« Kapitel A 7 Beschreibung des Oberamts Künzelsau Kapitel B 2 »
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Ortsbeschreibung.




1. Künzelsau,
Gemeinde II. Klasse, mit Hofrathsmühle, Weiler (20 Ev.), Aumühle, Haus, Kleemeisterei, Haus, 2862 Einw., worunter 142 Kath., Fil. von Nagelsberg, 28 eigener Konfession und 119 Israeliten zur Synagoge Nagelsberg.

Als Oberamtsstadt ist Künzelsau der Sitz des Amtsgerichts mit dem Gerichtsnotariat, des Oberamts mit dem Oberamtsphysikat und der Oberamtspflege, des evangelischen Dekanatamts, eines Postamtes mit Telegraphenstation, und des Revieramts Künzelsau; auch ist daselbst seit 1873 das dritte evangelische Landes-Schullehrerseminar. Überdies wohnt in der Stadt noch ein praktischer Arzt, der zugleich Oberamtswundarzt ist, der Oberamtsbautechniker und Oberamtsthierarzt; auch befindet sich in der Stadt eine Apotheke.

Das Wappen der Stadt zeigt im blauen Schild das Haupt Johannis des Täufers, des Kirchenpatrons, auf einer runden Schüssel, wie das ältere Stadtsiegel aus dem 15. Jahrhundert mit der Umschrift Sigillum Conczilsaw beweist. Das Wappen der Ganerbherrschaft war eine Vereinigung des Mainzer, Würzburger, Hohenloher und Komburger Wappens mit dem Künzelsauer Johannishaupt in der Mitte. Die Stadt liegt an der Mündung des von Süden kommenden Künzbaches in den Kocher, der hier schon seine ostwestliche Richtung angenommen hat. Der Künzbach theilt die Stadt, welche sich in seine Thaleinbuchtung hineingebaut hat, in zwei | ungleiche Hälften, deren größere die östliche ist, während die westliche erst allmählich sich weiter auszudehnen beginnt. Die Lage der Stadt am linken Kocherufer ist für ihren Gewerbebetrieb sehr günstig, wie denn Künzelsau seinem Gewerbfleiß sein Emporkommen verdankt. Dagegen ist die Lage der Stadt in dem tiefeingeschnittenen Kocherthal für ihren Verkehr weniger günstig. Nur in dem vielgewundenen Kocherthal, das wenige Kilometer oberhalb Künzelsau seine größte Krümmung hat, führt eine Thalstraße, aber der nächste bedeutende Verkehrsmittelpunkt im Kocherthal Hall ist schon 29 km entfernt. Nach Süd und Nord führen bedeutende, wenn auch gute Steigen auf die Hochebene und zu den Bahnlinien Heilbronn–Crailsheim und Mergentheim–Osterburken. Unmittelbar im Rücken der Stadt erheben sich allenthalben steile, meist bewaldete Höhen, von denen man hübsche Aussichten auf die Stadt genießt, wie vom Galgenberg, Buchs- oder Deuberg, Lindle und Häsle, im Südosten der Wartberg mit dem alten Wartthurm, als wollte er heute noch die friedliche Stadt warnen vor plötzlichem Überfall. Im Norden gerade der Stadt gegenüber erhebt sich steil ein fleißig gebautes Weingelände, gekrönt vom Schloß und Dorf Garnberg. Die eingeschlossene Lage schützt die Stadt vor starken Winden, wie die Wälder auf der Hochebene vor Hagel, aber sie bringt viel starken Nebel. Die Stadt ist unter württembergischem Regiment eine reinliche, freundliche geworden. Während die alten Straßen meist eng und theilweise unregelmäßig sind, hat die Stadt durch die Übermauerung des Künzbaches eine große breite Straße, wie sie in den Großstädten sich findet, dicht besetzt mit Läden und Wirthschaften, gewonnen, so daß Künzelsau einigermaßen den Namen verdient, welchen es längst in der Gegend hat, Klein-Nürnberg. Schon 1676 hatte der Bach in seinem obern Theil ein gemauertes Bett; Brücken bei der Kirche, beim Rathhaus und das Todtenbrücklein dienten dem Wagenverkehr; außerdem waren Stege und Schwellen drüber gelegt, daneben bediente man sich der Furten; längs des Baches standen Weiden. Die Stadt umgab ursprünglich ein Bannzaun aus Palisaden, ein Wall und Graben (schon vor 1493); 1676 wurde der Graben ganz um die Stadt herumgeführt, tiefer und breiter angelegt und ausgemauert, die Stadtmauer erst in den Jahren 1767 bis 1786 aufgeführt. Es geht die Sage, man habe den Juden Aufnahme in die Stadt versprochen, wenn sie die Mauer bauen, | aber nach der Ausführung das Wort nicht gehalten. Jetzt ist sie größtentheils niedergelegt. Thore besaß die Stadt 3, das obere, untere und hintere Thor oder das Morsbacher (schon 1525). Auf jedem derselben befanden sich 3 Hackenbüchsen. Am untern Thor wurde der Thurm 1810 abgebrochen.

Der Thurm auf dem Morsbacher Thor, das heute noch steht, wurde 1822 zu einem Gefängnis umgebaut. Die beiden andern Thore sind gleichfalls in diesem Jahrhundert abgebrochen worden, das obere ca. 1860 und das untere ca. 1820. Ein kleines Thor war beim Oberamt.

Die Straßen der Stadt sind chaussirt und gekandelt. Über den Kocher führt eine stattliche Brücke, welche ursprünglich von Holz erbaut, 1694/95 in Stein aufgeführt wurde, aber 1701 wieder reparirt werden mußte und 1874/75 mit eisernem Geländer und Trottoir versehen und erbreitert wurde. Drei steinerne Brücken führen über den Künzbach.

Von Verkehrswegen sind zu nennen die schönen Straßen nach Gaisbach, Kupferzell, Waldenburg zur Eisenbahn, thalabwärts die nach Ingelfingen im Kocherthal und die nach Belsenberg, Dörzbach im Deubachthal, die thalaufwärts nach Morsbach, Braunsbach, Hall, und die Steige nach Amrichshausen und Hermuthausen, welche dem Verkehr mit der Ebene und dem obern Jagstthal dient. In alten Zeiten war besonders die Gaisbacher Steige schlecht. Sie war so schmal, daß man nicht ausweichen konnte. Es gab eine obere und eine untere Steige. Auf der einen fuhr man hinaus, auf der andern herein.

Mit Wasser ist die Stadt reichlich versehen. Es bestehen 3 öffentliche und 6 Privatpumpbrunnen, 6 öffentliche laufende und 6 öffentliche Brunnen mit selbstschließendem Ventil. 1874 wurde eine eiserne Wasserleitung mit einem Aufwand von 50.000 fl. eingerichtet. Das Wasser ist etwas kalkhaltig, aber gut und ohne Beigeschmack. Der Marktbrunnen wurde 1685 angelegt.

In alten Zeiten war die Stadt in 4 Viertel eingetheilt, an deren Spitze je ein Viertelsmeister stand. Die Viertel waren das Kirchenviertel, das Kelterviertel, das Badstubenviertel und das Dürrenviertel, so genannt, weil vor dem Hause des Bürgers Dürr die Viertelsversammlungen gehalten wurden. Die Eintheilung in Viertel war auch für die Organisation der städtischen Bürgerwehr maßgebend, s. unten.

Die Häuser der Stadt sind meist 2–3 stockig, der untere Stock steinern, dicht gedrängt, sämmtlich mit Ziegeln gedeckt und | fast durchaus getüncht. In den älteren Theilen der Stadt finden sich noch große Giebelhäuser von eigenthümlicher, in der Hauptstraße stattliche Läden und Wohnhäuser von moderner Bauart. Sehr freundlich sind auch die von sogenannten „Engländern“ (s. S. 272) erbauten Häuser nach englischer Art mitten in hübsch angelegten Gärten. Ganz besonders freundlich ist das von Schüßler an der Stelle der alten Kapelle zu St. Wolfgang erbaute Haus jenseits der Kocherbrücke, welches schon vor dem Eintritt in die Stadt dem Wanderer einen günstigen Eindruck macht.

Von öffentlichen Gebäuden nennen mir der Gemeinde gehörige: 1. die Stadtpfarrkirche, Johannes dem Täufer geweiht. Sie steht frei auf dem ehemaligen Gottesacker unweit der Hauptstraße im nördlichen Theil der Stadt. Schon ca. 1090 besaß Künzelsau eine Pfarrkirche. Im Jahr 1290 wurde sie nach der Inschrift um die halbkreisförmige Lünette, die ursprünglich wohl über dem Hauptthore stand, neu gebaut. Die Inschrift lautet ANNO . DNI . M . CC . NONAGESIMO . VI. CA. JVL . ECCESIA (sic) . PVRGATA . APVD . L. PLEB.

Im Jahr 1290 den 26. Juni wurde die Kirche zur Zeit des Pfarrer Ludwig gereinigt (von der Ketzerei? cfr. Württ. Viertelj. 1881 S. 150, wo aber die Inschrift nicht ganz richtig gegeben ist).

1450 (?) wurde die Kirche erneuert, besonders Dach und Glocken. Im Jahr 1599 stellte sich ein unabweisbares Bedürfnis des Neubaues der Kirche heraus, aber die Ganerben konnten sich nicht einigen. 1609 baten die Filialisten dringend um Erweiterung der Kirche. Die alte Kirche war nemlich um 50′ kleiner und hatte nur je 2 Seitenfenster. Endlich am 3. Febr. 1617 wurde das Schiff der Kirche abgebrochen und am 30. November der erste Gottesdienst in der Kirche gehalten. Während des Baues predigte der Pfarrer in der Kapelle zu St. Wolfgang, der Kaplan in der Kirchhofkapelle. Der Bau kostete 7500 fl. 1650 erhielt Altar, Kanzel und Taufstein eine neue Bekleidung aus den alten Meßgewändern. Der Altar wurde 1704 von Bildhauer Sommer und Sohn aus Öttingen hergestellt, 1744 eine Orgel angeschafft, 1764–68 die Kirche renovirt. Im folgenden Jahr schlug der Blitz in den Kirchthurm und zündete, doch konnte das Feuer bald gelöscht werden, ohne großen Schaden angerichtet zu haben. 1859 wurde die Kirche einer gründlichen Restauration unterzogen und manche geschmacklose Überbleibsel entfernt, ein eisernes Taufbecken aufgestellt | gestellt und im Chor ein von der Familie Kieffer gestiftetes gemaltes Fenster, die Taufe Jesu, eingesetzt. (Pfarrbeschreibung und H. Bauers Kollekt.)

Durch eine doppelte Reihe von schlanken Säulen wird das rechteckige Schiff in drei Theile getheilt. Zwei Emporen über einander verdüstern das stillose, innen weißgetünchte, aber sonst freundliche Innere, dessen Decke eine flache, geschachte Holzvertäferung bildet. Die Fenster sind in Spitzbogen mit plumpem gothischem Maßwerk von verschiedenen Mustern eingewölbt. Die schöne Kanzel ist im Renaissancestil mit den Bildern der Evangelisten an einem Pfeiler zweckentsprechend angebracht und von dem Bildhauer Michael Kern aus Forchtenberg 1617 hergestellt. Sie trägt die Jahrszahl 1617 und sein Zeichen. Die Gestalt des Markus erinnert ganz auffallend an Michelangelo’s Moses. Der Chor, der untere Theil des Thurmes im Osten des Schiffes, stammt noch aus frühgothischer Zeit und hat ein Kreuzgewölbe mit achteckigen Rippen, welche auf Konsolen (Menschenköpfen) ruhen und einen großen strengstilisirten Blattschlußstein, an dem gegen Westen ein Kopf ausgehauen ist (vor 1350). Der Altar und ein Triumphkreuz zeigen Zopfstil. Auf beiden Seiten des Chors liegt je eine Sakristei, von denen die südliche jüngeren Ursprungs (1697/98) ist. Im Eingang zum Chor von Süden, wo die Treppe zum Läutboden eingebaut, befand sich früher ein Ölberg mit Malereien. Die stark verwitterte Gestalt des knieenden Christus ist noch vorhanden. An Gemälden besitzt die Kirche einen David mit der Inschrift: Diß Harpfenklingend Davids Gsicht verleyt Schultheiß sampt dem Gricht ao 1656 und mit dem Monogramm H. s. P. (s u. H, H u. P verschlungen).

An Grabdenkmälern besitzt die Kirche a) eine schöne Marmorplatte im Chor mit der Inschrift: Hier ruht der in Gott höchst seelig entschlaffene Leichnam weiland der hochgebornen Gräfin und Frauen F. Magdalenä Sophiä und des auch weiland hochgebornen Grafen und Herrn Johann Ludwig, Grafen von Hohenlohe und Gleichen, Herrn zu Langenburg und Crannichfeld, Obrister, hinterlassener Wittib und verlobter Gespons des gleich hochgebornen Grafen und Herrn zu Westerburg, des heil. röm. Reichs Semperfreien, Ihro kais. Majest. Raths, dero und des heil. Reichs Kammergerichtspräsidenten, geborener Gräfin von Öttingen, geboren den 17. Februarii 1655, vermählt 1681, hochselig gestorben den 13. Febr. 1691. Buch Sirach 40, 1.

| b) Anno Domini MCCCCLXX jor do starb der streng und fest her simon von stetten ritter am nechsten mentag nach vocem jucundit. Spätgothisches Denkmal. Der Ritter steht unter einem gothischen Baldachin auf einem Löwen, in der Rechten die Lanze, die Linke gestützt auf die Tartsche mit den 3 Beilen, den Helm mit offenem Visier auf dem Haupt. Die Feinheit der Haltung und die Schönheit der Arbeit erinnert an jenes Denkmal des Schenken von Limpurg in Komburg. Wappen 1. Stetten, 2. Zobel, 3. Gans, 4. Wolfskeel.

c) Anno 1577 den 28. Dag des Bragmonnets vor Mitternacht zwisen 9 und 10 Vr ist der edel und ernvest Baltserer von Stedten in Cristo verschiden. Der Sel Got gnedig sei. Amen.

d) Hier ruht in Gott die reichsfrei hochwohlgeborne Frau Frau Maria Sybilla v. Berlichingen eine geborne von Stetten, starb in dero Erlösern Christo Jesu den 17. Okt. 1744 (Wappen Stetten-Berlichingen).

Außen an der Kirche:

a) Anno domini MCCCCC und IX jar starb der erber und vest Juncker Sigmunde von Coche. Stetten eyn bruder sanc. (benedict?) am Sontag Reminiscere, dem got gnad – Pilger mit Muscheln, Hut und Stab. Wappen 1. Stetten, 2. Rosenberg, 3. Löwen, 4. Hofwart.

b) Anno Dom. XVC und VII Jare an dem heiligen Karfreitag do starb die erber Frau Barbara v. Stetten geb. Adelmennin, der Sel Gott gnedig und barmherzig sei. Wappen: Stetten, Adelmann, Venningen, Crailsheim.

Auf der Empore etwas verdeckt: Anno dni 1545 an dem dienstag nach S. Luciae ist verschieden der edel und ernvest Jörg von Rein dem got gnedig sei. Wappen von Rein und Crailsheim. Frührenaissance.

Der vierseitige Thurm verjüngt sich nach oben, so daß Raum bleibt für den Kranz, bildet dann ein Kuppeldach mit Laterne und schließt mit einer stark zugespitzten Kuppel. Auf dem Thurm hängen drei Glocken. Die schöne, große Glocke hat die Inschrift: Johannes . Lucas . Marcus . Mateus . Sifridus Campanifex de Nurembreg (sic) me fecit anno dom. MCCCCXII. o rex gloriae veni cum pace.

Die mittlere hat die Inschrift: S. Lucas † S. Marcus † S. Mateus † S. Johannes † anno dom. MCCCCLXIII.

| Die kleine Glocke, wohl aus derselben Zeit, trägt die Inschrift: Gloria in excelsis deo et in terra pax, hominibus bo. (weiter reichte der Raum nicht).

Die Unterhaltungspflicht der Kirche hat die Stiftungspflege Künzelsau bis zum Kranz, von da die Gemeinde. Die Kirche hatte vor der Reformation viele Altäre z. B. St. Nicolai, St. Catharinae und Margaretae, St. Mariae Magdalenae, St. Mariae Virginis, St. Annae.

2. Die Friedhofkapelle, unweit der Stadt nach Süden gelegen, wurde im Jahr 1575 erbaut, bietet in ihrem Bau nichts Bemerkenswerthes. Auf dem Langhaus erhebt sich ein kleiner Dachreiter mit einer Glocke, welche die Inschrift trägt: ave maria . gracia plena . dominus tecum . benedicta . M . CCCCIII. Sie gehörte ursprünglich der Wolfgangskapelle. Der Gottesacker wurde 1564 angelegt, 1837 und 1864 vergrößert.

Eine Orgel besitzt die Kapelle nicht, zum Predigen ist sie gut geeignet. Sie wird bei Leichenbegängnissen gebraucht.

Eine weitere Kapelle, dem heiligen Wolfgang geweiht, stand jenseits des Kochers hart an der Straße. Sie scheint kurz vor 1500 gebaut zu sein, wenigstens erscheint sie in den Urkunden nicht früher. 1500 erhielt sie von 23 Kardinälen einen Ablaßbrief. Der Sage nach soll sie schon im 5. Jahrhundert von einem Schäfer, der seine ganze Heerde verkaufte, um mit dem Erlös die Kapelle herzustellen, erbaut worden sein. Bis zum Jahr 1806 wurde hier jährlich ein Gottesdienst gehalten. 1806 wurde sie in ein Magazin verwandelt, 1812 verkauft und zu einem Wirthshaus gemacht; jetzt ist sie abgebrochen und ein schönes Wohnhaus an ihre Stelle gebaut. Ehemals ward am Palmsonntag Christus auf einem Esel reitend, mit seinen zwölf Aposteln in Holz geschnitzt, ausgestellt und eine Predigt gehalten. Das holzgeschnitzte Bild eines Hirten hat sich erhalten. (Wib. Bauer Coll.)

Eine weitere Kapelle unweit des Gottesackers im Süden der Stadt ist 1874/5 von der Methodistengesellschaft erbaut worden.

Der Gemeinde gehören ferner 3. das Rathhaus, im Jahr 1522 erbaut, nachdem das alte durch den Brand von 1519 zerstört war. Dasselbe steht an der Hauptstraße und bietet nichts Alterthümliches, ist aber freundlich und zweckentsprechend eingerichtet. In demselben befindet sich neben der städtischen Verwaltungsbehörde das Eichamt und die Stadtwage. 1869 wurde das Rathhaus neu hergerichtet.

| 4. Das große Schulhaus auf dem ehmaligen Kirchhof bei der Stadtkirche, erbaut 1827, enthält 3 Schullokale für die Volksschule, einen Zeichensaal, 2 Lehrzimmer für die Realschule und eine Lehrerwohnung. An der Volksschule unterrichten zwei ständige Lehrer und eine Lehrerin, zugleich Arbeitslehrerin, an der Realschule zwei Lehrer.

Die ehmaligen beiden öffentlichen Waschhäuser, auf welche die Bürgerschaft angewiesen war, weil das Waschen in den Privathäusern seit 1686 verboten wurde, standen eins beim obern Thor, wo auch das Hirtenhaus war, und eines bei der Schloßmühle. Letzteres wurde 1852 verkauft, 1855 abgebrochen. Im ersteren befindet sich jetzt eine öffentliche Branntweinbrennerei.

5. Das Armenhaus, früher jenseits des Kochers, 1862 wegen des Straßenbaus nach Ingelfingen abgebrochen, seit 1862 in der alten Gasse südöstlich der Stadt neu erbaut.

6. Ein Krankenhaus für Dienstboten und Gewerbegehilfen am südlichen Ende der Stadt außerhalb des obern Thors, 1849 gegründet.

7. Städtische Gefängnisse theils im Rathhaus theils im Morsbacher Thorthurm.

Dem Staat gehören 1. das Schloß, ursprünglich Sitz der Edelherren v. Künzelsau und später eines Haller Geschlechts, das sich von Künzelsau nannte. Neben dieses Haus bauten wahrscheinlich ritterliche Herrn, welche die Barten im Wappen führten, ein kleineres Haus, genannt die Bartenau. Zeitschr. f. W. F. 6, 115. Nach dem Aussterben der Herrn von Künzelsau fiel auch das größere Haus wahrscheinlich an die Herrn von Bartenau und hieß nun der ganze Komplex die Burg Bartenau. Im 15. Jahrhundert war die Burg Bartenau in den Händen der Herrn von Stetten. 1514 verkaufte Kilian von Stetten seinen Theil am Schloß an Graf Albrecht von Hohenlohe, während ein Sechstel Gabriel von Stetten verblieb. Im 16. Jahrhundert hatte auch die Stadt Hall einen Theil das später sogenannte hällische Haus erworben. Bei dem großen Brand 1519 litt auch die Burg, der Theil Gabriels von Stetten brannte ab. Deshalb verkaufte auch sein Sohn Zürch 1523 die Zarge an Hohenlohe. 1531 und 1532 suchte Hall bei Hohenlohe um Öffnung der Burg nach, um ihren Theil derselben, der innerhalb der Ringmauer gegen Osten stand, wo später die Rentamtskanzlei war, wieder in baulichen Zustand zu setzen, verkaufte aber diesen Theil an Hohenlohe im Jahr 1598. | Im Jahr 1679 wurde es abgebrochen und von Graf Johann Ludwig, der im Schloß residirte, 1679/81 mit sammt der Rentamtskanzlei im Renaissancestil aufgebaut. Im Jahr 1809 kam das Schloß durch Vergleich mit der Linie Hohenlohe-Langenburg in den Alleinbesitz von Hohenlohe-Kirchberg, nach dessen Aussterben es an Hohenlohe-Öhringen fiel, welches das Schloß an den Staat Württemberg 1871 verkaufte. Jetzt ist in demselben ein Schullehrerseminar eingerichtet, zu welchem eine Präparandenanstalt gehört.

Das Schloß, ein Rechteck mit Binnenhof, von 4 Thürmen flankirt, ist in spätem Renaissancestil erbaut. Über dem Eingangsthor die Inschrift:

Anno     
MDC.
Joh. Ludovicus
com. de Hohenlohe
dominus in Langen-
burg et Cranichfeld.     
Magdalene
Sophie comitissa     
de Oettingen.
Salutis
LXXXI.

Am innern Thurm, der eine Schneckentreppe enthält, ein großes Hohenlohisches Wappen mit der Jahreszahl 1679 und dem Monogramm C.SCH. sammt einem Steinmetzzeichen; um den Hof toskanische Säulen.

2. Das Rentamtsgebäude, jetzt die Wohnung von Seminarlehrern.

3. Das Amtsgericht, im J. 1845 vom Staat neu erbaut in dem Kelterweg, früher neben der Glocke. Im Kelterweg ferner

4. Das Oberamt, 1835 neu gebaut. Früher befand das Oberamt sich in der Nähe des Schlosses.

5. Das Dekanathaus, 1783 neu erbaut, etwas abseits der Hauptstraße neben der Kirche freundlich gelegen, dreistockig.

6. Das zweite Stadtpfarrhaus, 1711 erbaut, etwas unscheinbar in einer Seitengasse der Pfarrgasse unweit der Kirche gelegen, zweistöckig.

7. Das Postgebäude, früher Gasthof zur Krone, 1861 vom Staat gekauft, an der Hauptstraße.

8. Die Turnhalle südlich von der Stadt, 1875 vom Staat erbaut.

An Privathäusern, welche geschichtliches Interesse haben, nennen wir 1. den Würzburger Bau, stolz und prächtig, 1676 von Dr. Baumann erkauft, war früher ein Freihaus, wurde 1710 neu aufgebaut.

2. Das Haus des C. Lindner, das ehmalige Komburger Amthaus.

| 3. Das Haus des Feist Strauß, bis 1850 Apotheke, einst das Mainzer Haus.

