« Kapitel A 6 Beschreibung des Oberamts Backnang Kapitel B 1 »
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Geschichtlicher Überblick und Alterthümer.
1. Politischer Zustand.


Unser Bezirk lag, einen kleinen östlichen Theil abgerechnet, innerhalb des limes Romanus und gehörte zur römischen Provinz Obergermanien. Nach der Mitte des 3. Jahrhunderts unserer Zeitrechnung nahmen die Alemannen, wie von den Neckargegenden überhaupt, so auch von dieser Gegend Besitz, allein in Folge der sog. Schlacht | von Zülpich i. J. 496 kamen dieselben unter die Oberherrschaft der Franken. Der Bezirk bildete nunmehr einen Theil des fränkischen Murrgaus, welcher außerdem auch Orte der jetzigen Oberämter Ludwigsburg und Marbach in sich begriff und hauptsächlich aus Schenkungsurkunden des Klosters Lorsch bekannt ist. In diesem Gau und im Kochergau „in pago Murrechgouue et Cohgengauue in comitatu Heinrici et Ruotkeri“ - diese Namen weisen auf das komburgisch-rotenburgische Grafengeschlecht hin – befand sich namentlich ein großer Reichswald im Umkreise des Klosters Murrhardt. Derselbe zog sich vom Ursprung der Wislaf bei Ebni O.A. Welzheim über Rotemad, in unserem Oberamt über Sechselberg (mons Sassenberch) auf den Eichelberg (mons Eicheneberch) bei Unter-Brüden, von da in die Murr, die sog. Sommerlauter (Lutiraha) aufwärts bis Siebersbach (Siuerenesbach) und Groß-Höchberg (mons Hochburc), worauf er unser Oberamt verließ und über den Ursprung und weiteren Lauf der Roth, ihre Vereinigung mit dem Kocher diesen Fluß aufwärts bis zum Einfluß des Steigerbaches „per confinia Francorum et Suevorum“ sich wieder westlich dem Wislafursprunge zuwandte. Diesen Wald nebst dem Banne darüber schenkte zu Ulm den 16. Juli 1027 K. Conrad II. dem Bischof Meginhard und seiner Kirche zu Würzburg (Wirtemb. Urk.-B. 1, 259).

Von Orten des Oberamtes werden zuerst genannt in ächten Urkunden, beziehungsweise unverdächtigen Quellen: Aspach im Jahr 862, Murrhardt 993 und 1027, Brüden um 1100, Rietenau 1103, Oppenweiler 1114, Backnang 1116, Heiningen 1134, Reichenberg und Cottenweiler 1231; eine ziemliche Anzahl von Orten des Oberamtes erscheint in der Bulle des Pabsts Innocenz IV. für das Stift Backnang vom 11. April 1245.

Im Jahr 1009 kommt im Murrgau ein comes Adelbertus vor, dessen Name auf das später von der Burg Calw sich nennende Grafenhaus hinweist (Wirtemb. Urk.-B. 1, 248). Als Verwaltungsbezirk derselben Familie erscheint im Verlaufe des 11. Jahrhunderts die Grafschaft Ingersheim, von dem Orte im alten Murrgau so genannt (vergl. unten Groß-Aspach). Dort lag den Calwer Grafen die Haltung des Landgerichtes ob, und – nach den Besitzungen der besonderen Äste, der Grafen von Vaihingen und Löwenstein, welche sich später von den Calwer Grafen trennten, zu schließen – hat sich ihr mit reichem Güterbesitz verbundener Grafensprengel unter Anderem auf den Murrgau erstreckt.

