« Kapitel A 5 Beschreibung des Oberamts Böblingen Kapitel A 7 »
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).
|
VI. Gesellschaftlicher Zustand.

1. Grundherrliche Verhältnisse.
A. Grundherren.

Der größte Theil der grundherrlichen Rechte steht dem Staate zu.

Geschlossene Staatsdomänen sind in dem Bezirk nicht vorhanden, dagegen drei ritterschaftliche Güter: zu Dätzingen, zu Ehningen und zu Mauren, sowie eine hofkammerliche Domäne Schaichhof, bei Holzgerlingen. Einzelne Güter besitzt die Staatsfinanzverwaltung in Böblingen,| Altdorf, Dagersheim, Darmsheim, Deufringen, Döffingen, Ehningen, Holzgerlingen, Neuweiler, Schaffhausen, Schönaich, Sindelfingen und Weil im Schönbuch. Grundherrliche Gefälle dagegen hat der Staat bisher aus sämmtlichen Orten des Bezirks bezogen.
B. Leibeigenschaft und Lehenswesen.

Das Oberamt Böblingen scheint in früheren Zeiten ganz leibeigen gewesen zu seyn, obwohl dafür, daß die Luft hier leibeigen machte, kein ausdrückliches Zeugniß vorhanden ist.[1] Nach dem Lagerbuch von 1523 war die Regel, daß aus der Verlassenschaft des Mannes von hundert Pfund Hellern „Ain Gulden Landtswerung,“ von einer leibeigenen Frau das beste Kleid oder das Geld dafür nach des Gerichts Erkennen als Hauptrecht genommen wurde.

C. Grundlasten.

Nach dem Lagerbuch von 1523 waren „alle Flecken in dise Vogty gehörig, pflichtig alle Ire güllten gen Böblingen zu anntwurten und die früchten allda vorm Cassten messen zu lassen.“ Die Einwohner von Weil im Schönbuch, Neuweiler und Breitenstein hatten die Verpflichtung, den Zehnten und andere Früchte von verschiedenen Orten her nach Weil im Schönbuch zu führen und beim Einheimsen des Heues Dienste zu thun. In Maichingen mußte von jedem Ackerpferd Frohngeld bezahlt werden; auch hatte dieser Ort noch Miethheller, Miethhühner und Miethhaber zu entrichten, ohne Zweifel als Gegenleistung für den Genuß des sogenannten Miethholzes, in dessen Besitz sich die Gemeinde noch jetzt befindet.

Der Vogtsheller und das Schützengeld, das gleichfalls in Maichingen erhoben wurde, gehörte dem Vogt, als „bynutz.“ In Ostelsheim bezog die Herrschaft nach dem Lagerbuch von 1580 auch noch Rauchhennen, „usser ainem jeden Hauß darinnen Rauch gehalten wird, Ain Alte Henne.“|
D. Zehenten.

Die großen Zehenten stehen mit Ausnahme von Dätzingen, wo der Graf v. Dillen Großzehentherr ist, größtentheils dem Staat zu, welcher dieselben durch mehrjährige Verpachtungen erhebt. Die Particularzehentrechte, welche auf einzelnen Markungen vorkommen, sind in den Ortsbeschreibungen erwähnt.

Den kleinen Zehnten besitzt auf den meisten Markungen des Bezirks gleichfalls der Staat, theils von alten Zeiten her, theils durch Übernahme in Folge der Verwandlung der Pfarrbesoldungen; in Dätzingen steht er dem Grafen v. Dillen zu. Der Heuzehente (Öhmdzehente wurde in dem Bezirk nie erhoben) ist in den meisten Orten abgelöst; nur in Breitenstein, Holzgerlingen und Magstadt besteht das Recht noch und wird von der Finanzverwaltung durch Verpachtung ausgeübt. Darmsheim ist nach dem Lagerbuch frei von dem Heuzehenten. Den Weinzehenten auf den wenigen Markungen, auf welchen Wein gebaut wird, bezieht der Staat. Der Blutzehente, welcher in Dätzingen von dem Staat erhoben wurde, ist früher an den Grafen v. Dillen verkauft worden; in den übrigen Orten, mit Ausnahme von Magstadt und Döffingen, wird dieses Recht von den Lagerbüchern gar nicht erwähnt, in diesen aber ist er seit unvordenklichen Zeiten nachgelassen.