4. Das Stettensche Haus mit Stall und Keller, ca. 1680 von Wolf Christoph von Stetten erbaut, jetzt im Besitz des G. F. Bauer und des Schreiner Lochstampfer.

5. Das Haus des Kaufmann Munder in der Morsbacher Straße, die hintere Farb, einst die geistliche Verwaltung, Komburg gehörig. Es trägt die Jahrszahl 1634.

6. Unweit der Glocke ein altes Holzhaus mit den Wappen von Stetten, Mainz, Würzburg und der Inschrift: Hans Wegele 1596.

7. An der Kelter ist das Wappen des Abt Ernfried von Komburg (Vellberg-Sulz).

Die Einwohner von Künzelsau sind ein körperlich gesunder Menschenschlag, bei dem hohes Alter keine Seltenheit ist, aber im Ganzen wie der fränkische Volksstamm weniger kräftig, als die Schwaben, dagegen geistig aufgeweckt, im praktischen Leben gewandt und anstellig, lebhaft und regsam. Sie lieben es sich im Ausland umzusehen. Ganz besonders geht ein starker Zug nach England seit 70 Jahren. Zuerst gieng Joh. Michael Ebert geb. 1771, dann Christian Friedrich Ebert geb. 1775 als Schweinemezger nach England. Beide kamen in gute Verhältnisse. Seitdem sind ihnen aus Künzelsau und Umgegend eine Menge junger Leute nachgefolgt, die dort ihr Glück gemacht und gerne in späteren Jahren wieder heimgekehrt sind. Rühmend hervorzuheben ist der Wohlthätigkeitssinn auch bei minder Vermöglichen. Schon 1573 erwarben sich die Künzelsauer für ihre aufopfernde Hilfe, als in Mulfingen die Brücke vom Hochwasser weggerissen ward, zum Dank Zollbefreiung von Würzburg. 1603, als der Deutschorden gegen das Schloß Stetten ziehen wollte, schützten die Künzelsauer Bürger die Herrn von Stetten.

Fleiß und Sparsamkeit haben den Nahrungsstand der Einwohnerschaft günstig gestaltet, an gutem Verdienst fehlt es in der gewerbreichen Stadt nie. Vergnügungsfeste kennt man in Künzelsau nicht, auch keine Kirchweihe. Nur alle paar Jahr ist ein Kinderfest. Häufig sind dagegen die „Metzelsuppen“. Dem leichten Erwerb entspricht ein gewisses behagliches Leben des lebenslustigen, gesangesfrohen Volkes.

Wie allen Franken, so ist auch den Künzelsauern eine Neigung zum harmlosen Necken ihrer Umgebung eigen, welche Neigung durch das kräftige Selbstbewußtsein eines Bürgerthums | gestärkt wurde, das gegenüber seiner Umgebung sich einer verhältnismäßigen Selbständigkeit erfreute. Daher der Reim:

Wer von Neuenstein kommt und sieht kein Kind,
Und von Waldenburg und spürt kein’ Wind,
Und kommt von Künzelsau und wird nicht verspott’,
Der ist wahrlich begnadigt bei Gott.

Die Vermögensverhältnisse der Einwohner sind im Allgemeinen günstig. Arme sind es verhältnismäßig wenig; der ganze jährliche Armenaufwand belauft sich auf etwa 2500 M. Das Haupterwerbsmittel ist Gewerbebetrieb. Der Güterbesitz ist sehr stark zerstückelt. Die Weingärtner, welche zugleich Landwirthschaft treiben, besitzen meist 3–6 ha. Nur wenige Güterbesitzer haben bis zu 15 ha. Güterbesitz auf auswärtigen Markungen ist klein, dagegen ist ein ziemlich großer Theil der Markung in den Händen der Auswärtigen.

Handel und Gewerbe, sowie einheimischer und durchlaufender Verkehr ist bedeutend, so daß es sich fragt, ob Künzelsau durch eine durchlaufende größere Eisenbahnlinie gewonnen hätte, während eine Zweigbahn mit Sekundärbetrieb von großem Nutzen werden könnte.

Von Fabriken sind zu nennen: die durch Dampfkraft betriebene Lederfabrik von Reger und Comp., welche ihren Hauptabsatz nach Norddeutschland, Bayern, Rheinpreußen und Baden, weniger in Württemberg selbst hat. Die in größerem Maßstab betriebene Sohlleder- und Oberledergerberei von August Layer, die ihren Absatz hauptsächlich nach Bayern und in die Rheingegend hat; ferner die durch Wasserkraft betriebene Tabaksfabrik von H. Krüger; die Kunstmühle von Albert Winter und Sohn, welche ihren Absatz in ganz Württemberg, Baden und Bayern hat; diese Mühle hat 6 Mahlgänge und ist mit derselben eine Sägmühle verbunden; außer dieser Mühle sind noch 2 Kundenmühlen mit 4 und 3 Mahlgängen vorhanden, ferner 2 Sägmühlen, 2 Ölmühlen, 3 Lohmühlen, 3 Gipsmühlen, 3 Hanfreiben; sämmtliche Wasserwerke werden durch den Kocher betrieben.

Auch die Schuh- und Schäftefabrikation von Mayer und Hartmann ist hier zu nennen, welche mit 6 männlichen und 2 weiblichen Gehilfen arbeitet und 9 Maschinen im Betrieb hat und ihre Waaren hauptsächlich in Stuttgart, sowie in der Umgegend von Ludwigsburg, Heilbronn, Gmünd und Aalen absetzt.

| Auch eine Ziegelei mit Kalkbrennerei wird in Künzelsau betrieben.

An mechanischen Künstlern und Handwerkern zählt die Stadt nach dem neuesten Stand:

  Meist. Geh.   Meist. Geh.
Bäcker 16 12 Messerschmiede 2 1
Barbiere 1 Metzger 16 16
Bortenwirker 2 Musiker 1 9
Buchbinder 3 3 Näherinnen 7
Büchsenmacher 1 Nagelschmiede 2
Bürstenmacher 2 2 Photograph 1
Dosenmacher 1 1 Putzmacherinnen 4
Dreher 4 Rothgerber 15 60
Färber 3 3 Seckler 2
Feilenhauer 1 Sattler 4 6
Flaschner 3 1 Schirmmacher 1
Gärtner 3 1 Schlosser 5 4
Gipser 2 3 Schmiede 5 4
Glaser 3 1 Schneider 13 7
Hafner 3 2 Schreiner 9 10
Hutmacher 4 1 Schuhmacher 24 11
Instrumentenmacher 1 Seifensieder 3
Kaminfeger 1 1 Seiler 6
Kammacher 3 Schäfer 1 2
Kübler 4 Siebmacher 2
Küfer 8 2 Silberarbeiter 3 2
Kürschner 1 1 Uhrmacher 3 2
Kupferschmiede 2 2 Wagner 3 2
Leineweber 3 1 Weißgerber 1
Maler 2 3 Zimmerleute 4 9
Maurer und Steinhauer 11 35 Zinngießer 1
. Zuckerbäcker 7 2

An Handelsgewerben sind vorhanden:

Geschäftsinhaber Gehilfen
Zahl der Buchhändler 1
Branntweinhändler 1
Kaufleute und Krämer 27 17
Viehhändler 6 9
Lederhändler 1
Lederfabriken 1 30
Lohnkutscher 9 9.
| Ferner zählt man:
Geschäftsinhaber Gehilfen
Apotheken 01 1
Bierbrauereien 05 2
Branntweinbrennereien 12
Buchdruckereien 01 2
Essigsieder 02
Mobiliarversicherungsagenten 11
Lebensversicherungsagenten 07
Auswanderungsagenten 04
Gastwirthschaften 17 wov. 1 zur Zeit ruht.
Schankwirthschaften 11.

Der Handel, namentlich der Umsatz in Leder, Sensen und Sicheln, Wein, Ellen- und Kolonialwaaren, Vieh und Schweinen und Früchten, besonders russischem und ungarischem Weizen, ist bedeutend.

Unter den zahlreichen Gastwirthschaften ragt hervor der Gasthof zur Glocke, so genannt nach dem ersten Besitzer Glock; er besteht seit Jahrhunderten und genießt einen schon von König Friedrich anerkannten Ruf, indem derselbe den damaligen Gasthofbesitzer le premier aubergiste de son royaume genannt haben soll.

Die Stiftung besitzt ein Vermögen von 28.000 M., das theils zur Unterhaltung von Kirche und Schule, theils zu Armenzwecken dient.

Das im Ertrag stehende Weinbergareal beträgt 79 ha; nicht im Ertrag stehen 3 ha. Eine periodische Erneuerung der Stöcke, deren 4000 auf den Morgen kommen, findet nicht statt; man ergänzt nur nach Bedürfnis die abgängigen. Die Reben werden auf Schenkel geschnitten und im Winter bezogen. Die vorzüglichsten Sorten sind Silvaner und Gutedel.

Als die besten Lagen gelten die nördlich von der Stadt gegenüber dem Kleeb und im Bucks. Das Erzeugnis gehört zu den besseren des Thales. Der höchste Ertrag des Morgens ist 24 bis 30 Hektoliter. Der höchste Preis der letzten 10 Jahre für 3 Hektoliter war 147 M., der niederste 34 M. Nach auswärts wird wenig verkauft.

Die Gemeinde besitzt 250 ha Laubwald, darunter 35 ha Eichenschälwald. Der jährliche Ertrag ist 850 Rm., 14.000 Wellen, 400 Ctr. Rinde, woraus die Gemeindekasse durchschnittlich 12.000 M. erlöst.

| An eigentlichen Weiden sind nur einige Ödungen vorhanden, doch wird die ganze Markung zu Zeiten beweidet. Aus ihrem Weiderecht gewinnt die Gemeinde jährlich 1200 M. Die Pferchnutzung gehört dem Pachtschäfer. Die Güter der Gemeinde ergeben jährlich 900 M. Pacht.


     Alterthümer.

Auf der Höhe westlich von Künzelsau im „Stadtwald“ zwischen der sogenannten Weinstraße und dem Fußweg nach Niedernhall im großen Niedernhaller Wegschlag befinden sich zwei altdeutsche Grabhügel. Beide wurden 1859 geöffnet. Der Inhalt waren unbedeutende Gerippe und Thongefässe, im größeren ein Steinkreis. W. F. 5, 121 f. Im Südwesten der Stadt auf der Höhe findet sich eine Flur „die Schanze“, welche auf germanische Befestigung zu deuten scheint.

Ins germanische Alterthum weisen auch die Flurnamen, „Unholderplatte“ (Waldparzelle), „Holderrain“ und „Goldberg“, wie die in alten Urkunden vorkommende Flur Drachenbrunnen.

Von abgegangenen Wohnsitzen zeugen die Flurnamen „Häsle“ im Osten der Stadt auf der Höhe im Walde, 3/4 Stunden von der Stadt, und ein Güterweg unmittelbar bei der Stadt „die alte Gasse“. Eine Wiese unter dem Kleb westlich von der Stadt soll den Namen Hilprechtstein führen (H. Bauer Collect.) Auf eine alte Niederlassung unterhalb der Stadt in der Au scheint auch die Sage hinzudeuten, die oft im Oberamt bei abgegangenen Orten vorkommt (Hollenbach, Mulfingen), daß dort die Schweine eine Glocke ausgegraben haben. Ins Gebiet der reinen Sage gehört das Kloster, das in Künzelsau gestanden haben soll. Auf Besitz der Herren von Bibra weist die Flur Bibra hin, welche 1551 und 1569 vorkommt. 1569 verkauft Stift Komburg an den Pfarrer Kien zu K. 3/4 Wiesen im Bibra.

Ein weiterer auffallender Flurnamen (cfr. Laibachbrunnen bei Morsbach) in alten Gültregistern ist Lupbach, auch Laibach, z. B. ca. 1400 gibt Junker Goltstein 1 Vierdung Wachs von einem Weingarten die Setz zu Lupbach. (Bauer, Coll.)

Auch Hall hatte dort Komburgische Lehen.

An abgegangenen Orten auf der Markung Künzelsau erscheinen in den Urkunden

1. Baldehofen (Hof eines Baldo). 1518 verkauft Hans Biermann zu K. ein Gütlein zu B., an die von Kemmeten und die Gemeinde von Künzelsau stoßend, an die Heiligenpflege (K. Urkunde). Der Name hat sich erhalten in dem Wald Ballenwasen, früher Baldewasen.

2. Kronhofen, (alt Grunhofen, der grüne Hof), ein ehemaliger Weiler, südwestlich von der Stadt, jetzt ein Walddistrikt. 1311 hatte | dort Schrot von Neuenstein Besitzungen. W. F. Band 6, Nachtrag 8. 1390 verkaufte Gutta v. Stetten an Abt Erkinger von Komburg ihren Hof zu Kronhofen nebst einem Zehntlein zu Webern.

1483 vertauschte Komburg 2 Theile am großen und kleinen Zehnten zu Kronhofen, auf Hertlinsgut und zu Thalheim an Hohenlohe.

1515 vertragen sich die Hofbauern zu K. mit der Gemeinde Künzelsau über ihre Markung und Gerechtsame (K. Dorfbuch). 1522 tritt das Kl. Gnadenthal seine dortigen Rechte an die Heiligenpflege zu K. ab. W. F. 9, 64. 1548 bestand Kr. noch, aber 1676 war es schon zu Wald geworden. (Dorfbuch).

3. Hefenhofen, (vielleicht alt Hebinhofen, der Hof eines Habo), wovon der Künzelsauer Walddistrikt Hefenhofer Schlag genannt ist, zwischen Morsbach und Etzlinsweiler. Dort schenkt Mechtild (Merwalt) zu Stein Gefälle an Komburg (s. Kocherstein).

1483 verkaufte Komburg seine Gülten und Gefälle sammt dem großen Zehnten zu H. an Hohenlohe, 1559 wird Hohenlohe damit zum letzten Mal belehnt von Würzburg. Es scheint also nach dieser Zeit abgegangen zu sein. s. OA.Beschr. Öhringen S. 212.

4. Schüpperg oder Schüttperg, der aufgeschüttete Berg, 1/2 Stunde südlich von Künzelsau zwischen dem Künzbach- und Gaisbachthal auf der Höhe, einst ein kleiner Weiler.

1855 wurde der Ortsbrunnen wieder aufgedeckt. 1290 hat dort die Pfarrei Eschenthal Güter, welche ihr von Adelheid von Enslingen streitig gemacht werden. W. F. 4, 232.

1307 verkauft Adelheid von Enslingen mit Zustimmung ihres Bruders Kunz von Bachenstein ein halbes Lehen zu Sch. in der Pfarrei Künzelsau an die Johanniter in Hall. W. F. 9, 368. 1412 verkaufte die Pfarrei Eschenthal ihre 2 Gütlein zu Sch. an die Messe unserer l. Frauen zu Künzelsau.

1453 verkauft Konrad von Birkenfels 1/3 des Zehntens zu Sch. an den Heiligen zu K. Die beiden andern Drittel nebst Geldgülten verkaufte Stift Komburg 1483 an die Grafen von Hohenlohe. Wib. I, 109.

Diese Gefälle waren Würzburger Lehen, womit Hohenlohe letztmals 1559 belehnt ward. 1522 erwarb der Heilige zu K. auch die Gefälle des Kl. Gnadenthal zu Sch. W. F. 9, 64.

5. Webern (cfr. Wabern bei Fritzlar, Hessen), im Künzelsauer Stadtwald gegen Niedernhall zu, wo ein Schlag der Weberschlag heißt. Dort hatte 1341 Schrot von Neuenstein Besitzungen. W. F. 6, N. 8. 1390 verkauft Guta von Stetten ein Zehntlein zu Webern an Komburg. 1420 erwirbt Schönthal von Konrad von Neuenstein dessen frei eigenen Hof zu Webern ob Niedernhall. 1483 verkauft Komburg 1/3 des Zehntens zu W. an Hohenlohe. 1512 Samstag nach Joh. Bapt. verkauft Schönthal an das Dorf Künzelsau den Hof Webern ob Niedernhall um 260 fl. (Staats-Arch.)

Die Baumeister von Künzelsau hatten an Komburg 7 fl. wegen Webern an 3 Terminen zu zahlen (noch 1548).

Der Wartthurm auf dem Wartberg südöstlich von K. wurde 1488 in der Fehde der Herren von Stetten, auf deren Seite K. stand, gegen Hohenlohe erbaut, der obere Theil ist jedoch in diesem Jahrhundert eingestürzt.

| Von alten Bildstöcken findet sich noch einer bei der ehemaligen St. Wolfgangskapelle mit der Jahreszahl 1521 und bei der Aumühle vom Jahr 1509 mit einem Steinmetzzeichen und den Resten einer Inschrift … ng awm … (Aumüller).


Geschichte der Stadt.


Künzelsau wird in der ältesten Zeit 1098 W. U. I, 402 und 1108 W. U. I, 401 Cunzelshowe und Cunzeshouve geschrieben. 1149 findet sich Cuonzelesowa W. U. III, 471. 1236 Kunzelsowe; 1300 schrieb man Kunzelsawe W. F. 9, 81. Im 15. Jahrhundert und später findet sich auch Conzelsheim. Das Volk spricht Künzelse (cfr. Eschene für Eschenau, Hopfe, Orle für Orlach, Hopfach, Triensbe für Triensbach, Bächle für Bächlingen).

Der Name steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem benachbarten Künzbach, 1290 Kunzilsbach, und Künzberg und kommt weder von einem Bach Künz (cfr. Günz) noch Künzel, sondern von dem deutschen Personennamen Conrad in der Koseform Cunzilo, wie die Bäche der Umgegend häufig von Personen ihren Namen haben cfr. Morsbach = der Bach des Morenzo, Deubach, alt Tuttenbach (neben Deuberg Tutteberg), Todtenbach = Bach des Tuto.

Zuerst wird Künzelsau als Pfarrei vorausgesetzt um 1090 in der Bestätigungsurkunde Bischof Sigfrieds von Würzburg über die Stiftung einer Kapelle in Kocherstein durch Mechtild von Stein. Wib. II, 21. W. U. II, 52. III, 471. Die Schenkungen der Mechtild von Stein in Künzelsau beruhen auf einer Fälschung jener Urkunde. W F. I, 1855, 62.

Neben dieser in Künzelsau begüterten edelfreien Mechtild von Stein erscheinen gleichzeitig Edelherren, welche in Künzelsau selbst ihren Sitz hatten, nemlich 1098 Helmerich de Kunzelshowe als Zeuge in der Schenkungsurkunde eines Sigiloch an Komburg. Der daneben genannte Konrad ist wahrscheinlich sein Bruder, der 1108 ebenfalls als Zeuge in einer Komburger Urkunde erscheint. W. U. I, 401 und 402. Weiteres über dieses edelfreie Geschlecht und seine Besitzungen erfahren wir nicht. Wahrscheinlich ist ein Zusammenhang desselben mit den Edelherrn von Stein, s. Kocherstein.

Im 12. Jahrhundert findet sich K. nur einmal in den Urkunden. 1149 weist Bischof Siegfried von Würzburg den Kocherstein zur Pfarrei K. W. U. II, 52. Im 13. Jahrhundert erscheint 1236, 1238, 1241 Pfarrer Diepert von K. als Zeuge in den Urkunden. W. U. III, 376, 377, 417. IV, 3.

| Gegen Ende des Jahrhunderts taucht nun ein neues Geschlecht von Herrn von Künzelsau auf, das aber nur ritterlichen Standes war und zu den Haller Patriziern gehörte. Herolt bringt sie in Zusammenhang mit den Stolzen von Braunsbach. Nach ihm war ihr Wappen ein schräggetheilter Schild halb blau, halb weiß. „Etlich dieses Geschlechts sein die von Künzelsaw genennt worden, darum, daß sie ihre Haushaltung daselbst gehabt.“ Ausgabe von Schönhuth S. 20. Das Wappen Heinrichs von Künzelsau in der Urkunde von 1326 scheint mit dem der Sulmeister (schräggetheilter Schild mit goldenem Schrägbalken) übereinzustimmen. Aus der Urkunde (s. Regesten) von 1335 ergibt sich ihre Identität mit den Sulmeistern zu Hall unzweifelhaft. Sie hatten Besitzungen zu Künzelsau, Nagelsberg, Mulfingen, Ochsenthal, Sichertshausen, Hirschbronn, Hohenrod, Heimhausen, Berndshausen, Regenbach, Bodenhof, Niedernhall und Obermünkheim.

Mit dem Jahr 1341 verschwindet dieses Geschlecht von Künzelsau. An ihrer Stelle erscheinen die Herrn von Bartenau und von Stetten.


Regesten der Herren von Künzelsau.

1277. 30. Nov. zeugt Sifrid von Cunzelsawe in der Einigung zwischen Otto Triller und Adelheid v. Backnang zu Hall. Wib. 2, 88.

1292. Walter de Kunzilsawe ist Schiedsrichter zwischen Adelheid von Enslingen und dem Joh. Orden, s. oben Schüpperg S. 277. W. F. 6, 285.

1293 Pfingstoctave übergibt Rupert v. Düren den Zehnten zu Affaltrach und Eschenau, womit bisher Walter de Cunzelsowe und Walter fil. Walteri dicti Schulmeister belehnt waren, an die Johanniter in Hall, actum in Cunzelsowe. (Bauer, Coll. W. F. 9, 14).

1296. 30. Sept. zeugt Walter von Künzelsau in einer Urkunde Walter Schenken von Limpurg. (Bauer, Coll.)

1296. 29. Nov. beim Kauf einer Mühle zu Hall durch die Johanniter. W. F. 9, 80.

1299. Albert von Cunzelsau kauft einen Weinberg, tumonis vinea, bei der Nagelsberger Kelter von Johann von Nagelsberg. l. c. 9, 81. Unter den Zeugen C. dictus Cuno de Cunzelsowe und sein Sohn Konrad.

1304 nennt Wibel noch Walter von K. in einer Urkunde, den Burkard Sulmeister Joh. Ord. betreffend. Uffenh. Nebstund. 942. Wib. I, 8.

Nach dem Lehenbuch des Bischofs Andreas v. Würzburg (Archiv f. Unterfr. Band 24) hatte Walter von K. als würzburgische Lehen Eigenleute, welche zur Pfarrei Regenbach gehören, den halben Zehnten zu Bernhartshausen (Berndshausen), zu Bodme (Bodenhof), zu Hohenrod, den Zehnten zu Rakungshausen (im Roggelshäuser Thal bei Mulfingen) und zu Ochsenthal.

Gottfried von K. hatte den halben Zehnten zu Sighartshausen (Sichertshausen) und Hirzbrunn. ib.

1307. Donnerstag nach Mariä Geburt bekennen Elisabeth, Mechtild, Gertrud und Adelheid die Jungfrauen von Kunzelsawe (nach | Wibel wären sie die Töchter Konrads v. Scheffau, es scheint aber ein Lesefehler für Konrad v. Künzelsau), daß sie als komburgische Zinslehen, welche nach ihrem Tod wieder an K. fallen, gegen jährlich 5 Schilling genießen ein Holz am Dutenberg (Deuberg), 10 Morgen Äcker und ein Haus bei der Burg Nagelsberg, drei Morgen Weinberg in der Duttenbach und zu den Dieben, eine Wiese unter dem Weinberg, eine halbe Wiese unter der Burg zu Nagelsberg und den Zehnten von 21/2 M. Weingarten zu dem Hertweg. Öhr. Archiv.

1308 ist Hedwig v. K. Äbtissin zu Söflingen und wurde 1312 von der Königin Elisabeth als erste Äbtissin an das von ihr gegründete Kl. Königsfelden berufen. Chronik Königsfelden S. 102.

1312 sind Gottfried und Werner von K. im Dominikanerkloster zu Mergentheim. Usserm. Ep. Wirc. S. 404.

1326 ist Heinrich v. K. Johanniter zu Bibelriet. Wibel 4, 44.

1333 ist Hedwig von Künzelsau layca in Komburg in der St. Bartolomäuskapelle begraben nach einem alten Grabstein. (Bauer, Coll.)