In der Folge finden wir in diesen Gegenden vor Allem zwei Geschlechter, die Markgrafen von Baden und die Grafen von Löwenstein (von der ältesten Linie), und zwar beide als Rechtsnachfolger der Grafen von Calw. Ist dieses letztere auch hinsichtlich der Grafen von Löwenstein nicht zweifelhaft, indem der Sohn des Grafen Adelbert IV. | von Calw (auch Graf von Löwenstein genannt), Berthold (1152–1167) Begründer der 1. Löwensteinischen Linie wurde, so ist es dagegen nicht so sicher, auf welche Weise, ob durch Heirath, und wenn dies wirklich der Fall, durch die Heirath wessen mit wem, die Markgrafen von Baden in diesen Gegenden diese Rechtsnachfolger wurden (Stälin, Wirt. Gesch. 2, 303). Zu den Besitzungen der Markgrafen von Baden gehörte, wie sich aus der Geschichte des Stifts Backnang ergibt, vornehmlich die Stadt Backnang, welche schon vor dem Gründer des Stiftes, dem Markgrafen Hermann II. † 1130, in badischen Händen gewesen zu sein scheint, und welche nach der Gründung des Stiftes in dessen Kirche für einige Generationen die Familiengruft dieser Markgrafen in sich schloß, ferner Heiningen, Reichenberg, Cottenweiler etc. Allein dieselben blieben nicht lange im Besitz dieser Gegenden. Graf Eberhard der Erlauchte von Württemberg vermählte sich (vor 21. Juni 1296) mit Irmengard, Tochter des Markgrafen Rudolf I. Wegen des Heirathgutes und der Erbschaft dieser Gräfin kam es zwischen den beiden Häusern zu Verwickelungen, welche nach dem Tode des Markgrafen Hesso, Bruders der genannten Irmengard, den 5. Sept. 1297 durch einen Vergleich in folgender Weise geschlichtet wurden. Graf Eberhard empfing für das Heirathgut und den Erbtheil seiner Gemahlin, welche zu 1000 Mark Silbers angeschlagen wurden, sowie für die Übernahme von Erbschaftsschulden im Betrage von 310 Mark Silbers und gegen Verzicht auf alle anderen Ansprüche ans badische Erbe die Burg Reichenberg mit allen Rechten, Gerechtigkeiten, Zugehörden als Pfand, und wenn die Erben Hessos von dem ihnen eingeräumten zehnjährigen Wiederlosungsrechte aus eigenen Mitteln keinen Gebrauch machen sollten, als volles Eigenthum (Sattler Grafen 1, S. 40 und Beil. Nr. 22). Eine Wiedereinlösung erfolgte nun aber nicht und so blieb Graf Eberhard im vollen Besitze dieses Erwerbes. Freilich noch ehe die zehnjährige Frist umgelaufen war, wurde ihm derselbe von anderer Seite streitig gemacht, nämlich von K. Albrecht I. (Sattler a. a. O. S. 58 ff. nimmt in Übereinstimmung mit Sachs Einl. in d. Gesch. d. Marggr. Baden 1 S. 376 an, Albrechts Gattin Elisabeth sei eine Tochter von Agnes, der Tochter des Markgrafen Hermann VI. von Baden, gewesen, und darauf hin habe Albrecht Erbansprüche gegründet, allein in neueren gründlichen genealogischen Werken erscheint die Mutter dieser Elisabeth als bayrische Prinzessin.) Jedoch söhnte derselbe sich mit dem Grafen aus und versprach den 25. Juli 1304 zu Ulm, ihn nicht zu irren an der Burg Reichenberg sowie der Stadt Backnang mit jeglichen Zugehörden und allen anderen Gütern, welche Eberhard von den Markgrafen von Baden habe. Darüber wie der Graf die jetzt zum ersten Male in württembergischem Besitze erscheinende Stadt Backnang | mit Zugehörden an sich gebracht habe, ist sonst Nichts bekannt. Der Erklärung des Königs zufolge scheint es übrigens nicht lange zuvor geschehen zu sein; möglicherweise war sie unter den Zugehörungen der Burg Reichenberg im Vergleich von 1297 begriffen, ohne Zweifel aber auch ein nicht eingelöstes Pfand. Erst im Jahr 1325 wurde dem Grafen Eberhard noch von dem Markgrafen Rudolf III. die Burg Reichenberg streitig gemacht (s. topogr. Theil), kam aber bald wieder an Württemberg zurück. Die älteste Linie der Grafen von Löwenstein, beziehungsweise ein Zweig derselben, die Grafen von Wolfsölden, sind am Ende des 12. Jahrhunderts, was unser Oberamt betrifft, im Besitze der wohl vom Bisthum Würzburg lehenbaren Schutzvogtei über das Kloster Murrhardt; eines der letzten Glieder derselben, Richenza, Gemahlin Bertholds von Neuffen, machte am Ende des 13. Jahrhunderts zu Allmersbach Schenkungen an das Kloster Weiler bei Eßlingen und an die Deutschordenscommende zu Winnenden. Den 21. Okt. 1277 verkaufte Graf Gottfried die nicht sehr ausgedehnte Grafschaft dem Bischof Berthold von Würzburg (Mon. Boic. 37, 483). Von letzterem kaufte diesen Besitz K. Rudolf den 15. Aug. 1281 und begabte damit als mit einem Reichslehen seinen unehelichen Sohn Albrecht von Schenkenberg, der sich dann Graf von Löwenstein nannte und der Stifter der mittleren Linie dieser Grafen wurde. Im Besitze dieser Linie werden namentlich genannt: die Klostervogtei und die Stadt Murrhardt, die Dörfer Sulzbach und Groß-Aspach, die Höfe und Weiler: Fornsbach, Mettelberg, Köchersberg, Vorder- und Hinter-Westermurr, Siebenknie, Schleisweiler, Ittenberg, Lautern, Klein-Höchberg, Trauzenbach, Erlach, Berwinkel. Allein schon gegen das Ende des 14. Jahrhunderts begannen die Veräußerungen von Theilen der Grafschaft. So erwarb Württemberg den 23. September 1388 die Vogtei und Schirmherrschaft über die Stadt Murrhardt und den 12. Februar 1393 beziehungsweise 12. April 1395 diese Stadt und die Klostervogtei vollends ganz, im April 1388 Fritz Sturmfeder Antheil am Dorfe Groß-Aspach, im Jahr 1438 das Kloster Murrhardt Vorder-Weilermurr. Allein das rheinpfälzische Haus trachtete nach dem Besitze der Grafschaft und brachte dieselbe am 20. Mai 1382 vorläufig blos zur Hälfte als Pfand, am 1. Januar 1441 dagegen von den letzten Gliedern des Hauses, dem Grafen Heinrich und dem Bamberger Domherrn Georg, nach dem damaligen freilich verringerten Bestande vollends durch festen Kauf für 14,000 fl. an sich, wobei in dem Kaufbrief u. a. genannt werden: Sulzbach, Klein-Höchberg, Trauzenbach, Erlach, Berwinkel. Pfalzgraf Friederich der Siegreiche † 1476 gebrauchte in seiner letztwilligen Verordnung nebst Anderem die Grafschaft Löwenstein zur Versorgung seines in nicht standesgemäßer Ehe erzeugten Sohnes, „Ludwig von Bayern“, welcher 1488 in den | Besitz der Grafschaft gesetzt sich Graf von Löwenstein nannte und der Stifter der dritten Löwensteinischen Grafenlinie und Stammvater der noch jetzt blühenden fürstlichen Häuser Löwenstein wurde. Im Pfälzerkrieg von 1504 eroberte Herzog Ulrich von Württemberg die Grafschaft Löwenstein, allein Graf Ludwig erhielt den 2. November 1510 als württembergischer Erbdiener das Untereigenthum in dem größten Theile derselben als Mannlehen und unter württembergischer Landeshoheit zurück. In unserem Oberamte zerfiel der Besitz der Grafen in das obere und das untere Amt Sulzbach; zu jenem gehörten: Fornsbach (abgesehen von der Hub), Mettelberg, Köchersberg, Hinter-Westermurr und Schloßhof, zu diesem: Sulzbach, Bartenbach, Berwinkel, Eschelhof, Erlach (wenigstens theilweise), Ittenberg, Klein-Höchberg, Lautern, Meilenberg oder Kieselhof, Schleisweiler, Siebersbach, Siebenknie, Zwerenberg, Trauzenbach [1] (Liemersbach entstand im Beginne des 18. Jahrhunderts auf löwensteinischem Boden). Die Erwerbung der Grafschaft Löwenstein war jedoch nicht die einzige Frucht des Krieges von 1504, sondern auch die Herrschaft Weinsberg wurde jetzt württembergisch. In der späteren Zeit gehörten in den Böhringsweiler Stab, welcher einen Bestandtheil des württembergischen Amtes Weinsberg ausmachte, die folgenden Orte des jetzigen Oberamtes Backnang: Vorder-Büchelberg, Groß-Höchberg, Neufürstenhütte, Klein-Erlach, d. h. wohl der auch heutzutage nicht mit der Gemeinde Groß-Erlach, sondern mit Neufürstenhütte verbundene Theil Klein-Erlachs, sämtlich Filialien von Wüstenroth, ferner Eschenstruet und Liemannsklinge, Filialien von Sulzbach, und Schönthalerhöfle, Morbach, Mannenweiler, Grab, Schönbronn, Hinter-Büchelberg, Filialien von Murrhardt. Diese Orte bildeten ohne Zweifel schon frühe die Zugehörungen von Böhringsweiler und theilten dessen Schicksal. Ursprünglich den Herren von Weinsberg gehörig wurde nämlich dieser Ort am 15. April 1330 mit allen Zugehörungen von Engelhard von Weinsberg und seiner Frau Anna für 700 Pfd. Hllr. an Kraft von Hohenlohe verkauft. Als die Herrschaft Weinsberg in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts an Kurpfalz gelangt war, machte dieses gegenüber der hohenlohischen | Herrschaft Rücklosungsansprüche unter Anderem auf Böhringsweiler, in Folge deren durch den Vertrag vom 11. März 1471 dem Pfalzgrafen Friederich das Schloß Böhringsweiler mit allen Zu- und Eingehörungen überlassen wurde; als solche werden im Vertrage aufgeführt: „Schönbronn, Morbach, Grab, Eschenstruet, Liemannsklinge, [Groß-] Höchberg, [Vorder-] Büchelberg und aber [Hinter-] Büchelberg.“

Neben diesen bedeutenderen drei Familien, welche einen nicht unbeträchtlichen Theil des Oberamtes ursprünglich in ihrem Besitze hatten, den Markgrafen von Baden, den Grafen von Löwenstein und den Herrn von Weinsberg, sind noch einige schon in alter Zeit hier begüterte zu nennen. So die Herren von Ebersberg, welche ihre Burg Ebersberg mit Zugehörden den 16. Oktober 1328 an Württemberg verkauften. Zwar kam die Burg selbst wieder auf längere Zeit theils durch Lehenshingabe theils durch Überlassung zu freiem Eigenthum in fremde Hände, allein im Jahr 1786 wurde sie von Württemberg wieder vollständig zurückerworben. Das württembergische Amt Ebersberg, welches uns schon im 16. Jahrhundert begegnet, besteht wohl zum Theil aus ursprünglichen Zugehörden dieser Burg. Ferner die Herren von Sturmfeder: sie besassen namentlich Oppenweiler, ursprünglich wohl badisches Lehen, und Groß-Aspach, in älteren Zeiten nur die Hälfte als Allod, seit 1747 das Ganze als württembergisches Lehen; die Landeshoheit über diese Orte erwarb Württemberg durch den Schönbrunner Tagesbefehl Napoleons I. vom 19. December 1805 und die Rheinbundsakte vom 12. Juli 1806.