Grundherrliche Gefälle beziehen in dem Bezirk neben dem Staat nur noch einzelne Gemeinde- und Stiftungspflegen (s. die Ortsbeschreibungen).

Theilgebühren wurden nach amtlichen Berichten im Jahr 1736 im Böblinger Amt aus 267 M. 3 V. bezogen.

2. Staats- und kirchliche Einrichtungen.
A. Eintheilung der Ämter.
a. Weltliche.
Der Oberamtsbezirk Böblingen ist dem Neckarkreis zugetheilt. Von den Behörden desselben haben das Oberamtsgericht mit dem Gerichtsnotariat, das Oberamt mit| dem Physikat und die Oberamtspflege in Böblingen – das Cameralamt aber in Sindelfingen ihren Sitz. Der Cameralamtsbezirk entspricht ganz dem Oberamtsbezirk. In forstlicher Beziehung gehört das Oberamt zu dem Forstamt Leonberg, mit Ausnahme der Gemeinden Altdorf, Breitenstein und theilweise Holzgerlingen, welche dem Forstamt Tübingen, und Dätzingen, Deufringen und theilweise Schaffhausen, welche dem Forstamt Wildberg zugewiesen sind. Dem Oberamtsgericht sind zwei Amtsnotariate untergeordnet: Sindelfingen für die Gemeinden Darmsheim, Dätzingen, Döffingen, Magstadt, Maichingen, Schaffhausen und Sindelfingen und Weil im Schönbuch für die Gemeinden Altdorf, Breitenstein, Holzgerlingen, Neuweiler und Weil im Schönbuch. Für Straßen-, Wasserbau- und Hochbauwesen bestehen die Inspectionen Stuttgart. Revierförster sind zwei in dem Bezirke mit den Sitzen in Böblingen und Weil im Schönbuch. Hinsichtlich der Verwaltung der Wirthschaftsabgaben ist das Oberamt dem Umgeldscommissariat Leonberg zugewiesen. Die Postverwaltung in Böblingen ressortirt von dem Hauptpostamt in Stuttgart. Der Oberamtsbezirk besteht aus 18 politischen Gemeinden, wovon 11 in die zweite und 7 in die dritte Classe gehören.
b. Kirchliche.

Sämmtliche evangelische Pfarreien (15) mit 17 Geistlichen stehen unter dem Dekanatamt Böblingen, dieses aber unter der Generalsuperintendenz Ludwigsburg. Die katholische Pfarrei Dätzingen gehört zu dem katholischen Dekanatsbezirk Stuttgart. Die in evangelischen Orten wohnenden Katholiken sind der Pfarrei Dätzingen zugewiesen. Juden sind im Bezirk 7 ansässig.

B. Anstalten.
a. Schulen.
In dem Bezirke befinden sich 2 combinirte lateinische und Realschulen (zu Böblingen und zu Sindelfingen), an| welchen je ein Präceptor und ein Reallehrer angestellt sind, sodann 49 evangelische Schulclassen, worunter 2 Elementarclassen (in Böblingen und Sindelfingen) und eine katholische Schule in Dätzingen. An diesen Schulen arbeiten 23 Schulmeister, 16 Unterlehrer und 10 Lehrgehülfen evangelischer Confession und ein Schulmeister mit einem Lehrgehülfen katholischer Confession. Industrieschulen, sämmtliche mit Unterstützung der Centralleitung des Wohlthätigkeitsvereins, bestehen in 14 Gemeinden des Bezirks (s. Ortsbeschreibung). Sonntagsschulen (Volkssonntagsschulen) werden in allen Pfarrgemeinden gehalten; Sonntagsgewerbeschulen haben nur Böblingen und Sindelfingen.
b. Wohlthätige Anstalten.

Hospitäler und Krankenhäuser hat der Bezirk zwar nicht aufzuweisen, dagegen bestehen Armenhäuser in Böblingen, Aidlingen, Dagersheim, Darmsheim, Döffingen, Ehningen, Holzgerlingen, Magstadt, Maichingen, Schaffhausen, Schönaich, Sindelfingen und Weil im Schönbuch.

c. Anstalten für Handel und Verkehr, Straßen u. s. w.

