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A.


Beschreibung des Oberamts im Allgemeinen.
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I. Lage und Umfang.


1. Geographische Lage.

Das Oberamt Münsingen liegt zwischen 26° 56′ 54″ und 27° 23′ 10″ der Länge und zwischen 47° 56′ 48″ und 48° 30′ 6″ der Breite, und gehört mit seinem ganzen Bezirke der Alp an.

2. Grenzen.

Es grenzt an 6 andere Oberämter und noch auf einer kleinen Strecke an das Ausland, nämlich gegen Norden an die Oberämter Urach und Geislingen, gegen Osten an die Oberämter Blaubeuren und Ehingen, gegen Süden an Riedlingen und gegen Westen an das Oberamt Reutlingen und an Hohenzollern-Sigmaringen.

3. Größe.

Der Flächenraum des Oberamts umfaßt 175.727 W. Morgen, 330 Ruthen, oder stark 10 geographische Quadratmeilen; nebst Freudenstadt ist es das größte Oberamt des Königreichs. Seine größte Ausdehnung hat es von Südwest nach Nordost, von Geisingen und Huldstetten nach Laichingen, wo es sich in einer Länge von beynahe 12 W. Stunden oder 6 deutschen Meilen ausdehnt.

4. Figur.
Das Oberamt bildet in seiner Hauptmasse bis an das Hardt, welches eine natürliche Scheidung macht, eine ziemlich| abgerundete Figur; an diese schließt sich aber jenseits des Hardts eine kleinere, nach Nordost sich zuspitzende Masse an, wodurch das Ganze sich sehr in die Länge dehnt. Glücklicherweise liegt die Oberamtsstadt zwar auf der Grenze gegen Norden, der Hauptausdehnung des Oberamts nach aber ziemlich in der Mitte; die entferntesten Amtsorte Zwiefalten und andere haben jedoch einen Weg von 6–7 Stunden in die Stadt zu machen.

5. Bestandtheile.

Das Oberamt ist aus folgenden Bestandtheilen zusammengesetzt:

1) aus dem alten Oberamt Münsingen, mit Ausnahme von Mundingen, bestehend in
Münsingen, und in den vormaligen
Apfelstetten,  Stabsorten Grafeneck,
Auingen, Marbach,
Böttingen, Enabeuren,
Dapfen, Magolsheim und
Hundersingen und Mehrstetten Ödenwaldstetten;
2) aus vormaligen Bestandtheilen des Oberamts Urach:
a. das vormalige Unteramt Laichingen mit
Laichingen,
Feldstetten,
Sontheim;
b. das vormalige Unteramt Steingebronn mit
Steingebronn,
Bernloch,
Dottingen,
Gomadingen,
Kohlstetten,
Meidelstetten.
3) aus dem vormaligen Stabsamt Justingen:
Justingen mit Schloß und Schachenhof,
Gundershofen,
Hütten und
Ingstetten;
4) aus Bestandtheilen des aus der vormaligen Abtey Zwiefalten gebildeten und nachher wieder aufgelösten Oberamts Zwiefalten:
Aichelau,
Attenhöfen,
Baach,
Emeringen,
Gauingen,
Geisingen,|
Gossenzugen,
Hochberg,
Huldstetten,
Oberstetten,
Oberwilzingen,
Pfronstetten,
Sunderbuch,
Tigerfeld,
Wilsingen und
Zwiefalten.
5) aus der vormaligen Klostershofmeisterey Offenhausen:
Offenhausen
6) aus standes- und grundherrlichen Besitzungen:
a. des Fürsten von Fürstenberg:
Hayingen,
Bichishausen,
Münsdorf mit Derneck,
Weiler zum Theil und
Enabeuren zur Hälfte.
b. des Fürsten von Thurn und Taxis:
Bremelau mit Heuhof.
c. des Grafen von Normann-Ehrenfels:
Ehrenfels, Schloß und Gut.
Maßhaldersbuch, Hof.
Wimsheim, 2 Mühlen.
d. des Grafen von Reuttner:
Unterwilzingen und 1 Söldgut zu Oberwilzingen.
e. des Freyherrn von Spät-Schiltzburg:
Anhausen mit Schloß Schiltzburg,
Erbstetten,
Indelhausen und Schloß Maisenburg.
f. des Freyherrn von Spät-Untermarchthal:
Ehestetten,
Eglingen, jezt an die Gemeinde verkauft.
g. des Freyherrn von Reichlin-Meldegg:
Niedergundelfingen,
Weiler, gem. mit Fürstenberg.
h. des Freyherrn von Gumppenberg-Pöttmös:
Hohengundelfingen,
Dürrenstetten.
i. der Freyin v. Münch, verehel. v. Weidenbach:
Buttenhausen.


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