« Kapitel A 4 Beschreibung des Oberamts Biberach Kapitel A 6 »
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V. Nahrungsstand.


1. Haupt-Nahrungsmittel.

Die Haupt-Nahrungsquellen sind Ackerbau und Viehzucht, mit Ausnahme der Oberamtsstadt Biberach, wo die Gewerbsthätigkeit eine Hauptquelle bildet.


2. Vermögen.

Nach den früheren Maßstäben zu Geld berechnet, beträgt das Vermögen, dessen Vertheilung aus den 3 ersten Tabellen zu ersehen ist,

1) an Grundeigenthum 11.465.230 fl.  
2) an Gebäuden 3.352.175 fl.
3) an Viehstand     775.512 fl.
Zusammen 15.592.917 fl.
davon ist
a. steuerfrei:
    1) Grundeigenthum 344.117 fl. 20 kr.
    2) Gebäude     395.200 fl.     —
Zusammen 739.317 fl. 20 kr.
b. steuerpflichtig:
    1) Grundeigenthum 11.121.112 fl. 40 kr.
    2) Gebäude     2.956.975 fl.     —
Zusammen 14.078.087 fl. 40 kr.

Das steuerfreie Vermögen an Grundeigenthum und Gebäuden verhält sich zu dem steuerpflichtigen wie 1:19. Wird der Werth des Viehstandes dem steuerpflichtigen Vermögen beigerechnet, so erhält man 14.853.599 fl. 40 kr., oder als Durchschnitts-Vermögen eines Einwohners 568 fl., ohne Vieh 539 fl. Im Allgemeinen herrscht im Oberamts-Bezirk viel Wohlstand.

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3. Wirthschaft.
A. Landbau.
a. Gewinnung von Mineralien.

Steinbrüche sind im ganzen Oberamtsbezirk nicht anzutreffen, dagegen überall Kies- und Sand-Gruben.

Die Lehmlager werden von den Töpfern und Zieglern benützt, guter Lehm findet sich aber nirgends im Bezirke; das bessere Hafnergeschirr wird von Schelklingen und Heidenheim bezogen.

Torfstiche finden sich hauptsächlich bei Schemmerberg und Ummendorf, ihre Mächtigkeit steigt auf 10–12 Fuß. Ebenso wird in mehreren trocken gelegten Weihern Torf gestochen, so bei Füramoos, wo eine Fläche von 165 Morgen dazu benützt wird. In dem herrschaftlichen Torfstich bei Füramoos werden jährlich circa 300.000 Stück Torf gestochen.

Die Steinbrüche, Torfstiche, Thon- und andere Gruben nehmen im Oberamtsbezirke eine Fläche von 4081/8 Morgen ein. Der Areal der Torfstiche allein beträgt 2536/8 Morgen.

b. Pflanzenbau.
1. Verhältnisse des Feldbaues im Allgemeinen.

Über Größe der Bodenfläche und deren verschiedene Benützungsarten geben die besondern Tabellen nähere Auskunft. Die nutzbare und steuerbare Fläche mit Einschluß der Waldungen wurde bei dem provisorischen Steuer-Cataster zu 126.008 Morgen angenommen, nach der Landesvermessung beträgt sie 132.9103/8 Morgen, also 69025/8 Morgen mehr. Ohne die Wälder verhält sich das ungebaute Land zu dem Gebauten wie 1:328/10; im Oberamt Ravensburg ist dieses Verhältniß wie 1:198/10, und im benachbarten Oberamt Ehingen wie 1:417/10. Von der ganzen Bodenfläche kommen im Durchschnitt auf 1 Menschen 51/10 Morgen; auf 1 Stück Rindvieh 72/10 Morgen: auf 1 Pferd 302/10 Morgen. Die Tab. II. und III. enthalten das Nähere. Nimmt man Gärten und Länder als Einheit an, so ist das Verhältniß der verschiedenen Culturen zu einander:

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Gärten und Länder 1 auf 100 Morgen im Ganzen 1,9
Äcker 24,9 46,8
Wiesen 8,9 16,9
Waldungen 15,4 29,0

Die übrigen 5,4 Procente treffen die Öden, Waiden, Wege und Gewässer.

Vertheilung und Eigenthum. Von der ganzen 142.7826/8 Morgen großen nutzbaren Fläche gehören dem Staat 96462/8 Morgen, dem Adel 17.8333/8 Morgen, den Gemeinden 17.9364/8 Morgen, den Stiftungen 47182/8 Morgen und den Privaten 92.6483/8 Morgen. Das nutzbare Land ist in 70.531 Parzellen vertheilt, mithin 1 Güterstück im Durchschnitt 2 Morgen groß. Es gibt jedoch im Oberamtsbezirk noch viele geschlossene große Bauernhöfe und zusammenhängende größere Güter; in neuerer Zeit haben übrigens durch die immer häufiger werdenden Allodifikationen zahlreiche Vertheilungen der größeren Güter stattgefunden.