Auch der Besitz geistlicher Korporationen war beträchtlich: vor Allem derjenige des Stifts Backnang und des Klosters Murrhardt (s. diese), dann auch der Klöster Steinheim (s. Rietenau, Jux, Spiegelberg, Siebersbach und Strümpfelbach) und Weiler bei Eßlingen (s. Allmersbach). Ihn erwarb Württemberg, nachdem es schon früher Schirmvogteirechte erhalten hatte, durch die Reformation. Unbedeutend war und wird meist nur in ältester Zeit genannt der sonstige geistliche Besitz, so des Klosters Lorsch (s. Groß-Aspach), des Klosters Hirschau (s. Rietenau, Brüden), des Klosters Adelberg (s. Mannenweiler), des Stifts Oberstenfeld (s. Fürstenhof, Aichelbach und Schiffrain), des Bischofs und Capitels von Speier (s. Groß-Aspach und Oppenweiler), des Bisthums Würzburg (s. oben und Murrhardt), des Deutschordens (s. Allmersbach), sowie endlich seit dem Schlusse des 17. bis gegen das Ende des 18. Jahrhunderts des Klosters Schönthal (s. Ebersberg).

Dem Bisherigen zufolge ist das Oberamt Backnang aus verschiedenartigen Bestandtheilen zusammengesetzt, die z. B. nach des Rentkammerexpeditionsrathes Andreä Landbuch von 1736/44 sich folgendermaßen gestalteten. [2]

| I. Stadt und Amt Backnang in 6 Haupttheilen:

1. Amtsstadt Backnang mit den inkorporirten Weilern und Höfen, nämlich den Weilern Strümpfelbach (abgesehen von dem sturmfederschen, zur Ritterschaft collectablen Hofe), Oberschönthal (desgl. abgesehen von dem sturmfederschen Hofe), und Bruch, ferner dem Seehofe und Germannsweiler Hofe. [Hiezu kamen noch Antheile an, beziehungsweise Unterthanen in den im Roththal unfern Gaildorf liegenden Höfen: *Wiesenbach, *Kornberg, *Stiershof, *Hohenhardsweiler, *Obermühle, *Scherbenmühle, *Ofenberg].

2. Stift-backnangische Höfe und Lehen: Stiftsgrundhof oder Siehdichfür, das Widdumgut und ein Stiftsgut zu Unter-Weissach, ein Gut zu Ober-Weissach, zwei Lehen zu Zell, der Stiftshof zu Cottenweiler, zwei Güter und ein Lehen zu Steinbach, fünf Hof- und Lehengüter zu Heiningen.

3. Die drei stift-backnangischen Weiler Maubach, *Zwingelhausen und *Siegelhausen.

Diese 3 Bestandtheile waren mit der Stadt selbst unter einem Stab und Gerichtszwang vereinigt.

4. Groß-Aspach, zur Hälfte württembergisch [zur Hälfte sturmfederisch, seit dem Vergleiche von 1747 ganz sturmfedersches Lehen von Württemberg].

5. Reichenberger Gericht oder Amt. Hiezu gehörten: Unter-Weissach, ausgenommen die zwei stift-backnangischen Güter, Cottenweiler mit zwei besonderen forstlichen Höfen und ausgenommen den Stiftshof, Heutensbach, Heiningen soweit es nicht stiftisch, Waldrems, Ober-Weissach abgesehen von dem stiftischen Gute, Wattenweiler, Unter- und Mittel-Brüden – diese vier Orte zum Theil auch ins Ebersberger Amt gehörig –, Lutzenberg, Kallenberg, Rottmannsberg, Schlichenweiler, Steinbach und Zell, in beiden Orten ausgenommen was stiftisch ist, Sachsenweiler, Vogtsweiler ein Gut, Glaiten, Aichelbach, Reichenbach, Ellenweiler, Reutenhof, Schiffrain, Dauernberg, Fischbach, Bernhalden, Reichenberg, endlich die beiden altforstlichen Weiler: Fautspach und Althütte. 6. Ebersberger Gericht oder Amt. Hiezu gehörten zunächst die vier mit dem Reichenberger Amte in Gemeinschaft stehenden Orte Ober-Weissach, Mittel-Unter-Brüden, Wattenweiler, sodann Ober-Brüden mit dem sog. Utzenhöfle, Heslachhof, Trailhof, Lippoldsweiler mit dem Sauerhof, Sechselberg, Hohenweiler, Däfern, Waldenweiler, Hörschhof, *Ebni, Nonnenmühle, Voggenhof, Schöllhütte, *Gausmannsweiler, *Eckartsweiler, *Seiboldsweiler.

Dazu kamen noch folgende Höfe und Weiler, die der fürstlichen | Rentkammer eigenthümlich und zur Landschaft auf keinerlei Weise collectabel waren: Unter-Schönthal, Fürstenhof und Ungeheuerhof, ferner das immediate zur Landschaft collectable früher kloster-weilersche, seit 1712 mit der Stiftsverwaltung Backnang verbundene Allmersbach.

II. Das Klosteramt Murrhardt.

1. Die Amtsstadt und dazu gehörige 3 Hofe: das sog. vordere und hintere Streitweilerhöfle und das Wiesen-Gayrenhöfle (aus wenigen Mädern und Viehwaiden bestehend).

2. Das Schwammhofer Viertel: Schwammhof, Westermurr, *Weidenhof, Waltersberg, Klingen, Käsbach, woselbst das Kloster jedoch nur einen Lehenhof hatte, das Übrige sturmfederisch war, *Weidenbach, Kletten- und Sauerhöfle.

3. Das Eisenschmieden Viertel: Eisenschmiedmühle, Hausen an der Murr, *[Unter-] Neustetten, *Gökelhof, *Stöckach an der Murr oder Plapphof, Rupenhof oder Harnersberg, Fornsbach, d. h. das Hubgut, während der Flecken selbst löwensteinisch war, *Mettelbach, *Marxenhöfle, *Mutzenhöfle, Pfaffenlochmühle auf dem Schloßhofe.

4. Das Siegelsberger Viertel: Siegelsberg, *Wolfenbrück, Karnsberg.

5. Das Steinberger Viertel: Steinberg, Hördt, Hoffeld, Vorder- und Hinter-Murrhärle, Frankenweiler, ein Lehenhof in dem Weinsbergischen Eschenstruet.

Die einzelnen Viertel des Murrhardter Amts wechselten übrigens öfters hinsichtlich der Eintheilung und der Namen.

Neben diesem zusammenhängenden Komplex gehörten aber zum Klosteramt Murrhardt noch weiter außerhalb des jetzigen Oberamtes Backnang: eine Pflegbewohnung zu *Erdmannhausen, Pfleghöfe zu *Groß-Bottwar und zu *Westheim am Kocher oder im Rosengarten, der Flecken *Ödendorf mit dem Weiler *Niederhofen oder Niederndorf [diese beiden Orte zu 1/3 limburgisch, zu 2/3 kloster-murrhardtisch], ein Hof zu *Wolkenstein.