1335 S. Gangolfstag beurkunden Abt und Convent zu Komburg, daß Bruder Walter, Sulmeister genannt, von Künzelsau an eine ewige Messe zu St. Peters Altar in Komburg die von seiner Mutter Werndrut von Eschenau, Gattin des Ritter Walter von K. ererbten Güter zu K., Nesselbach, Gagstatt und Eschenau gestiftet und von des Klosters Fronhof zu Nehern-Pretzingen 5 Pfd. H. und 1 Fastnachtshuhn erkauft hat. (Staatsarchiv).

1336 Tag vor Urban verkauft Walter, Schultheiß v. Heimhausen, an Bruder Walter von K., Mönch zu Komburg, Gülten zu Heimhausen. W. F. 4, 189.

1341 Dienstag nach Jakobi kauft Walter von K., Mönch zu Komburg, und Bertha Seylerin zu Hall von Heinrich Unmuß Gülten zu Ottendorf. ib. 4, 190.

In den Nekrologien des Johanniterhauses zu Hall finden sich ohne Datum genannt Adelheid, die Gattin Eberhards von K., schenkt 6 Pfd. an den Joh.-O.

Adelheid Domicella v. K. schenkt alle ihre bewegliche und unbewegliche Habe.

Albert von K. schenkt dem Johanniter-Orden Güter im Werth von 300 Pfd.

Lobenrot, Gattin des Ritters Gottfried von K.

Gertrud, die Gattin Albrechts v. Künzelsau gibt Güter 200 M. Silber werth.

Dom. Gertrud von K. schenkt 2 Pfd. Zins.

Hildegard von K.

Frau Mechtild von K. gibt alle ihre Güter in K. um die Burg Nagelsberg an Joh.O. (handschriftl. Chronik im Besitz des Pf. Haspel in Reinsberg).

Im Nekrologium des Dominikanerklosters zu Mergentheim findet sich noch genannt Gertrud von K. W. F. 5, 398.

Auf früheren Besitz der Herrn von K. weist ein Eintrag des Hohenlohischen Lehenbuches vom Jahr 1345–1350.

Hans Sletz hat einen Weinberg zu Ober-Münkheim, genannt der „Kunzelsawe“. Hohenl. Arch. 1, 348.

Unklar ist noch das Verhältnis von einigen Jungfrauen, die nur | in Künzelsau gewohnt zu haben scheinen, zu der oben genannten Familie.

1349. Konrad von Hohbach, Oberkellner zu Schönthal, Else und Agnes von Vellberg, seine Schwestern gesessen zu K., geben an Kl. Gnadenthal ein Gut zu Niedermulfingen, Haus und Hofraithe zu K., das Vellberger Haus, gegen ein Leibgeding, das sie und ihrer Schwester Töchter, Else und Agnes von K., genießen. Wib. 1, 197 und 198. W. F. 9, 52 f.

1357 u. 1372 vermacht ans Kl. Gnadenthal Agnes, Nusen sel. Tochter gesessen zu K. Güter zu K. zu dem Helbichtstein, zu Niedermulfingen und zu Niedernhall. Wib. 2, 200, 208. W. F. 9, 54, 59.

Gleichzeitig mit den Herren von Künzelsau treten in K. die Herren von Bartenau auf. (Über die Herren von B. s. W. F. 4, 183 ff.) Nach Bauers eingehender Untersuchung sind dieselben ein Zweig der Herren von Bartenstein, wie die Herren von Stetten auf Schloß Stetten. Sie führen gemeinschaftlich die 3 Barten im Wappen. Der Stammsitz scheint die alte Feste Bartenstein gewesen zu sein. Die kleine Burg Bartenau dürfte nach 1250 erbaut sein. Urkundlich erscheinen die Herren von Bartenau zuerst 1277. Besitzungen hatten sie vorwiegend in Künzelsau, in Heimhausen, Nagelsberg.

1261 soll nach einem Grabstein in Hall Götz von Bartenau gestorben sein (Glaser, Geschichte von Hall. OA.Beschr. Hall S. 149. ??).

1277 30. Juni ist neben Gernod von Bartenstein Zeuge Gernodus de Partenawe, als Kraft von Hohenlohe Bernsfelden an den Burggrafen Friedrich von Nürnberg verkauft. Dat. Wien. Mon. Zoll. 2, 98 f.

1306 zeugt Gernod von Bartenau, als Götz von Stetten an Schönthal Güter und Gülten zu Musedorf und Vogelsberg verkauft. W. F. 4, 184.

Nach dem Lehenbuch des Bischof Andreas von Würzburg hat Gernod von Bartenau den ganzen Zehnten zu Heimhausen als Würzb. Lehen. Arch. für Unterfr. 24, 137.

1314 feria sexta ante Cathar. Zeugen bei einer Schenkung an die Kirche zu Künzelsau Götz von Bartenau, miles, Zürcho und Gernolt, seine Brüder.

Nach des Vaters Gernod I Tod war der Zehnte zu Heimhausen an die 3 Brüder gekommen. Zürch verzichtet auf seinen Theil, den Gernod als würzb. Lehen empfängt s. dat. Arch. für Unterfr. 24, 141.

1317 erscheint Gernod mit seiner Gattin Anna. Wib. IV, 34.

1322 bestätigt B. Gottfried von Hohenlohe eine Schenkung † Gottfrieds von Bartenau, Ritters (ein Sechstel des Zehntens zu Künzelsau, Gülten von der Überschlagmühle und der Aumühle und andere Gülten). W. F. 4, 185.

1326. Götz von Bartenau und sein Stiefvater Raban von Neuenstein erhalten ein Viertel des Zehntens zu Heimhausen als Würzb. Lehen. Biedermann, Kant. Odenwald 394.

| 1328. Schrot von Neuenstein, der Schwiegersohn Gernots von Bartenau und Raban von Neuenstein, der Stiefvater Götz von B. machen einen Burgfrieden über Bartenau mit Kraft von Hohenlohe der wegen Zürchs von Bart. Kindern einen Theil der Burg besaß, daß sie ohne Krafts Willen niemand in die Burg einlassen sollen. Öhr. Archiv.

1330. Gernot von Bartenau, Edelknecht, und Götz, sein Sohn, dienen Kraft von Hohenlohe mit ihrer Burg Bartenau. Hans. II, 321.

In diese Zeit gehört eine Urkunde Kaiser Ludwigs, der dem Kloster Komburg aufträgt, das Schloß „Künzelsau“, welches durch Götz von Bartenau, wohl Rabans von Neuenstein Stiefsohn, Abgang dem Gotteshaus heimgefallen, an Kraft von Hohenlohe zu verleihen. (Hammer, Register alter Briefe des Kl. Schäftersheim).

1332. Katharine von Bartenau ist die Hausfrau Schrots von Neuenstein. Wib. I, 8.

1333. Götz von Bartenau verkauft an Kraft von Hohenlohe seine Güter zu Nagelsberg. Wib. 1, 8.

1335 bürgt Götz von Bartenau für seinen Schwager Otto von Nagelsberg. Wib. II, 189.

1339. Donnerstag nach Ostern bürgt Gernot von Bartenau für Conrad von Belsenberg. W. F. 10, 196.

1343. St. Vital. Gernot und sein Sohn Götz zeugen in einer Komb. Urkunde. (Staatsarch.)

1347. Götz von Bartenau, Gernots Sohn, und (Guta) Leschin, seine Hausfrau, verkaufen an die Heiligenpfleger zu Künzelsau Gülten. Tag vor Martini. Siegler neben Götz seine Vetter Götz und Zürch Gebrüder. W. F. 186.

1347 an St. Urbans Tag und

1348 am Tag der unschuldigen Kindlein, als Petrissa, die Witwe Arnolds von Thierbach, Wald auf dem Tuteberg und das Holz „Spitze“ zwischen Nagelsberg und Gagernberg an den ehrbaren Knecht Heinrich Volmar zu K. verkaufte, zeugen Götz der junge von B., Zürchs selig Sohn und Götz von B. Gernots selig Sohn. (Künz. Archiv.)

1353. Götz von Bartenau, Gernots Sohn, und Guta Leschin, seine Hausfrau verkaufen an Heinz Stehler Gülten auf Wiesen und Äcker in der Sonthalde unten am Künzelbach. Tag nach St. Helen. (Künz. Archiv.)

1354 belehnt auf Bitte der Bete von Neuenstein Abt Konrad von Komburg Konrad von Neuenstein, den man nennt von Ahelfingen, mit dem Lehen, welches Götz von Bartenau gehabt, nemlich einem Drittel der Burg Bartenau, ferner der Fischweide, Badstube, der Burgkelter, 11 Gütern und 30 Schilling Gült, die Komburg von Ahelfingen gekauft. (Arch. in Schloß Stetten.)

1357 und 58 erscheint wieder ein Götz von Bartenau. W. F. IV, 187.

1399 ist Agnes von Bartenau Nonne in Gnadenthal.

inc. anni erwirbt Götz von Bartenau mit seinem Schwiegersohn Eitel Goltstein von Krentse den Künzelsauern ein Marktprivilegium bei K. Wenzel. Württ. Vierteljahrshefte 2, 151 f.

1421 siegelt Götz von Bartenau, als Eitel Goltstein Weingült auf dem Weinberg zu Lupbach mit seiner Hausfrau Anna, Götz von | Bartenau Tochter, verkauft an Bete von Stetten. Wibel II, 217. W. F. 9. 61. (Bauer, Coll.).

Seit dem Ende des 14. Jahrhunderts (nach Bauer Koll. seit 1390) sind neben Komburg die Hauptbesitzer von Künzelsau die Herren von Stetten, deren Geschichte unter Kocherstetten dargestellt ist. Ihr Besitz, der Komburger Lehen war, war einem starken Wechsel unterworfen.

Verkauf und Schenkung vermindern denselben. 1434 geben Zürch und Simon von Stetten ihre Güter, Gülten, Zehnten und Zinse zu K. an Komburg als Unterpfand (Bauer, Coll.)

Abt Ernfried von Komburg belehnt 1457 Konrad, Götz und Berthold von Stetten als Träger der Lehen Eberhards von Stetten mit Gütern und Eberhards Antheil am Schloß, ebenso 1462 Kaspar von Stetten und seine Brüder Wilhelm, Hans, Eberhard, Sigmund mit dem Lehen, das Hans von Stetten, Herolts Sohn, zu K. und Nagelsberg hinterlassen. (Weitere Lehenbriefe von Abt Andreas von 1473 und 1475 im Schloß Stetten’schen Archiv.)

1482 kauften Albrecht und Kraft von Hohenlohe von Götz von Stetten dessen halben Theil in Dorf und Mark Contzelsawe um 200 fl.

1484 Freitag nach Mauritius verkaufte Kilian von Stetten für 400 fl. den Theil von Künzelsau, welchen er von Zürch und Hans von Stetten erworben, und 1489 Petri Cath. die Antheile an Gericht und Obrigkeit, die er von seinen gen. Vettern erkauft, um 700 fl. an Erzb. Berthold von Mainz, so daß fortan Mainz zu den Ganerben gehörte. Doch behielt Kilian noch seinen Antheil, von dem er einen Theil an Bischof Lorenz von Würzburg 1499 verkaufte und 1502 an denselben seinen Theil an Bartenau, einen Hof und 1/28 am Gericht zu K. versetzte.

1514 aber verkaufte er seinen Theil an Bartenau an Graf Albrecht von Hohenlohe. Montag nach Nat. Mariä.

Zürch von Stetten zu Buchenbach verkaufte 1523 seines Vaters Gabriel Antheil am Schloß und der Kellerhofstatt an Albrecht von Hohenlohe, 1528 Gülten und Gefälle an Hall, 1551 Zinse, Rechte und Gerechtigkeiten an Würzburg, das schon 1533 von Christoph sen. und jun. und Simon von Stetten Zinse, Rechte und Gerechtigkeiten erworben hatte; nachdem Zürch von Stetten noch 1542 Lehen und Gerechtigkeiten und einen Theil an der Vogtei an Valentin von Berlichingen verkauft hatte, waren der Familie doch noch geblieben 1. Wälder, die 1644/46 an Künzelsauer Bürger verkauft wurden. 2. Besitzungen, Güter und Gefälle, welche 1700 an Graf Johann Friedrich von Hohenlohe-Neuenstein für 16.000 fl. auf Wiederlösung verkauft, 1716 eingelöst und 1722 am 22. März ganz an Komburg verkauft wurden, dem dieser Theil blieb bis 1802. 3. Das jus coepiscopale in Gemeinschaft mit Hohenlohe, an welches dieses Recht 1717 um 1000 fl. verkauft wurde. Mit dem 22. März 1717 trat Stetten aus der Reihe der Ganerben aus. (Bauer Coll. und Hammers Archivalien).

| Neben den Herren von Stetten und Bartenau finden sich noch eine ganze Reihe von ritterschaftlichen Familien in K. angesessen und begütert. Neben den Haller Patriziern Eberhard Philipps (1328), Hermann Lecher (1357), den Senften (1389) sind es

1. Herrn von Bachenstein. Götz von Bachenstein hatte seinen Besitz zu K. an Albrecht von Neuenstein gegen dessen Hof und alle seine Güter in Tullau 1429 vertauscht. W. F. 1848, 51.

2. Die Herrn von Neuenstein sind schon 1328 Mitbesitzer der Burg Bartenau (s. Reg. der H. v. Bart. 1328 und 1354).

1439 verkaufte aber Georg von Neuenstein den alten und den 1429 von Bachenstein erworbenen Besitz sammt dem Theil an Bartenau, Komburger Lehen, an die Reichsstadt Hall gegen ein Leibgeding von 100 fl. für sich und 30 fl. für seine überlebende Frau W. F. 1848, 51.

Fortan gehörte Hall zu den Ganerben in K.

Nach dem Anniversarienbuch von K. scheint auch die Familie der Thürner von Thurnau zu K. angesessen gewesen zu sein.

Vorübergehend hatte 3. Georg von Rosenberg 1519 Einkünfte von Gabriel von Stetten erworben, die aber von dessen Sohn Zürch 1535 wieder gelöst wurden.

4. Die Familie von Berlichingen tritt 1542 als Ganerbe in K. auf, seit Valentin von Berlichingen zu Dörzbach von Zürch von Stetten Gülten und 6 Pf. an jeder Buße mit aller Obrigkeit und Herrlichkeit wie andere Ganerben um 105 fl. erkauft hatte. 1599 verkaufte Georg Philipp von Berlichingen seinen Theil an diesem Besitz an seinen Bruder Albrecht um 200 fl., Albrecht wollte nun 1603 das Ganze erst an Stift Komburg verkaufen, 1605 an Bischof Julius von Würzburg (Bauer Coll. Weikersheimer Archiv). Doch wurde Albrecht von Berlichingen nach 1607 von Komburg belehnt, und mußte dieses Lehen später den Herren von Stetten wieder um 200 fl. zu lösen geben.

5. Die Herren von Crailsheim erwarben von der Stadt Hall ihren 1528 von Zürch von Stetten erkauften Theil, wogegen Sebastian und Hans von Crailsheim an Hall ihre Gefälle zu Unterspeltach und Steinbach a. d. Jagst abtraten (v. Crailsheim. Lagerbuch).

1601 vertauschten Julius und Wolf von Crailsheim zu Morstein ihre Gefälle zu K. (2 fl. 3 kr. 4 Sommerhühner, 7 Herbsthühner, 5 Faßnachthühner, 1 Gans, 11 Handdienste, 2 Pfd. Unschlitt, 48 Maas Wein, 20 fl. Handlohn) an Graf Wolfgang von Hohenlohe (Bauer Coll.).

Unter den Ganerben, deren Besitz längeren Bestand hatte, nennen wir zuerst Hall, welches seit 1439 durch Kauf von Georg von Neuenstein (s. oben) Ganerbenrecht als Komburger Lehen erhalten hatte. Ihre Lehensträger waren Haller Patrizier, 1450 Konrad Senft, dann Michael Senft, 1470 Friedrich Schletz, 1474 Georg Schletz, 1496 Georg Berler, 1524 Philipp Schletz, 1551 Phil. Büschler, 1568 Konrad Büschler, 1580 Wilh. Thom. Sanwald. Die Lehen war zu K., Bibra, Morsbach, Nagelsberg, Laibach und Eberbach.

Nachdem Hall noch 1528 von Zürch von Stetten Gülten und Gefälle erworben, auch 1531/32 seinen Theil an der Burg Bartenau | restaurirt, begann es 1575 sich seiner K. Besitzungen zu entäußern durch Abtretung an die Herrn v. Crailsheim (s. oben), durch Tausch mit Graf Georg Friedrich von Hohenlohe-Waldenburg 1587. 1592 gab es die Burgmühle an Hohenlohe und 1598 seinen ganzen Besitz in K. das hällische Schlößchen, 71 Morgen Wald, das hällische Holz auf dem Künzberg und die Gerechtigkeit des Oberhofs im Anschlag von 8000 fl. an Graf Wolfgang von Hohenlohe-Weikersheim. Damit hörte Hall auf Ganerbe zu sein. (Hammers Archivalien, Bauer Coll.)

Komburg. Dieses 1079 gestiftete Kloster hatte schon um 1090 von Mechtild Meerwald, liberae conditionis matrona, neben andern Rechten, Gefällen und Gütern in der Umgegend solche in Künzelsau erhalten, worüber Bischof Sigfried von Würzburg einen Bestätigungsbrief 1049 ausstellte. Mencken script. I, 422. W. U. II, 52.

1287 erhielt Komburg von Bischof Bertold (von Sternberg) die Kirche und die dazu gehörigen Kapellen nebst der Pfarrkirche zu Steinbach und der Tochterkirche in Hall. Das Patronatrecht hatte Komburg schon früher. Mencken script. I, 413. 59.

1330 hatte Komburg einen langjährigen Streit mit Kraft von Hohenlohe über die von den Herren von Bartenau herrührenden Lehengüter zu K. und Nagelsberg und 1410 mit Eitel Goltstein wegen Schädigung der Komburger Mühle. (Langenb. Wehrbuch.)

1389 erwarb Komburg von Cunz Senft dessen Güter und Gefälle zu K. 1430 besaß Komburg zu K. 1. die Kirche mit allen Altären und Zugehörungen, 2. 2 Theile des Weinzehntens und Kornzehntens, 2 Theile des großen und 1/3 des kleinen Zehntens zu Etzlinsweiler, den großen Zehnten in Hefenhofen mit Ausnahme von 2 Höfen, wo 1/3 Komburg, 2/3 die Altäre zu K. bezogen, 1/3 des kleinen Zehntens daselbst, 2 Theile des großen Zehntens zu Schüpperg, einen freien in 4 Theile getheilten Hof, von der Burgmühle Gülten, Hauptrecht und alle Rechte, von der Überschlagmühle 35 β Heller, von der Badstube die Hälfte, am Gericht 1 Theil, vom kleinen Frevel 2 Heller, vom großen 1 Pfd. 5 Heller, 1 Kelter mit Bannrecht für eine Zahl Weinbergbesitzer, bes. s. Lehnsleute (Bauer Coll.). 1478 inkorporirte Papst Sixtus IV. dem Kloster die Kirche zu K. wie die zu Steinbach, Thüngenthal, Gebsattel, Erlach und die Michaelskirche zu Hall. Wib. I, 138.

1483 Montag nach Vinc. Petri verkauften Abt Andreas, Prior und Konvent ihre Antheile und Besitzungen zu K., sowie die Weiler, Höfe, Gülten, Zehnten, Vogteien und Gerechtigkeiten zu Gaisbach, Etzlinsweiler, Kemmeten, Nagelsberg, Criesbach, Ginsbach, Meßbach, Hag, Ober-Kubach, Morsbach, Schüpperg, Hefenhofen, Niedernhall, Ingelfingen, Lüpfersberg, Scheuerheim, Steinkirchen, Kronhofen und Cunzelsbach, sämmtlich Lehen von Würzburg, an die Grafen Albrecht und Kraft von Hohenlohe um 6000 fl., worauf Würzburg den Grafen Kraft mit den erkauften Gütern belehnte. Komburg war 1489 nur noch sein Recht an die Kirche geblieben und einige Lehengüter, welche Zürch von Stetten besaß.

1581 kündigte Komburg die Wiederlösung der 1483/9 verkauften Güter an, da keine Genehmigung des Bischofs oder päpstlicher Kommissäre nachzuweisen sei. Bei einem Schiedsgericht entschied sich der Deutschmeister für Komburgs Recht, Hohenlohe appellirte an das Reichskammergericht in Speier, das 1621 für Komburg entschied. Nun versuchte | Hohenlohe, das erst Revision des Prozesses verlangt hatte, einen gütlichen Vergleich 1623, der aber keinen Erfolg hatte. 1628 rief Komburg des Kaisers Hilfe an. Im Kriegstumult blieb Alles liegen, bis der Streit endlich 1662 den 26. Sept. mit einem Vergleich endigte, indem Komburg auf sein Lösungsrecht verzichtete, alle seine Gefälle, nemlich 1/6 an Frucht- und Weinzehnten, das jus patronatus und die Kollatur zu K. an Hohenlohe abtrat, ebenso die Verwaltung der geistlichen Gefälle. Dafür erhielt Komburg 17.000 fl. Entschädigung. Wibel I, 8, 109, 455.

War Komburg damit aus der Reihe der Ganerben ausgeschieden, so trat es doch wieder 1717 22. März aufs Neue ein, indem es den Herrn von Stetten ihre sämmtlichen Rechte und Gerechtigkeiten in K. abkaufte. Dieser Besitzungen halber gehörte Komburg dem Ritterkanton Odenwald an bis 1802, da durch Reichsdeputationshauptschluß vom 23. November §. 18 das Haus Hohenlohe-Neuenstein den komburgischen, mainzischen und würzburgischen Theil an K. bekam und fortan Alleinbesitzer war.

Im Jahr 1484 bekam eine zweite geistliche Herrschaft Antheil an K. nemlich Kurmainz. Erzbischof Bertold von Mainz hatte den Herren von Stetten und der Gemeinde Künzelsau in ihrem Streit gegen die Grafen von Hohenlohe Beistand geleistet. Er hatte ein wesentliches Interesse, seinen Besitz im Amt Krautheim und in Nagelsberg zu vergrößern und erwarb daher 1484 und 1489 von Kilian von Stetten Antheil am Dorf K. mit seiner Herrlichkeit, Lager und Folge, 1489 am Gerichte und an der Obrigkeit für 1100 fl. Mainz ließ seine Künzelsauer Rechte durch den Beamten in Nagelsberg ausüben. 1632 hatte Georg Friedrich von Hohenlohe in Folge schwedischer Schenkung die mainzischen Besitzungen in und um K. besetzt, mußte sie aber nach der Schlacht bei Nördlingen wieder aufgeben, bis der Reichsdeputationshauptschluß vom 23. Nov. 1802 die mainzischen Besitzungen an Hohenlohe gab.

Der dritte unter den geistlichen Ganerben war Würzburg, das wie wir oben bei den Herren von Stetten sahen, 1499 zuerst, dann 1502, 1533, 1551 von den Herren von Stetten, 1605 von Albrecht von Berlichingen Rechte und Besitzungen erkaufte.

Am Ganerbentag galt Würzburg nicht als geistliche Herrschaft, sondern als Zugehöriger der Ritterschaft, da seine Besitzungen ursprünglich edelmännisch waren. Es ließ seine Rechte durch einen besondern Schultheißen ausüben, bis dieses Amt 1663 mit dem Amt Jagstberg-Mulfingen vereinigt wurde.

1619 am 4. März war Bischof Johann Gottfried von Würzburg persönlich in K. und beschwor den Burgfrieden auf dem Rathhaus in die Hände des ältesten Herrn von Stetten, Wolfs, und nahm dann die Huldigung seiner Unterthanen entgegen. Nach dem Tode Johann Ludwigs von Hohenlohe am 15. Aug. 1689 sprach Würzburg das Schloß K. als heimgefallenes Lehen an, okkupirte dasselbe mit bewaffneter Mannschaft, zog dieselbe aber bald zurück und verzichtete auf seinen Anspruch.