Der Anbau ist zwar noch nicht auf der Stufe, auf welcher er stehen könnte, hat sich übrigens seit 10–15 Jahren sehr gehoben. Sehr wohlthätig hat in dieser Beziehung die Einführung der Stallfütterung gewirkt: übrigens könnte namentlich auch für zweckmäßige Einrichtung der Dungstätten und Jauchengruben noch vieles geschehen. In manchen Gegenden findet auch das Brennen der Felder noch statt. Außer dem natürlichen Dünger wird auch Gyps und Mergel gebraucht.

Werth und Ertrag. Die Preise der Güter sind, wie natürlich, sehr verschieden: zu Ingerkingen z. B. kostet 1 Morgen der besten Äcker 6–800 fl., zu Biberach 3–400 fl., im Illerthal 2–300 fl.; 1 Morgen der besten Wiesen kostet in Biberach 8–900 fl. Ohne Einrechnung des Zehnten beträgt der Reinertrag von 1 Morgen Land im Durchschnitt 3 fl. 1 kr., und der Capitalwerth mit Zehenten und Gülten 75 fl. Nach den einzelnen Culturen berechnet sich bei

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  Reinertrag   Capitalwerth
Gras aus Baumgärten 15 fl. 3 kr.   301 fl.         
Küchengärten und Ländern 9 fl. 30 kr.   190 fl.         
Wiesen 5 fl. 2 kr. (113 fl. m. Zht.) 100 fl. 40 kr.
Äckern 4 fl. 15 kr.  (99 fl. m. Zht.) 85 fl.         
Waldungen 56 kr.   18 fl. 40 kr.

Der Reinertrag von sämmtlichem Grund und Boden wurde in dem provisorischen Cataster zu 392.391 fl. angenommen. Wird zu dieser Summe der Betrag der Zehenten und Gülten und der Ertrag der 69023/8 Morgen, um welche das Areal bei der Vermessung größer befunden wurde, geschlagen, so erhöht sich der Reinertrag auf 573.261 fl.

2. Einzelne Culturen.

a. Ackerbau. Von den 70.6665/8 Morgen Äckern des Oberamtes sind 58.1766/8 Morgen zelglich und 12.4897/8 Morgen nicht zelglich gebaut. Dem Staate gehören 11763/8 Morgen, dem Adel 21572/8 Morgen, den Körperschaften 20782/8 Morgen. Die Dreifelder-Wirthschaft ist beinahe allgemein eingeführt, bei einigen größeren vereinödeten Bauernhöfen besteht neben den 3 Zelgen oder Öschen noch eine vierte, die gewöhnlich 6 Jahre ungebaut liegen bleibt, während mit den übrigen Gütern zweimal der Umtrieb nach der Dreifelder-Wirthschaft gemacht wird. Der Anbau des Brachfeldes nimmt immer mehr zu, im Durchschnitt wird es etwa zu 3/5 bis 4/5 angebaut. Beim Ackerbau wird überall der gewöhnliche Pflug angewendet, der größtentheils mit Pferden bespannt wird: nur Söldner und Kleinhäusler bauen ihre Gütchen mit Ochsen oder Kühen, die mit Kummeten eingespannt werden. Bei der Beschaffenheit des Bodens genügt eine Bespannung mit 2 Zugthieren.

Die hauptsächlichsten Gegenstände des Anbaues sind Dinkel, Roggen, Gerste und Haber. Hülsenfrüchte werden wenig gebaut; die Mischfrucht wird grün abgemäht und gefüttert. Kartoffeln werden viele gebaut; der Anbau derselben nimmt immer mehr zu, da viele zum Branntwein-Brennen oder zum Viehfutter verwendet werden. Hopfen wird hauptsächlich zu Biberach, sodann zu Ober- und Unter-Sulmetingen und im Illerthal zu Erolzheim, Ober- und Unter-Dettingen gebaut, der Bau ist aber nirgends von Bedeutung.| Flachs wird viel gebaut, Hanf sehr wenig. Die Behandlung des Flachses läßt noch viel zu wünschen übrig. Reps wird allgemein gebaut. Kraut, Rüben, Bodenkohlraben – alle diese Culturen sind sehr in der Zunahme.

Der jährliche Reinertrag des steuerbaren Ackerfeldes ist nach dem Cataster 252.124 fl. 13 kr., mit Einrechnung von 1/6tel für den Zehenten 294.144 fl.

b. Der Gartenbau kann im Allgemeinen nur unbedeutend genannt werden, indem er sich nur auf den Anbau von Gemüsen und Küchengewächsen für den eigenen Bedarf beschränkt. In dem Cataster ist der Reinertrag der Gärten und Länder zu 7034 fl. 47 kr. berechnet. Das Areal der Garten und Krautländer beträgt 28371/8 Morgen.