III. Einzelne Bestandtheile anderer altwürttembergischer Ämter.

1. Des Amtes Marbach: Rietenau, Mittel-Schönthal, Roßstaig, Spiegelberg und Jux.

2. Des Amtes Weinsberg, Böhringsweiler Unteramtes: Liemannsklinge, Eschenstruet, Morbach, Mannenweiler, Hinter-Büchelberg, Grab, Schönthalerhöfle, Schönbronn, Rösersmühle, [Groß-] Höchberg und Vorder-Büchelberg, beide mit einander eine Gemeinde und mit der Herrschaft Gemmingen-Maienfels gemeinschaftlich, Neufürstenhütte [mit einem Theile Klein-Erlachs, s. oben].

[Endlich: IV. Löwensteinische Besitzungen (s. oben), und die sturmfederschen, mit Württemberg nur durch den Lehensnexus verbundenen Dörfer Oppenweiler und halb Groß-Aspach (s. oben), sowie

V. Besitz des Klosters Schönthal zu Ebersberg bis 1786.]

| Auf diese frühere Eintheilung unseres Bezirkes wirkte die neue Organisation der Landeseintheilung im Anfange dieses Jahrhunderts in verschiedenster Weise ein.

Bei der ersten Organisation, welche durch die Verordnungen vom 18. März und 20. December 1806, 21. März und 25. April 1807 begründet wurde und im Staatshandbuche von 1807/8 vorliegt, kam das Oberamt Backnang zum Kreis Heilbronn, das Oberamt Murrhardt zum Kreis Schorndorf. Als Backnanger Amtsorte mit eigener dorfgerichtlicher Jurisdiktion erschienen Allmersbach und Ebersberg, eigene Unteramteien bildeten Unter-Weissach mit zugehörigen Orten und Spiegelberg mit Jux und Roßstaig, dem Oberamt untergeordnet waren: 1) die löwensteinische Patrimonialherrschaft, insbesondere die Patrimonialämter Liemersbach und Sulzbach mit dessen Amtsorten und 2) das sturmfedersche Patrimonialamt Oppenweiler mit den Amtsorten: Groß-Aspach samt Carlshof und Stegemühle, und Oppenweiler samt Charlottenhof, zwei Höfen zu Strümpfelbach, dem Käsbachhof und der Rüflensmühle. Ebni, Eckartsweiler, Sieboldsweiler und Gausmannsweiler wurden nunmehr dem Oberamt Welzheim zugetheilt. Mit dem Oberamt Murrhardt waren bereits vereinigt die früher weinsbergischen Amtsorte Grab, Hinter-Büchelberg und Schönbronn, dagegen waren nunmehr von demselben getrennt und dem Oberamt Hall zugetheilt: Ödendorf mit Niederndorf und Westheim, dem Oberamt Schmiedelfeld: Wolkenstein, jetzt sämtlich Oberamts Gaildorf.

Durch die Verordnung vom 26. April 1808 wurde das Oberamt Murrhardt aufgehoben und den drei Oberämtern Gaildorf, Backnang und Welzheim dergestalt zugetheilt, „daß Backnang davon den größeren Theil, Welzheim die vormaligen adelbergischen Parcellen, Kirchen-Kirnberg samt zugehörigen Höfen, Gaildorf aber die demselben näher gelegenen murrhardtischen Amtsorte Wolfenbrück u. s. w. und überdieß noch vom Amte Backnang die von jenem enclavirten Roththal-Orte“ (s. oben) erhielt. – Bald darauf wurde Rietenau mit Mittel-Schönthal vom Oberamt Marbach getrennt und erscheint im Staatshandbuche von 1809/10 mit dem Oberamte Backnang vereinigt, welches dagegen Siegelhausen und Zwingelhausen an das Oberamt Marbach abtrat.

Bei der Organisation vom 27. Oktober 1810 kam das Oberamt Backnang zur Landvogtei am unteren Neckar, es hatte die Unterämter Murrhardt, Spiegelberg, Unter-Weissach und Löwenstein. Schon im Jahre 1812 wurde jedoch ein Theil des Unteramtes Löwenstein, insbesondere die Stadt Löwenstein, dem Oberamte Weinsberg einverleibt und verblieben bei Backnang nur noch die heutzutage hierher gehörigen Orte des oben genannten Patrimonialamts Sulzbach. Im Jahre 1813 erscheinen auch die bisher noch mit dem Amte Weinsberg | verbundenen Weiler und Höfe: Liemannsklinge, Eschenstruet, Morbach, Mannenweiler, Schönthalerhöfle, Rösersmühle, Groß-Höchberg, Vorder-Büchelberg, Neufürstenhütte und der mit ihm verbundene Theil von Klein-Erlach, sowie das vorübergehend dem Oberamte Weinsberg zugetheilt gewesene Liemersbach, dem Oberamte Backnang zugeordnet (Reg.-Bl. v. 1813. S. 63).

So kam dieses Oberamt mit seinem jetzigen Bestande den 18. November 1817 zum Neckarkreis.


2. Kirchliche Verhältnisse.

Im Mittelalter gehörte der Bezirk größtentheils zum Bisthum Speier, ein kleinerer, der östlich gelegene Theil (Murrhardt), zum Bisthum Würzburg. Die Orte des Bisthums Speier standen unter dem Dekanate Marbach, welches dem Archidiakonate S. Guido in Speier zugetheilt war; in einem Diöcesanregister aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts (Würdtwein Subsidia dipl. 10, 331) finden sich als jenem Dekanatsitze zugetheilt: die Pfarrkirche in Backnang, Plebanie in Weissach, Pastorie in Brüden, Plebanie in Sulzbach, Plebanie und vier Frühmessereien in Oppenweiler, Pastorie in Rietenau, Pastorie und eine Frühmeßpfründe in Groß-Aspach. Murrhardt gehörte nach dem Würzburger Diöcesanregister von 1453 (Würdtwein 5, 368) zum Würzburger Kapitel Hall. Die katholische Pfarrei Ebersberg, welche sich erst nach dem dreißigjährigen Kriege allmählig aus einem Privatgottesdienste der katholischen Besitzer von Ebersberg entwickelte, stand unter dem Bisthum Constanz, die aus einem ähnlichen Verhältniß hervorgegangene von Oppenweiler unter dem Bisthum Augsburg.

Die wichtigsten kirchlichen Institute des Bezirkes waren das Kloster Murrhardt und das Stift Backnang; der nicht sehr beträchtliche Besitz fremder geistlicher Personen und Korporationen ist bereits (VII. 1) erwähnt.

Die Reformation wurde in den damals unmittelbar württembergischen Ortschaften unter Herzog Ulrich durch Schnepf im Jahr 1535 eingeführt; die Reformation des genannten Klosters und Stiftes ist bei deren Geschichte ausführlicher dargestellt. In dem löwensteinischen Sulzbach wird der erste evangelische Pfarrer im Jahr 1560 genannt. – Der bekannte Valentin Vannius (Wanner), nachmals Abt in Maulbronn, Theilnehmer an dem Religionsgespräch daselbst und Mitabgeordneter zum Trienter Koncil wird in den Jahren 1537 und 1538 als Backnanger Stadtpfarrer namhaft gemacht (Binder, Kirchen- und Lehrämter 135, 123).