1710 erkaufte Würzburg das Moosbergersche Freihaus und richtete dort eine Kelter ein, während Bischof Julius 1616 eine Kelter beim Schloß erbaut hatte. (Bauer Coll.)

| 1802 bekam Hohenlohe auch den würzburgischen Besitz in Künzelsau in Folge des Reichsdeputationshauptschlusses. (Bauer Coll.)

An sonstigen geistlichen Korporationen waren in K. begütert: 1. Schönthal, das dort auf 15 Morgen Weingülten bezog und einige Güter besaß, aber jedenfalls schon 1678 dieselben an Mainz verkauft hatte. (Bauer Coll.)

1429 hatte sich das Kloster mit den Heiligenpflegern wegen Weingülten auf 71/2 Morgen Weinberg, genannt der Münch in der Wegklinge, vertragen. St.A.

2. Gnadenthal, das seine Gülten in K. und Umgegend jedoch 1522 an die dortige Heiligenpflege gegen anderweitige Rechte vertauschte. W. F. 9, 64.

Den bedeutendsten Besitz hatten sich die Grafen von Hohenlohe erworben, denen zuletzt Künzelsau ganz zufallen sollte.

Die Grafen von Hohenlohe fanden wir oben zum erstenmal als besitzberechtigt in K. im Jahr 1328 (s. Regesten der Herren von Bartenau), da Kraft von Hohenlohe Antheil an Bartenau erworben hatte. 1330 belehnte Abt und Konvent zu Komburg Kraft von Hohenlohe mit einem Theil von Nagelsberg und Gütern in K. Hanselmann Repert. II, S. 227, nachdem lange über diese Güter gestritten worden war. Von Haller Patriziern hatte Hohenlohe im 14. Jahrhundert einiges erworben, 1328 von Eberhard Philipps 35 Schilling Gülten auf der untern Mühle, 1355 von Hermann Lechers Witwe die Kelter zu K. nebst Gütern zu Gailenkirchen, Velselsbach (Feßbach), Rüblingen, Kubach, Zell, Künzelsbach und Steinkirchen um 1026 Pfd. Heller. 1455 und 1475 hatten die Grafen in der Erbeinigung sich verpflichtet, keinen Juden auf ihrem Theil in K. aufzunehmen. In den 80er Jahren des 15. Jahrhunderts erkauften die Grafen Kraft VII. und Albrecht bedeutendere Theile von Künzelsau 1482 von Götz von Stetten, 1483/89 allen Besitz des Klosters Komburg (s. oben) um 6000 fl., sämmtlich würzburgisches Lehen, 1488 von Heinz Auwenmüller die zur Aumühle gehörigen Gülten und Rechte um 10 fl., 1514 Graf Albrecht das Schlößchen Bartenau von Kilian von Stetten und 1523 den Theil Zürchs von Stetten.

1549 erkaufte Graf Georg das Haus des Eustachius Göldlin zu K. um die bedeutende Summe von 500 fl.

1562 17. April beschwor Graf Ludw. Kasimir nach langer Weigerung den Burgfrieden und Ganerbenrezeß persönlich in die Hände Christophs von Stetten.

1583 erwarben seine Söhne Schutz und Schirm über die Kirche zu K. (aber nicht das Patronatrecht).

| 1586–1590 war Graf Friedrich von Hohenlohe alleiniger Inhaber des hohenlohischen Antheils an K., da ihm Graf Georg Friedrich von Hohenlohe-Waldenburg auch seinen Antheil, den er von Hall erworben, abtrat.

1590–1610 gehörte der hohenlohische Theil von K. Graf Wolfgang, welcher von Hall 1592 die Burgmühle, 1598 alle hällischen Besitzungen, Komburger Lehen erwarb (s. oben Hall S. 284), 1601 die Zinse, Gülten und Gefälle der Herren von Crailsheim, welche frei eigen waren.

1608 vertrug sich Graf Wolfgang mit den Herren von Stetten wegen ihres Anrechts auf die Bestellung der Kirchenämter zu K.

Ihm folgte im hohenlohischen Besitz sein Sohn Kraft 1610 bis 1641, der von der Gemeinde K. 1632 für eine Schuld von 1900 fl. 33/4 Morgen 20 Ruthen in der Wildflur, die Mönchswiese, 4 Morgen 56 Ruthen auf dem Ballenwasen, die Seewiese, 171/2 Morgen 10 Ruthen im Häslein, 171/4 Morgen 24 Ruthen, das hintere Dörnich, bekam.

Krafts Bruder Georg Friedrich hatte von Gustav Adolf am 26. Febr. 1632 den mainzischen und würzburgischen Antheil an K. geschenkt erhalten, und 1633 zu Schrotsberg den Ganerbeneid geleistet und am 30. Sept. 1633 zu K. sich huldigen lassen, aber nach der Nördlinger Schlacht traten die alten Rechtsverhältnisse wieder in Kraft. Über den langwierigen Streit mit Komburg s. oben.

1664 und 1669 wurden mit den Herren von Stetten Verträge über die Pfarrgerechtsame zu K. abgeschlossen.

1676 erhielt Graf Johann Ludwig bei der Erbtheilung den hohenlohischen Theil von K. mit dem Schloß, Hollenbach, Dörrenzimmern etc. Er ließ die beiden alten Schlößchen abbrechen und 1679 das jetzige Schloß aufbauen und den Schloßgarten anlegen, wozu er Güter von K. Bürgern ankaufte. Nach seinem Tod suchte Würzburg das Schloß an sich zu bringen s. oben. Ihm folgte als Erbe der berühmte Wolfgang Julius von Hohenlohe, der sich mit dem Plan trug, ein Gymnasium illustre zu errichten, aber schon 1698 starb. Nun folgte Johann Friedrich bis 1702, der 1700 die Stettensche Besitzung erwarb, die jedoch 1716 gelöst wurden, und eine Stiftung von jährlich 25 fl. für die K. Armen machte.

1702–1708 regierten seine Söhne Karl Ludwig und Johann Friedrich gemeinschaftlich in K.

1708 kam der hohenlohische Antheil an K. in den Alleinbesitz von Graf Karl Ludwig, der öfters in K. residirte und 1738 das hohenlohische Landrecht einführte. Ihm folgte Johann Friedrich der jüngere, Fürst von Hohenlohe-Öhringen, 1756–1765, und 1765–1805 sein Sohn Ludwig Friedrich Karl, der 1802 Alleinbesitzer in K. wurde. Unter seiner Regierung wurde der Versuch gemacht, den mainzischen Theil an K. zu erkaufen, der aber zu keinem Ergebnis führte.

| Nach seinem kinderlosen Tode entstand ein langwieriger Streit um das Erbe. Friedrich Ludwig, Fürst von Hohenlohe-Ingelfingen, nahm unter dem Widerspruch der Linien Langenburg und Kirchberg Besitz von K. Die Kommissarien und Soldaten jener beiden Linien wurden vertrieben und ein Ingelfinger Landsturm organisirt. Am 14. April 1810 vertrugen sich die 3 Linien dahin, daß das Amt Weikersheim und Hollenbach nebst Künzelsau an Hohenlohe-Kirchberg und Langenburg kam, welche 1831 sich dahin verständigten, daß Kirchberg Künzelsau allein bekam. Nach dem Aussterben der Linie Kirchberg 1861 fiel Künzelsau wirklich an die Linie Ingelfingen, nunmehr Öhringen genannt. Nachdem durch die Rheinbundsakte vom 15. Juli 1806 das Fürstenthum Hohenlohe unter die Souveränität der Krone Württemberg gekommen war, wurde 1807 das hohenlohische Justizamt K. aufgehoben und an der Stelle des hohenlohischen das württembergische Recht eingeführt.

1831 wurde ein hohenlohe-kirchbergisches Bezirksamt für Polizei- und Verwaltungssachen in K. errichtet, aber 1848 wieder aufgehoben.

Aus der oben gegebenen Geschichte der einzelnen Ganerben ergibt sich von selbst die außerordentliche Zersplitterung des Besitzes, der sich um die Mitte des 17. Jahrhunderts folgendermaßen gestaltete (Bauer Coll.):

Häuser Scheunen Güter Anlagen
fl.
Lehen-
tragende
Personen
Mainz 161/2 21/2  13 Mrg. 0847 072
Würzburg 161/4 3 (u. 1 Kelter) 15     „0 0976 081
Hohenlohe 750/0 61/2 (3 Mühl.) 1763/4000 6900 245
Stetten 611/2 20/0   581/400 3342 181
Comburg (von der Pfarrei) 171/2 10/0   671/300 1825 114
Der Heilige 091/4 0/0   1140/0000 2633 168
Die Gemeinde 101/2 1 Walkm.      503/400 0532 110
Schönthal 00/0 0/0   0033/4000 012
Die Schusterbrüderschaft
des h. Crispinus
00/0 0/0   0013/4000 0028 006
Pfarrei Stetten 00/0 0/0   0042 R. 0015 001
Heilige zu Amrichshausen 00/0 0/0   0129 R. 0002 001
Schule zu Niedernhall 00/0 0/0   002 R. 000 00
frei eigen 00/0 0/0   00251/3 M. 0/0 000 047
2061/2 15  527 Mrg.
ohne den Wald.
17.100 1038

Die Ganerbenherrschaft erzeugte eigenthümliche Rechtsverhältnisse und wirkte auf die Entwicklung der Gemeindeverfassung von K. in sofern nicht ungünstig ein, als dieselbe eine reichere Gestaltung bekam und einer fast reichsstädtischen Verfassung nahe kam.

|
Geschichte der Gemeinde Künzelsau und ihrer Verfassung.

Die Sage, daß Künzelsau von Konrad II. gegründet und ursprünglich ein ganz freier Ort gewesen sei und er erst wegen seiner Theilnahme am Bauernkrieg seine Freiheiten verloren habe, ist ohne Halt. Ebenso haltlos ist die Sage, daß es ursprünglich nur aus 8 Höfen bestanden habe.

Besseren Grund dürfte die Sage haben, daß K. ursprünglich ohne Gewerbe gewesen, nur Färber und Walker mit der Walkmühle, Hafner seien vorhanden gewesen (wegen der Leimengrube), alle Gewerbe haben ihren Sitz in Niedernhall gehabt. Niedernhall dürfte schon in alten Zeiten als Salzquelle eine bedeutendere Niederlassung gewesen sein. Bis in die Mitte des vorigen Jahrhunderts heißt Künzelsau trotz seiner großen Bedeutung für die Umgegend nur ein Dorf oder ein Marktflecken (seit 1413 W. F. 7, 332). Als Stadt erscheint es seit Vollendung der Ringmauer 1767–1786. Als bekannte Thatsache wird 1489 vorausgesetzt, daß die Obrigkeit in sieben Theile gehe, also K. ein gemeiner Ort oder Ganerbenort sei (s. Württ. Viertelj. 2, 151). Die Ganerben übten ihre Rechte bis 1485 durch den „gemeinen“ d. h. gemeinsamen Schultheißen aus und erneuerten von Zeit zu Zeit der Gemeinde auf einer Tribüne auf dem Kirchhof ihr altes Herkommen. Ernste Streitigkeiten der Grafen von Hohenlohe mit den Herren von Stetten und der Gemeinde K. veranlaßten die Ganerben im Jahr 1489, auf einem Ganerbentage zu Amorbach in einem Burgfrieden Rechte und Ordnung der Gemeinde schriftlich festzusetzen. Der Burgfrieden verlangt von den Ganerben, daß sie bei Krieg unter einander Künzelsau als neutral betrachten. Wenn ein „Gemeiner“ d. h. ein Ganerbe den andern oder den Schultheißen Lügen straft oder wider seine Ehr redet, soll er nach Schwäbisch Hall, Rothenburg oder Würzburg in eine offene Herberg ziehen und dort 14 Tage liegen, 1/4 Jahr, wenn er unbedacht schlägt (Künz. Archiv). Diesen Burgfrieden hatten die Ganerben wie die Gemeinde zu beschwören. Die Ganerben legten ihren Eid in die Hände des Ältesten der Familie Stetten ab, darauf durften sie erst die Huldigung ihrer Unterthanen vornehmen. Später (vor 1678) fieng Mainz an statt des Burgfriedeneides nur Handtreue zu geloben.

| Bei der Huldigung gab der Ganerbe der Gemeinde ein Bankett, 1646 Joh. Friedrich von Hohenlohe im Schloß. Jeder Bürger bekam 1 Maas Wein und 1 Halbbatzenweck, eine Witwe die Hälfte. Bei den Ganerbentagen, welche auf dem Rathhaus gehalten wurden, und deren Kosten die Strafgelder deckten, hatte Mainz den unbestrittenen Ehrenvorsitz. Dann folgte im Rang Würzburg, dem aber Hohenlohe von 1589 an den Rang streitig machte, da Würzburg nur mit den von den Herren von Stetten erkauften Rechten betheiligt sei, also nur den Rang eines Edelmannes einzunehmen habe; es drang aber nicht durch. Dann folgte das Haus Stetten. Hall erscheint 1489 gleich nach Hohenlohe. Auf dem Rathhaus waren in einem Fenster die Wappen der Ganerben gemalt: Mainz, Würzburg, Stetten, Auf den Ganerbentagen 1588, 1589, 1592 ff. erscheint auch die Familie Berlichingen in Dörzbach als Ganerbe.

Als Hohenlohe den hällischen Theil gekauft hatte, sprach es doppelten Sitz und Stimme an, wie es auch 1602 zwei Vertreter hatte, doch wurde ihm die doppelte Stimme später nicht zugestanden. Das Protokoll führte 1512 der Schulmeister Bonifacius Kremer, Notarius zu K. Bedeutendere Ganerbentage sind vom Jahr 1489, 1512, 1581, 1588, 1589, 1592, 1602, 1604, 1646, 1652, 1655, 1676, 1678, 1688. – (Die nachfolgende Darstellung ruht auf Aktenauszügen aus dem K. Stadtarchiv.)

Der gemeine Schultheiß pflegte die Vertreter der Ganerben einzuberufen, wenn das Bedürfnis vorlag, 1590 aber wurde bestimmt, daß er dieselben nicht seines Gefallens, sondern alle Vierteljahre einmal zusammenberufen und die vorgefallenen Fälle und Mängel sammt den Vormundschaftsrechnungen vorlegen soll, es sei denn, daß zwischen hinein etwas Nothwendiges einfiele.

Als Vertreter der Ganerben fungirten gewöhnlich der mainzische Keller zu Nagelsberg, der würzburgische Schultheiß zu K., und als dieses Amt aufgehoben wurde, der Beamte zu Jagstberg, der hohenlohische Schultheiß, später der Keller, der hällische und der stettensche Schultheiß zu K., bisweilen auch der Amtsvogt zu Kocherstetten.

Die Ganerbentage setzten die Rechte und Ordnungen der Gemeinde in Recht und Verwaltung fest, forderten vom Schultheiß Rechenschaft über seine Amtsverwaltung, entschieden über Streitigkeiten der Ganerben unter sich oder mit der Gemeinde (1588 wegen der Markung Kronhofen und der Waldungen, wegen eines von Berlichingen und Stetten errichteten Hochgerichts, 1678 Steuerrecht der Ganerben auf den lehenbaren Gütern, 1783/4 wegen Wildschaden durch Hohenlohe). Die Stimmung in K. war den Ganerbentagen wenig günstig. Der gemeine Schultheiß Johann Faust schreibt im Dorfbuch 1679: „Auch sollen alle gewarnet sein, soviel möglich, wenn ein gemeiner Ganerbentag will gehalten werden, zu verhindern, daß sie nit zusammenkommen, dann sie uns ja gar nichts Gutes bringen.“

1723 wurde beschlossen, für die gemeinschaftlichen Amtstage einen Turnus einzuführen, den nach der Reihe der Beamte von Mainz, Würzburg, Hohenlohe und Komburg, das durch den Kauf von den Herren von Stetten wieder Ganerbe geworden war, abhalten sollten. Die Ganerben führen in ihren Geboten den Titel „gnädige Herrn und Junker“. Beim Absterben eines derselben trat öffentliche Trauer ein.

| 1611 wird bestimmt, wenn ein Ganerbe Todes verführe, soll man nach christlichem Mitleid ein Vierteljahr trauern und die Spielleute verboten sein. Auch der Amtsantritt der herrschaftlichen Beamten hatte sein besonderes Ceremoniell.

Als Organe des Gemeinderegiments und der Verwaltung finden wir obenan den gemeinen Schultheißen, die Siebener d. h. die sieben Richter, 1525 Bauermeister, sonst Baumeister, 1609 auch Bürgermeister genannt, 2 Prokuratoren 1573, Viertelsmeister, die Gerichtsschreiber, durchweg bis Mitte des 17. Jahrhunderts (1646) die Schullehrer, die Vierundzwanziger (1515 als Schiedsrichter zwischen der Gemeinde und den 7 Besitzern von Kronhofen genannt, wohl identisch mit den Heimbürgen), 1699 den Ausschuß. Später erscheinen die Dreißiger als Vertreter der Bürgerschaft. Dieses Kollegium ergänzte sich selbst. 4 Deputirte von ihnen waren je auf 2 Jahre die Sprecher des Kollegiums. Da diese Ordnung allmählich eingeschlafen war, wurde sie 1802 neu belebt und wieder Dreißiger gewählt.

Niedere Ämter des Fleckens waren: Büttel, Heiligenpfleger, Almosenpfleger, Siechhauspfleger, Schieder, Eicher, Brotschauer, Fleischschätzer, Feuerschauer, Flachswäger, Wagmeister, Thorwächter, Thor- und Wachtgeldsammler, Nachtwächter, Holzwächter, Schafmeister, Hirtenmeister.

Der gemeine Schultheiß wurde von dem Richterkollegium aus seiner Mitte oder aus der Gemeine gewählt. Stimmenmehrheit entschied. Er gelobte dem ältesten Richter, der Ganerben Obrigkeit und Rechte zu schützen und die alten Gewohnheiten zu erhalten.

Abgesetzt konnte der Schultheiß nur von den Ganerben, nicht vom Gericht werden (ebenso der Gerichtsschreiber). 1501 f. suchte das Gericht den Schultheißen möglichst vom Richterkollegium abhängig zu machen. Er gebot in der „hochwürdigsten, hochwürdigen, hoch- und wohlgeborenen, wohledlen und gestrengen, seiner gnädigsten und gnädigen Herren und Junker“ Namen, und hatte als Abzeichen Degen und Stab. Nach der Gemeindeordnung von 1493 soll der Schultheiß helfen über alle Missethat, ob die Klag auf Leibesstraf oder Glimpf lautet, helfen und Vollstreckung thun bei Mißhändel, Schuldklagen, Güterkäufen, auch im Namen der Ganerben das Geleit zu K. üben, jährlich auf St. Peterstag über alle Gefälle und Amtseinnahmen Rechnung thun. 1517 wird bestimmt, daß alle 14 Tage Schultheiß und Gericht Amtstag halten, es käme denn ein Gast oder handle sich um Ehre und Gut. 1572 wird dem Schultheißen verboten, Klaggeld zu nehmen. Beruft er eine Zusammenkunft der Ganerben oder ihrer Vertreter, so hat er (1608) ihnen 3 Tage zuvor den Gegenstand der Verhandlung mitzutheilen. Bei Streit und Schlägereien gebietet er Frieden, und alle Bürger sind im Nothfall verpflichtet ihm beizustehen. Er bietet auch die Bürgerschaft auf zum Schutz Bedrängter, führt Aufsicht über die Gemeindediener, verwahrt des Nachts die Thorschlüssel, setzt Termine bei Schuldklagen und übt die ganze Polizei, Sicherheits-, Markt-, Sittenpolizei aus. Seine Besoldung betrug 5 fl., die des Gerichtsschreibers und des Büttels je 1 fl.

Neben dem Schultheißen stehen die sieben Richter oder Siebener. Dieses Kollegium ergänzt sich durch Kooptation. Dieses Recht gieng nach dem Bauernkrieg verloren. Es blieb nur ein Vorschlagsrecht, | die Ganherrschaft wählte den Richter. Z. B. 1608 wird auch von den gn. Junkern und Herren ein Richter bestellt. Beim Amtsantritt gelobten sie dem Schultheißen, Recht zu sprechen Niemand zu Lieb und Niemand zu Leid. (Vierteljahrshefte II, 151. Burgfrieden von 1493.) Ihre Amtstracht ist der Mantel. Ihre Belohnung war 1489 bei den höchsten Bußen die Hälfte, bei den Freveln das ganze Strafgeld; später kam von den großen Bußen mit 3 fl. an den Richter 1/2 fl., von den Freveln mit 1 fl. aber 45 Pf. Zugleich waren sie frei von der Tag- und Nachtwache, obgleich die Gemeinde 1590 diese Freiheit anfocht, die von den Ganerben bestätigt wurde.

Die Verwaltung der Einkünfte und Anstalten lag in den Händen der Baumeister. Wenn in dem Vertrag der Gemeinde K. mit ihren Ganerben nach dem Bauernkrieg an der Spitze der Gemeinde ein Baumeister erscheint (W. F. 1848, 51), so ist dabei nicht an die Baumeister zu denken, sondern an einen aus der Kanzlei des Truchsessen, der die K. in Pflicht nahm, stammenden Ausdruck für Schultheiß. Schon nach dem Burgfrieden 1493 gab es 2 Baumeister, die vom Schultheiß nach Umfrage bei der Gemeinde am 2. Januar gewählt wurden auf ein Jahr und auf diesen Tag auch Schultheiß und Gemeinde Rechenschaft ablegten. Ihre Aufgabe ist zunächst, Brücken, Gräben, Zäune, Wege und Stege zu bessern und machen zu lassen und der Gemeinde Gebot und Verbot handzuhaben. Ebenso ist ihrer Fürsorge das Bachufer befohlen. Wichtigere Sachen mußten sie vor den Rath bringen. Für den Kirchbau wurde 1612 Hans Heygold, der bisher gemeiner Baumeister gewesen, als besonderer Baumeister bestellt. Dabei waren die Baumeister zugleich die Rechner der Gemeinde. Sie ziehen die Gemeindeumlagen ein, verleihen die Güter der Gemeinde, führen Aufsicht über den Wald. Ohne ihre Einwilligung darf kein Bürger (1608) auf seinem Grund und Boden einen „geschlachten“ und fruchtbaren Baum umhauen bei 2 fl. Wahrscheinlich hatten sie auch Waffen und Wehr der Bürgerschaft zu mustern.

Unter den Baumeistern standen die Viertelsmeister, welche die Viertelversammlungen leiten, bei öffentlichen Bauarbeiten die Bürger ihres Viertels beaufsichtigen, bauliche Schäden und Übertretungen den Baumeistern anzeigen. Sie erscheinen auch nebst 4 vom Gericht bei der Rechnungsabhör (1678).

Ebenso standen unter den Baumeistern die niedern Gemeindeämter, die wahrscheinlich aus der Zahl der Heimbürgen genommen wurden, die wohl mit den Vierundzwanzigern und Dreißigern (24 Heimbürgen, 4 Viertelsmeister und 2 Baumeister) identisch sind. Wenigstens gehörte der Hirtenmeister, der die Aufsicht über die Kuhhirten und Gaisenhirten etc. führte, zu den Heimbürgen.

Da die Richter mit Bagatellsachen vielfach überlaufen wurden, weil dafür nichts entrichtet wurde, so ward 1573 beschlossen, 2 geschworene Prokuratoren aufzustellen, welche die Sachen der Parteien vor Gericht vortragen sollten, damit die Richter zum besten und wichtigsten berichtet werden. Die Ganerben gaben ihre Zustimmung dazu. Jeder Prokurator erhielt 8 Pf., der Richter 10 Pf. von Bagatellsachen.

Die erste Beeidigung eines Prokurators wird erst 1597 erwähnt.

