« Kapitel B 16 Beschreibung des Oberamts Canstatt Kapitel B 18 »
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17. Unter-Türkheim,


ein evang. Pfarrdorf mit Marktgerechtigkeit, am Neckar und der Landstraße nach Eßlingen, 1 St. oberhalb Canstatt, mit 2029 Einwohnern, C. A. Canstatt, F. A. Schorndorf. Den Großzehnten und den Weinzehnten hat der Staat, den kleinen, den Heu- und Öhmd-Zehnten die Pfarrstelle zu| beziehen, der letztere ist aber seit undenklichen Zeiten an die Gemeinde für 20 fl. verpachtet. Die Grundgefälle betragen im Ganzen 111 fl. 57 kr. in Geld, 18 Schfl. D.; 63 Schfl. 21/2 S. H.; 6 Schfl. 13/4 S. glatte Früchte und 32 E. 2 I. Wein. Davon bezieht den größten Theil der Staat, das Übrige die Spital- und die Kirchen- und Schulpflege Eßlingen, die Pfarrey und die Heiligenpflege Unter-Türkheim, 2 I. 21/2 M. Wein haben auch die von Thumb. 371/2 M. Weinberge sind noch theils 4 theils 7theilig. Von jedem Haus fällt eine Rauchhenne; auch hat der Ort Frohnsurrogat-Geld und mit Rotenberg jährlich 50 E. Bet- oder Burgwein zu geben. S. 78. Das Fischrecht ist herrschaftlich.

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Unter-Türkheim hat eine angenehme und fruchtbare Lage, optima terrae medulla wird die Gegend von dem Zwiefalter Mönch Berthold schon vor mehr als 700 Jahren genannt. Der Ort liegt an dem rechten Ufer des Neckars, über welchen hier eine Brücke führt, am Fuße von Rotenberg sanft ansteigend. Über die alte Schreibart des Namens vergl. Ober-Türkheim. Der Ort ist Sitz eines Amtsnotars und war vormals auch der Sitz eines Kellers. Er hat ein Rathhaus, ein 1816 neu gebautes Schulhaus und mehrere schöne und ansehnliche Häuser. Der Ort gehört überhaupt zu den schönern. Das Rathhaus ist das vormalige Kellereygebäude, das die Gemeinde erkaufte, wogegen sie das alte verkaufte. Die Pfarrkirche wurde 1493 erbaut und 1803 vergrößert. Sie steht erhöht, und war ehemals mit Mauern und Thoren umgeben. Innerhalb derselben war vormals auch der Begräbnißplatz, der nun am obern Ende des Dorfs liegt, wo früher eine Kapelle St. Wendelins stand. Das Pfarrhaus wurde 1767 neu gebaut. Ein älteres Pfarrhaus steht neben dem jetzigen, ein noch älteres brannte im 30j. Kriege ab, 1650 wurde „in dem papistischen Dorf Oeffingen ein Haus abgebrochen und zu einem Pfarrhaus nach Unter-Türkheim transferirt.“ Neben dem alten Pfarrhaus stand das alte Schulhaus, das 1512 erbaut wurde. Laut eines Vertrags von diesem Jahre tritt der Pfarrer, Herr| Oswaldus Silcher, Namens des Domstifts an den Flecken ein Achttheil Garten, ungefährlich wie das unterzaindt gelegen hinter dem Kirchhof ab, um darauf ein Schulhaus zu bauen, wogegen Schultheis und Gericht versprechen, den Pfarrer, der 6 S. Vogthaber, welche auf dem Haus und Hofraiten und dem Garten des Pfarrers ruhten, so wie der Steuer zu entheben, die der Flecken darauf zu legen berechtigt ist.