Nach der Synodalordnung des Herzogs Ulrich von 1547 bildeten „Backnang, Murrhardt und Allmersbach des Frauenklosters Weiler“ zusammen ein Dekanat; nach der kirchlichen Eintheilung des | Herzogthums v. J. 1577 erscheint der Bezirk zum Specialat Marbach und zur Generalsuperintendenz Lorch gehörig, an die Stelle der letzteren trat i. J. 1599 diejenige von Adelberg und wurde derselben i. J. 1695 eine eigene Specialsuperintendenz Backnang untergeordnet. Den 3. Nov. 1810 wurde diese dem neuerrichteten Generalat Heilbronn zugetheilt.

Manche Gemeinden, beziehungsweise Parcellen, welche heutzutage zum Dekanatamte Backnang gehörten, standen früher unter anderen Dekanaten, so Neufürstenhütte als Filial von Wüstenroth unter dem Dekanat Weinsberg, Rietenau unter dem Dekanat Marbach, Althütte, Schöllhütte, Nonnenmühle als Filialien von Rudersberg unter dem Dekanat Schorndorf. Jetzt umfaßt das Dekanat Backnang das gesammte Oberamt mit folgenden Ausnahmen: es gehören Stiftsgrundhof, Filial von Erbstetten, zum Dekanat Marbach und Vorder-Büchelberg, Filial von Wüstenroth, zum Dekanat Weinsberg.

Die beiden im Oberamte befindlichen noch neueren katholischen Pfarreien Ebersberg und Oppenweiler gehören zum Dekanat Gmünd.


3. Besondere Schicksale.

Die besonderen Geschichtsereignisse des Bezirkes, welche übrigens keine hervorragende Stelle in der vaterländischen Geschichte einnehmen, gruppiren sich um die Städte Backnang und Murrhardt mit ihren geistlichen Korporationen und finden bei den betreffenden Ortsbeschreibungen ihre Darstellung.


4. Alterthümer.
A. römische.

Durch den östlichen Theil des Oberamtsbezirks führt schnurgerade in einer Länge von 31/2 Stunden der überrheinische römische Grenzwall (Limes transrhenanus), von dem Volke hier meist der „Schweingraben“ [3] genannt; in andern Gegenden trägt er die Benennungen „Teufelsmauer, Pfahlgraben, Pfahlhecke, Landgraben, Heerhecke“ etc.

Diese römische Grenzmarke, welche einst das römische Zehentland | (agri decumates) und das freie Allemanien schied, bestand aus einem Wall, an dessen Außenseite (gegen Osten) ein Graben hinlief; an den erhaltensten Stellen, die jedoch nicht in unsern Bezirk fallen, ist der Wall gegenwärtig noch 13’ hoch, oben 4–6’ breit, während die Grundfläche desselben 40–50’ beträgt. Der Graben ist 5–6’ tief, oben 15–20’ und an der Sohle 4–5’ breit. Im Laufe der Zeit, auch an Stellen wo die Kultur ihn unberührt ließ, mag der Wall allmählig abgeschwemmt und der Graben theilweise ausgefüllt worden sein, so daß man die ursprüngliche Höhe des Walls zu 16’ und die Tiefe des Grabens zu 10–12’ anzunehmen berechtigt ist.

Längs des Grenzwalls standen an der Innenseite (gegen Westen) je 500 Schritte von einander entfernte Wachhäuschen, deren Grundmauern vielfältig untersucht und ausgegraben wurden; sie waren Vierecke, die im allgemeinen (bei einer Mauerdicke von 2’ 5") 9’ im Lichten hatten. Der Eingang war gegen den Wall gerichtet.

Außer diesen Grenzwachhäuschen lagen aber auch Grenzniederlassungen, Grenzgarnisonsstädte, in Abständen von 3–4 Stunden dem Wall entlang, je nach den Terrainverhältnissen zunächst in seinem Rücken oder in einiger Entfernung. Die Grenzgarnisonsstädte waren nicht nur durch eine Heerstraße unter sich miteinander, sondern auch mit den römischen Niederlassungen im Innern des Zehentlandes verbunden. Die Heerstraße, welche dem Wall entlang die Grenzgarnisonsstädte verband, lief aber nicht gerade im Rücken desselben, sondern folgte, wie alle Römerstraßen, dem günstigen Terrain und wurde daher theils außerhalb, theils innerhalb des Walls angelegt.

Nach diesen allgemeinen Bemerkungen wollen wir nun den römischen Grenzwall, soweit er den diesseitigen Bezirk berührt, in seinen Einzelheiten näher betrachten. Der Grenzwall erreicht aus dem Oberamtsbezirk Welzheim herziehend (s. die Oberamtsbeschreibung von Welzheim) 1/4 Stunde südwestlich von Mettelberg den diesseitigen Oberamtsbezirk; hier überschreitet er zunächst den Otterbach und tritt in den oberen Wald, den er noch ziemlich wohl erhalten durchzieht und auf dessen höchster Stelle ein Wachhaus stand; etwa 1/8 Stunde östlich vom Schloßhof befindet sich abermals der Rest eines Wachhauses. Beide Wachhäuser, wie auch die noch folgenden, geben sich durch Schutthügel, welche Mörtel, römische Ziegel etc. enthalten, leicht zu erkennen.

In dem hochgelegenen Schloßhof bestand früher ein künstlich aufgeworfener Hügel und in der Nähe desselben werden von Zeit zu Zeit Backsteine, Ziegel etc. ausgegraben; vermuthlich hatten hier die Römer einen kleinen befestigten Wohnplatz und einen Wachhügel angelegt.