Die Gemeinde trat auf dem untern Rathhausboden zu Versammlungen zusammen, sonst kam sie in den Vierteln, Zünften und Brüderschaften | zusammen. Doch wurden nach dem Bauernkrieg alle Versammlungen verboten W. F 1848, 52. Schon im 15. Jahrhundert war die Bürgerschaft militärisch organisirt unter einem Hauptmann. Jeder Ausbleibende wurde bestraft. Das Banner verwahrte für gewöhnlich der Schultheiß, der es bei einem Ausmarsch dem Bannerträger übergab. Nach dem Bauernkrieg wurden alle Wehren abgefordert, aber bald findet sich wieder jedes Viertel zu einer Kompagnie vereinigt, deren jede eine Fahne hatte. Sie trugen Ober- und Untergewehr, hatten Pfeifen und Trommeln. 1603 ist auch bürgerliche Kavallerie mit 4 Trompetern erwähnt.

Die Bürgerschaft war im ganzen gut daran, sie zahlte wenig Steuer, die Gemeinde besaß an dem Wald schönes Grundeigenthum, so daß wenige Umlagen zu machen waren. Z. B. 1678 wurde beschlossen, jährlich 400 Rthlr. auf die Bürgerschaft umzulegen, solange der Krieg daure. Die Bürger erfüllte ein starkes Freiheitsbewußtsein, was sich manchmal den Ganerben gegenüber äußerte.

1693 waren es 328 Bürger und mit den Beamten und Geistlichen 390 Haushaltungen.

Jeder Neuheranziehende mußte dem Schultheißen geloben, Recht zu geben und zu nehmen (Gan. Rec. 1518).

Ausgewiesen durfte niemand werden ohne Wissen und Willen der Dorfherren, ausgenommen unrechte Frauen (Burgfr. 1499).

Manchmal wird einer nur auf ein Jahr angenommen auf Wohlverhalten und um zu sehen, ob er das nöthige Vermögen mitbringt. Jeder fremde Mann, der Bürger wurde, zahlte (1663) 10 fl. Brückengeld an den Baumeister, Frauen 5 fl.; diese hatten auch einen Geburtsbrief aufzuweisen. Auch Fremde, welche auswärts wohnten, aber in K. Häuser oder Güter erwarben, ebenso jeder, der in K. ein Lehen erhielt, mußten dem Schultheißen geloben und alle Lasten mittragen. Pfahlbürger bezahlten (1678) der Ganherrschaft 1 Rthlr. Schutzgeld, der Gemeinde 2 fl. p. Jahr.

War jemand das nachgesuchte Bürgerrecht etliche mal abgeschlagen, so mußte er binnen 4 Wochen den Flecken räumen (1601). Ausgeschätzte d. h. vergantete Personen wurden zum Thor hinaus geführt und des Fleckens verwiesen (1601). Wegen grober Exzesse konnte dem Schuldigen der Befehl ertheilt werden, binnen Monatsfrist zu verkaufen, seine Schulden zu bezahlen und mit Weib und Kind den Flecken zu räumen, widrigenfalls er ins Gefängnis gelegt werde (1607). 1600 wurde ein Weber, weil er eine leichtfertige Dirne mit 2 Bankerten genommen, des Fleckens verwiesen.

1580 hatten die übrigen Ganerben die Juden, die sich schon 1555 in K. finden, aus K. geschafft, Ludwig Kasimir und Georg von Stetten wandten sich gegen diesen Beschluß an das Kammergericht und bewirkten eine Inhibition der Maßregel. Der Prozeß dauerte noch längere Zeit, da die 3 andern Ganerben nun Dr. Hermann in Hall beauftragten, ihre Sache beim Kammergericht zu führen.

Der Sage nach sollen die Juden schon seit älterer Zeit in K. seßhaft gewesen sein. Ihr Gottesacker habe sich im Holderrain befunden. Noch 1700 soll ein Haus mit hebräischer Inschrift in der Scherfengasse gewesen sein. Über die Betheiligung der Juden am Bau der Mauer s. oben.

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Das Gerichts- und Polizeiwesen.

Die Fraisch war innerhalb der Burgfriedenssteine gemeinschaftliche Sache der Ganerben. Außerhalb dieses Bezirks sprach sie Hohenlohe an, worüber ein Prozeß sich entspann. 1723 wurde bestimmt, es soll zugreifen, wer zuerst an Ort und Stelle kommt, Hohenlohe oder der gemeine Schultheiß. Das Halsgericht behielten sich die Ganerben vor und verwiesen es der Gemeinde, als sie 1499 selbstständig ein Hochgericht errichtet hatte.

Dagegen Stock und Gefängnis blieb der Gemeinde. Ursprünglich war die Kompetenz des Gerichts zu K. bedeutend. Außer der Bürgerschaft zu K. holten auch die Dörfer Morsbach, Kocherstetten, Hermuthausen, Eberbach ihr Recht bei Schultheiß und Gericht in K. Allmählich wurde aber diese Kompetenz durch die Ganerben eingeschränkt. Sie behielten sich die Justiz über ihre Beamte und Lehensleute vor und 1678 verblieben dem Gericht nur noch Bagatellsachen zur Entscheidung, alles Andere kam an die herrschaftlichen Gerichte. Die Verhandlung eröffnete der Schultheiß im Namen der Herrschaft. Bis 1573 brachten Kläger und „Antworter“ ihre Sachen selbst vor Gericht vor, in diesem Jahre aber wurden 2 Prokuratoren aufgestellt, welche die Klage und Vertheidigung der Parteien vorbringen sollten. Die Prokuratur wurde von K. Bürgern (1597) versehen. Während der Verhandlung trat der Schultheiß ab (Jurisdictionalbuch a. 1518). Wenn die Richter ihr Urtheil gesetzt hatten, wurde der Schultheiß und „Umstand“ wieder hineingeheißen und mußte dann des Rechtens fragen. Er verkündigt also blos das Urtheil und vollstreckt es. Verwandtschaft mit einer der Parteien schloß bis ins 3. Glied der „gesippten“ Linie von der Richterfunktion aus. 1572 war festgestellt, daß ein Richter nur bei Mannspersonen „am Recht aufstehen“ soll bis ins 3. Glied. Bei Frauen sollen sie nicht aufstehen, außer bei Prozessen der Schwester, und wenn zwei zwei Schwestern haben. 1580/90 aber wurde mit den Ganerben verabredet, daß ein Richter bei Verwandtschaft bis ins 3. Glied ob männlicher oder weiblicher Linie aufstehen, beim 4. Glied aber sitzen bleiben dürfe ohne Gefährde.

Geladene Zeugen erhalten (1590), wenn sie einen halben Tag versäumen, 1/2 Maas Wein und für 2 Pf. Weck, für den ganzen Tag 1 Maas Wein und ein paar Wecken. Zeugeneid wird vor dem Gericht und dem „Umstand“ d. h. dem Publikum geleistet, die Aussage nur vor dem Gericht, der Umstand muß abtreten. Auch darf vorher keine Verabredung stattfinden (1518 Cath. Petri). Verwandtschaft ist ebenso bei Zeugen ein Hindernis wie beim Richter.

Einrede und Irrung durch die Umstehenden wird vom Schultheiß bestraft nach Umfrage bei den Richtern (1503).

In Betreff der Appellation wurde 1499 auf Klage des Gerichts, daß jetzt appellirt werde in Fällen, wo es bisher nicht Brauch gewesen, bestimmt, daß von einem Frevel (1 fl.) Niemand appelliren dürfe. Von andern Urtheilen kann an den Rath zu Hall, als herkömmliches Oberhofgericht von K. appellirt werden. Von dort gilt nur noch die Berufung an den Kaiser. Die Appellation muß 10 Tage nach Eröffnung des Urtheils angezeigt werden. Der Appellant muß dem Schultheißen einen Eid zu Gott und seinem heiligen Evangelium | schwören, daß ihm Appellation Noth thue, daß er nicht um des Verzugs oder aus Gefährden appellire. Die Gegenpartei wird alsbald benachrichtigt.

Als Hohenlohe den hällischen Antheil gekauft hatte, trat es mit dem Anspruch hervor, fortan Appellationsinstanz statt Hall zu sein. Die übrigen Ganerben gaben das nicht zu, da das Oberhofgericht zu Hall kein Recht, sondern nur freies Übereinkommen und guter Wille gewesen. Jetzt wurde zweite Instanz das Amt jeder Ganherrschaft bei 15 fl. Werth, bei 50 fl. Werth die Ganerben selbst (1678).

Das peinliche Gericht wird, da Künzelsau unabhängig ist vom Centgericht, in K. gehalten. Das Gericht ist besetzt mit 12 Richtern und 2 Beisitzern. Der Schultheiß „verbietet“ mit dem Stab im Namen der Ganerben das peinliche Gericht, bleibt aber bei der Verhandlung nicht. Unter den 2 Prokuratoren darf sich der Beklagte einen zum Beistand wählen, auch werden ihm 2 vom Gericht, die aber auch das Urtheil mit beschließen, als Rathgeber beigegeben, das Urtheil verkündigt und vollstreckt der Schultheiß (Statuten v. 1578).

Die Strafen für Verbrechen waren scharf. Todesstrafe wurde verhängt wegen Mord (Vatermord 1625), wegen Bigamie (1564), wegen Hexerei nach peinlicher Tortur durch den hällischen Nachrichter (2 Frauen verbrannt 1602), wegen Pferdediebstahl (1530 erst Galgen, dann auf Fürbitte Schwert). Vorehlicher Beischlaf wird mit Geld und 8 Tage Narrenhäuslein bei Wasser und Brot bestraft. Ein Dieb wird 1603 auf sein Bitten nach 3tägigem Gefängnis des Landes auf 4 Jahre verwiesen, vermag er dann ein Zeugnis des Wohlverhaltens beizubringen, wird er wieder eingelassen. Der Dieb wird auf Klage vom Schultheißen verhaftet. Der Kläger darf ihn aber nicht „besiebenen noch über ihn verbürgen“ (1518 Cath. Petri.), die Kosten des Verfahrens zahlt die Ganherrschaft (1518).

Besonders scharf sind die Strafen gegen Real- und Verbalinjurien. 1503 wird geklagt, daß die Einwohner zu K. leichtfertig und freventlich einander an die Ehre geredet, auch Verwundung und andere Mißhandlungen verübt, da die Gerichtsbußen gering seien. Darum wurde beschlossen: Wenn ein Einwohner den andern Lügen straft, an seine Ehre redet, „entzücket“ und schlägt, stößt oder wirft, der bezahlt 1. den gemeinen Frevel ans Gericht, 2. verfällt er den Dorfherrn zu einer Geldbuße, 3. bleibt dem Kläger seine Forderung auf Entschädigung vorbehalten.

Die Strafen waren stark. Als z. B. 1611 bei Verlesung der Gemeindeordung Peter und Hans Heygold dagegen redeten, wurden sie um 10 fl. gestraft. Fast bei allen Straferkenntnissen treten Fürbitten ein, welche Ermäßigung der Strafe bewirken.

Verhaftete konnten gegen Urfehde, daß sie sich wieder stellen wollen, der Haft entlassen werden.

Von Strafgeldern, welche den Dorfherrn zufielen, und welche in 7 Theile giengen, erhielten im 16. Jahrhundert Hohenlohe 2/7, Hall 1/7, 1/7 Mainz und Würzburg mit einander im Verhältnis von 2:1, 3/7 die Herren von Stetten, von den später 1/7 wieder zu einem Theil an Valentin von Berlichingen und zu 2 Theilen an Würzburg kam. Der Rest kam in verschiedenen Bruchtheilen an die einzelnen Linien der Herren von Stetten. 1678 wurde bestimmt, da das jus territoriale und die | fraischliche Obrigkeit gemeinsam sei, soll, wenn Strafen an Leib und Leben in Geld verwandelt werden, dieses in gleichen Theil an die 4 Dorfherren vertheilt werden.

Alle Kaufkontrakte und andere Verträge müssen nach der Instruktion des Schultheißen von 1659 vom Gerichtsschreiber protokollirt und dem Lehnsherrn eine Abschrift gegeben werden. Bei Verkäufen haben die Verwandten bis ins vierte Glied ein Losungsrecht (1571). Das Losungsrecht erlischt binnen Monatsfrist. Ei gilt nur bei Immobilien, nicht bei fahrender Habe und Vieh. Nachbarn haben kein Losungsrecht (Statuten v. 1578). Weinkauf wird von 100 fl. 1 fl., von 50 fl. 1 Orth gegeben.

Bei der Heirat ist vor der Proklamation ein Ehekontrakt schriftlich aufzusetzen (ib.). Wenn kein anderer Vertrag vorliegt, gilt Vermögens- und Errungenschaftsgemeinschaft, wovon der Mann 2/3, die Frau 1/3 anzusprechen hat (1678). Unmündigen werden 2 Vormünder bestellt. Haben sie einen Leibherren, so bestellt dieser den einen Vormünder, den andern die Freundschaft (Statuten v. 1578).

Vormundschaftsrechnungen werden alle Vierteljahre vom Schultheißen eingefordert (1590) und den Ganerben zur Abhör vorgelegt. Alle Zehrungen bei der Abhör werden abgestellt (1618). Es darf nur 1 fl. angerechnet werden, davon erhält der Schulmeister 10 kr., wenn die Rechnung unter 100 fl., der Gerichtsschreiber 10 kr., sonst 1 Orth. Geringe Rechnungen werden nur alle 3–4 Jahre abgehört. 1678 wurde die Abhör dieser Rechnungen Schultheiß und Gericht übertragen, Klagen gehen ans Amt.

Für das Erbrecht ist ein Fall von 1610 bemerkenswerth, wornach einem Vater gestattet wird, seinen Sohn zu enterben, weil er ein Wiedertäufer ist. Nach den Statuten des Dorfes Künzelsau 1578 erben Kindeskinder wie rechte Kinder und Geschwisterkinder wie rechte Geschwister. Kinder werden beerbt 1. von den Eltern, 2. den Geschwistern, 3. den Großeltern, 4. Blutsfreundschaft. Wenn Halbgeschwister da sind, haben die Vollgeschwister eins voraus. Bei Theilungen muß der Schultheiß mit 2 vom Gericht anwohnen. Bei Testamenten sind die Richter Zeugen.

Bei Schuldklagen kann der Beklagte nach der Ordnung von 1499 vor Gericht ein Pfand deponiren und erhält dann Frist auf 14 Tage. Geht er am 15. Tag zum Thor hinaus, so hat der Kläger Schaden. Daher wird verlangt, daß der Kläger von der Habe befriedigt werde. Um Pfändungen zu erschweren, muß der Kläger die Pfandobjekte selbst auf den Markt tragen oder durch den Büttel herbeitragen lassen. Wer aus ein Pfandobjekt schlagen will, muß es selbst ausrufen; will er den Büttel dazu benützen, so muß er ihm von jedem Stück 1 Maas Wein zahlen (K. Pfandordnung). 1588 wird der Burgmüller wegen unredlichen Schuldenmachens ins Gefängnis gelegt.

1572 ist der 14tägige Zahlungstermin noch in Übung. Nach Ablauf desselben tritt Haft ein. In Schuldsachen und bei Ausschätzungen (Gant) werden 1572 befriedigt 1. Herrendiener, 2. der Baumeister, 3. die Einwohner des Fleckens, 4. die Auswärtigen und zwar zuerst die Unterthanen der Ganerben, dann die Nürnberger und sonstige Auswärtige (1590).

| Eigenthümlich ist das Selbotengericht, das 1611, 1625, 1686 in Schuldklag-, Kauf- und Untergangssachen erwähnt wird. Es ist das selbstgebotene Gericht an den gewöhnlichen Amtstagen gegenüber dem auf besonderes Verlangen berufenen Gericht, dem Kaufgericht.

Die Polizei lag in den Händen des Schultheißen. Er hatte das Geleite zu üben in der Stadt. 1604 fiel Graf Philipp von Hohenlohe mit 2000 Mann am Neujahrstag in den Flecken, um den Schultheißen Hans Hecht wegen Geleitsirrung zu greifen. Der Gottesdienst wurde eingestellt, der Schultheiß hatte sich aus dem Weg gemacht.

1608 übte Hohenlohe über dem Thor das Geleite bei der Durchreise des Markgrafen Georg Friedrich von Durlach. Die andern Ganerben protestirten.

Für Sittenpolizei ist bemerkenswerth die Fluchbüchse, welche seit 1525 in den Wirthshäusern aufgestellt war, der Ertrag wurde der Almosenspende zur Verrechnung übergeben. Während des Gottesdienstes soll Stille herrschen, alles Fressen und Saufen ist abzustellen (1608), die auf der Gasse Vagirenden wie auch Spieler und Müssiggänger werden gestraft oder weggeschafft. Gegen den Luxus wird besonders bei Taufen und Hochzeiten gekämpft. 1596 wurde publizirt, da bei allen Hochzeiten und Tänzen auf dem Rathhaus von muthwilligen Unterthanen Schlägereien verübt werden und von Junggesellen Nachts durch Gassiren allerlei Leichtfertigkeiten fürlaufen, so setzen die Ganerben 5 fl. Strafe oder 14 Tage Haft bei Wasser und Brot an. Auf der Gasse darf sich nach Ave Maria niemand zu gassiren finden lassen. Jungen Leuten, die Unfug treiben, wird auch auferlegt, 2 bis 3 Jahre zu wandern und gute Zeugnisse ihres Verhaltens mitzubringen, um eingelassen zu werden.

Gefallene Mädchen werden auf 14 Tage bei Wasser und Brot eingesteckt und müssen den Stein den Flecken auf- und abtragen. Nach 9 Uhr ist das Wirthshaus verboten (1518). Dagegen wird 1659 das Wirthshausglöcklein um 10 Uhr geläutet auf dem Rathhaus. Wirth und Gäste zahlen nach 10 Uhr je 1 fl. Strafe. 1611 wird ein Trinker auf 14 Tage bei Wasser und Brot eingesteckt, einem andern dürfen die Wirthe bei 5 fl. Strafe keinen Wein geben. In öffentlichen Trauerzeiten (Tod des Kaisers oder der Ganerben) ist Musik und Tanz verboten.

Für Arme ist die Almosenpflege bestellt. Ein verlassenes Kind wird 1607 vom Schultheiß in die Kost gegeben, 1611 sollte eine Almosenordnung aufgerichtet werden.

Die Thorschlüssel werden des Abends dem Schultheißen oder in seiner Abwesenheit dem ältesten Baumeister übergeben. Nach 9 Uhr darf der Thorwächter ohne des Schultheißen Erlaubnis die Thore nicht mehr öffnen (1611 und 1678).

Von 9 Uhr an bis zum Morgen werden die Stunden ausgerufen. Gegen Wildschaden in der Sonthalde wird 1597 und später gehütet.

Über das Ernten, Ährenlesen (1573 erst wenn die Garben abgeführt), die Weinlese nach Vierteln (1610), die besondere Kelterung der Klebweinberge waren Bestimmungen getroffen.

Die Feuerpolizei ist schon 1439 erwähnt; es gab damals schon amtliche Feuerbeseher. Das Flachsdörren im Dorf war (1601) verboten, | ebenso das Waschen in den Häusern, zu welchem Zweck zwei öffentliche Waschhäuser erbaut wurden (ein neues 1741). Jeder Bürger hatte einen Feuereimer aus Leder anzuschaffen (1678). Gedruckte Feuerordnungen wurden 1741 an die Bürger verkauft.

Auch medizinalpolizeiliche Bestimmungen finden sich. Die Badstube ist würzburgisches Lehen. Nur der Bader auf dieser Badstube darf eine offene Badstube halten und schröpfen (1723 erneuert). Ein weiterer Bader darf kein Becken aushängen, die Leute dürfen ihn in seiner Wohnung aufsuchen und ihn zu Kranken berufen (1540). Er darf aber nur trocken vor dem Ofen schröpfen ohne Bad und Lauge, es wäre denn ein Geistlicher, Offizier, Soldat oder Amtsdiener, der sich ohnedem balbiren läßt (1647). 1727 ist als Physikus Dr. Raabe bestellt. Bei Epidemien tritt Sperre ein. 1607 da die Pest in Dörzbach grassirt, werden Leute gestraft, welche Verwandte aus Dörzbach aufgenommen. Es wird geboten, die Orte und Enden, da ungesunde Luft ist, zu meiden.

In Bezug auf Handel und Gewerbe, welche in Künzelsau von alten Zeiten blühten, war eine Fülle von Verordnungen getroffen.

Künzelsau hatte schon seit Anfang des 15. Jahrhunderts kraft eines kaiserlichen Marktprivilegiums 4 Jahrmärkte, 14 Tage nach Gründonnerstag, Johannis, Maria-Magdalena und St. Burkhardt, und einen Wochenmarkt, der aber nur von Andreä bis Ostern gehalten wurde. Zoll- und Standgeld wurde nicht bezahlt, Gewicht, Maß und Elle wurden vom Schultheißen besichtigt. Württ. Viertelj. II, 151 ff.

Durch den Streit der Herren von Stetten und der Gemeinde K. mit Hohenlohe 1488 ff. wurden die K. geschädigt, indem die Ingelfinger Markttage auf die Zeit des K. Marktes verlegt und in Ingelfingen auch ein Wochenmarkt errichtet wurde. 1494 einigten sich nun die Ganerben an St. Antonitag zu Amorbach, daß künftig 3 Märkte zu K. gehalten werden sollten an Joh. Bapt., Sonntag vor Margarete und Sonntag nach St. Gall. Der Markt begann am Vorabend des Feier- und Sonntags und dauerte somit 2 Tage. Auch der Wochenmarkt wurde wieder eingerichtet und vom Donnerstag auf Mittwoch verlegt. Er dauerte von St. Andreas bis zur Osterwoche. Die alten Privilegien, freies Geleit etc. wurden erneuert. Darauf hin ertheilte Kaiser Maximilian (Worms 3. Sept. 1495) ein neues Marktprivilegium. Während des 30jährigen Kriegs war der Margaretenmarkt und der Wochenmarkt eingegangen, wurde aber 1644 wieder erneuert.

Für den Markt waren nach altem Brauch, der 1755 wieder eingeschärft wurde, besondere Maßregeln getroffen. Auf dem Kirchthurm waren 2 Hüter, welche 4mal abgelöst wurden, an jedem Thor ein Hüter, auf dem Rathhaus ein Wachtmeister, ein Korporal und zwölf Wächter, die auch auf den Straßen Aufsicht führen. Jeder Bürger muß die Wache selbst versehen oder einen andern Bürger stellen, Söhne und Knechte werden nicht angenommen bei Strafe von 1 fl. Trunkenheit im Wachdienst wird bestraft mit Gefängnis. Ein Marktmeister führt Aufsicht. Er hat unter sich 2 Marktstandsgeldsammler (früher gab es kein Standgeld), 4 Gewichtsaufzieher, 2 Flachswäger. Alle Kaufleute müssen die Elle à 1 Pf. beim Richter kaufen, ehe sie ausmessen, d. h. sie prüfen lassen (1600). Wer über dem Markt Gassenwirthschaft treiben will, muß beim Schultheiß sich melden. Der Weinpreis | wird bestimmt, die Gassenwirthe schenken 1 kr. billiger als Gastwirthe. Bettler und Gesindel werden nicht in den Ort gelassen. Besonders wird Vorsicht mit Licht in Scheunen und Stallung anbefohlen. 1655 wurde eine Schauordnung für Schuhwaaren eingeführt, da die K. Schuhmacher klagen, daß die fremden Meister durch Überführung des Markts mit vielen und „unsummen“, schlecht gearbeiteten Waaren ihnen „das Brot vom Maul abschneiden“. Das Hausiren von fremden Krämern wird 1607 bei Strafe verboten, 1659 wenigstens noch den Juden das Hausiren an Sonn-, Feier- und Freitagen bei Verlust ihrer Waaren.

