« Kapitel B 2 Beschreibung des Oberamts Eßlingen Kapitel B 4 »
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3. Altbach,
Dorf mit 688 evang. und 1 kath. Einwohnern, 11/2 geom. Stunden östlich von Eßlingen, in angenehmer, gegen Nordwinde geschützter Lage am rechten Neckarufer und in einem Einschnitt des Thalgehänges, von Obstgärten umgeben. Der neuere Theil des Orts ist an der Staatsstraße nach Göppingen und Ulm angelegt und hat ein reinliches und gefälliges Aussehen, welches besonders durch das im J. 1839 von der Gemeinde mit einem Aufwand von 6000 fl. aus den Materialien des abgebrochenen Parkschlößchens bei Hohengehren erbaute schöne Rathhaus gewonnen hat. Desto unansehnlicher ist die am Westende des Dorfes stehende kleine Kirche mit einem armseligen Glockenhaus, von jeher Filialkirche von Zell, in welcher der Pfarrer des letzteren Orts die Feiertags- und einige Wochengottesdienste zu verrichten hat. Die Baulast hat die Gemeinde gegen ein jährliches Aversum von 4 fl. vom Heiligen übernommen. Der Begräbnißplatz befindet sich außerhalb des Ortes. Es besteht eine Filialschule mit 2 Lehrern und einigen ganz unbedeutenden Schulstiftungen. Im J. 1842 hat die Gemeinde ein Armenhaus neu erbaut und gut eingerichtet. Der Ort ist nicht mit laufenden, aber reichlichen Pumpbrunnen versehen. Über den Neckar führt ein schmaler, hölzerner, nur für Fußgänger gangbarer Steg, der häufigen Beschädigungen durch Gewässer und Holzflöße ausgesetzt ist. Der Vermögensstand der fleißigen und sparsamen Einwohner ist im Ganzen ein ziemlich guter, wiewohl es auch mehrere sehr arme Familien giebt, die sich durch Tagelohn und zum Theil auch durch Fabrikarbeit fortzubringen suchen, zum Theil aber auch der Gemeinde zur Last fallen. Der Boden der theils im Neckarthal liegenden, theils an der Berglehne bis in den Schurwald sich hinaufziehenden Markung ist sehr gut und noch besser als der des benachbarten Zell, und der Anbau in hohem Grad sorgfältig. Der Ertrag des Morgen Ackers an Dinkel wird auf 8–10 Scheffel geschätzt. Die Preise sind 220–400–600 fl. Die Wiesenfläche ist von mittlerer Ergiebigkeit, aber vorzüglicher Qualität;| die Preise eines Morgens kommen auf 300–400–600 fl. zu stehen. Der Weinbau ist nicht von besonderem Belang, doch ist vor Kurzem ein wohlgelegener, früher bewaldeter Abhang, als Weinberg angelegt und nach bessern Grundsätzen vorherrschend mit Silvanern, Clävnern und Gutedeln bestockt worden. Man bezahlt den Morgen mit 360–400 fl. Mit vieler Aufmerksamkeit und in möglichster Ausdehnung wird die Obstzucht betrieben; der Verkauf der Zwetschen und des Kernobstes (vorzugweise Luikenäpfel) ist beträchtlich und geht zum großen Theil nach Bayern. Die Commun ist im Besitz eines Laubwaldes von ungefähr 130 M. am südlichen Abhang des Schurwaldes, im Besitz einer beträchtlichen Waldfläche auf hiesiger Markung ist die Stadt Eßlingen. Überhaupt sind ausgesessene Eigenthümer (namentlich aus Deizisau, Plochingen, Zell und Berkheim, und die Stiftungsverwaltung Eßlingen mit 80 Morgen Wiesen) an hiesiger Markung bedeutend, doch auch Altbacher auswärts betheiligt. Die Rindviehzucht ist der Ausdehnung des Güterbesitzes angemessen und verbessert sich durch sorgfältige Nachzucht. Die Schafzucht hat aufgehört. Erwähnung verdient, daß die Bienenzucht von mehreren Bürgern mit Glück betrieben wird. Der Gewerbebetrieb ist ganz unbedeutend, indem sich (mit Ausnahme eines Liniermeisters mit 2 Maschinen und eines Papparbeiters, die ihre Arbeiten gewöhnlich an Stuttgarter Kaufleute absetzen) nur die nöthigsten Handwerke für den Ortsbedarf vorfinden. Schildwirthschaft ist eine vorhanden.