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Die Einwohner leben hauptsächlich von Weinbau und Obstzucht, haben jedoch auch Ackerbau und viele Wiesen. Im Ganzen aber ist die Markung im Verhältniß zur Bevölkerung sehr klein, und die Güter stehen daher auch in großem Werthe. Auf der Markung besitzt die königl. Hofkammer 36 Morgen, wovon ungefähr 22 Morgen dem Weinbau bestimmt sind. Die Äcker werden nicht zelglich gebaut, durch sorgfältige Benutzung der Jauche werden sie zu einem sehr hohen Ertrag gesteigert. Die Weinberge liefern gröstentheils ein vorzügliches Gewächs, und die Beispiele von verbessertem Weinbau, welche theils in den hofkammerlichen Weinbergen, theils in dem von der Centralstelle mit Rißlingen angelegten und neuerlich der Gesellschaft für Weinverbesserung überlassenen Musterweinberge gegeben worden sind, und bereits manche Nachahmung gefunden haben, tragen nicht wenig zur weitern Veredlung bey. Übrigens sind die Güter großentheils mit schweren Feudalabgaben belastet. Die ganze Markung, wozu auch der Ort Rotenberg gehörte, scheint, wie der umliegende Bezirk überhaupt, herrschaftliches, zu dem Schlosse Würtemberg gehöriges Eigenthum gewesen zu seyn, bis endlich dasselbe allmählich in die Hände der Pächter und Belehnten überging. So verlieh z. B. Graf Eberhard 1409 seine eigenthümlichen Güter und Weinberge, darunter 18 Morgen auf dem Mönchsberg, zu Erblehen gegen den dritten Theil des Ertrags. In späterer Zeit aber, 1670, wurden diese Güter den Besitzern von der Herrschaft selbst „gegen Erlegung einer gewissen Summa Gelts und Laistung anderwärtiger Satisfaction wieder abgehandelt“,| und dem Kammerschreiberey- (jetzigem Hofkammer-) Gut einverleibt. U. T. ist auch nicht ohne Gewerbe, es hat 6 Gypsmühlen, die von Pferden getrieben werden, 2 Schildwirthschaften, mehrere vorzügliche Handwerksleute, besonders Meubles-Schreiner und einen lebhaften Victualienhandel nach Stuttgart. Eine nicht unwichtige Nahrungsquelle haben sich die Einwohner in den seit 30 bis 40 Jahren angelegten Gypsbrüchen eröffnet. Es besteht eine eigene Gyps-Compagnie, deren Absatz nach allen Richtungen hin, besonders aber nach der Alp, und weiter hinauf, geht. Dieser Erwerb gewährt dem Ort eine jährliche Einnahme von 8000 fl., die neben der Feldarbeit verdient werden. Um den Betrieb dieses Erwerbzweigs hat sich der vormalige Burgermeister Biklen vorzüglich verdient gemacht.