Für die Wirthe galten außer dem, was oben bei der Sittenpolizei erwähnt ist, noch folgende Bestimmungen: Sie sollen, damit der Häcker seinen Wein loswerde, Kocherwein schenken und fremden Wein nur für fremde Gäste zu einer bestimmten Taxe führen. Die Häcker sollen sich verständigen, daß immer nur 2 zugleich ihren Wein schenken (1525). Der Wein der Häcker ist 1 Pf. billiger als bei den Gastwirthen. Hohenlohe schenkte bei Weinüberfluß im Schloßhof, wo Schrannen und Tische aufgestellt wurden. Wer 1/2 Maas trank, bekam 1/4 Schloßlaible dazu. 1602 wird der Wein der Wirthe taxirt. Es darf aufs Fuder nur 9 fl., auf die Maas nur 3 Pf. über alle Unkosten geschlagen werden (1602). Jagstwein soll nach der Instruktion des Schultheißen 1659 immer 2 Pf. wohlfeiler sein als Kocherwein. Da die Wirthe 1590 Reisenden aus Mißtrauen Vorausbezahlung abverlangten und die Fremden von einem zum andern schickten, wurde ihnen bei 1 fl. Strafe geboten, Durchreisende ohne Weigerung zu beherbergen. Gegen den ersten Bierbrauer in Künzelsau, Jörg Gundel, der auf hohenlohischem Boden braute, erhob sich 1597 ein wahrer Sturm, die Häcker klagten, sie würden ruinirt, aber die Bierbrauerei kam allmählig zur Blüte in K. Auch Bier wurde nach der Taxe verkauft. 1602 wird ein Wirth gestraft, weil er die Maas Bier zu 12 Pf. auf das Täfelchen schrieb, während die Taxe 11 Pf. war.

Gerber, Kürschner, Seckler und Sattler dürfen ihre Häute nicht im Bach waschen, noch ihre Dohlen dahin laufen lassen (1600).

Metzger haben beim K. Vieh ein Vorkaufsrecht (1596), dann die Neuensteiner Metzger, welche für den dortigen Hof schlachten (1611). Es besteht eine genaue Taxe für alle Fleischarten (von 1575).

Den Bäckern wird richtiges Gewicht und die Dreingabe wie vor Alters, 1604 eingeschärft, 1653 eine Brottaxe eingeführt. Fremden Bäckern ist das Hausiren verboten, öffentliches Feilhaben gestattet (1602). Die Bäcker sollen bis Abends 4 Uhr Brot und Wecken auf ihren Läden haben. Die Bäckerzunft hatte ihre eigenen Kerzenmeister.

Die Schuhmacherzunft hatte eine alte Crispinusbruderschaft mit eigenen Einnahmen. Es waren zu Zeiten 80 Meister.

Zum Schutz des Maurerhandwerks wurde verboten (1686), Backöfen durch fremde Maurer bauen oder Kessel einmauern zu lassen.

Die jungen Handwerker müssen 2 Jahre wandern. 1600 wird sogar ein verheirateter Schneider noch auf 2 Jahre zur Wanderschaft angehalten.

Mühlen, Gewichte von Bäckern und Metzgern werden visitirt. Zur Schonung des Gemeindewalds wird bestimmt, daß Bürger nur für einen Hauptbau, nicht für Reparaturen, Holz bekommen aus dem | Gemeindewald (1686). Für den Feldbau galt Flurzwang, auch Gerste durfte nicht im Brachfeld gebaut werden.

Der Ackerbau war nach einer Bitte der Gemeinde K. an den Bischof von Würzburg, der bei großer Theurung die Ausfuhr von Frucht aus seinem Land verboten hatte, gering, „da Künzelsau lauter Weingebirg und Wiesen und in der Höhe Waldungen habe“. Seit der Besitzergreifung Württembergs fiel die alte Verfassung und Ordnung K. hin, wie wir oben gesehen haben, und wurde das württembergische Recht eingeführt.


Kirchliche Geschichte von Künzelsau.
1. Vor der Reformation.

Die Pfarrei Künzelsau scheint schon bei der Schenkung der Mechtild von Stein an Komburg ca. 1090 bestanden zu haben. Zu ihr war der Stein eingepfarrt (cfr. die Urkunde von 1149 homines qui prius justiciae ecclesiae istius cesserant). Sicher wird in der Urkunde des Bischof Siegfried von Würzburg s. oben S. 278 ein parrochianus von Cunzelesowa erwähnt.

Mit Namen erscheint der erste Pfarrer in K. 1236, 1238, 1241 Diepertus plebanus W. U. III, 376, IV, 3 und sein Sohn Gottfried 1275 (W. F. 9, 78).

Nach der Bestätigungsbulle Papst Innocenz IV. vom Jahr 1248 hatte Komburg 1248 (W. U. IV) das Patronatrecht über die Kirche zu K. wie zu Steinkirchen. 1287 wurde dem Kloster Komburg die Kirche zu K. mit ihren Töchtern und Kapellen geeignet durch Bischof Bertold von Würzburg (Mon. Boic.).

1366 gab Urban V. seine Genehmigung dazu, daß Komburg das Einkommen der Kirchen zu Steinbach, Gebsattel, Thüngenthal und Künzelsau für seine Bedürfnisse benütze (Bauer Coll.). 1413 berief sich der Abt Ernfried von Komburg in einem Streit über die Besetzung der Pfarrei darauf, daß „die beständige Vikarie“ der Pfarrkirche zu K. dem Kloster ratione incorporationis, annexionis, unionis zustehe (Staatsarch.). Es ist auch von päpstlicher Seite schon 1390 anerkannt, daß Komburg collatio, provisio, praesentatio seu quaevis alia dispositio in der Kirche zu K. zustehe. Komburg sah sich genöthigt, nach heftigen Streitigkeiten 1478 die Inkorporation der Kirche zu K. von Papst Sixtus IV. bestätigen zu lassen (Wib. I, 138). Doch heißen die meisten Pfarrer noch plebani, auch rectores, obgleich ihnen rechtlich nur der Titel eines vicarius perpetuus zukam. Die Besetzung der Pfarrei machte große Schwierigkeiten, obgleich die Anforderungen an die Tüchtigkeit der Kandidaten keine großen waren.

1390 wird Konrad Staheleck zum Pfarramt in Künzelsau nach genauer Prüfung als tüchtig befunden, da er bene legere, bene | construere et bene cantare ac congrue loqui verbis latinis verstehe. 1389 entspann sich nemlich nach dem Tode des letzten Pfarrers Theodorich Vögelin ein schwerer Streit, als Konrad Staheleck eine päpstliche Ernennung von Bonifacius IX. (1389 VIII. Cal. Dec. Rom.) zur Pfarrei erhielt. Ulrich Burggraf, Dekan zu Augsburg, erhielt den Auftrag, ihn zu prüfen und zu installiren. Er zeigte 1390 10. Sept. dem Bischof von Würzburg und dem Abt zu Komburg an, daß er in apostolischer Autorität den Konrad Staheleck zum Pfarrer in K. verordne, und droht mit Exkommunikation, am 14. Okt. beauftragte er den Pfarrer zu Öhringen Hofwart und den Pfarrer zu Niedernhall, dem päpstlichen Kandidaten zur Pfarrei zu verhelfen. Aber nur kurze Zeit erfreute er sich seines Besitzes, da Burkard von Birkenfels, ein Komburger Mönch, die Pfarrei, welche aber nicht über 10 Mark jährliche Einkünfte hatte, ansprach. Staheleck mußte 1392 (5 Id. May) ein neues päpstliches Dekret erwirken, da ihn Burkard von Birkenfels armata manu von der Pfarrei vertrieben hatte. Papst Bonifacius IX. beauftragte jetzt den Bischof Thuribius von Tuda und den Propst und Dekan von Eichstädt, Konrad Staheleck zu seinem Recht zu verhelfen. Jetzt blieb er unangefochten, Burkard von Birkenfels mußte ihm 40 fl. Schadenersatz leisten (Staatsarchiv, Bauer Coll.). Aber wenige Jahre darauf wiederholte sich derselbe Fall.

Nach dem Tode des Pfarrers Konrad Zwick brachte Peter Schmaltreu einen Gnadenbrief Papst Johanns XXIII., der ihn zum Pfarrer in K. ernannte. Abt Ernfried wollte ihn, gehorsam dem päpstlichen Befehl, nicht hindern, machte aber die auf der Inkorporation beruhenden Rechte geltend. Nun bemächtigte sich Peter von Bachenstein, Mönch zu Komburg, mit Hilfe seines Bruders Eberhard der Pfarrei, nahm Schmaltreu gefangen, führte ihn nach Boppenhausen; sie zogen ihn aus, schlugen ihn, banden ihn auf ein Pferd und führten ihn gefangen nach Aurach, Lachhof und Warperg. Dort lag er bei Wasser und Brot gefangen. Endlich bedrohten sie ihn mit Ersäufen, wenn er nicht Verzicht leiste, alle Papiere herausgebe und schwöre, keine Rache zu nehmen, ja noch binnen 5 Jahren 300 fl. zu bezahlen. 1416 erlangte der Abt vom Konzil zu Konstanz Absolution für Peter von Bachenstein (Mencken I, 455 f.). Auch in späterer Zeit gab es Schwierigkeiten, die Pfarrer geben die Pfarrei auf oder tauschen. 1477 tauscht Nikolaus Burkhardi mit dem Pfarrer von Pfitzingen, Johann Finger, da er über Beeinträchtigung durch die Herren von Stetten und die Gemeinde zu klagen hatte, s. Württ. Viertelj. II, 73. Finger gab 1481 die Pfarrei, die ihm nur 24 fl. trug, auf, nun folgte der Kustos des Klosters Komburg, Georg von Willenholz. Allein die Herren von Stetten wollten die Einziehung des Pfarreinkommens, das über 60 fl. betrug, nicht zugeben, und setzten nun auf ihre Faust einen Priester Johann Schwab, der einen päpstlichen Gnadenbrief brachte, ein. Der Bischof von Würzburg drohte mit Exkommunikation. Komburg hatte sich vielleicht schon in diesen Wirren veranlaßt gesehen, die Kirche zu K. 1483 (und nicht erst 1583) in den Erbschutz des Grafen von Hohenlohe zu begeben. Trotzdem behauptete sich Johann Schwab noch mehrere Jahre (s. Württ. Viertelj. Band 2).

Zur Kirche in K. waren seit alten Zeiten eingepfarrt Garnberg, Nagelsberg (Kirchenweg), Kocherstein (Urkunde des Bischof Sigfried | von Würzburg 1149), Gaisbach, Kemmeten, Morsbach, Künzbach, Etzlinsweiler, Haag, Oberhof, Unterhof, Schnaihof, Scheurach.

Die Sage, daß in den Zeiten vor der Reformation eine große Wallfahrt nach K. gewesen, dürfte nicht ganz ohne Grund sein, denn die Kirche hatte reiche Ablässe von 1415 (Wib. 4, 55), 1459 (Wib. 3, 151) und 1499 (Wib. 3, 223) und für den Ölberg auf dem Kirchhof von 1478 (Wib. 3, 369) und war reich an Reliquien (Wib. 2, 393). Ganz besonders feierlich war bis zur Verlegung des Kapitels nach Künzelsau die Messe am Donnerstag 14 Tage nach Gründonnerstag (Viertelj. II, 70) und der Tag der Aufführung des eigenthümlichen Fronleichnamsspiels, das 1478 vollendet wurde W. F. 6, 449.

Außer der Pfarrstelle gab es bis 1499 noch 4 geistliche Pfründen in K.

1. Die Frühmesse, gestiftet 1314 von Wolfram Zitwipfel von Hall und seinem Sohn Heinrich, einem Priester, der die Pfründe lebenslänglich genoß. Wolfram gab dazu seinen Theil am Zehnten zu Gaisbach, komburgisches Lehen, Heinrich 4 Morgen Weinberge an der Sunthalde, sein Haus und Garten. Der Altar für die Frühmesse dürfte es sein, den Gottfried von Bartenau 1322 mit 120 Pfd. begabte. Staatsarch., W. F. 4, 185. Der Frühmeßaltar war S. Trinitati, b. Nicolao port. b. virg. Catharinae et Margaretae geweiht. Komburg hatte das Patronat. 1336 bestätigte Bischof Otto von Würzburg diese Stiftung. 1420 erwarb die Frühmesse Gülten zu Unter-Ginsbach von Katharina von Morstein, Meisterin der Klause zu Neunkirchen (Staatsarch.).

2. Unser lieben Frauenaltar war 1407 7. Nov. von Bischof Nikolaus von Senostopolis, Weihbischof von Würzburg, zu Ehren von Corpus Christi, Maria, S. Leonhard, S. Antonius, S. Bernhard, S. Martin und Barbara geweiht Wib. 4, 55. Derselbe bekam 1415 einen Ablaß Wib. 4, 53 und erwarb 1412 von den Heiligenpflegern zu Eschenthal 2 Güter zu Schüpperg um 24 fl., 1447 von der Gemeinde K. ein Gut bei der Pfarrwiese zu K. um 30 fl., 1447 als Geschenk eine Gült von Hans von Neuenstein, 1490 von Martin von Adelsheim 1 Hof zu Gaisbach um 25 fl.

3. Der Marien-Magdalenen-Altar erscheint zuerst 1415, geweiht St. Johann und Maria Magdalena. Er erwarb von Götz Stickel, Bürger zu Hall, 1/4 am großen und kleinen Zehnten zu Sundeldorf (Bauer Coll.). (Stickel hat 2 Beile im Wappen wie Lesch).

1433 begabten ihn Gottfried und Walter von Bachenstein, Brüder, mit 1/4 am großen und kleinen Zehnten zu Sundeldorf, 1/2 Zehnten zu Winzenhofen, 1 Wiese in Kemmeten, 1 Hube in „Stauchenhausen“, 1 Lehen in Schüpperg, Einkünften von Weinbergen und einem Hof in „Cronenhofen“ und 214 fl. baar Geld. Das Patronat hat Komburg, die Brüder von Bachenstein das Vorschlagsrecht auf Lebzeiten. Der Marien-Magdalenen-Altar ermarb 1447 6 Güter in Froingsall von Jörg Zobel um 170 fl., 1473 vom Kapitel zu Öhringen einen Baumgarten, Gut und Gülten zu Scheuerheim, 1512 eine ewige Gült mit 7 fl. von der Gemeinde K. um 140 fl., indem Johann Wirth, der Altarist zu Marien-Magdalenen den halben Zehnten zu Winzenhofen an Schönthal verkaufte, wofür Abt Erhard von Schönthal an die Gemeinde K. den Hof zu Webern und das Holz Masselterrein abtrat, | worauf die Gemeinde die Marien-Magdalenen-Pfründe zu entschädigen hatte.

4. Die Pfründe in der St. Wolfgangskapelle extra muros erscheint erst urkundlich 1500. Da die Kapelle noch nicht genügend mit Kelchen, Leuchtern, Büchern versehen war in diesem Jahr, dürfte sie erst 1499 oder 1500 erbaut sein. In früheren Jahrzeitstiftungen erscheint sie nicht. Der Geistliche dieser Kapelle hieß immer Vikar cfr. Wib. 3, 236. Sie erhielt 1500 1. Nov. einen Ablaß von 23 Kardinälen Wib. 3, 233 f., den Bischof Lorenz von Würzburg 1501 bestätigt. Als Vikar erscheint Konrad Gast 1501, 1511, 1520, 1527. Von dieser Pfründe ist nur eine Erwerbung von Zehnten von 2 Weinbergen in K. 1512 bekannt.

5. Die St. Annapfründe erscheint nie in der vorreformatorischen Zeit urkundlich. Es scheint die letzte geistliche Stiftung in K. zu sein. 1545 besaß sie Georg Büschler von Hall. Ihre Einkünfte waren Fruchtzehnten halb zu Gaisbach und Ober-Gaishof, 1/3 zu Unter-Gaishof und 1/6 zu Etzlinsweiler, Weinzehnten 1/2 zu Künzelsau und von einigen Weinbergen zu Nagelsberg, kleiner Zehnten zu Gaisbach, 1/3 zu Etzlinsweiler und Unter-Gaishof, 1/2 zu Ober-Gaishof.

In der Pfarrei bestand eine Bruderschaft aller glaubigen Seelen und eine Crispinusbruderschaft für die Schuhmacher, eine Bruderschaft zu St. Wolfgang Wib. 3, 234.

Die Rothgerber hatten ihre Bruderschaft mit denen von Ingelfingen, Niedernhall, Krautheim und erhielten dazu 1514 ein Privilegium des Grafen Albrecht von Hohenlohe Wib. 3, 278.

In der Kirche zu K. wurde eine eigenthümliche schöne Liturgie besonders für den Charfreitag, in welcher auch für die Bekehrung der Juden gebetet wurde, gehalten Wib. 4, 56 ff.

Die Heiligenpflege der Kirche war reich besonders durch Schenkungen und Jahrzeitstiftungen der ringsum angesessenen Edeln. Sie erwarb 1356 Gut und Gülten zu Sigelberg (Siegelhof) von Wilhelm von Aschhausen, 1410 als Stiftung von Albrecht Frank zu Waldenburg 13 Schill. von der Herrenwiese zu Zell, vor 1433 von Contz Schrot von Neuenstein 1 Eimer Wein von Wyßweingarten (Staatsarch.), 1440 von Konrad Schletz, Schultheiß zu Hall, Gülten zu Schüpperg und Morsbach um 32 fl. (Künz. Arch.), 1443 von Cuntz Kegeler den Weinberg „Jagsheimer“ für die Pfarrei, 1449 den Zehnten von einem Weinberg Wintersberg von Hans Lutz um 16 fl., 1450 ein Gut zu Kemmeten und 1/3 des Zehnten zu Schüpperg von Konrad von Birkenfels, 1454 den Hof zu Weck, 1460 als Stiftung Gülten zu Webern, 1454 Gülten zu Heimhausen, 1462 die Hinterlassenschaft der Marg. Kekolf gemeinschaftlich mit der Kapelle zu Morsbach, 1467 die Habe Jorg Boms und ein Vermächtnis Hans Felgenhauers, 1471 von Jörg Thürner von Thurnau Gülten zu Unterselbach, 1478 eine Wiese zu Neufels von Hans von Neuenstein, 1478 eine Wiese beim Drachenbronnen, 1480 ein freies Gut zu Mangoldsall von Hans Walz, 1489 Gülten von Kraft Dotzler als Stiftung, 1497 von Hans Haug zu Nagelsberg Wiesen, 1493 Gülten zu Kapfenhard von Michael Patzler, Kaplan zu Gelbingen, 1515 Wiesen zu Alsweiler (Etzlinsweiler) von Gabriel von Stetten, 1517 von Hans Kloe Zehnten auf seinem Acker ob der Spitzwiese, 1518 von Hans Biermann sein Gütlein zu Baldehofen. | 1429 muß der Heilige zu K. mit Schönthal über einen Weinberg zu K. streiten, 1522 gab er an Gnadenthal seine Einkünfte zu Belzhag, Füßbach, Zell, Felselsbach und Ingelfingen und bekam dafür des Klosters Gülten zu K., Schüpperg. Die Einkünfte des Heiligen wurden von 2 Heiligenpflegern verwaltet, welche jährlich Schultheiß und Gericht Rechnung ablegten.

Pfarrer zu Künzelsau bis zur Reformation: Diepertus 1236 bis 1241. Ludwig 1289 (Inschrift der Kirche). Petrus 1299–1329, auch Dekan. Konrad Utendörfer 1357. Walter Haug von Hall 1366. Konrad Pluminger, auch Dekan, 1383. Theodorich Vogelin, † 1389. Konrad Staheleck im Streit mit Burkard von Birkenfels 1390. Konrad Zwick 1410, todt 1413. Peter Schmaltreu im Streit mit Peter von Bachenstein 1416. Heinrich Virenkorn, zugleich Dekan, 1433, 1438. Johann Hohermut, zugleich Dekan, 1443, † 1449. Jörg N. 1453. Nikolaus Burkardi 1457–1477 wird Pfarrer in Pfitzingen. Johann Finger, Pfarrer zu Pfitzingen, 1477–1481, wird Chorherr in Öhringen. Georg v. Willenholz, genannt Haug, 1481. Johann Schwab 1483. Johann Horn 1499. Marx Widmann, † 1501. Nikolaus Hofmann, † 1504. Jörg Birmann 1517.

Frühmesser: Heinrich Zitwipfel 1314–1336. Konrad 1420. Heinrich Frey, † 1483. Peter Leidring resignirt 1487. Wilhelm Martini.

Unser lieben Frauen: Johann Frosch 1447–1457, Pfarrer zu Ballenberg.

Mariä Magdalenä: Albert Carpentarii bis 1487. Johann Theoderich 1487. Andreas Riepach 1500. Johann Wirth 1501, 1512. St. Wolfgang: Konrad Gast 151–15271.

Ulrich Blachferber Altarist 1468. St.A.

2. Von der Reformation an.
K. war vor der Reformation, wie der vorige Abschnitt gezeigt, an Geistlichen, Altären, Bruderschaften reich gewesen. Aber kaum hatte Luther 1517 am 31. Oktober seine 95 Sätze angeschlagen, fand der reformatorische Geist auch in K. einen Widerhall. Schon 1518 Cath. Petri sahen die Ganerben sich genöthigt, dem Pfarrer Jörg Birmann (wahrscheinlich aus K.) aufzulegen, daß er keine Neuerung mache und sich seiner vorgethanen Worte mäßige (K. Urk.), eine Verordnung, welche deutlich reformatorische Bestrebungen voraussetzt. Die Bewegung der Geister, welche in den zwanziger Jahren ganz Franken erfüllte und neben der religiösen besonders die bürgerliche Freiheit anstrebte, führte die Künzelsauer Bürger zunächst in die Reihen des Bauernheers. Einer von Künzelsau saß im Rath der Bauern, Öchsle Bauernkrieg S. 151. Die Niederwerfung des Aufstandes und die grausame Bestrafung der Bauern wirkte auch auf den Fortschritt der Reformation lähmend ein. Die | Künzelsauer wurden hart bestraft und verloren viele ihrer Freiheiten. Auch die Bruderschaften wurden verboten W. F. 1848, 52. Aber der religiöse Trieb schlug nun mehr Seitenwege ein. 1530 und die folgenden Jahre regt sich die Wiedertäuferei in K. und Umgegend († Mayer, Dek., Collect.). Der Hofbauer zu Etzlinsweiler, Parzelle von Künzelsau, hieng den Wiedertäufern an und wurde ihm deswegen das Lehen vom Grafen von Hohenlohe entzogen (Wib. I, 749).

Ob Komburg den Pfarrer Jörg Birmann 1532 wegen reformatorischer Neigungen absetzen wollte, ist nicht sicher, doch scheint die Fürbitte der Gemeinde und der Ganerben darauf hinzuweisen (Staatsarch.). Für die geistlichen Pfründen war es schwer, katholische Priester zu finden. Die Liebfrauenpfründe war 1535 unbesetzt. Die Marien-Magdalenenpfründe versah der Pfarrer von Belsenberg seit 1533 von Belsenberg aus.

