« Kapitel B 9 Beschreibung des Oberamts Canstatt Kapitel B 11 »
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10. Roracker,


ein evang. Pfarrdorf in einem Seitenthälchen, 2 St. südlich von Canstatt mit 657 Einwohnern, C.A. Eßlingen, F.A. Leonberg. Den Weinzehenten (Fruchtzehenten kommen nicht vor) bezieht der Staat, den kleinen Zehenten, Heu- und Obstzehenten die Pfarrey, den letztern aus den vielen Novalfeldern aber der Staat. Die Grundgefälle betragen 29 fl. 18 kr. in Geld, und 5 E. 6 I. 7 M. Wein, welche theils die Gemeinde- und Stiftungs-Pflege des Orts, größtentheils aber der Staat beziehen. Einige Weinberge| entrichten noch Theilgebühren. In Gemeinschaft mit Sillenbuch hat Rommelshausen eine kleine Vogteysteuer von 2 fl. 51 kr. zu entrichten.

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Roraker liegt ganz abgeschieden an dem Falschklingenbach zwischen hohen Bergen in einem engen Thälchen, das bey Hedelfingen in das Neckarthal ausmündet. Die Häuser sind großen Theils an die südlich gelegene Bergwand angebaut, der Ort hat ein Rathhaus, das zugleich Schulhaus ist, und neben der Schule auch eine Industrie-Schule. Filial der Kirche ist Sillenbuch, das bis auf die neuesten Zeiten auch im Gemeindeverband stand. Die Nahrung der Einwohner beruht einzig auf dem Weinbau, der Obstzucht und auf dem Vieh; Äcker gibt es gar keine, dagegen aber gute Wiesen, die Lage ist für den Weinbau sehr günstig, nur Schade, daß die Weinberge häufig mit schlechten Rebsorten angepflanzt sind. Hinsichtlich des Vermögenszustandes der Einwohner sowohl als der Gemeinde-Körperschaft gehört Roracker seit längerer Zeit unter die geringern Orte des Oberamts. Die Gemeindepflege ist verhältnismäßig noch am meisten mit Schulden belastet. Auf der Höhe über dem Dorf, in den s. g. Burghalden, stand früher eine Burg Roreck genannt, welche nun aber ganz verschwunden ist. Burg und Dorf gehörten einst mit Sillenbuch den Herren v. Bernhausen. 1365 verkaufte Hans v. Bernhausen d. j. zwey Theile der Vogtey zu Sillenbuch mit aller Zugehörde, ferner 19 Hühner ewigen Hühnergelds, 14 Sch. ewigen Hellergelds, und 2 Sri. ewigen Habergelds aus Gütern, welche zu gedachtem Weiler Sillenbuch, der Burg Roreck und dem Dorf Roracker gehörten, nebst der Burg Roreck und allen Rechten zu Roracker an Graf Eberhard von Würtemberg um 22 Pfd. H. Die andern Theile soll Hans d. ä. von Bernhausen schon 1316 an Würtemberg verkauft haben. S. Sattler Gr. I. S. 197. 1346 verkaufte Eberhard von Stöffeln und Bonlanden seinen Wald, Nonnenholz genannt, ob Roreck der Burg, den er von Hansen v. Bernhausen übernommen, an die Stadt Stuttgart; 1412| verkaufte Heinrich von Reischach, zu Dietfurt gesessen, seinen Laienzehenten zu Roracker, unter Roreck gelegen, an Graf Eberhard v. W. um 600 fl. Die andern Zehenten waren in Besitze des Klosters Bebenhausen und des Stifts Stuttgart. An jenes hatten schon 1282 die von Ächterdingen den dritten Theil der Zehenten zu Berg mit allen Zugehörungen und Rechten in den Dörfern Geisceberg, Wangen, Roracker, Stuttgart, Tunzhofen, Brige und Altenburg verkauft. Steinhofer II. 173. Das Stift Stuttgart kam durch die pfarrlichen Verhältnisse zu seinem Antheil. Roracker war anfänglich Filial von Altenburg und später von Wangen; 1447 wurde es mit Sillenbuch von letzterem getrennt und zu einer eigenen Pfarrey erhoben, wovon nun Sillenbuch Filial wurde.


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