Der große und kleine Zehent wird vom Staat bezogen und erträgt in der Pachtperiode von 1839/47 ersterer jährlich: Dinkel 61 Sch. 2 Sri., Gerste 14 Sch. 6 Sri., Haber 7 Sch. 3 Sri., Einkorn 13 Sch. 1 Sri., Stroh 1 F.; letzterer jährlich an Geld 112 fl., Welschkorn 4 Sch. 6 Sri., Ackerbohnen 1 Sch. 5 Sri. Der Heu- und Öhmdzehent ist abgelöst. Der Weinzehent beträgt 1831/48 jährlich 115 fl. Dazu Surrogatgelter 24 fl. 17. kr. Neubruchzehenten 68 fl. 35 kr. Innerhalb Etters hat den kleinen, den Heu- und Öhmdzehenten die Pfarrei. Ein unbedeutender Gütergenuß wird den Bürgern nach dem Altersvorrecht angewiesen.

Wenn die Alachbacher marca in Nr. 2460 des cod. Lauresh. hieher zu beziehen ist, so war das Kloster Lorsch an der Bergstraße schon im J. 783 auch in unserem Altbach begütert, was wir dahin gestellt seyn lassen. Daß es um die Mitte des 13. Jahrhunderts ein Geschlecht gab, welches sich Alpach schrieb, ergiebt sich aus einer unter Sirnau bei Deizisau anzuführenden Nachricht vom J. 1241, und Alpach findet sich auch der Ort in früheren Zeiten immer geschrieben. Friedrich von Stauffeneck hatte hier Zehentrechte, welche von ihm den 26. Dec. 1259, und von seinen Söhnen Eberhard| und Ludwig den 28. Juli 1284 dem Kloster Adelberg geschenkt werden (A. U.) Diesem Kloster wurden den 25. Aug. 1295 alle seine Güter in Altbach von Graf Diepold von Aichelberg gefreit (A. U.), und den 30. Mai 1303 von eben demselben dessen sämmtliche Güter und Rechte in Altbach sammt dem Vogteirecht und Zehnten in Zell gegen 45 Pfd. käuflich überlassen (Gab.). Weitere Güter erwarb es in den Jahren 1351, 1387 und (von Erpf von Ahelfingen) 1438 (Gab.). Auch das Hospital Eßlingen erhielt durch Kauf, Schenkung und Tausch einige Höfe und Gülten, zuerst 1283 (A. U.) Wegen Besteurung dieser Güter und der hospitalischen Besitzungen in Zell hatte das Kloster Adelberg seit 1555 einen langen Rechtsstreit mit dem Hospital, der den 12. Dec. 1661 durch Vergleich dahin entschieden wurde, daß das Hospital dem Kloster 950 fl. zahlen, und dafür seine Güter auf ewige Zeiten von ordentlichen und außerordentlichen Steuern gefreit seyn sollen. Auch die Eßlingenschen Klöster Sirnau, St. Clara und das Augustinerkloster findet man hier mit einzelnen Gülten betheiligt, Sirnau schon 1286 und 1288 (A. U.) – Nach Aufhebung des Klosters Adelberg bleiben Altbach und Zell unter dem Namen des Zeller Viertel fortwährend im Amtsverband mit diesem Kloster, bis sie 1806 dem Oberamt Eßlingen zugetheilt wurden.[1]

Ein Hof im Hintergrund des Thaleinschnitts romantisch gelegen, führt den Namen Altbacherhof. Es leben hier vier Familien in vier Häusern, die in die oben angegebene Seelenzahl eingerechnet sind. Das ehemals geschlossene, jetzt aber zerstückelte Hofgut gehörte mit dem Oberhof (s. Ober-Eßlingen) früher dem Hospital in Eßlingen. Die Güter waren bis in die neuere Zeit drittheilig zum Hospital, was jetzt abgelöst ist.


  1. Ein Brodalmosen, welches Altbach wöchentlich vom Kloster bezog, wurde 1810 nach einer zehnjährigen Bilanz in eine, an das C. A. Eßlingen angewiesene jährliche Fruchtabgabe von 19 Sch. 1 Sri. Dinkel verwandelt, aus welcher unter die Armen Brod vertheilt wird. – Einen eigenthümlichen Gebrauch bei Theilungen in Altbach und Zell, welchen der codex consuetudinum (Msc. auf der k. öff. Bibl.) aufführt s. bei Reyscher Statutarrechte S. 24. Im Jahr 1819 trennten sich beide Orte, die immer eine bürgerliche Gemeinde gebildet hatten, von einander, so daß sie jetzt nur noch im Pfarramt einen Zusammenhang haben.


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