c. Wiesenbau. Es sind 25.4982/8 Morg. Wiesen im Bezirke, darunter mit Obstbäumen besetzt 541/8 Morg., zweimähdige Wiesen ohne Bäume 19.7522/8, einmähdige 50932/8 Morg., Holzwiesen 5985/8 Morg. Dem Staat gehören 7006/8 Morg., dem Adel 9952/8 Morg. und den Körperschaften 19902/8 Morg. Zu den Äckern verhalten sie sich wie 1:23/4. Gar viele von den Wiesen sind von geringer Qualität, und es bleibt in dieser Beziehung bei den häufig vorkommenden sumpfigen Riedböden noch vieles zur Verbesserung zu thun übrig. Die besten Wiesen sind im Rißthal. Der Reinertrag der steuerbaren Wiesen beträgt nach dem Cataster 111.568 fl. 48 kr., mit Beirechnung des Zehentens 123.964 fl.

d. Weinbau findet im Oberamtsbezirk nicht statt, nur in einzelnen Gärten, die gegen die Nord- und Ostwinde geschützt sind, werden Reben an Spaliere gepflanzt. In Biberach wurde in früherer Zeit (im Jahr 1486) Wein gebaut, der Berg, der dazu benützt wurde, führt noch den Namen Weingarten-Berg; die Cultur wurde jedoch als nicht entsprechend bald wieder aufgegeben.

e. Obstzucht ist in den höher gelegenen Orten des Bezirks, wie Bellamont, Mittelbuch, Steinhausen u. s. w. ganz unbedeutend; in den tiefer gelegenen dagegen, namentlich in Biberach und Warthausen, so wie auch im Illerthale, finden| sich schöne Obstbäume und gute Obstarten. Die Obstbäume an den Landstraßen zeigen kein erfreuliches Gedeihen, theils weil sie weniger geschützt sind gegen Kälte und rauhe Winde, theils weil sie mit viel zu wenig Sorgfalt gesetzt und gepflegt werden. Im Allgemeinen hat der Bauer wenig Sinn und Interesse für die Obstzucht. Die Morgenzahl der Obstbaumgüter ohne die Gärten und Länder ist 947/8 Morgen.

f. Waldbau. Die Waldfläche des Oberamtsbezirks ist sehr beträchtlich, sie enthält nach der Landes-Vermessung 43.7806/8 Morg. und zwar 26.5931/8 Morgen Nadelwaldungen, 12.7784/8 Morg. gemischte und 44091/8 Morg. Laubwaldungen, wovon 77691/8 Morg. dem Staat, 14.6807/8 Morg. dem Adel, 18.3635/8 Morg. den Körperschaften und nur 30671/8 Morg. Privatleuten gehören. Die Waldungen verhalten sich zur ganzen Fläche wie 1:3,4, oder fast 1/4 des ganzen Areals ist Wald.

Die Fichte bildet den Haupt-Holzbestand, somit ist auch der Hochwald-Betrieb derjenige, welcher beinahe durchgängig eingeführt ist. Es gibt nur ungefähr 8000 Morg. Niederwaldungen, Mittelwaldungen gibt es gar keine. Mit Ausnahme der Abdachungen gegen die Haupt- und Seiten-Thäler, haben die Waldungen meist eine ebene, aber größeren Theiles nasse Lage. Die größere Masse derselben vereinigt sich auf dem Bergrücken zwischen dem Iller- und Roth-Thale, sodann liegt in der Nähe von Ochsenhausen der 1300 Morg. große sogenannte Fürstenwald; auch bilden zwischen dem Rißthale und der Oberamtsgrenze gegen Riedlingen und Ehingen die Kronwaldungen auf Aßmannshardter und Birkenhardter Markung mit den übrigen gutsherrlichen, Stiftungs- und Privat-Waldungen eine bedeutende Waldmasse. Von Überschwemmungen leiden die Waldungen nicht viel, dagegen sind Windwürfe, namentlich in den Nadelhölzern, nicht selten. Der Borkenkäfer zeigt sich nur in geringer Menge, bedeutende Verheerungen ganzer Walddistrikte durch denselben sind noch nicht vorgekommen. Die Umtriebszeit bei den Hochwaldungen wechselt nach der Güte des Bodens zwischen 70 und 100 Jahren.| Bei den Niederwaldungen kommt allein der 30jährige Betrieb in Betracht. Die Schlagführung geschieht regelmäßig durch Besamungs-Schläge, nur bei den Gutsherrschaften zu Erolzheim und Gutenzell findet kahler Abtrieb, 1–2jähriger Fruchtbau, und dann künstliche Aussaat des Fichtensamens statt; eine Verjüngungs-Methode, welche bei dem leichten sandigen Boden als minder zweckmäßig und sicher erscheint. Die früher gar nicht vorgekommenen Durchforstungen werden in neuester Zeit durchgängig eingeführt, und es wird dadurch sehr vortheilhaft auf den Holzzuwachs gewirkt. Die Waldungen haben je nach dem Bodenverhältniß einen günstigen Zuwachs. Die schlechteren Holzböden finden sich zwischen Ödenbachen und der Iller, die besten sind auf dem linken Ufer der Riß. Der größere Theil der mit Holz bewachsenen Abdachungen gegen das Rißthal sind Niederwaldungen; von Seiten des Staats aber werden die früher als Niederwald behandelten Waldungen der Herrschaft Warthausen allmählig zu Hochwald umgewandelt. Waldausstockungen sind, der bedeutenden Waldfläche und des Reichthums an Torf ungeachtet, seit 1818 nicht mehr als 4421/8 Morg. vorgekommen, davon bei Gutsherrschaften 1471/8 Morgen, Gemeinden 2376/8 Morg., Privaten 572/8 Morg. Waldanlagen kamen keine vor. Durchschnittlich kann der jährliche Holzzuwachs von 1 Morg. Hochwald, zu 80 bis 90jährigem Umtrieb angenommen, 3/4 Klafter betragen, bei reinen Buchwaldungen jedoch nicht mehr als 1/2 Klafter. Die Niederwaldungen, aus Birken und Aspen bestehend, geben bei 30jährigem Umtrieb 1/5, höchstens 1/4 Klafter. Bei der Hochwaldung können überdieß auf 1 Klafter Holzertrag 25 Reisach-Wellen, und bei den Niederwaldungen 100 Stück gerechnet werden. Übrigens beträgt die dermalen jährlich im Oberamtsbezirk zum Hieb kommende Holzmasse nur ungefähr 13.730 Klafter. In den Staatswaldungen verhält sich der Nutzholz-Ertrag zum Brennholz-Ertrag = 1:5. Die Neben-Nutzungen beschränken sich auf das Waldgras, die Waldweide und Waldstreue und Mast, Theer und Harz werden nirgends gewonnen. Die gewöhnlichen Waldpreise waren in der letzten | Zeit beim Brennholz und zwar: eichene Scheiter 4 fl. 36 kr. bis 6 fl. 24 kr., buchene 6 fl. 12 kr. bis 8 fl. 36 kr., birkene 5 fl. bis 6 fl. 48 kr., tannene 4 fl. bis 5 fl. 40 kr. Im Allgemeinen sind die Preise des Holzes seit 10 Jahren um 1/3 gestiegen. Das Holzerzeugniß kann durchgängig an die Revier-Insassen verwerthet werden; nur sehr wenig Holz erhalten die Illerflößer aus dem Oberamtsbezirk, und zwar nur von den Gutsherrschaften zu Erolzheim und Gutenzell.