Von dem letztgenannten Wachhäuschen überschreitet der Grenzwall das enge Waldthälchen des Krettenbachs und weiterhin eine | Waldschlucht, wo seine Spuren vertilgt sind, indessen kommt er nach kurzer Unterbrechung in dem Wald „Kohl“ wieder zum Vorschein; auf dem Bergrücken daselbst liegen die sichtlichen Trümmer eines Wachhauses zunächst an dem ziemlich gut erhaltenen Wall, der bis an den steilen felsigen Abhang des Murrthales fortzieht, am Abhang selbst aber nicht mehr sichtbar ist. Im Murrthal angekommen überschritt der Grenzwall dasselbe 200 Schritte westlich von der Klinger-Sägmühle, zog auf der andern Seite des Thals einen steilen Abhang hinan auf die Spitze zwischen der Murr und dem Faulklingenbach, wo in dem Wald „Fichten“ die Trümmer eines Wachhauses an den nur unbedeutenden Resten des Grenzwalls liegen. Von hier zog der Wall über das dicht bewaldete Thal des Faulklingenbachs und kommt erst auf der entgegengesetzten Seite des Thals am Saum des Köchersberger Feldes wieder zum Vorschein. Auf dem beinahe 1/4 Stunde breiten, hochgelegenen Köchersberger Feld hat die Kultur den Wall eingeebnet, indessen kann bei den Bewohnern von Köchersberg der Zug des abgegangenen Walls über die sogen. Brenntenheide, wo auch ein Wachhaus stand, noch genau erfragt werden. Von dem Köchersberger Feld lief nun der Grenzwall den steilen Waldabhang hinab gegen die Murr, die er zum zweitenmal überschreiten mußte, weil diese in einem großen Bogen um den Köchersberg fließt und von ihrer anfangs östlichen Richtung in eine westliche übergeht. Der Wall ist am Abhange, wie in der Thalebene beinahe ganz verschwunden; dagegen stand am Fuß des Köchersbergs ein Wachhaus und ein weiteres ohne Zweifel auf der entgegengesetzten Seite des Murrthals am Fuß des Linders; es besteht nämlich die Sage, der Waldbruder Walderich habe seine ursprüngliche Klause in der Nähe der Lutzen-Sägmühle gehabt. Die Stelle, an der das Waldbruderhäuschen gestanden sein soll und an der man noch Grundreste desselben auffand, fällt gerade an die verlängerte gerade Linie des Grenzwalls auf die Flur Strizig am südlichen Fuß des Berges „Linders“. Es ist daher unzweifelhaft, daß auch hier ein Wachhäuschen stand, von dem entweder der Waldbruder Besitz nahm, oder gab die Entdeckung der Überreste desselben zu der angeführten Sage Veranlassung. Von dem Murrthale in den Wald Linders eingetreten, zeigt sich uns der Wall auf eine kurze Strecke, verschwindet aber bald wieder an dem steilen Bergabhange. Auch auf dem Rücken des Lindersberges finden sich keine Spuren mehr des Walls, dagegen die Reste eines Wachhäuschens, die sich als einen Schutthaufen kennzeichnen und in der geraden Verlängerung des Walls liegen. Etwa 500 Schritte westlich von dieser Stelle, also im Rücken des eigentlichen Grenzwalls, zieht quer über die Spitze des Berges ein 120 Schritte langer, 3’ hoher und 15’ breiter Wall ohne Graben; es scheint, daß hier die Römer außer dem Grenzwall noch eine weitere | Verschanzung angelegt hatten, um diesen strategisch wichtigen Punkt, der gerade den Schlußberg zwischen den Thälern der Murr und des Siglisbachs bildet und die beiden Thäler beherrscht, zu vertheidigen. An der Stelle, wo der Grenzwall über die Rückenebene des Linders zog, finden sich deutliche Spuren früherer Agrikultur (breite Ackerbeete), die ohne Zweifel den Wall hier verdrängte. Von dem Rücken des Linders lief der Wall den nördlichen Steilabhang hinunter und wird erst auf dem Heidenbühl, wo ein Wachhaus stand, wieder sichtbar, verschwindet aber wieder sobald er aus dem Walde auf das Siglisberger Feld tritt; er zog weiter über die Fluren Hardt, Krummen, Mönchshalde an das nördliche Ortsende von Siglisberg und hier den Siglisbach überschreitend an die Siglisberger Sägmühle, die auf dem Wall steht. Von dem Heidenbühl bis hieher sind die Spuren des Walls beinahe gänzlich vergangen, dagegen hat sich die Sage, daß hier der Schweingraben hingezogen sei, noch allgemein erhalten. Außerhalb der Sägmühle wird der Wall in den Thauwiesen wieder sichtbar und bald geht er in den Wald Hirschreute ein, wo er deutlich erkennbar den Berg hinanzieht, auf dessen höchster Stelle die Trümmer eines Wachhauses liegen. Von hier noch eine Strecke fortziehend, stürzt sich der Wall in eine tiefe, wildverwachsene Waldschlucht hinab, wo seine Reste verschwunden sind; aber gleich auf der entgegengesetzten Seite der Schlucht kommt er in dem Wald „Weisgehren“ wieder zum Vorschein und bleibt sichtbar bis an den Waldsaum, der an die hochgelegene Flur „Letten“ grenzt. Hier hat der fleißige Landmann den Wall wieder eingeebnet, dagegen den mit römischen Ziegeln etc. angefüllten Trümmerhaufen eines Wachhauses, welcher 300 Schritte östlich von dem Hof Steinbühl liegt, unberührt gelassen. Weiter ging sein Zug über die Flurbreite, wo wieder ein Wachhaus stand, über ein kleines Wiesenthälchen (Roste) bis auf einen sehr hohen Punkt „Gmeinde“, ursprünglich Steinberg; auf der höchsten Stelle des Steinbergs erscheinen wieder sichtliche Spuren des Walls, die von der Flur Letten bis hieher (1/4 Stunde) ganz ausgetilgt sind, jedoch kann von den Bewohnern der Gegend die Richtung des abgegangenen Schweingrabens noch genau angegeben werden. Ein mit römischen Ziegeln und Backsteinen gemengter Schutthügel auf dem höchsten Punkt des Steinbergs verräth ein hier gestandenes Wachhaus. Von dem Steinberg zieht nun der Wall ziemlich gut erhalten durch den Wald Winterhalde hinab gegen das Katzenbachthälchen, wo er eine kurze Strecke verschwindet, aber bald auf der andern Seite des Thälchens an dem Saume eines an die Flur Klingenbach stoßenden Eichenwaldes wohl erhalten bis zu dem Katzenhäuslesfeld, wo wieder ein Wachhaus stand, fortzieht. Von dem Eichenwald bis hieher bildet der Wall die Markungsgrenze zwischen Steinberg und Trauzenbach | und führt, immer noch sichtbar, den Fichtenwald hinunter in eine tiefe Waldschlucht; diese überschreitend in den Wald Beckenwiesen, weiter durch ein tief eingefurchtes Waldthälchen, bald die Markungsgrenze zwischen Morbach und Trauzenbach bildend, zu der Flur Mehlhaus, wo am Saum des Waldes Vogelhau der Trümmerhaufen eines Wachhauses liegt. Weiterhin zieht der immer noch sichtbare Wall im Walde fort, oben an der Eichelensklinge vorüber gegen die Mehlmad, wo kurz vor seinem Austritt aus dem Wald ein Schutthügel ein hier gestandenes Wachhaus bezeichnet. Außerhalb des Walds auf dem Graber Feld führt er an einem Weg fortziehend über die Flur Hohlweg, weil hier der Weg in dem ehemaligen Grenzgraben selbst läuft, bis an die auf dem Wall stehende Kirche des Dorfes Grab, das seinen Namen dem Schweingraben verdankt. Nahe bei Grab (südlich) wird eine Flur „Haus“ genannt; hier stand ohne Zweifel ein Wachhaus, überdieß hat man westlich von Grab schon Mauerreste und römische Anticaglien, namentlich eine Lampe von Bronce, aufgefunden, die einen hier gestandenen römischen Wohnplatz nachweisen. Von Grab weiter trifft man nördlich vom Ort leichte Spuren des Walls, die bald auf der Flur „Neu“ bedeutender werden, bis derselbe im Walde „Schweingraben“, der den Namen von dem Grenzwall hat, angekommen, wieder gut erhalten zum Vorschein kommt. Unfern des südlichen Saums des Waldes Schweingraben wurden auf der Flur „Fritzen“ die Reste eines Wachhauses aufgedeckt und im Walde selbst stand oben an dem Abhang gegen den Schönthalerbach abermals ein Wachhaus. Von hier an werden die Spuren etwas unsicher und erst nachdem der Wall den Schönthalerbach und zugleich die diesseitige Oberamtsgrenze überschritten hat, wird derselbe wieder deutlich sichtbar (s. auch „der römische Grenzwall (Limes transrhenanus) vom Hohenstaufen bis an den Main von Finanzrath E. Paulus“).

Von den an dem Grenzwall gelegenen römischen Garnisonsstädten fällt eine namhafte in den diesseitigen Bezirk; sie stand bei Murrhardt auf der südöstlich an die Stadt sich anlehnenden Flur „Burg“ (s. hierüber die Ortsbeschreibung von Murrhardt).