Böblingen ist der Sitz eines K. Postamtes, von welchem täglich Eilwägen nach Stuttgart, Calw, Herrenberg, Nagold und Freudenstadt expedirt werden. Die Oberamtsstadt steht mit sämmtlichen Amtsorten durch Amtsboten in Verbindung, und zwar in täglicher mit Sindelfingen und Holzgerlingen, wöchentlich zweimal mit Breitenstein und Neuweiler; mit allen übrigen Orten wöchentlich dreimal. Zwei fahrende Boten gehen dreimal in der Woche nach Stuttgart, einer nach Tübingen wöchentlich einmal, einer nach Calw zweimal.

Durch Omnibusse ist mit Stuttgart täglicher Verkehr hergestellt. Ein Omnibus von Freudenstadt passirt je um den andern Tag durch Böblingen nach Stuttgart und zurück. Von Calw passirt ein Omnibus täglich nach Stuttgart, so jedoch, daß derselbe die eine Woche den Weg| über Böblingen, die andere den Weg über Sindelfingen einschlägt.

Durch den Oberamtsbezirk ziehen zwei Staatsstraßen, nämlich die Freudenstädter Route und die Calwer Route. Beide Routen haben in der Richtung von Stuttgart her die Straße bis Böblingen gemeinschaftlich. Außerhalb der Stadt scheiden sich die Straßen, die erstere über Ehningen nach Herrenberg, die letztere über Dagersheim, Darmsheim, Döffingen und Dätzingen nach Calw. Die Freudenstädter Route, welche aus dem Amtsoberamt Stuttgart bei Vaihingen in den Bezirk einmündet, berührt die Markungen von Sindelfingen, Böblingen, Dagersheim und Ehningen und mißt mit Ausschluß der Etterstraßenstrecken 5183 Ruthen oder 3,9 Stunden à 13.000’. Auf dieser Route sind bedeutende Correctionen vorgenommen worden, indem die ganze Straße von Vaihingen nach Böblingen 1845/47 neu gebaut, und 1840 auf der Markung Ehningen ein steiler Stich verflacht wurde. Die Calwer Route durchschneidet von dem Scheidepunkt von ersterer Route an die Markungen von Dagersheim, Darmsheim, Döffingen und Dätzingen, mit welcher Markung sie in das Oberamt Calw eintritt. Sie mißt mit Ausschluß der Etterstrecken 3661 Ruthen oder 2,8 Stunden. Die Straße ist wellenförmig und schmal, obwohl an einzelnen Stellen in neuerer Zeit theils Behufs der Erbreiterung, theils der Verflachung steiler Stellen mehrfache Correktionen stattgefunden haben. So zu Anfang der vierziger Jahre die Correction des Stichs von Dätzingen bis zur Oberamtsgrenze, 1844 in Etter Dagersheim und der nächste Anschluß an demselben 1847 jenseits Darmsheim.

Zur Unterhaltung der Staatsstraßen wird auf der Markung von Sindelfingen Liaskalk, auf allen übrigen Distrikten Muschelkalk verwendet. Die Unterhaltungskosten belaufen sich durchschnittlich auf der Freudenstädter Route auf 1 fl. 181/2 kr., auf der Calwer Route aber 111/2 kr. pr. laufende Ruthe.

Die wichtigsten Vicinalstraßen des Bezirks sind:
a. Die Straße von Böblingen über Holzgerlingen in den Schönbuch nach Bebenhausen und Tübingen. Diese Straße bildet die Vermittlung zwischen dem obern Schwarzwald und Pforzheim, häufig auch zwischen ersterem und Stuttgart. Sie ist sehr frequent und namentlich von Erzwägen aus dem Oberlande nach Pforzheim, sowie von Salzwägen nach Tübingen u. s. f. stark befahren. Nicht selten ziehen auch Frachtfuhrleute diese Straße derjenigen von Tübingen nach Stuttgart vor. Erbaut wurde sie markungsweise in Zwischenräumen von 1808–1823.