Holzberechtigungen in den Staatswaldungen finden beinahe gar nicht statt, dagegen haben 2 Bauern in Mittelbuch Waldweide-Rechte, und ebenso in sämmtlichen Waldungen der ehemaligen Herrschaft Warthausen haben die Gemeinden Aßmannshardt und Birkenhardt, sowie theilweise Alberweiler, Attenweiler und Moosbeuren das Mittriebrecht. Endlich hat die Gemeinde Füramoos das Recht, 141.000 Stück Torf aus dem herrschaftlichen Torfstich à 10 kr. per 1000 Stück zu beziehen.

Die Holzdiebstähle sind nicht sehr häufig, etwas häufiger sind die Weidexcesse. Die Gemeinde-Waldungen sind sämmtlich sogenannte Gerechtigkeits-Waldungen, s. unten Gemeinde-Haushalt. Neuerlich geht das Bestreben der Berechtigten fast überall dahin, eine Theilung der Gemeinheits-Waldungen unter ihnen zu bewirken, und auf diese Weise sie in vollkommenes Privat-Eigenthum zu verwandeln. Wirklich haben auch im Oberamte Biberach die Berechtigten der Gemeinde Ingerkingen die Erlaubniß dazu erhalten, obgleich dergleichen Theilungen der Waldwirthschaft nicht sehr zuträglich seyn mögen. In den Gerechtigkeits-Waldungen und Allmanden der vormaligen Herrschaft Ochsenhausen hatte sich das Kloster sämmtliche Eichen mit dem Nachwuchs vorbehalten. Dieses Recht besteht auch jetzt noch bei der Gemeinde Erlenmoos in seinem ganzen Umfang, von den übrigen Gemeinden aber ist es mit Ausnahme der Laubacher Markung abgelöst worden. S. Ochsenhausen.

In dem Cataster ist das steuerbare Waldareal zu 35.267 Morgen und der Gesammt-Ertrag zu 32.832 fl. 55 kr.| angenommen; 1 Morgen würde im Durchschnitt 56 kr. Reinertrag geben. Er ist geringer als der des Oberamts Ehingen, dem von Ravensburg nahezu gleich und dem Werth 1 Morgens der Waldseer Waldungen überlegen.

Die Nebennutzungen sind unbedeutend und beschränken sich auf den Ertrag des Waldpreises, der Rinden und Zapfen.