Entschieden reformatorisch war Pfarrer Konrad Kling, der wahrscheinliche Nachfolger des 1534 verstorbenen Birmann, der 1539 urkundlich genannt wird. Schon 1542 wurde man in Würzburg, wo man doch damals sehr milde gegen die Reformation vorgieng, auf Kling aufmerksam, er wurde mehrmals vor den bischöflichen Fiskal gefordert, erschien aber nicht; darauf verlangte Bischof Konrad vom Stift Komburg, es soll den Pfarrer Kling, der sehr ungeschickt und „einer christlichen Kirchenordnung und Satzung zuwider“ sei, abschaffen und einen andern einsetzen, welcher der althergebrachten Ordnung und Satzung gerecht und gehorsam sei, 1542 Montag nach Trinitatis (Staatsarch.). Komburg aber that keinen Zug, Kling blieb im Amt, 1543 versah er die Pfarrei ganz allein, nur ein Herr Kilian (Liebler?) unterstützte ihn, für welchen er wiederholt um die St. Annapfründe bat. Vielleicht gab es eigentlich keine St. Annapfründe, sondern war die Kenntnis der Verhältnisse durch die Reformation so verwischt, daß man die Namen der Pfründen nicht mehr sicher kannte cfr. Ailringen. Doch bekam sie Georg Büschler, der aber erst noch studiren mußte. 1548 klagten die Künzelsauer, daß der Komburgische Schultheiß Math. Büschler die Pfründe habe, aber sie nicht verwalte. Als das Jahr 1548 das Interim brachte, hatte Kling, der bisher mehrere Jahre evangelisch gelehrt, dem Druck des Dechanten zu Komburg und den Bitten der Gemeinde, welche ihn gerne behalten wollte, nachgegeben und versprochen, das Interim zu halten. Als es aber zur Ausführung kommen sollte, ließ ihm sein Gewissen das nicht zu; er verließ das Dorf und gab die Pfarrei auf. Flehentlich bat die Gemeinde, ihr in den damaligen Sterbensläuften einen Pfarrer zu schicken. Komburg gab lange keine Antwort, endlich sandte es einen Priester Bernhardt Tummelhardt, über den aber die K. klagten, er zeige sich in Lehre, Leben und Wesen schlecht. Tummelhardt seinerseits klagte, daß die K. eigensinnig seien und alles nach ihrem Sinn haben wollen, das Abendmahl sub utraque begehren, auch für die Kranken, das Weihwasser | und die Prozessionen mit der Fahne verachten (Faßn. 1549). Die Ceremonien hatten keinen Boden mehr in der Gemeinde. 1556 ward Tummelhardt von der Visitationskommission auf Viti und Modesti nach Öhringen zu Visitation beschieden. Der Wunsch der Gemeinde war es, daß er dem Rufe folge, der nur zur Befestigung der evangelischen Sache dienen könnte; Tummelhardt, der, offenbar jetzt ganz evangelisch, die Visitation nicht zu fürchten brauchte, war bereit, sich zu stellen, aber der Schultheiß verbot es ihm und seinem Kollegen Georg Büschler, der nunmehr nach vollendetem Studium zu Ingolstadt seine Pfründe persönlich versah. Daß Komburg nunmehr Tummelhardt nicht mehr wollte, ist begreiflich, deshalb blieb seine Bitte 1556 um Addition, resp. Übertragung der Wolfgangspfründe ohne Erfolg. Als nach dem Abzug Georg Büschlers auf die Pfarrei Geifertshofen der feurige Georg Herbolzheimer von Windsheim, dem man nachsagte, er habe in der Karwoche die Gemeinde gegen die Juden aufgehetzt, auf die Stelle Büschlers kam, bat die Gemeinde vergeblich, den Kaplan zum Pfarrer zu machen und den alten Tummelhardt auf die Kaplanei zu setzen. Nach Tummelhardts Tod folgte 1563 ein ehemaliger Wittenberger Student (W. F, 9, 239) Wolfgang Kihn (auch Kien oder Kun). Für die nächste Zeit blieb K. ohne Anfechtung evangelisch. (Nach Akten des Staatsarchivs in Ludwigsburg und Stuttgart.) Komburg benützte die neue Ordnung, um von 1568 an die Pfarrgüter zu verkaufen und die Geistlichen mit Geld abzufinden. (Archiv in Öhringen.) Die Kirchenordnung war die wirtembergische des Herzogs Christoph. 1583 machte Bischof Julius den Versuch, Künzelsau wieder zur alten Kirche zurückzuführen, nachdem man schon 1571 den Pfarrer Pierius nach Würzburg zitirt hatte (Staatsarch.), indem er dem Pfarrer Leutmesser befahl, das Ruralkapitel zu besuchen. Komburg wünschte, daß er dem Befehl gemäß nach Lauda gehe, Hohenlohe widersprach. Im Jahr 1584 erließ nun der Erzbischof von Mainz, der zugleich Ganerbe war, an Leutmesser den Befehl, mit den Pfarrern zu Sindeldorf, Marlach, Winzenhofen, Westernhausen und Niedernhall am 30. Juni vor seinen Räthen und Deputirten in Bischofsheim a. d. T. sich zu stellen.

Es war aber ein Schlag ins Wasser, da Hohenlohe das jus episcopale, die Herren von Stetten das jus coepiscopale ansprachen. Doch gelang es Bischof Julius, Namens Komburg mit Mainz sich zu verständigen, daß Nagelsberg, das bisher Filial von K. gewesen, losgetrennt und die Evangelischen in Nagelsberg 1609 genöthigt wurden, die dortige katholische Kirche zu besuchen. (Mayer Coll.) Erst im Jahr 1637 machte Mainz, als der mächtigste unter den katholischen Ganerben, noch einmal den Versuch, K. einen katholischen Pfarrer zu setzen. Es war ein Jesuit, gegen welchen die Gemeinde heftig protestirte (Bauer Coll., Wib. 1, 719).

Fortan war man in K. äußerst mißtrauisch gegen die geringste Spur katholischer Einmischung. Als 1645 der würzburgische Schultheiß Fugman ein Kruzifix in die Kirche stiftete, ließ es Hohenlohe bei Nacht wieder wegnehmen (Akten in K.). Der Pfarrer von Nagelsberg mußte für jede Amtshandlung in K. einen Revers ausstellen. 1723 wurde nur noch eine Anzeige an den hohenlohischen Beamten oder in dessen Abwesenheit an den gemeinen Schultheiß gefordert. Doch | konnten die Katholiken ungehindert in benachbarten katholischen Orten ihre Kinder zur Taufe bringen und dort ihre Todten bestatten lassen.

Die kirchenrechtlichen Verhältnisse waren äußerst verwickelt und brachten vielen Streit zwischen den evangelischen und katholischen Ganerben. Gegenüber von komburgischen Neuerungen in der Besetzung der Pfarrei verständigte sich Hohenlohe mit den Herren von Stetten 1579 und besonders 1608. Sie besetzten die geistlichen Stellen in K., Hohenlohe als der Kirche in K. alter Schutz- und Schirmherr, die v. Stetten als der augsburgischen Konfession zugethane Ganerben. Sie präsentiren 1609 auf vorangegangene genugsame Examination und vorgezeigte ehrliche Testimonia der Gemeinde einen neuen Kaplan zur Probepredigt, erwählen und verordnen denselben, doch nicht ohne ihn dem eigentlichen Kollator, dem Probst zu Komburg, namhaft zu machen. Dagegen protestiren der mainzische Keller zu Nagelsberg, der würzburgische Schultheiß und der komburgische geistliche Verwalter. Sie versperrten die Kirche, aber Hohenlohe und Stetten brauchten Gewalt und stellten den neuen Kaplan der Gemeinde am 10. nach Trinitatis vor.

Komburg sprach das jus praesentandi an als Patron, Würzburg als ordinarius, Mainz als condominus. Hohenlohe erklärte, die geistliche Jurisdiktion sei durch den Passauer Religionsfrieden suspendirt, seit der Reformation habe es ungehindert die Kirchendienste bestellt (K. Akten). 1662 sprach Komburg die Kollatur der beiden Pfarrstellen wieder an und wollte sie an Mainz verkaufen (Mayer Coll.). Das konnte Hohenlohe nicht geschehen lassen und kaufte nun das jus patronatus sammt der geistlichen Verwaltung, allen Lehen, Gülten, Zinsen und Zehnten Komburg ab. Der Bischof von Würzburg gab seine Einwilligung dazu. 1693 verbot Mainz, wie schon früher dem Pfarrer Baumann bei 200 Rthlr. die Versehung seines Amtes, der Gemeinde K. den Vikar des alten Pfarrer Kern als ihren Seelsorger anzuerkennen und seine Predigten zu besuchen, solange er nicht von beiden Stiftern anerkannt sei, bei 100 Thlr. Strafe.

Endlich sprach das Reichskammergericht 1723 den Grafen von Hohenlohe, welche 1717 die Herren von Stetten abgefunden hatten, das jus episcopale (nemlich denominatio, examinatio, vocatio, ordinatio, praesentatio, installatio, confirmatio, correctio, destitutio) der Geistlichen zu. Nach einem Ganerbenrezeß vom 11. Okt. 1723 soll Hohenlohe die actiones personales gegen die Geistlichen, das gemeine Gericht die actiones reales (Pfarrgüter betr.) haben. Dem gemeinen Gericht unterstehen auch die Ehehalten, sowie die Witwen der Geistlichen, sobald sie nicht mehr im Pfarrhaus wohnen (K. Akten).

Gegen die Kirchenordnung in K. machte Graf Wolfgang von Hohenlohe 1599 geltend, sie enthalte Unpassendes, welches abzustellen der weltlichen Obrigkeit nach dem Religionsfrieden zustehe (Mayer Coll.). Feierte man doch in K. noch 1747 Mariä Himmelfahrt. Die Gemeinde bat 1609 durch Schultheiß und Gericht, sie bei der alten wirtembergischen Kirchenordnung zu belassen und ihr nicht die Hohenlohische oder Stettensche aufzudrängen, was zugesagt wurde. 1663 erregte eine von Hohenlohe vorgenommene Änderung des Kirchengebets Streit, Mainz verlangte 1664 Nennung im Kirchengebet.

| Gegen Sektirer war man streng. 1589 wurde Kaspar Kittel, Pfarrer von Augsburg, der dort wegen Flacianischer Lehre abgesetzt war und dann sich zu den Herren von Stetten nach Buchenbach begab, aus K. verweisen. Wegen Enterbung eines Wiedertäufers siehe oben.

Gegen die Pietisten ergieng 1741 ein scharfes Dekret, sie sollen von ihren Konventikeln lassen, widrigenfalls sie ins Gefängnis gelegt würden (K. Akten). 1827 erregte ein Vikar Hallberger durch seine Predigt die Gemüther.

Von kirchlichen Ordnungen ist noch zu erwähnen, daß 1687 die Thore während des Gottesdienstes so streng geschlossen wurden, daß man auch für dringende Fälle, z. B. Arznei für Kranke zu holen, nicht öffnete. Doch sagte man den Künzelsauern in der alten Zeit nach, es sei Mode an Sonntagen und Feiertagen Vieh zu kaufen (Bauer Coll.).

Für Leichen wurde 1663 vom Rath beschlossen, daß gewöhnliche Personen nur von 6, Geistliche, Beamte und sonstige „Standespersonen“ unter der Bürgerschaft von 8 Trägern hinausgebracht werden sollten.

Die Pfarrgefälle und Einkünfte verwaltete Komburg bis 1662. Von Hohenlohe wurde geklagt, daß Komburg den Pfarrern eine geringe Kompetenz gebe und solche Leute anstelle, die mit der geringsten Kompetenz zufrieden seien, und die kein Examen machen (Bauer Coll.). 1611 wurde beschlossen, das Pfarrgeld nicht an Komburg auszufolgen, es soll der Pfarrei erhalten bleiben (K. Akten). Über die Mittel der geistlichen Verwaltung in K. gibt eine Rechnung von 1635–36 Auskunft:

1. Beständige Hellergelder            41 fl. 4 Pf.,
2. für Gülthühner und Gänse 07 fl. 17 β,
3. für Wachs und Unschlitt 02 fl. 9 β 8 Pf.

Zehnten 5/6 zu Garnberg (1/6 von Stetten), zu Gaisbach 2/3, Künzelsau 1/3, Sindeldorf 1/4, Etzlinsweiler 1/3.

Heuzehnten 5/6 (1/6 hat Mainz) zu K., Etzlinsweiler, Hefenhofen, Gaisbach, Künzbach, Oberhof, Haag.

Weinzehnten 2/6 zu K. und eigenen Zehnten und Gültwein, 1/4 zu Sindeldorf.

Lämmerzehnten von Ober-Gaishof und Garnberg, kleinen Zehnten zu K., Garnberg, Gaisbach, 2/3 zu Unter-Gaishof, 1/3 zu Haag, Kubach, Künzbach, Etzlinsweiler, 1/4 zu Sindeldorf, Zinse aus hingeliehenem Kapital (6495 fl.) 324 fl. 26 β 9 Pf.

Gültwein, Handlohn, Todfall, Hauptrecht, Fruchtgülten, Flachs.

Davon gieng ab die Besoldung des Pfarrers mit 160 fl., 20 Viertel Dinkel, 1 Fuder 3 Eimer Wein, 10 Viertel Haber und Stroh, 140 fl. dem Kaplan nebst 20 Viertel Dinkel, 10 Viertel Haber, 30 Büschel Stroh, 10 Eimer Wein. Es übergab 1564 das Stift Komburg zum Gottesacker einen Garten außerhalb des Fleckens, welcher der Pfarrei gehörte, die Gemeinde gab dafür die Gült von einem Haus und Hofraithe gegenüber dem Pfarrhaus an die Pfarrei. Zur Friedhofkapelle wurden die Einkünfte der St. Wolfgangskapelle, welche gerne zum Aufbewahren von allerlei Geräth mißbraucht wurde (1603 bei Strafe verboten), nach Beschluß von 1608 verwendet (Bauer Coll.).

Die Heiligenpflege erwarb 1584 einen jährlichen Zins in Morsbach von 10 fl. um 200 fl., verkaufte 1615 eine große Wiese in der Weckklinge um 450 fl. an 4 K. Bürger, trat 1665 ihre Einkünfte zu | Mangoldsall und Weckhof um 500 fl. an Hohenlohe ab. 1588 wurden an die Heiligentruhe 5 Schlösser gemacht, damit die 4 Ganerben und die Gemeinde gleichmäßig die Verwendung der Gelder überwachen können (K. Akten).

Pfarrer seit der Reformation: 1. Jörg Birman 1517–1534. 2. Konrad Kling 1534?–1548. 3. Bernhard Tummelhardt 1548–1563. 4. Wolfgang Kien von Kirchberg, Pfarrer zu Gailenkirchen und Pfedelbach, 1563–1571(?). 5. Christian Picrius 1571, tauscht mit seinem Nachfolger 6. Zacharias Sartorius († 30. Dez. 1581) von Ober-Rimbach, Pfarrer zu Niedernhall. 7. Johann Leutmesser von Kocherdüren 1582, † 29. Dez. 1619, 1571 Pfarrer in Geislingen. 8. M. Bernhard Lilienfein, geb. Elpersheim 20. April 1588, zuvor Diakonus, 1619, † 19. Sept. 1638. 9. Johann Ernst Eckberger von Amlishagen, zuvor Diakonus. 1638–16. Okt. 1639 †, poeta laureatus. 10. Michael Baumann, geb. Crailsheim 14. Febr. 1614, zuvor Diakonus, Pfarrer 1640, Hofprediger in Pfedelbach 1664. 11. M. Kaspar Benignus Beeg, geb. Eutendorf 15. März 1615, Diakonus, Pfarrer 1664, † 13. Sept. 1669. 12. Heinrich Kern von Forchtenberg, zuvor Diakonus, Pfarrer 1669, † 28. April 1703. 13. Johann Engelbrecht Schmidt, geb. Niklashausen bei Wertheim 1. Dez. 1666, 1695 Pfarradjunkt, 1703 Pfarrer, † 27. Juni 1729. 14. Johann Lorenz Meister, geb. Weißenstadt 22. Juni 1669, † 18. Juni 1735, II. Pfarrer 1709, I. 1729. 15. Johann Michael Omeis, geb. Rodach bei Koburg 28. Juli 1700, zuvor II. Pfarrer, I. 1735, † 20. Nov. 1742. 16. Christoph Ernst Meister, geb. Gülchsheim August 1694, zuvor II. Pfarrer, I. 1743, † 2. Dez. 1750. 17. Johann Christian Geßler, geb. Forchtenberg 20. Aug. 1710, zuvor II. Pfarrer, I. 1751, † 25. Mai 1781. 18. Wilh. Bernh. Phil. Bauer, geb. Vorbachzimmern 17. April 1739, zuvor II. Pfarrer, I. 1781, Stadtpfarrer und Konsistorialis in Weikersheim 1789, geistlicher Rath 1807, † 1810. 19. Johann Gottfried Gustav Kern, geb. Hollenbach 29. Okt. 1750, II. Pfarrer 1781, I. 1789, † 24. Aug. 1805. 20. Karl Leopold Friedrich Bauer, geb. Neuenstein 29. Juni 1754, II. Pfarrer 1789, Oberpfarrer 1805, Dekan 1824, † 2. Dez. 1827. 21. Christian Friedrich Wolff, geb. Langenburg 29. Juli 1781, II. Pfarrer 1805, Oberpfarrer und Dekan 1827, † 12. Febr. 1829. 22. Johann Ernst Gleißberg, geb. Langensalza 23. Jan. 1798, I. Pfarrer 1829, Dekan 1831, in Blaufelden 1837, Cannstatt 1841, † 1864. 23. M. Sigmund Friedrich Cranz, geb. Edelfingen 11. Dez. 1798, I. Pfarrer und Dekanatsverweser 1838–1850, Stadtpfarrer in Owen, † 1859. 24. Hermann Bauer, s. u. S. 312. 25. Wilh. v. Biberstein, geb. Steinbach b. Plochi. 30. März 1817, Pf. in Belsenberg 1846, Dekan 1864, in Ravensburg 1872. 26. Konst. Böckheler, Diak. in Öhringen 1858, Dekan 1872.

Diakone und zweite Pfarrer: 1. Kilian Liebler 1543. 2. Georg Büschler von Komburg, Kaplan zu St. Anna, Pfarrer zu Geifertshofen, † 1587. 3. Georg Herbolzheimer von Windsheim 1559, zuvor 1557–59 Pfarrer in Gerabronn, 1576 Pfarrer in Obersteinach, 1581 in Hall. 4. Johann Leutmesser (s. Pf.) 1576. 5. Georg Appel von Würzburg 1582, † 1587. 6. M. Joh. Jak. Gräter, | geb. Hall 16. Febr. 1563, Diakonus 1587, Pfarrer zu Eschenthal 1596. 7. Samuel Burk, Pfarrer zu Kirnberg bei Rotenburg (von Öhringen), Diakonus 1597, rudedonirt 1609, † 25. Aug. 1634. 8. Balthasar Hornbach von Bettenfeld 1609(–1611), von Hohenlohe nicht anerkannt. 9. Bernhard Lilienfein 1609–1619 (s. Pf.), von Komburg erst 1611 anerkannt. 10. Thomas Deutschmann (Dötsch.) von Hall 1619–1625 (†). 11. Peter Hornung von Hall 1625 bis 16. Okt. 1634 (†). 12. Joh. Ernst Eckberger 1634–1638 (s. Pf.), zuerst Pfarrer in Jagstheim und Schönthal. 13. Michael Baumann, Pfarrer zu Gnadenthal, Diakonus 1638–1640, wurde Pfarrer, s. oben. 14. M. Kaspar Benignus Beeg, Pfarrer zu Haßfelden, 1640–1664 Diakonus. wurde Pfarrer. 15. Heinrich Kern, 1665–1669, s. oben, zuerst Pfarrer in Vorbachzimmern. 16. M. Joh. Ad. Oettinger, geb. Ernsbach 26. Jan. 1641, Pfarrer in Orendelsall, Diakonus 1669, † 3 Aug. 1703. 17. M. Christoph Gottfr. Barth aus Baireuth, Adjunctus a sacris apud legionem Baruthianam, II. Pfarrer 1703. Seit 1703 heißt der Diakonus II. Pfarrer, Pfarrer in Ippesheim, Superintendent in Baiersdorf. 18. Joh. Lor. Meister, s. oben 1709–29. 19. Joh. Mich. Omeis, Pfarrer in Münster, s. oben 1729–1735. 20. Christoph Ernst Meister, Pfarrer in Elpersheim, 1735–1743. 21. Andr. Christoph Faber von Windsheim, Pfarrer in Dörrenzimmern, 1743–1749 II. Pfarrer († 8. Mai). 22. Joh. Christian Geßler, Pfarrer in Hohebach, 1749–1751 (s. oben Pf.). 23. Joh. Leonh. Gleiß, geb. Michelbach a. d. L. 2. April 1704, Pfarrer in Münster, 1751–1768 II. Pfarrer († 29. Jan.). 24. Wilh. Bernh. Phil. Bauer, Pfarrer in Dörrenzimmern, 1768–1781, s. oben. 25. Joh. Gottfr. Gustav Kern, Diakonus in Forchtenberg, 1781 bis 1789, s. oben. 26. Karl Leop. Friedr. Bauer, Pfarrer in Ohrnberg, 1789–1805, s. oben. 27. Karl Albr. Glock, geb. Künzelsau 31. Okt. 1769, † 29. April 1823, zuvor in Neuenstein. 28. Christ. Friedr. Wolff, Pfarrer in Belsenberg, 1823–1827, s. oben. 29. Joh. Ernst Gleißberg, Pfarrer zu Belsenberg, 1828–1829. s. o. 30. M. Sigm. Friedr. Cranz, Pfarrer in Ohrnberg, Diakonus 1829–1838, Stadtpfarrer 1838–1854. 31. Karl Otto Wunderlich, geb. Zell bei Eßlingen 1810, Diakonus in Kirchberg 1835, II. Pfarrer 1838–81. 32. Ge. Albrecht, Pf. in Dörrenzimmern 1874, II. Stadtpf. 1882.


Die Schule.
Von einer Schule in K. hören wir zuerst 1507, da Bonifacius Kremer als Schulmeister und Gerichtsschreiber erscheint. Das Schulhaus auf dem Kirchhof wurde 1687 um einen Stock vergrößert, 1827/28 neu aufgebaut. Nach dem Schulmeisterseid von 1588 gelobt derselbe zuerst Verschwiegenheit, hat die Uhr nach dem Sonnenzeiger zu richten, zu richtiger Zeit zu läuten, Schultheiß und Gericht nach Nothdurft mit Schreiben zu dienen, die Schule mit Lehre und Anweisung zu allen Tugenden zu versehen; den Gesang soll er verbessern, auf | seine Kosten einen Kantor halten. Jedes Jahr auf St. Peterstag endigt sein Dienst, und er muß aufs neue bei den Ganerben anhalten. Erhält er den Abschied, muß er zuvor vor Schultheiß und Gericht Recht nehmen. Bei der Anstellung muß er 200 fl. Kaution leisten. 1646 wurde die Gerichtsschreiberstelle von der Schulstelle getrennt; ca. 1730 wurden 2 Präzeptoren angestellt, deren jeder einen Kantor hielt Wib. I, 581. In der Weihnachtszeit hielten die 2 Präzeptoren einen Weihnachtsgesang mit den Singknaben und 4 Musikern, dann der Kantor mit den Sternbuben, darauf folgte noch von Neujahr bis Epiphaniä die Stadtmusik. 1638 waren Unordnungen in der Schule eingerissen, die beiden Episkopalherrschaften nahmen sich der Sache an. 1723 wurde dem Schultheißen und Gericht endgiltig die Besetzung der Schulstellen zugestanden, die Prüfung derselben war Sache des Pfarrers.

Die Schüler erhielten an den drei hohen Festen Wecken (1600).

Die Unterhaltungskosten des Schulhauses übernahm mit Genehmigung der Ganerben 1590 der Heilige bis zu 20 fl., da die Gemeinde geltend machte, die alten Stiftungen seien für Kirche und Schule gemacht. Was über 20 fl. war, hat die Gemeinde zur Hälfte zu tragen, widrigenfalls das Privilegium erlöscht (K. Akten).

Von den älteren Lehrern sind zu nennen: Mag. Mich. Hanzelmann 1551–1573. Mag. Joh. Fünfrock 1569. Mich. Städler 15.., Prediger zu Altdorf. Konr. Jennich, geb. zu Reichenweiher 1556, Präzeptor in K., Pfarrer zu Zimmern im Kraichgau 1585, Pfarrer und Superintendent zu Durlach 1592, von den Reformirten vertrieben, Superintendent zu Reichenweiher, 1607 zu Pforzheim, † 1618. Wib. I, 581.

Von bedeutenden Männern aus K. sind zu nennen:

Bauer, Hofadvokat zu Öhringen, 1809 württembergischer Auditor, 1813 Generalauditor, 1815 Oberamtmann in Freudenstadt, 1817 Oberjustizrath in Ulm, 1818 in Tübingen, Direktor des Gerichtshofes in Ulm 1829.