b. Die Straße von Vaihingen a/F. über Sindelfingen nach| Calw. Diese Straße ist die frequenteste von allen, welche die Verbindung zwischen Calw und Stuttgart vermitteln, sofern sie eine starke halbe Stunde näher ist, als die von der Post über Böblingen eingeschlagene, und auch die Schwierigkeiten der allernächsten Verbindungsstraße nach Calw über Magstadt nicht hat. Die Stadt Sindelfingen hat auf diese Straße schon große Summen verwendet, im Jahr 1826 zwischen 30 und 40.000 fl. und 1841/42 wieder beträchtlichen Aufwand auf Correctionen gemacht.

c. Die Straße von Stuttgart über Magstadt, Schaffhausen, Ostelsheim nach Calw ist eine verlassene Staatsstraße, welche 1787 gebaut worden seyn soll. Obwohl von den meisten eilenden Fuhrwerken verlassen, ist sie doch noch von Schwarzwälder Holzfuhrleuten frequentirt.

d. Die Straße von Weil der Stadt über Schaffhausen, Dätzingen, Aidlingen nach Gärtringen und Herrenberg; sie bildet die Verbindungsstraße zwischen Herrenberg und Weil der Stadt, beziehungsweise Pforzheim, oder zwischen dem sogenannten Strohgäu und dem württembergischen und badischen Oberlande einer- und Pforzheim und dem badischen Oberlande andererseits. Sie scheint nur durch Benützung der allmählig entstandenen Verbindungsstraßen zwischen den einzelnen Orten sich gebildet zu haben. Herrenberg resp. Rottenburg und Weil die Stadt haben schon einigemal um Einrichtung eines regelmäßigen Postcourses auf dieser Straße nachgesucht.

e. Die Straße von Böblingen über Schönaich nach Waldenbuch. Diese Straße könnte zu einer Verbindung zwischen Pforzheim und Ulm dienen (über Waldenbuch, Neckarthailfingen, Nürtingen, Kirchheim u. T., Urach, Blaubeuren); sie entbehrt aber größerer Frequenz, was nicht allein Folge ihrer mangelhaften Anlage und einzelner schwieriger Punkte, wohin besonders der sogenannte Schönaicher First gehört, zu seyn scheint. Die Route hat sich allmählig durch den Bau von Ortsverbindungsstraßen, seit dem ersten Jahrzehend dieses Jahrhunderts gebildet.

f. Die Straße von Ehningen über Darmsheim, Maichingen, Magstadt nach Leonberg.

g. Die Straße von Böblingen über Sindelfingen nach Leonberg.

h. Die Straße von Sindelfingen über Maichingen nach Döffingen; die beiden letzteren Straßen dienen vorzüglich dem Localverkehr und sind besonders von Mühlfuhren frequentirt.

i. Die Straße von Darmsheim nach Aidlingen.|
d. Sonstige öffentliche Anstalten.

Von sonstigen öffentlichen Anstalten, welche im Bezirk bestehen, sind zu nennen der landwirthschaftliche Verein, welcher im Spätjahr 1838 auf Anregung der damaligen Centralstelle des landwirthschaftlichen Vereins in Stuttgart gegründet wurde, und der Gewerbeverein, welcher im Jahr 1845 in das Leben gerufen worden ist. Von einer Theilnahme der Einwohner des Bezirks an der württembergischen Sparkasse ist wenig bekannt; nur in Sindelfingen sollen die Angehörigen, die in Stuttgart dienen, häufiger einlegen. In Altdorf, Dagersheim und Schönaich sind einzelne Einlagen vorgekommen; überall aber geschieht die Einlage unmittelbar ohne Vermittlung des Ortsvorstehers oder eines Agenten. Der Grund dieser geringen Theilnahme liegt theils in den vielen Privat- oder Gemeinde-, Spar- und Leih-Kassen, welche im Bezirk vorhanden sind, theils, wie in Holzgerlingen und Magstadt, darin, daß die ledigen Leute dort im Brauch haben, ihre Ersparnisse sogleich zum Ankauf von kleineren Grundstücken zu verwenden.