In den Staats-Waldungen finden außer den Berechtigungen der Lehenmühle zu Fischbach und der Schloßwirthschaft zu Ochsenhausen keine Berechtigungen auf Holznutzungen statt. In den Waldungen des Spitals Biberach haben nur 3 Bauern in Muttensweiler Berechtigung auf Holznutzung.

g. Weidewirthschaft. Das Areal der eigentlichen Weiden ist nur 30186/8 Morg. groß. Davon sind 15555/8 Morg. mit Gras, und 945/8 Morg. mit Holz bewachsen, das übrige sind Öden. Die größten Weideflächen haben Erolzheim, Oberstetten und Röhrwangen. Durch die Vertheilung und den Anbau der Allmanden und allmählige Einführung der Stallfütterung haben die ordentlichen Weiden allmählig größtentheils zu bestehen aufgehört, dagegen haben, wie eben gezeigt worden, mehrere Orte noch Waldweiden, und überall bestehen noch die sogenannten Herbstweiden, d. h. überall wird das Vieh nach der Ernte noch in Heerden auf das Feld getrieben. Diese halbe Weidewirthschaft wird jedoch in neueren Zeiten immer mehr beschränkt, da sich das Nachtheilige derselben immer fühlbarer macht. Der Ertrag der Schaafweide-Verpachtungen ist nicht sehr bedeutend, da in den meisten Orten die Weide des Stoppel- und Brach-Feldes von den Gemeinde-Angehörigen benutzt wird. Das Weide-Cataster ist bei 7484 Morg. zu 8761 fl. 28 kr. angenommen; dazu kommt noch eine mit 8395 Schaafen zu beschlagende Schaafweide, deren Ertrag zu 820 fl. 15 kr. berechnet wurde. Nach dem Stande der Gemeinde-Etats des unmittelbaren Oberamtsbezirks den 1. Juli 1836 ergibt sich ein Schaafweide-Ertrag von 3625 fl. und ein Pförch-Ertrag von 1301 fl.

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c. Viehzucht.

Die Pferdezucht ist im Oberamtsbezirk Biberach sehr bedeutend, nach Waldsee am bedeutendsten im ganzen Königreich; auch der Handel mit Pferden ist nicht unbedeutend. Nach der Zählung vom 1. Januar 1837 sind im Oberamt 4391 Pferde, darunter 872 unter 2 Jahren. Auf 1 Pferd kommen 341/2 Morg. Landes, auf 1 Q-Meile 510 Pferde. 1834 waren 4311 und 1822 – 3864 Pferde im Oberamt. Die Pferde gehören zu den bessern in Oberschwaben. Es würden aber unfehlbar noch weit schönere und dauerhaftere Pferde erzielt werden können, wenn nicht auch in dieser Gegend die Pferde zu jung zum Ackerbau verwendet würden.

Rindvieh. Der Rindviehstand ist ziemlich bedeutend, und besteht hauptsächlich in Melkvieh und Schmalvieh. Die Zahl der Rindviehstücke beträgt 18.360, wovon 1183 Ochsen und Stiere, 9794 Kühe und 7383 Schmalvieh. 1834 waren daselbst 17.630 Stücke Rindvieh, 1822 – 13.459. Auf 1 Q-Meile kommen 2251 Stücke und auf 1 Stück Vieh 8,3 Morg. Landes und 1,4 Menschen. Die Rindvieharten sind gemischt und verschieden, ein reiner einheimischer Schlag findet sich nicht; vorzugsweise beliebt ist der Allgaier und Montafuner Schlag. Die Besitzer der größeren Bauernhöfe haben meist eigene Farren, die dann auch von den kleineren Güterbesitzern benützt werden. Die Stallfütterung ist mit den oben bemerkten Beschränkungen beinahe allgemein eingeführt. Die Mastung ist, bei den vielen zum Theil beträchtlichen Bierbrauereien, nicht unbedeutend. Käsereien werden in Winterreute und einigen andern Orten betrieben.

Die Schaafzucht ist nicht beträchtlich, das Oberamt zählt 9069, wovon 147 spanische, 5445 Bastard, 3477 Landschaafe. Seit 1822, wo die Zahl der Schaafe nur 3375 betrug, hat sie sich verdreifacht; 1834 waren daselbst 6643 Stücke. Die meisten Schaafe haben Biberach, Hürbel, Maselheim, Reinstetten, Winnedach, Ochsenhausen.

Die Schweinszucht wird seit einigen Jahren weit sorgfältiger und allgemeiner als früher betrieben, jedoch werden| immer noch viele böhmische und baierische Schweine eingeführt. Die Zahl der am 1. Januar 1837 vorhandenen Schweine betrug 3665, darunter 595 Zuchtschweine.

Die Ziegenzucht ist ganz unbedeutend.

Die Bienenzucht ist gering, auch ist bei den klimatischen Verhältnissen und den vielen Winden, denen die meisten Orte des Oberamtsbezirks ausgesetzt sind, für Emporbringung derselben nicht viel zu hoffen. Im ganzen sind 1756 Stöcke im Bezirk, 1822 waren es 1147, 1834 nur 1012.

