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Beschreibung des Oberamts im Allgemeinen.




Lage und Umfang.




Geographische und natürliche Lage.

Der Oberamtsbezirk Balingen liegt zwischen 26° 25′ 54″ und 26° 48′ 52″ der östlichen Länge von Ferro und zwischen 48° 8′ 19″ und 48° 19′ 36″ der nördlichen Breite.

Die größere Hälfte des Bezirks gehört dem Stromgebiet des Rheins an, die kleinere dem der Donau. Dem Neckar-Rheingebiet kommen die Gewässer durch Vermittlung der Eyach, Schlichem und Starzel zu. Das Donaugebiet erhält Zuzug durch die Schmiecha, Beera und Lauchert, sowie unter Tag aus den Wassersäcken bei Meßstetten.


Grenzen.

Der Oberamtsbezirk grenzt im Norden und Osten an das Königreich Preußen (Hohenzollern), im Süden an das Großherzogthum Baden, im Südwesten und Westen an die württembergischen Oberamtsbezirke Spaichingen, Rottweil und Sulz. – Natürliche Grenzen bilden im Nordwesten an der Markung Ostdorf eine halbe Stunde lang der Mildersbach, im Norden an der Markung Engstlatt eine schwache halbe Stunde der Sulzenbach und auf kurze Zeit der Klingenbach, und endlich im Westen an der Markung Erlaheim eine kleine Strecke weit der Thalbach.

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Größe.

Der Flächenraum des Bezirks beträgt nach den Ergebnissen der Landesvermessung 102.1321/8 Morgen (32.189,4 ha) oder 5,8473 geographische Quadratmeilen und gehört demnach zu den mittelgroßen Oberamtsbezirken in Württemberg.[1]


Figur.

Die Figur des Oberamtsbezirks (s. Karte) ist im Ganzen und Großen rautenförmig, in welche Grundform von allen vier Seiten her Buchten, die bedeutendsten von Süden und Norden, sich eindrängen. Die im südöstlichen Theil heraufdringende ist so stark, daß die Markung Winterlingen als ein langer Zipfel in das preußische Gebiet hineinreicht. Die größte Ausdehnung des Bezirks geht von Nordwesten nach Südosten und beträgt fast 9, die von Südwesten nach Nordosten dagegen nur 51/2 württemb. Stunden. Eine württemb. Stunde = 13.000 w. Fuß = 3724 Meter. Die Oberamtsstadt liegt von der nördlichen Bezirksgrenze 11/2, von der westlichen auch 11/2, von der südwestlichen 1, von der südlichen 4–5, von der östlichen über 5, und von der südöstlichen gegen 7 Stunden entfernt (s. auch die hinten angehängte Kilometertafel).


Bestandtheile.

Fast das ganze Oberamt ist altwürttembergisch und zwar gehörten

1. ins Amt Balingen: die Stadt Balingen, Burgfelden, Dürrwangen, Endingen, Engstlatt, Erzingen, Frommern, Heselwangen, Hossingen, Laufen, Meßstetten, Ober-Digisheim, Onstmettingen, Ostdorf, Pfeffingen, Stockenhausen, Streichen, Thailfingen, Thieringen, Trochtelfingen, Waldstetten, Weilheim, Winterlingen, Zillhausen mit dem dem Kloster Margrethausen, übrigens als Privateigenthum zustehenden Hofe Wannenthal;

2. ins Amt Ebingen: die Stadt Ebingen mit dem ihr eigenthümlich zugehörigen Dorf Bitz;

3. rentkammerlich war das Hofgut Bronnhaupten.

| Neuwürttembergisch sind:

1. Kloster Margrethausen;

2. reichsritterschaftliche Orte (Kantons Neckarschwarzwald): die Stauffenbergischen: Geislingen, Lautlingen mit Thierberg, Margrethausen mit Ochsenberg, und die Ulm-Erbachischen: Erlaheim und Unter-Digisheim.


