Der Abt von Reichenau gab seinen Theil, das Patronat mit allen Einkünften und Rechten, aus Verdruß über die Zudringlichkeit unfähiger Laien zu dem Amte, 1359 an den Bischof von Constanz hin, der 1562 die Kirche seinem Domcapitel einverleibte. Und so erscheint von nun an Kirche und Widdum, nebst 3 andern Höfen, im Besitze dieses Capitels. Zu der Kirche gehörten auch die auswärtigen Fruchtzehnten zu Heudorf, Burgau und Binhausen (S. Riedlingen) Orte, die früher auch nach Hailtingen eingepfarrt waren.

Der Pfarrer, oder jetzt vielmehr Pfarrvikar wurde von dem Domkapitel zugleich zu seinem Amtmann bestellt, und es entstand so ein Const. Amt Hailtingen, womit die Verwaltung der übrigen Besitzungen und Gefälle des Domcapitels in der Gegend verbunden ward. Nach Auflösung des Domcapitels kam das Amt an Baden, von dem neuerlich der ganze Inbegriff verkauft worden ist. S. 82. Der bey dem Orte gelegenen merkwürdigen Hügel ist S. 24 gedacht.