Geflügelzucht, namentlich Gänsezucht, ist nicht unbeträchtlich, und es gehen manche Triebe in die Seegegenden.


d. Jagd und Fischerei.
Der Oberamtsbezirk gehört theilweise zu dem zwischen der Donau, Blau und Riß befindlichen Freipürschbezirk, und zwar mit folgenden Gemeinden: Biberach, Ahlen, Aßmannshardt, Attenweiler, Aufhofen, Birkenhardt, Langenschemmern, Mittel-Biberach, Reuti, Rißeck, Volkersheim, Warthausen, Muttensweiler, Ingerkingen, Ober- und Unter-Sulmetingen, Altheim, Grodt und Schemmerberg, überhaupt mit sämmtlichen auf der linken Seite der Riß, welche die Grenze bildete, gelegenen Orten.[1] Diese Jagden sind meistens auf 10 Jahre verpachtet; ausgenommen von dem Pacht sind die auf diesen Markungen befindlichen, dem Staat, den Gutsherrschaften und den Stiftungen zugehörigen Grundstücke. Ferner sind jagdberechtigt: der Staat in den ehemaligen Herrschaften Warthausen| und Ochsenhausen; die Gutsherren zu Erolzheim, Gutenzell und Hürbel; der Freiherr von König in Warthausen, der das Jagdrecht bei Oberhöfen vom Staate erkauft hat. Die Standesherrschaft Roth besitzt ebenfalls einen kleinen Jagdbezirk auf Laubacher Markung, und dem Inhaber der ehemaligen Königl. Baierischen Standesherrschaft Illereichen steht die Jagd auf der Markung von Unterdettingen zu. In der Herrschaft Ochsenhausen sind mit Ausnahme der Orte, welche zur ehemaligen Herrschaft Fischbach gehört haben, und ebenso in den gutsherrschaftlichen Orten die Unterthanen jagenspflichtig; in der ehemaligen Herrschaft Warthausen dagegen und in den Freipürsch-Bezirken findet keine solche Pflichtigkeit statt. Bei dem sehr geringen Wildstand sind bis jetzt noch keine gegründete Wildschadens-Klagen vorgekommen. Jagdexcesse kommen hie und da vor, eigentliche Wilddiebereien sind sehr selten.

Fischerei wird theils in den Weihern, theils in der Riß und den andern kleineren Flüßchen des Bezirks betrieben. Die Arten der Fische, welche vorkommen, sind oben angegeben. Von den Weihern werden einige jährlich gefischt, die größeren werden mit Fischen besetzt, und nur alle 3 Jahre abgelassen und gefischt.


B. Kunst- und Gewerbe-Fleiß.
a. Hauptgewerbe.

Der Oberamtsbezirk und vorzugsweise die Stadt Biberach zeichnet sich von andern oberschwäbischen Oberämtern durch Gewerbethätigkeit aus. Er hat auch unter allen oberschwäbischen Oberämtern das größte Gewerbs-Cataster.

Von Kunstgewerben sind zu finden: 5 Maler, 2 Lithographen und 1 Buchdruckerei.

Fabriken sind 6 im Bezirke, davon 5 in Biberach selbst und 1 in Warthausen; sie bestehen in 1 Spielwaaren-Fabrik, 3 Devisen-Fabriken, 1 Band-Fabrik und 1 mechanischen Spinnerei. In Birkendorf ist 1 Papier-Fabrik. Außer den eigentlichen Fabriken werden in Biberach die Roth- und Weiß-Gerberei, die Kirschnerei, die Wollentuch-, Leinwand-,| Barchent- und Zeug-Weberei, die Band- und Borten-Wirkerei, sowie auch die Strumpfwirkerei stark betrieben. Berühmt sind die geschmackvollen Biberacher Blecharbeiten.

Handwerker sind 2022 Meister mit 651 Gehilfen im Oberamt, darunter 238 Leineweber mit 81 Gehilfen. Seltenere Gewerbe sind: 1 Büchsenmacher in Biberach, 1 Feilenhauer ebendaselbst, 2 Feldmesser, in Biberach und Gutenzell, 1 Glockengießer in Biberach, 6 Goldarbeiter, 4 in Biberach, 1 in Erolzheim und 1 in Schemmerberg. 1 Instrumentenmacher und 1 Kartenmacher in Biberach, 2 Lithographen in Biberach und Erolzheim, 1 Schirmmacher in Biberach, 4 Hammerschmiede in Fischbach, Gutenzell, Ochsenhausen und Ummendorf, 3 Silberarbeiter, wovon 1 in Ochsenhausen, 21 Tuchmacher und 2 Tuchscheerer in Biberach, 6 Kl. Uhrmacher, 1 in Erolzheim, 1 in Ochsenhausen, 1 Schwarzwälder-Uhrmacher in Erolzheim, 3 Wachszieher, 2 in Biberach, 1 in Ochsenhausen, 1 Wagenschienenmacher in Erolzheim, 2 Zinngießer, 1 Zirkelschmied in Biberach, 1 Zundermacher in Biberach.

Getränke-Fabriken: 56 Bierbrauereien, wovon 25 in Biberach, die übrigen aber beinahe in allen Gemeinden vertheilt sind; Essigsiedereien 8 und Branntweinbrennereien 154.