Besonders benannte Bezirke.

1) Der kleine Heuberg gehört mit seinem östlichen Theil in unser Oberamt. „Schon die alten Geologen sprechen viel von einem Heuberg und meinen darunter den Zug des jüngeren Lias zwischen Leidringen und Balingen; da aber ein Stück der Alb den gleichen Namen führt, so heißt er im Gegensatz davon auf den Karten kleiner Heuberg.“ (Quenstedt).[2] Von seinen Gewässern geht eines, der Erlenbach südwestlich zur Schlichem (Markung Leidringen); die östlichen (Markung Erzingen und Endingen) sammeln sich in der Steinach und gehen mit den nordöstlichen (Markung Geislingen und Balingen) zur Eyach, einige nördliche (Markung Leidringen und Isingen) durch den Stunzbach eben dahin.

2) Zum Heuberg[ER 1] d. i. „dem von der Beera zerschnittenen Kalkgebirge“ (Q.) gehören, sofern man die Grenze zwischen ihm und der Hardt von Unterdigisheim durch das Thal des Burtelbachs nach Hossingen wird ziehen dürfen, die Markungen: halb Unter- und ganz Oberdigisheim, Thieringen und der westliche Theil von Hossingen d. h. die von der oberen Beera mit ihren Nebenbächen zerschnittenen, von der großen Wasserscheide durchzogenen, bei Thieringen und Hossingen den Steilrand bildenden Berge des unteren und mittleren weißen Jura.

3) Die Hardt,[3] jenseits der Beera und des Burtelbachs, vom Thal des Ebinger Riedbachs und der Schmiecha, wohin ihr Steilrand geht, von N. und N.O. umzogen, dem mittleren und oberen weißen Jura angehörig, umfaßt den östlichen Theil der Markung Hossingen, fast ganz Meßstetten, den s. ö.| Zipfel von Lautlingen und die Südhälfte von Ebingen. Sie hat im Innern nur Trockenthäler und entsendet auch an Randgewässern nur den Meßstetter Thalbach und den Stierbach bei Ehestetten.

4) Das Margrethauser Thal, die Thalgründe und Schluchten der oberen Eyach und ihrer Nebenbäche bis zu ihrer Westwendung bei Lautlingen, den Markungen Pfeffingen und Margrethausen angehörig.

5) Das Lautlinger Thal: der Anfangs weite, dann schluchtartige Thalgrund der Eyach von der genannten Wendung abwärts bis zu ihrem Eintritt in die Liasebene, die Markungen Lautlingen, Laufen, Dürrwangen durchschneidend und der Eisenbahn den Paß zur Überschreitung der Alb eröffnend. Seine erweiterte Fortsetzung jenseits der Wasserscheide bildet das Riedbachthal auf Ebinger Markung.

6) Das Schmiechathal durchschneidet parallel seiner Ostgrenze fast den ganzen Bezirk. Es zieht durch die Markungen Onstmettingen, Thailfingen, Truchtelfingen, Ebingen, bis zur Stadt Ebingen ziemlich eng, von da an weiter, indem es mehr als Fortsetzung des Lautlinger Thals erscheint.



  1. Das durchschnittliche Areal eines Oberamtsbezirks wird zu 5,626 Quadratmeilen angenommen.
  2. Der Name, der auch sonst vorkommt, bedeutet nach Buck, Oberd. Flurnamenb. 103 Hauberg, von der alten Waldwirthschaft nach 4, 8, 12 . . Hauen.
  3. Alt hart in allen 3 Geschlechtern, bedeutet ursprünglich den Wald, worein man das Vieh und die Rosse trieb (vergl. Herde, Hirt, Hurt) Birlinger, Alem. 1, 268.

Errata

  1. S. 3. Heuberg vgl. auch Birlinger Alemannia 2, 81 f. Siehe Nachträge und Berichtigungen, Seite 543.
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