Von besonderer Wichtigkeit sind die bei Murrhardt aufgefundenen römischen Denksteine mit folgenden Inschriften:

1)  S  I  M
 SEX  IVLIVS
 D. F. HOR. FLO
 RVS  VICTORI
 NVS  TRIB.  COH.
 XXIII.  V. C. R. TEMP.
 A  SOLO  RESTITv
 TO  VOTVM  PRO
 SE  AC  SVIS  SOLVIT | soli invicto Mithrae Sextus Julius, Decii Filius (ex tribu) Horatia, (cognomine) Florus, (agnomine) Victorinus, tribunus cohortis XXIIII. voluntariorum civium Romanorum templo a solo restituto votum pro se ac suis solvit.

Demnach hat Sextus Julius, der Sohn des Decius, aus der Tribus der Horatier mit dem Zunamen Florus und dem Beinamen Victorinus, Tribun der 24 Kohorte der freiwilligen römischen Bürger den Tempel des Mithras von Grund auf wieder herstellen lassen.

Der Stein ist 3’ 2" hoch, 2’ 1" breit und 1’ dick; er befindet sich seit vielen Jahren im K. Antiquarium in Stuttgart.

2)  D  M
 ASSON  IVSTVS   MIL
 COH  XXIIII  VOL  VIX
 AN  XL   CINTVS  MVS
 SIC  HER  SVA  VOL  F

Diis Manibus. Assonius Justus, miles cohortis XXIIII voluntariorum, vixit annos XL. Quintus (?) Mussicius (?) heres sua voluntate fecit.

Demnach ein Grabstein des 40 Jahre alt gewordenen Assonius Justus Soldat in der XXIIII. Kohorte der Freiwilligen, den ihm sein Erbe Quintus Mussicius (?) setzen ließ.

Den nicht mehr vorhandenen Stein, der auf drei Seiten mit Reliefs versehen war, fand der Abt Johann Schradin am See hinter der alten Abtei.

3)  D   M.
 MEDDILLIO.
 CARANTIO.  PATRI.
 ET.  VICTORINAE.
 MATRI.  CARANTIA
 AELIA.  FILIA  DVLC
 ISSIMA  HERES.
 EX  TESTAMENTO.
 POSVIT

Diis Manibus. Meddillio Carantio patri et Victorinae matri Carantia Aelia filia dulcissima heres ex testamento posuit.

Ebenfalls ein Grabstein, den die Tochter Carantia Aelia ihrem Vater Meddillius Carantius und ihrer Mutter Victorina setzen ließ.

Der Stein befand sich an der Walderichs-Kapelle und wurde zu Ende des vorigen Jahrhunderts von unwissenden Maurern zerschlagen und vermauert. (Über die römischen Denksteine s. auch Württ. Jahrbücher, Jahrg. 1835. Heft I. S. 3 ff.)

Diese interessanten Inschriften weisen nach, daß die 24. Kohorte der römischen freiwilligen Bürger in der bei Murrhardt gelegenen Grenzgarnisonsstadt stationirt war; sie war ohne Zweifel eine Kohorte | der 22. Legion (Legio primigenia pia fidelis), von der auch Abtheilungen in den römischen Grenzgarnisonsstädten bei Welzheim und Öhringen (Vicus Aurelius) im Standquartier lagen (s. Württ.

Jahrbücher, Jahrgang 1835. Heft I. S. 146).

Außer diesen an dem Grenzwall gelegenen Niederlassungen (bei Murrhardt und Grab) bestand noch eine weitere bei Waltersberg, ferner wurde erst in neuerer Zeit eine römische Niederlassung auf dem Heidenfeld zwischen Backnang und Steinbach entdeckt (s. die Ortsbeschr. von Steinbach). Überdieß bestanden vermuthlich römische Wohnplätze bei Backnang, auf Hochroth bei Groß-Aspach, auf dem Altenberg bei Ober-Brüden, bei der Lutzensägmühle (Gemeinde-Markung Murrhardt), beim Schloßhof (Mark. Fornsbach) und auf dem Steinmäuerle bei Sechselberg, die jedoch nicht entschieden nachgewiesen werden können.

Römerstraßen führten folgende durch den Bezirk:

1) Von der römischen Niederlassung bei Marbach zu der Grenzgarnisonsstadt bei Murrhardt; sie tritt auf der Markung Groß-Aspach in den Bezirk, lief durch die Wälder „Erlenhau und Eulenberg“, wo sie noch gut erhalten ist, auf das Heerfeld bei Oppenweiler, überschritt bei Oppenweiler die Murr und zog auf der linken Seite des Flusses das Thal hinauf bis nach Murrhardt.

2) Von dieser Straße ging bei Sulzbach eine römische Straße ab und führte über Berwinkel, weiter über die Schanz südlich von Groß-Erlach, und über die Hohebrach nach Grab an den Grenzwall und zu der bei Grab gelegenen römischen Niederlassung.

3) Auch von Murrhardt geht ein Römerweg über Hoffeld, Vorder- und Hinter-Murrhärle, östlich an Frankenweiler vorüber nach Grab. Nach allen Andeutungen setzte diese Straße, die den Namen alte Straße führt, noch über den Grenzwall hinaus an Schönbronn vorüber in der Richtung gegen Hall fort.

4) Ferner gieng von Murrhardt eine Römerstraße, das Steinwegle, weiter hin auch Prälatenweg genannt, über Hörschhof, Sechselberg, nördlich an Ober-Weissach vorüber gegen Waldrems, Poppenweiler u. s. w. Von ihr gieng ohne Zweifel bei Ober-Weissach eine weitere Römerstraße ab, die über Allmersbach nach Winnenden, Waiblingen und Cannstatt; sie stellte zwischen der römischen Niederlassung bei Cannstatt und der bei Murrhardt die Verbindung her.

5) Die römische Grenzstraße, welche die an dem Grenzwall gelegenen Grenzniederlassungen mit einander verband und des Terrains wegen theils außerhalb, theils innerhalb des Limes lief, überschreitet nordöstlich von Mettelberg den Grenzwall, zog gegen den Göckelhof, überschritt bei der Eisenschmiedmühle die Murr, führte an der Hunnenburg hinauf nach Karsberg, weiter über Wolfenbrück, Mannenweiler nach Grab, wo sie wieder den Grenzwall überschreitet und | nun innerhalb desselben bis nach Mainhardt läuft, während sie von ihrer oben genannten Überschreitung bei Mettelberg bis Grab außerhalb desselben in einem ziemlich namhaften Bogen zog.

Zur Deckung und Überwachung dieser Straße, soweit sie außerhalb des Grenzwalls zog, legten nun die Römer Befestigungen (Vorschanzen) an, wie auf dem Köpfle, 1/4 Stunde westlich von Hornberg und auf dem Hörle, westlich von Hinter-Langert; sie bestehen aus lange hinziehenden Gräben und Wällen und werden von dem Volke ebenfalls Schweingräben genannt. Außer diesen Verschanzungen scheint der Sattel des Höhenzuges zwischen dem Fornsbach und der Roth, über den die Straße nach Vichberg führt, verschanzt gewesen zu sein, weil diese Stelle allgemein „auf der Schanze“ genannt wird. Auch 1/4 Stunde südlich von Wolfenbrück findet man noch Überreste einer Schanze; ohne Zweifel hatte auch die Hunnenburg zur Deckung dieser außerhalb des Limes laufenden Straße beitragen müssen. Nebenbei mögen diese Verschanzungen zur Vertheidigung des Einganges in das Murrthal und der bei Murrhardt gelegenen Grenzgarnisonsstadt gedient haben.