Wirthschaften: 168 Wirthschaften und zwar 96 Schildwirthschaften, 12 Speisewirthschaften, 3 ständige Weinschenken, 44 Bier- und Branntwein-Schenken, 9 Wein-, Bier- und Branntwein-Schenken, 2 Branntweinschenken, 1 Badeanstalt und 1 Billard.

Apotheken: 3, in Biberach 2 und in Ochsenhausen 1.

Ziegelhütten: 10, und zwar je 1 in Biberach, Erolzheim, Gutenzell, Hürbel, Ingerkingen, Laupertshausen, Mittelbiberach, Ochsenhausen, Ummendorf und Warthausen.[2]

Mühlen und Werke hat das Oberamt 83, worunter 39 Mahlmühlen, 3 Gypsmühlen, 3 Lohmühlen, 19 Ölmühlen, 1 Öl- und Gypsmühle, 18 Sägmühlen.

| Bleichen: 3, zu Biberach 1, zu Gutenzell 1 und zu Unterdettingen 1, wovon jedoch nur die erste von einiger Bedeutung ist.


b. Nebengewerbe.

Musselinstickerei, Gimpenverfertigung und Handspinnerei sind die vorzüglichsten Neben-Erwerbszweige. Die Musselinstickerei wird, wie anderwärts, für Rechnung von Schweizer-Häusern betrieben, und es befindet sich dafür ein eigener Commissionär zu Biberach. Sie findet jedoch in dem diesseitigen Oberamtsbezirke viel weniger, als in den benachbarten statt. Dagegen wird die Verfertigung von Gimpen, die hauptsächlich zu den oberschwäbischen Hauben gebraucht werden, sehr lebhaft betrieben.[3] Das Gespinnste wird meist an die Schnellerhändler verkauft und von diesen nach Blaubeuren und Laichingen und in die Schweiz abgesetzt.

C. Handel.
Der Handel besteht vornehmlich in Vieh- und Frucht-Handel, in Biberach ist aber auch der kaufmännische Handel nicht unwichtig. Die Stadt Biberach hat wöchentliche Viehmärkte und Fruchtmärkte, ebenso hat auch Ochsenhausen einen jedoch nicht bedeutenden Fruchtwochenmarkt. Außerdem hat Biberach 4 und Erolzheim, Ober-Sulmetingen, Ochsenhausen und Warthausen je 3 Jahrmärkte. Im Jahr 1835 wurden auf den Biberacher Viehmärkten 112 Stück Pferde, 2483 Stück Ochsen, 1202 Stück Kühe, 1337 Stück Jungvieh mit einem Erlös von 200.971 fl. verkauft, die größtentheils in die Schweiz gingen.| Auf der Fruchtschranne in Biberach wurden in denselben Jahre verkauft und ebenfalls meist nach der Schweiz versendet:
Kernen 30.767   Scheffel für   305.554 fl.
Roggen 2798 20.539 fl.
Gerste 7370 52.325 fl.
Haber 6675 26.675 fl.
Bohnen, Erbsen und Wicken 593 7321 fl.
48.209   Scheffel für   412.456 fl.

und außerdem noch 511 Scheffel Reps und Lein. Auch mit Schnellern wird ein nicht unbedeutender Handel getrieben, und aus den oben genannten Biberacher Werkstätten geht alljährlich eine Menge von Fabrikaten zum Theil in das entfernteste Ausland, s. u.

Im Ganzen sind 80 Handlungen im Oberamtsbezirk, darunter 9 Eisenwaaren-Handlungen, 4 Ellenwaaren-Handlungen, 9 Frucht-, 1 Wolle-, 2 Wollenwaaren-Handlungen, 23 Specerei-Handlungen, 5 Cottonerie- und Seidewaaren-Handlungen, 5 Quincallerie-, 4 Glas- und Porzellain-, 1 Schreibmaterialien-Handlungen etc. und 173 Kleinhändler.

Die allgemeine Gewerbsübersicht des Oberamts enthält in alphabetischer Ordnung folgende Gewerbetreibende:

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  M. G.     M. G.
Apotheker 4 7   Messerschmiede 5 3
Bäcker 110 6   Metzger 144 14
Barbierer 30 6   Musiker 18
Bierbrauer 56   Müller, Mahl- 39 38
Blättersetzer 4 1             Säge- 18
Bleicher 3 5             Schleif- 1
Bortenwirker 34 18             Loh - 6 1
Brechenmacher 2 1             Öl- und
Brunnenmacher 1 1             Gyps- 23
Buchbinder 8 3             Walk- 2
Buchdrucker 1 3   Nagelschmiede 9 12
Büchsenmacher 1 1   Näherinnen 22
Bürstenbinder 11   Nonnenschneider 1
Cottondrucker 2   Pflästerer 2 3
Dreher, Bein- und       Putzmacherinnen 3
    Holzdreher 28 11   Rechenmacher 31
Färber 6 6   Sattler 25 7
Feilenhauer 1   Säckler 20 2
Feldmesser 2   Scheerenschleifer 2
Fischer 5   Schirmmacher 1
Flaschner 6 8   Schlosser 27 17
Frachtfuhrleute 12 6   Schmiede, Grob- 6 3
Gärtner 5                    Hammer- 4 3
Garnsieder 2                    Huf- 61 44
Gerber, Rothgerber 21 25   Schneider 106 26
            Weißgerber 11 9   Schreiner 84 52
Glaser 20 1   Schuhflicker 5
Glockengießer 1 1   Schuhmacher 184 61
Goldarbeiter 6 2   Seifensieder 8 3
Gürtler 6 4   Seiler 23 5
Hafner 17 8   Siebmacher 6
Hauderer 7   Silberarbeiter 3 1
Hutmacher 12 1   Spengler 1
Instrumentenmacher 1   Steinhauer 3 3
Kaminfeger 5 3   Strohdecker 12
Kammacher 2 1   Strumpfstricker 1
Kartenmacher 1   Strumpfweber 11 5
Kaufleute 77 20   Tapezier 1
Keßler 1   Tuchmacher 21 5
Kirschner 9 1   Tuchscheerer 2 4
Kleemeister 4 3   Uhrmacher, Groß- 1
Kleinhändler 172                    Klein- 6 1
Knopfmacher 5 2                    Schwarzw.- 1
Kohlenbrenner 5   Wachszieher 3 1
Korbmacher 10   Wagenspanner 2
Kornmesser 10   Wagner 57 26
Kübler 31 1   Wäscher und Wäscherinnen 11
Küfer 34 18   Weber, Leineweber 248 81
Kupferschmiede 9 2   Wirthe 168 44
Lackirer 2 1   Ziegler 10 27
Leimsieder 1 1   Zimmerleute 119 33
Lithographen 2   Zinngießer 2 2
Lumpensammter 14   Zirkelschmiede 1
Maler 5   Zuckerbäcker 16 7
Maurer 100 38   Zundermacher 1
Mehlhändler 15   verschiedene kleine Gewerbe         45         1
        Zusammen 2582 M. 760 G.
| Das Gewerbs-Cataster beträgt nach der Revision von 1835 von
Handwerkern und Kleinhändlern 4103 fl.  
Handlungen, Fabriken und Manufakturen 1443 fl. 24 kr.
Mühlen und anderen Werken 619 fl. 48 kr.
Wirthschaften 798 fl. 46 kr.
Getränke-Fabriken         769 fl.         1 kr.
Zusammen 7733 fl. 59 kr.

Auf einen Gewerbetreibenden kommt ein Cataster-Ansatz im Durchschnitt von 2 fl. 48 kr.


  1. Von der Eintheilung der freien Pürschbezirke war schon früher bei Ehingen, Blaubeuren etc. die Rede. Der Grenzbestimmungen ungeachtet gab es immer Anstände wegen derselben. Ein Austrag und Einung K. Maximilians I. vom Jahr 1489 setzt aus Veranlassung eines Streits folgendes fest: „der Pirs halber zwischen der Tunau, der Riß, dem Buchauer Steag, der Misaig und Canzach, nach dem Hertzog Jörg mainet, es sey ein Forst, und die Edellüt und Umsäßen anziehen, es sey ain Pürs, sol kain Tail dem andern wehren des Geprauchs an denselben Enden, wie jeglich Tail den hergebracht hat, so lang biß vor dem Bischoff zu Eystett und Grau Eberharten von Württemberg dem Eltern als Commissarien mit Recht ausfündig würdet, ob es Forst oder ein Pirs seye, bey derselben Erkandtnuß sol es alsdann beleiben, und füro solicher massen gehalten werden.“ Im Jahre 1772 wurde zu Biberach eine Pürschordnung verfaßt und gedruckt.
  2. So nach dem neuesten Cataster; nach den oberamtlichen Notizen hätten auch noch die Orte Aßmannshardt, Bergerhausen, Bronnen, Kirchberg und Rottum je 1 Ziegelhütte, dagegen Steinhausen keine.
  3. So verhält es sich mit den beiden genannten Erwerbszweigen nach dem Manuscript und den auf Befragen noch weiter ertheilten Erläuterungen des Herrn Stadtpfarrers Landerer. Nach einer oberamtlichen Mittheilung fände jedoch in dem Oberamtsbezirke die Musselinstickerei gar nicht statt. Dagegen findet sich in einem, während des Drucks dieses Heftes aus einer andern Veranlassung eingekommenen Berichte folgende Stelle: mit Stickerei auf Musselin beschäftigt man sich beinahe in jedem Orte, besonders verdienen die Orte Ochsenhausen, wo 60 Personen, Äpfingen, wo 30, Ringschnait, wo 40, Maselheim, wo 60, Aßmannshardt, wo 20, Ellmannsweiler, wo 30 Personen sich damit beschäftigen, namhaft gemacht zu werden.