Bauer, Christian Friedrich, Oberamtsarzt in Mergentheim und fränkischer Geschichtsforscher, † 1838; sein Sohn war Hermann Bauer, geb. zu Mergentheim 19. Sept. 1814, Pfarrer zu Gnadenthal 1840, Helfer in Aalen 1847, Dekan in Künzelsau 1854, in Weinsberg 1864, der Historiker Frankens, langjähriger Vorstand und Mitgründer des hist. Vereins f. w. Franken, † 1872 18. Mai.

| Eckberger, Johann Ernst, geb. zu Amlishagen, Pfarrer zu Jagstheim, Diakonus und Pfarrer zu K. poëta laureatus.

Gast, Hiob, erster evangelischer Prediger zu Cadolzburg, von Brenz sehr geschätzt, amoenissimi ingenii homo, literis et pietate clarus † 1544. Schriften De administranda republica, Hagenau 1527, Paraclesis de toleranda cruce, Argent. 1526, Gründl. Widerlegung der drei Artikel christl. Lehr, Ecclesastes Salomonis cum comment. Brentii 1529, s. Wib. IV. 165 f. Medicus, Geschichte der evangelischen Kirche Bayerns S. 33.

Hirsch, Andreas, Pfarrer zu Maienfels 1653, zu Bächlingen 1657, zu Lendsiedel 1670, zu Neunstetten 1670, zu Regenbach 1690, † 1703. Schrift: Kircherus Jesuita Germaniae redonatus. Artis magnae de consono et dissono ars minor. Hall 1662. (Wib.).

Hirzel, Karl, geb. zu K. 10. Mai 1808, Professor in Maulbronn 1845, Oberstudienrath 1852, ordentlicher Professor der Philologie in Tübingen 1857, Rektor des Gymnasiums in Tübingen 1864, † 1874, pädagogischer Schriftsteller. (Allg. D. Biogr. XII, 494.)

Kern, Ludwig Franz, Sohn des Oberpfarrers geb. 1779 zu Forchtenberg, Oberjustizrath in Stuttgart 1811, † 1814.

Köhler, N. englischer Admiral in Trankebar (nach Angabe eines K. Bürgers).

Maurer, N. Geheimrath in Darmstadt.

Mayer, Joh. Christoph, geb. 1682, Diakonus zu Reichelsheim 1705, Pfarrer zu Brensbach 1707, zu Reichelsheim 1714, zu Gaildorf 1719, Superintendent zu Nördlingen 1737, † 1769. (Joh. Müller, Nördl. Geschlechter-Historie 2, 299).

Scheu, Ludwig, geb. 1. Aug. 1830, † 1880, Münsterbaumeister in Ulm.

Schüle, Johann Heinrich, Sohn des Nagelschmids Joh. Tob. Schüle, geb. 13. Dez. 1720, Gründer einer Cattunfabrik in Augsburg, mit besonderem Verdienst um den bunten Cattundruck, württemb. Resident und Hofrath daselbst, hochgeehrt von Maria Theresia, Joseph II., Friedrich d. Gr., Herzog Karl von Württemberg, 1772 geadelt, † 17. April 1811. (Biographie von Fr. Eug. v. Scida, Leipzig 1805).

Sommer, Hans Jakob 1666, Johann Friedrich 1696, Philipp Jakob 1710, Joh. Andreas 1746 – sämmtlich Bildhauer. Württ. Viertelj. 1881, 152.

Textor, Salomon Simpertus, gräfl. Hohenloh. Neuensteinischer Rath 1668, Kanzleirath in K. 1670, württemb. Oberrath 1672 und Lehenprobst 1697, † 1712. W. Dienerbuch 62.

Von Kriegsnöthen hatte Künzelsau mancherlei zu leiden.

Der Zug Graf Eberhards von Württemberg gegen die Schlegler in der Kocher- und Jagstgegend 1395 berührte wenigstens die nächste Umgebung K. Neufels wurde belagert, Andreas Zobel klagt noch 1418 über Schaden, den er in Kemmeten, Kapfenhard und Früesal, (Frowingsall W. F. 4, 266) durch Graf Eberhard erlitten. In Künzelsau sah man sich veranlaßt, in den damaligen Unruhen die alten Privilegien und Urkunden zu flüchten. (Württ. Viertelj. II, 152.) Nach Stälin 3, 364 scheint K. damals die Operationsbasis für Graf Eberhards Unternehmung gebildet zu haben.

| Ebenso beunruhigend war für K. und Umgegend die Fehde des Grafen Michael von Wertheim mit den Grafen von Hohenlohe in den 30er Jahren des 15. Jahrhunderts. Die Bürgerwehr von K. hatte bis 1489 in 40 Jahren 30 mal ausrücken müssen. Württ. Viertelj. II, 151. Dienstag vor Kiliani 1487 und Mittwoch nach Joh. Bapt. waren die Grafen von Hohenlohe bewaffnet nach K. gezogen in der Fehde mit den Herren von Stetten und hatten ihren Gesellen Caspar Mäßlin und die Kapitelsbriefe weggeführt s. l. c. 68. 72. In dieser Fehde hielt Jörg von Rosenberg K. mit 1200 Mann besetzt, um die Herren von Stetten zu schützen. Martens Kr. Gesch. Württb. 147. Damals sahen sich die Künzelsauer veranlaßt, den Wartthurm 1488 zu bauen.

Am Bauernkrieg waren die Künzelsauer stark mit betheiligt und halfen sammt Bürgern aus Nagelsberg, Ingelfingen, Niedernhall, Forchtenberg, Sindringen die Burgen Horneck und Scheuerberg brechen. Ein Künzelsauer saß im Bauernrath. Öchsle 114, 151 217. Die Ganerben Mainz, Hohenlohe und von Stetten hatten sie zu einem Vertrag genöthigt und denselben eine Summe Geld abgetrotzt (W. F. 1848, 51). Die Bürgerschaft mußte zur Strafe die Waffen ausliefern und alle Briefe über Privilegien abgeben, allen Schaden ersetzen und noch eine Strafe zahlen. Alle Versammlungen wurden verboten, auch die Bruderschaften. Mit der Ausführung der Strafe scheint es nicht sehr genau genommen worden zu sein, denn die Bürgerschaft erscheint bald darauf wieder militärisch organisirt, und die Registratur in K. hat noch ein ganz ansehnliches Urkundenmaterial.

Von dem bewaffneten Einfall des Grafen Phil. v. Hohenlohe in K. 1604 und Würzburg 1689 war oben schon die Rede.

Schwer waren die Drangsale des 30jährigen Kriegs. Die Durchmärsche wollten nicht enden, dazu kamen Erpressungen, Krankheiten und Theurung, Nachfolgende Regesten entrollen ein Bild des damaligen Elends. (Quellen: Coll. v. Dr. Chr. Bauer, Herm. Bauer und v. Alberti).

1622 marschirte die kaiserliche und bayerische Armee nach der Pfalz (Schlacht bei Wimpfen) durch. Der Durchmarsch dauerte 3 Tage. Der Flecken war so voll, daß man Pferde in die Wohnstube stellte. Einmal waren 10 Kompagnien Reiter einquartiert. Das Bongartische Volk, vor dem man sich ärger als vor dem Teufel gefürchtet, wurde um 50 Rthlr. abgekauft, daß es ins Hällische zog.

Vor 1627 lagen Corduba’sche Reiter in K., welche eine namhafte Summe Geldes erpreßten.

1627 22. April erzwang sich während des Gottesdienstes Rittmeister Berlop vom Regiment Kronenberg Einlaß und 3tägiges Quartier, Oberst Kratz und Don Verdugo lagen in der Umgegend. Kosten 1050 fl.

1627 11. August, 40 Soldaten von Verdugos Regiment, 1 Kompagnie Kroaten vom Regiment Piccolomini und 1 Kompagnie Reiter vom Regiment Bernstein liegen bis Ende des Jahres in K.

1628 29. April wird ein Mann von einem Soldaten durch den Leib geschossen und blieb todt auf dem Platz in seinem Haus.

Bis Ende 1628 hatte K. 40 mal Einquartierung, im Jahr 1628 allein etliche 30 mal von kaiserlichen, bayrischen, neapolitanischen, „krabattischen“ | und andern Völkern. Essen und Trinken mußte in Hülle und Fülle gegeben werden.

1628 9. Aug. bis 13. Dez. lag Oberstlieutenant Gill Forion von Ferraras Regiment im Schloß, seine Kompagnie im Hohenlohischen.

1628 Sept. eine Kompagnie vom Regiment Anhalt liegt in K. und Morsbach. Ende 1629 ziehen einige Kompagnien Altringers durch.

Jede Einquartierung kostete Vorspann, die Pferde wurden meist nicht zurückgegeben. An Vorspannkosten hatte K. in den ersten 9 Jahren 2600 fl. Die Offiziere forderten besondere Spenden für gute Haltung, die Ganerben sahen sich genöthigt, schwere Steuern aufzulegen.

1630 10. Mai liegt 1 Kompagnie Jung Wallenstein auf dem Marsch ins Elsaß in K., im Herbst 2 Kompagnien 2 Tage und 2 Nächte und wieder

1631 29. und 30. Jan. 300 Mann Fußvolk ohne die Offiziere. Kosten für die beiden letzten Einquartierungen 1200 fl.

1631 18. Sept. befahl der Kurfürst von Mainz, K. zu schonen, aber dem flüchtigen Tilly mußten nach der Schlacht bei Leipzig 40 Ctr. Brod, 2 Pferde für seine Artillerie nach Krautheim geschickt werden.

1632 Jan. liegt der schwedische Oberstlieutenant Georg Phil. v. Helmstadt mit 300 Mann in K. Kosten der schwedischen Einquartierung bis März 650 Rthlr.

1633 am 16. Nov. wird zur Trauerfeier für Gustav Adolf befohlen, Mittwoch den 20. Nov., den 27. Nov. und 4. Dez. als Trauerfesttage mit Gottesdienst und Fasten zu feiern.

1634 starben im Kirchspiel 718 Menschen ohne den Monat September, im Ganzen bei 900 Menschen. Nach der Nördlinger Schlacht Brand, Plünderung und Flucht überall.

1634 mußten nach Okkupirung des Landes durch die Kaiserlichen alle Waffen ausgeliefert werden. Von Walmerode war kaiserlicher Generalkommissär. Auch Ossa lag in der Gegend. Im Sommer 1635 mußte K. zur Küche des General-Feldmarschalls v. Gallas wöchentlich 50 fl., 1 Rind, 1 Saugkalb, 2 Schafe, 1 Lamm, 3 Paar alte Hühner, 4 Paar junge, 40 Eier, 15 Pfund Butter liefern nebst 3 Malter Hafer. Im Juli wurde geklagt, daß die ca. 200 Bürger von K. seit der kaiserlichen Okkupation bereits 24.953 fl. Schaden hatten, während sie doch schon für die schwedische Einquartierung und Kontributionen viele 1000 fl. hatten aufbringen müssen. Dabei waren die Leistungen an Holz, Salz, Licht nicht gerechnet.

1635 wurden 2 K. Bürger beim Einbruch eines Regiments Polacken in Stücke gehauen, Wib. 4, 319.

1636 und 1637 war große Theurung, am 3. Okt. kosteten 3 Pfund Roggenbrot 3 Batzen. Fremde flüchteten sich nach K.

1638 und 1640 folgt wieder Einquartierung. 1640 lag das Gailingsche Regiment in der Gegend, 1641 Mai das bayrische Regiment Geeen, 1642 Febr. das Regiment Güssenberg, Nov. schickt Johann de Werth bayrische und kaiserliche Salvagarden unter General Wahl, darauf das badische Regiment. Diese Truppen mußten besonders die hohenlohischen Lehensleute erhalten. 1643 1.–8. Januar Weimarsche Truppen unter General Gabrion (Guébriant). Von Nov. 42 bis Jan. 43 waren 499 fl. Kontribution erhoben.

1643 8. Mai erzwang sich das lothringische Regiment mit Gewalt | Nachtquartier, wobei 3 Bürger und ein lothringischer Junge erschossen wurden.

1643 Dez. ist der Generalstab des Regiments Hatzfeld mit einem Truppentheil in K. im Quartier, Mercy lag in Ingelfingen.

1645 nach der Schlacht bei Herbsthausen 5. Mai lag ein Rittmeister Hans Albert Horneck von Hornberg mit den verwundeten Reitern seiner Kompagnie in K. bis zu seiner Genesung. Im Herbst kam das Regiment Güssenberg, im Dez. das Goldtsche.

1646 21. August quartierten sich die Schweden gewaltsam ein unter Königsmark. Ein Bürger wurde von ihnen erschossen. 22. Aug. erhebt das Regiment Woldemar Kontribution. 1648/49 hatte die französisch-schwedische Armee in K. und Umgegend Winterquartier.

1649 kamen noch Taupadelsche Reiter zur Eintreibung von Kontribution nach K.

Während der Kriegszeit standen die Bürger bewaffnet auf der Wache. Der Geldmangel war so groß, daß die K. Bürger einmal 450 Pfund Zinn zur Bezahlung einer Kontribution hergaben.

In den Reichskriegen gegen Frankreich kommen öfters Durchmärsche vor, aber ohne besondere Ereignisse.

1674 im Nov. ziehen die Brandenburger unter Herzog Moriz v. Sachsen in die Winterquartiere vom Rhein über K. nach Schweinfurt. 1675 ist die Einquartierung von Seiten der Reichsarmee stärker; 26. Mai 1692 kam das sächsische Dragoner-Regiment Wangenheim auf dem Marsch von Hessenthal nach Widdern nach K. ins Quartier. 11./13. Aug. 1692 marschiren österreichische Husaren durch K. 1693 und 94 erhielt K. Salvagardia-Brief von Markgraf Ludwig von Baden und Landgraf Karl von Hessen.

1693 hatten die Sachsen ein Lager unterhalb der Stadt.

1707 fielen die Franzosen ins Kocherthal und erhoben zu K. und Ingelfingen Brandschatzungen.

1710 ziehen Kurpfälzer durch, 1711 sind einquartiert Juni bis November das kurpfälzische Regiment Wittgenstein, ebenso ein Savoyisches und das Lobkowizische Regiment, und 1712 das Neuburgische Kürassierregiment, Juli 2 kaiserliche Bataillone vom Dewentischen Regiment, Nov. das Regiment Lobkowiz, Mai 1713 das Bawopische Husarenregiment, ebenfalls 1713 das Rabutinische Regiment.

1727 liegt ein kaiserlicher Werboffizier vom Regiment Müffling zu Breisach in K.

Das Jahr 1734 brachte wieder viel Militär. Im Sommer kam der Erbprinz von Bayreuth mit großem Gefolge auf der Reise zur Armee nach K., nachdem im Mai das Regiment des Prinzen Ferdinand von Bayern durchmarschirt war. Am 1. September 1734 war der kaiserliche Generalfeldzeugmeister Graf v. Wallis, am 17. Oktober 1734 Generalfeldwachtmeister Baron v. Haßlingen, im Nov. Graf Voit von Rineck, Oberst des Regiments Khevenhüller, in K. Im Nov. zog das Nürnberger Kontingent durch, dann das Dragonerregiment Prinz Eugen von Aschaffenburg, Miltenberg, Walldürn, Marlach über K. nach Hall und Ulm.

Ende 1735 lag der russische General Lacy mit Generalstab und zahlreicher Mannschaft in K. und zog am 30. Dez. nach Herrenthierbach. 1776 stießen ein österreichischer und ein preußischer Werbeoffizier | in K. zusammen, wobei der Österreicher den Preußen tödtlich verwundete.

Vom 11. Okt. 1795 bis 15. Febr. 1796 lag das Depot des Emigranten-Husarenregiments Saxe in K.

Da K. mit Hohenlohe durch den Basler Frieden in die Neutralitätslinie kam, so hatte es bis 1805 nichts von Kriegsbeschwerden zu leiden.

1805 den 26. und 27. September zog das Armeekorps des Marschall Soult an K. vorüber. 1806–7 kam öfters französische Einquartierung, 1808 lagen die Louisjäger eine Zeit lang in K., 1810 eine Abtheilung Franzosen vom 29. April bis 2. Mai, im Mai und Juni Württemberger.

1812 im März marschiren die 14.000 Württemberger unter Kronprinz Wilhelm auf dem Zug nach Rußland durch K. Am 11. März kam der Kronprinz selbst durch K. 1813 nach der Schlacht bei Leipzig kommen die bei Leipzig zu den Alliirten übergegangenen Truppen durch K. Ein neues Armeekorps von 12.000 Mann Württemberger zieht über K. nach Sachsen 14. Nov. Nun folgen Bayern 16. Nov. Österreicher vom 18. Nov. an, am 26. die russische Armee des Grafen Wittgenstein auf dem Marsch nach Hall. Im Dezember lagen 12 russische Regimenter des Grafen Wittgenstein im Oberamt K. Fürst Gortschakoff lag bis 2. Dez. in Ingelfingen, dann in Weikersheim, der Divisions-General Messenzof in Dörzbach, General Helfferich in Hollenbach, in Kocherstetten Oberst Malewanof, in Mulfingen Oberst Mendoza. 7. Dez. brechen die Russen auf nach Hall, nun folgten bald Österreicher bald Russen. 13. Dez. kam Kaiser Franz von Österreich durch. 1814 marschirten wieder viele Russen und Österreicher durch, 1815 lag ein österreichisches Kürassierregiment 6 Wochen lang in K.

(Nach Materialien von Bauer, Oberamtsarzt in Mergentheim, v. Alberti und Teichmann.)

Von sonstigen bedeutenderen Ereignissen ist zu nennen nach den kriegerischen Ereignissen der friedliche Grafentag des fränkischen Kreises am 25. Juli 1682. (Bauer).

Krankheiten und Seuchen.

1626 5. Nov. trat die Pest als bösartige Kopfkrankheit auf, die besonders 1626 vom 29. Okt. bis 3. Dez. viel Opfer kostete. (K. Kirchenbuch). Auch 1632 Nov. und Dez. tritt die „ungarische“ Kopfkrankheit wieder auf. In einem Hause lagen 7 Personen krank. Von der Pest 1634, die bei 900 Personen wegraffte, war oben die Rede. 1670 starben vom 15. Okt. bis Ende Dez. 41 Kinder an einer Epidemie. Auch 1693 und 1694 herrscht große Sterblichkeit. 1693 89 Geburten, 132 Todesfälle, 1694 76 Geburten und 151 Todesfälle. 1799 starben an den Pocken 104 Kinder.

Theurung und Mißwachs.
1464 war im ganzen Kocherthal ungeheurer Raupenfraß, so daß auch an Bäumen und Hecken nichts Grünes blieb. 1518 war große Theurung, 1 Scheffel Dinkel kostet 10 fl. 1585 war der Wein völlig sauer (K. Dorfbuch). 1615/16 Dürre in beiden Sommern, darauf | folgt Theurung. Im Jahr 1771 herrschte große Theurung in Folge weniger von Mißwachs und der 4 vorangegangenen Fehlherbste, als von Ausfuhrverboten der umliegenden Herrschaften. (K. Pfarrbeschreibung). 1812–17 Mißjahre des Weinstocks. 1816/17 große Theurung, das Simri Kernen kostet 8–9 fl., 14 Loth Weck 8 kr. 1 Pfund Brod 13 kr.

1825 war der Wein wieder völlig mißrathen.

Ungewitter, Hagel, Frost.

1464 lag ungewöhnlich hoher Schnee.

1514 froren alle Brunnen zu.

1584 war am Neujahrstag ein außerordentliches Ungewitter von der Frühpredigt bis Nachts. Es folgte ein ausgezeichnet fruchtbares Jahr. Hagelschaden erlitt K. in den 50 Jahren von 1828–1878 2 mal, am 19. Juli 1835, wo ein heftiges Gewitter im Kocherthal tobte von Vormittags 111/2 Uhr bis Nachts 11 Uhr (Württ. Jahrb. 1835, 242), und am 1. Juni 1839. (Württ. Jahrb. 1869, 206.) An frühere Hagelschläge erinnert der am 4. Juli gefeierte Hagelfeiertag. Am 4. Juli 1731 hatte nämlich ein Ungewitter die Markung Mörsbach heimgesucht, am 4. Juli 1739 richtete ein Ungewitter mit Wolkenbruch großen Schaden an. Außer einem Unwetter 1748 traf besonders der Hagel am 4. Juli 1774 die Markung K. sehr schwer. Alle gegen Abend gelegenen Fenster wurden zertrümmert. (K. Pfarrbeschreibung). Durch Feuer litt K. schwer am Samstag vor Margareta 1519, da 96 Dächer, auch der Theil am Schloß Bartenau, welcher Gabriel von Stetten gehörte (er selbst verbrannte nicht mit, wie es nach dem Dorfbuch scheinen könnte), niederbrannten. Es war der Theil des Fleckens gegen das Schloß sammt dem Rathhaus, der Schaden litt. 1626 am 29. Mai bei der Beerdigung der Wittwe Kaspars von Stetten, Agatha von Gemmingen, entstand durch einen unvorsichtigen Schuß ein Brand, der 6 Gebäude verzehrt (K. Dorfbuch). 1801 brach am 22. Okt. Morgens 1–2 Uhr Feuer in der Glocke aus, welches 8 Hauptgebäude und 6 Nebengebäude verzehrte.

Sehr häufig sind Überschwemmungen und Wasserschäden. Am Abend Mariä Geburt 15.. wurde der Kocher so groß, wie seit Menschengedenken nicht (Dorfbuch). 1571 riß am Samstag nach St. Andreä das Wasser alle Brücken und Stege weg. 1585 an St. Veitsabend trat der Bach in Folge von Hochgewittern aus und riß wieder alle Stege weg. Am Thorhaus stieg das Wasser 14 hoch. 1627 war im Kocher- und Jagstthal große Überschwemmung in Folge eines Wolkenbruchs, wodurch zu Kocherstetten, Morsbach, Künzelsau, Criesbach, Buchenbach, Bernshofen und Heimhausen großer Schaden geschah (Theatr. Europ. I, 1049), 1645 am 6. Juni traf um Mittag ein Ungewitter ein. Am Oberthor war das Wasser so stark, daß es zu den Fenstern hineinlief (Dorfbuch).

1654 26. (?) Abends wurde das Wasser in Folge eines Wolkenbruchs so gewaltig, daß es am obern Thor das Hirtenhaus und ein kleines Häuschen wegriß und 2 Personen ertranken (Dorfbuch). 1734 27. Febr. trat der Kocher aus, beschädigte die Brücke, drang weit in die Stadt herein und riß die Walke im Wöhrd weg. 1789 am 29. und 30. Juli wurde der Kocher wieder ungewöhnlich groß. Es hatte 36 Stunden | lang geregnet. Am untern Thor stieg das Wasser 7 Fuß über den Boden, der untere Theil der Stadt stand im Wasser, an der Aumühle zeigt noch ein Zeichen den Wasserstand mit 7. Ein Theil der Brücke wurde weggerissen, wie auch ein Theil der Morsbacher Brücke. Die Döttinger Brücke wurde ganz zerstört. Am 19. September 1789 stieg der Kocher auch wieder bis auf 41/2′ über den Boden (Zeichen an der Aumühle), 1824 am 30. Oktober traten Kocher und Künzbach wieder aus. Der Kocher erreichte eine Höhe von 4′ 7″ an der Aumühle.

An außerordentlichen Weinjahren sind zu nennen:

1516, wo das Fuder 8 fl. galt, 1539, wo man um ein Faß ein Faß füllte. 1590 und 1599 guter und vieler Wein, die Maß kostete 4 Pfg. das Fuder 6 fl. 1615 wenig, aber guter Wein. 1616 in den höheren Lagen viel und guter Wein, in den niedern Lagen war er erfroren. 1811 und 1865 ausgezeichneter Wein.

Zur Gemeinde Künzelsau gehört als besondere Parzelle außer der nahegelegenen Aumühle und der Kleemeisterei noch

die Hofrathsmühle 1,7 km von K. an der Straße nach Morsbach, früher eine Walkmühle, genannt die Walke im obern Wasen, hat ihren jetzigen Namen von ihrem Besitzer Johann Ludwig Friedrich Müller, hohenlohischem Amtmann zu K., 1754 Hofrath und hohenlohischer Geheimrath, später unter dem Namen v. Müllern in den Adelsstand erhoben.


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