Endlich haben wir noch einer Straße zu gedenken, die ohne Zweifel von den Römern angelegt wurde und häufig noch Spuren der ursprünglichen Pflasterung trägt; sie lief von Sulzbach den Bergrücken hinaus in den Wall Roßstatt, weiter durch die Walddistrikte Greut und Brenntenhau, 1/4 Stunde südlich am Warthof vorüber und vermuthlich weiter nach Oberstenfeld.


B. Deutsche.

Altgermanische Überreste, wie Grabhügel, sind im Bezirk bis jetzt nicht aufgefunden worden, dagegen entdeckte man Grabstätten, aus einer späteren (fränkischen) Periode, sog. Reihengräber bei Oppenweiler auf den Kirchhofäckern und bei Zell; letztere enthielten Waffen, Schmucksachen, worunter von Silber, Gefässe-Fragmente etc.; auch aus den Kreuzäckern bei Strümpfelbach entdeckte man alte Gräber, ob sie aber der fränkischen oder einer späteren Periode angehörten, läßt sich nicht mehr ermitteln.

Von Schlössern, Klöstern, Burgen, Burgruinen und Stellen ehemaliger Burgen, Schanzen etc. finden sich im Bezirk:

1) Ganz oder zum größten Theil erhaltene Schlösser, Burgen, Klöster etc.: das Stift und das Schloß in Backnang, das Schloß Ebersberg, das Kloster Murrhardt, das Schloß des Freiherrn v. Sturmfeder in Oppenweiler, das Schloß Reichenberg, das Schloß Lautereck in Sulzbach und das Jagdschloß Katharinenhof auf der Markung Strümpfelbach.

2) Größtentheils oder ganz abgegangen sind folgende Burgen, Schlösser, Klöster etc.:

| Auf der Markung Backnang, eine Burg oder ein Schloß auf den sog. Schlößlesgärten und Schlößlesweinbergen; eine Kapelle auf dem Käpelesgrund und eine weitere bei Unter-Schönthal. Etwa 1/4 Stunde südwestlich von Mittel-Schönthal soll ein Schloß gestanden sein (?).

Auf der Markung Althütte, bei der Nonnenmühle soll ein Kloster gestanden sein und bei Lutzenberg stand eine Kapelle.

Auf der Markung Bruch, im Ort stand eine Kapelle.

Auf der Markung Ebersberg, auf einem südlichen Ausläufer des Schloßbergs, der Kirchenbusch genannt, soll eine Kirche gestanden sein.

Auf der Markung Fornsbach, eine Schanze auf dem Köpfle; auf dem Raitberg soll eine Burg gestanden sein und beim Schloßhof ein Schloß (?).

Auf der Markung Groß-Aspach, 1/4 Stunde südlich vom Ort stand eine Kapelle.

Auf der Markung Murrhardt, die Hunnenburg und die Wolkenburg.

Auf der Markung Ober-Brüden, auf dem Altenberg soll ein Schlößchen gestanden sein (?); auf dem Kirchhof stand eine Kirche; nördlich von Trailhof soll eine Glashütte bestanden haben.

Auf der Markung Ober-Weissach, in der Nähe des Orts soll ein Schloß gestanden sein, das den Herren von Weissach gehörte, auch will die Volkssage wissen, daß am Ort eine Kirche gestanden sei, die nach Unter-Weissach versetzt wurde.

Auf der Markung Rietenau, im Mönchsgarten stand ein Bruderhaus.

Näheres über die genannten Schlösser, Burgen etc. findet sich in den Ortsbeschreibungen.

Abgegangene Orte und Gebäude, von denen sich einzelne Spuren oder die Namen noch erhalten haben, kommen vor:

Auf der Markung Backnang, Hagenbach.

Auf der Markung Allmersbach, Fautschweiler.

Auf der Markung Althütte, eine Glashütte.

Auf der Markung Fornsbach, auf der Flur Kasten soll die Stadt „Hahnenburg“ gestanden sein.

Auf der Markung Groß-Aspach, Greussen.

Auf der Markung Rietenau, Katzenhof.

Auf der Markung Spiegelberg, Laßweiler bei Groß-Höchberg.

Auf der Markung Sulzbach, ein Bad.

Überdieß kommen Flurbenennungen vor, die auf abgegangene Wohnorte, Burgen, Schanzen etc. hindeuten, und zwar:

| Auf der Markung Backnang, bei Ober-Schönthal Bürgle, Burgholz, Schlößlesrain.

Auf der Markung Allmersbach, oberer und mittlerer Hof.

Auf der Markung Althütte, Maurenäcker.

Auf der Markung Cottenweiler, südwestlich vom Ort obere, mittlere und untere Bürge.

Auf der Markung Fornsbach, 1/4 Stunde südwestlich vom Ort „Bürg“.

Auf der Markung Grab, 1/4 Stunde nördlich von Trauzenbach Schanz.

Auf der Markung Groß-Aspach, Bürgle, Burgweg.

Auf der Markung Groß-Erlach, Schanze.

Auf der Markung Heiningen, Bürgle, Kapelle.

Auf der Markung Lippoldsweiler, Badstuben.

Auf der Markung Maubach, Bürglesäcker.

Auf der Markung Murrhardt, bei Hinter-Büchelberg Burgholz, bei Waltersberg Heidenbühl.

Auf der Markung Ober-Brüden, 1/8 Stunde südöstlich vom Ort „Klösterle“; in der Nähe des Orts Kapellgärten.

Auf der Markung Oppenweiler, Bad, Badwiesen.

Auf der Markung Reichenberg, bei Reichenbach Bad.

Auf der Markung Sechselberg, Steinmäuerle.

Auf der Markung Steinbach, südlich vom Ort Weiler.

Auf der Markung Sulzbach, Horben.



  1. Zwischen Württemberg, welchem in diesen Ämtern jedenfalls die hohe malefizische Ober-Herrlichkeit und Gerechtigkeit nebst allen derselben anhangenden Geboten und Verboten zustund (Lagerb. von 1591), und Löwenstein gab es jedoch eine Reihe von Verwicklungen und Streitigkeiten, die durch einzelne Vergleiche beseitigt wurden; so wurde z. B. den 1. September 1595 unter anderem festgesetzt, daß in diesen Ämtern die nicht der hohen malefizischen Obrigkeit anhangenden freventlichen Handlungen vor das Gericht zu Sulzbach gehören sollen, welches Löwenstein besetzte, wozu aber der kloster-murrhardtische Ammann den Zutritt hatte, die Frevel wurden unter Löwenstein und Murrhardt getheilt. Allgemeinerer Natur und auf diese beiden Ämter bezüglich war auch der Vergleich vom 9. April 1674 (Sattler, Herzoge 10, 234)
  2. Die mit einem * versehenen Orte bildeten früher Bestandtheile der jetzt großentheils das O.A. Backnang ausmachenden Ämter, gehören jedoch jetzt in andere Oberämter. Die in [ ] eingeschlossenen Worte sind Zusätze zu Andreä.
  3. Die Benennungen Schweingraben und Teufelsmauer gründen sich auf eine Volkssage, nach welcher der Teufel den Herrn gebeten habe, ihm eine Strecke Land, welche er in einer Nacht, bevor der Hahn krähe, mit einer Mauer oder Graben umfassen könne, als Eigenthum zu überlassen. Nach erhaltener Einwilligung soll nun von dem Teufel mit Hilfe eines Schweins sein Werk gegonnen, aber vor dessen Vollendung von dem grauenden Tag und dem Hahnenschrei überrascht worden sein, worauf er im Unmuth über sein mißlungenes Unternehmen das größtentheils schon ausgeführte Werk wieder zerstört habe.


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