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Übrigens gehört Unter-Türkheim in Beziehung auf den Wohlstand der Einwohner nicht unter die besten Orte; in Beziehung auf den Gemeindezustand steht es dagegen unter den besten, obgleich der Gemeinde durch die Nachbarschaft des Neckars mancherley außerordentliche Ausgaben verursacht werden. Der Ort hat auch in Gemeinschaft mit dem Staat und der Stadt Canstatt die Brücke zu bauen und zu unterhalten. Die Verpflichtung hierzu beruht auf einem schon bey Canstatt angeführten Vertrage v. J. 1491, wodurch sich die Gemeinden Unter-Türkheim und Canstatt gegen den Grafen Eberhard d. ä. zu dem Bau und der Erhaltung der Brücke, jedoch unter Vorbehalt der freyen Wahl für den Fall, daß die Brücke durch Güsse oder Eis weggerissen würde, anheischig machten. Diese Verpflichtung erscheint bald darauf dahin geändert, daß die Herrschaft die Hälfte, die beyden Gemeinden aber je ein Viertel an der Last zu tragen haben sollen. Die Brücke ist ganz von Holz, mit Ausnahme zweier steinerner Pfeiler, die noch aus älteren Zeiten sind. Mit dem Brückenbauwesen hatte die Gemeinde auch die Unterhaltung der Straße nach Canstatt und Ober-Türkheim auf ihrer Markung übernommen; auf ihre Beschwerden aber wurde diese Obliegenheit durch einen Vertrag von 1581 dahin erleichtert, daß die Gemeinde| nur 55 Ruthen über den Etter auf beiden Seiten hinaus zu bauen haben soll. Des Rohrtrunkrechts, das Unter-Türkheim hat, ist oben S. 79 schon Erwähnung geschehen; gegenwärtig ruht es in dem Zehentpacht. Die Stiftungspflege gehört zu den vermöglichern des Oberamts. Im Jahre 1531 vermachte Wendel Kamm zu Almosen und Seelenmessen etc. der Kirche seine viertheiligen Weinberge nebst Gülten und 200 fl. in Geld; auf Klagen der Erben mußte jedoch später die Hälfte zurückgegeben werden. Neben der Schule besteht Sommers auch noch eine Industrie-Schule im Nähen und Stricken. Die Kirche ist ohne Filial. In den ältern Zeiten war Unter-Türkheim selbst Filial von der Stadtkirche Canstatt, und es scheint erst zu Anfang des 16ten Jahrhunderts davon getrennt worden zu seyn. Doch muß es schon frühe eine eigene Kirche mit einem Geistlichen gehabt haben; denn 1351 stiften die Unter-Türkheimer zu dem Altar der Jungfrau Maria in ihrer Kirche eine Kaplaney mit dem Vorbehalt, daß der Kaplan bey ihnen residire, das Domstift sollte dagegen das Präsentationsrecht haben, und die Stiftung der Pfarrkirche in Canstatt, der die Kirche zu Unter-Türkheim tanquam filia untergeben sey, keinen Eintrag thun. Wie i. J. 1512 ein Pfarrherr und Pfarrhaus erscheinen, ist oben schon bemerkt worden. In einem 1540 aufgenommenen Verzeichnisse kommt auch noch eine Frühmeß (Kaplaney) vor. Das Patronat der Kirche hatte von Canstatt her das Domcapitel Constanz, bis es 1802 mit den dazu gehörigen Gefällen an Baden kam, von dem es dann durch Staatsverträge 1807 an Würtemberg überging.

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Das Dorf selbst ist eine alte Würtembergische Besitzung, und war vermuthlich eine unmittelbare Zugehörung des Stammschlosses Würtemberg, an das es gränzte. Aber schon in frühen Zeiten hatten auch andere, insbesondere Klöster und Stifte, an dem Grundeigenthum Theil genommen. Nach dem Hirschauer Codex hatte schon der Abt Bruno von Hirschau, noch ehe er Abt geworden war, diesem Kloster durch die Hand seines Bruders Conrad von| Beutelsbach, verschiedene Güter geschenkt. Mehr als 30 Jahre nachher führte sein Neffe Conrad, Sororis filius, Klage über die Schenkung, weil er von seiner Mutter her Rechte an die Güter zu haben glaubte. Um ihn nun zufrieden zu stellen, gab ihm der Abt Güter des Klosters in Erlebach, ferner in Durnkeim einen Hof und 6 Jauchert Ackerlandes mit einem Walde. Bruno’s Bruder, Conrad von Beutelsbach, schenkte dem Kloster H. mit seiner Gemahlin Werndrut 16 Huben Landes mit einer Mühle in Dürnkeim, und in dem nächstgelegenen Dorfe gleiches Namens (also in Ober-Türkheim, wenn anders der Fall nicht umgekehrt ist, was jedoch die vielen Äcker nicht zulassen) einen Weinberg. Diese Schenkungen fallen in die Zeit von 1080 bis 1120. Um dieselbe Zeit erwarb auch das Kloster Zwiefalten Güter und Gefälle zu Türkheim. Albert von Canstatt schenkte dem Kloster 10 Jauchert zu T. (s. Felbach), Otto von Canstatt eine halbe Hube, „d. h. 15 Jauchert“, Gozold von Canstatt 4 J. Weinberge auf dem Kesselberg, ferner die Pfalzgräfin (Gottfrieds) von Calw einen Wald und mehr als 20 J. bey T. und Velbach – Alles 1121. Weitere Erwerbungen folgten nach. Das Kloster hatte seinen eigenen Schaffner in dem Orte. 1527 stirbt der Priester Johannes als solcher in U. Türkheim. Das Kloster Bebenhausen erwarb 1279, 1281 und 1291 von den von Hochberg, von Ächterdingen, von Wolfram von Beutelsbach, den Grafen von Landau und den Grafen von Würtemberg Güter und Gefälle, (s. O. T.) Im Jahr 1291 verkaufte auch die Gräfin Adelheid von Sigmaringen eine Geborne von Würtemberg, mit Bewilligung ihres Oheims, des Grafen Eberhards von Würtemberg, 5 M. Weinberge im Goldberg für 92 Pfund an Hugen Nallinger zu Eßlingen.[1] Von dem Besitze des| Klosters Denkendorf zeugt noch eine kleine Laudemial-Abgabe, die noch auf den denkendorfischen Gütern haftet. Das Domstift Constanz hatte von alten Zeiten her, kraft seines Patronatrechts, Zehnten und Gefälle.

Neben diesen geistlichen Körperschaften findet man auch mehrere Edelleute im Besitze von Gütern und Rechten, außer den schon genannten namentlich die von Stein, die Nothhaften, die Kaltenthal, die Bernhausen und Rechberg. Die letzteren kommen theilweise schon 1326 damit vor, 1344 trägt nach dem Lehensverzeichniß bey Sattler (Gr. I. Nr. 104) Conrad von Rechberg zu Ramsperg den Laienzehend zu Dürnkeim zu Lehen, s. auch Ober-Türkheim. Auch der Besitz der Andern war, so weit sich erkennen läßt, Würtemb. Lehen. Die Kloster Hirschauischen Güter und Gefälle wurden 1318 an den Grafen Eberhard den Erl. verkauft, (Sattler Gr. I. 84), das Kloster Zwiefalten verkaufte seinen Theil 1616, s. O.Türkheim. Die Constanzischen Gefälle fielen mit dem Patronatrecht an Würtemberg, und die Rechbergischen durch Tausch 1811, s. Hedelfingen.

Die Schicksale von Unter-Türkheim betreffend, verdient Folgendes noch bemerkt zu werden. 1449 wurde U.T. von den Eßlingern angezündet und zum Theil abgebrannt. (Steinhof. I. 162), 1519 plünderten und sengten die Schwäbischen Bundesvölker, s. Hedelfingen, im 30jährigen Kriege, 1635, wurde der Ort größtentheils abgebrannt, 1631 hatte der kaiserliche Obergeneral Fürst von Fürstenberg sein Hauptquartier hier unter großen Ausschweifungen seiner Völker, es wurde mit dem Fürsten hier ein neuer Vertrag wegen Räumung des Landes abgeschlossen. Sattler H. VII. 46. U. Türkheim war es auch, wo am Kirchweihfeste, 28. Mai 1514, die aufrührerischen Bauern (des armen Conrads) eine Versammlung hielten, auf der sich besonders der Singerhans von Würtingen, und Conrad Griesinger von Bleichstetten aus dem Oberamt Urach hervorthaten. Sattler, H. I. 135, Steinhofer IV. 67. Noch bemerken wir, daß U. T. der Geburtsort des am 6. April 1807 in| Tübingen verstorbenen Kanzlers J. Dr. Lebret ist. Er wurde dort am 19. Nov. 1732 geboren; sein Vater war Keller und Amtmann daselbst. S. Beschr. von Canstatt S. 270.
  1. Auf dem Weinberge haftete die bey Rotenberg bemerkte Gült. Der Verkauf geschah cum jure advocatitio seu cum jure sive consuetudine precarium extorquendi in vino vel pecunia numerata, ut etiam cum jure torculandi, exuvandi et generaliter cum omni dominio.
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