Spar- und Leih-Kassen, welche theils Privatunternehmen, theils Gemeindeinstitute sind, befinden sich in Böblingen, Altdorf, Darmsheim, Döffingen, Ehningen, Maichingen, Sindelfingen, Weil im Schönbuch. Liederkränze oder Gesangvereine haben Böblingen, Altdorf, Darmsheim, Holzgerlingen, Schönaich, Sindelfingen. Gemeinde-, Back- und Wasch-Häuser sind in Böblingen, Aidlingen und Lehenweiler, Altdorf (Waschhaus allein), Dagersheim, Darmshelm, Dätzingen (Waschhaus allein), Deufringen, Döffingen, Ehningen, Holzgerlingen (Backhaus allein), Magstadt (Waschhaus allein), Maichingen (Backhaus allein), Schaffhausen (Waschhaus allein), Schönaich (Waschhaus allein), Sindelfingen, Weil im Schönbuch.|
3. Oberamts- und Gemeinde-Haushalt.
A. Oberamtspflege.

Das Vermögen der Oberamtspflege für 1848/49 beträgt

an Capitalien 31.240 fl.
an Ausständen       2.230 fl. 52 kr.

Grundeigenthum hat dieselbe nicht, mit Ausnahme 26,9° Gemüsgarten beim Oberamtsgefängniß. Schulden sind keine vorhanden.

Die Jahreseinnahme von 1848/49

war (incl. Steuern) 48.982 fl. 25 kr.
Ausgabe desgl. 44.445 fl. 25 kr.
Die Amtsschadensumlage betrug       1.700 fl. — —
Am 1. Juli 1823 betrug die Amtsschadensumlage 6000 fl.
der Activstand der Amtspflege
an verzinslichen Capitalien 2.070 fl.
an Ausständen bei den Gemeindecassen 64.085 fl.
 "   Ersatzposten 91 fl.
 "   sonstigen Ausständen 23.900 fl.
90.146 fl.
Der Passivstand dagegen
an verzinslichen Passivcapitalien 77.008 fl.
 "   Rückständen zur Staatskasse — —
 "   andern Passivrückständen        832 fl.
      Zusammen 77.840 fl.


B. Gemeindepflegen.

Nach den Rechnungen von 1843/44 besaßen die Gemeinden neben 25.046 Morgen Grundeigenthum

an verzinslichen Capitalien 111.186 fl.
 "   sonstigen Forderungen 55.570 fl.
166.756 fl.

Die Schulden der Gemeinden betrugen um eben diese Zeit

an verzinslichen Capitalien 63.969 fl.
 "   sonstigen Ausständen    4.243 fl.
68.212 fl.
|
Die Einkünfte der Gemeinden betrugen       76.835 fl.
die Ausgaben 94.762 fl.
die Gemeindeumlagen 14.790 fl.

Am 1. Juli 1823 betrug das Activvermögen der Gemeinden des Oberamtsbezirks

an verzinslichen Activcapitalien 53.060 fl.
an Ausständen bei den Steuerpflichtigen       168.005 fl.
 "   sonstigen Forderungen   79.152 fl.
            Zusammen 300.217 fl.


Die Schulden betrugen

an verzinslichen Passivcapitalien 105.607 fl.
 "   Rückständen zur Oberamtspflege       63.762 fl.
 "   sonstigen Passivrückständen    2.315 fl.
            Zusammen 171.684 fl.


C. Stiftungspflegen.
Das Vermögen der Stiftungen im Jahr 1843/44 betrug       121.206 fl.
die Einkünfte 8.784 fl.
die Ausgaben 9.543 fl.

Schulden waren zu jener Zeit keine vorhanden.

4. Cataster und Steuern.

Das Cataster des Bezirks beträgt

von Grundeigenthum nach Abzug der
Reallasten mit 8443 fl. 58 kr.
229.827 fl. 35 kr.
  "   Gefällen       2.859 fl. 25 kr.
  "   Gebäuden 2.884.394 fl. — —
  "   Gewerben 5.725 fl. 18 kr.


An directen Staatssteuern wurden für das Jahr 1848/49 erhoben

von Grund und Boden       19.232 fl. 46 kr.
  "   Gefällen 239 fl. 8 kr.
  "   Gebäuden 5.232 fl. 13 kr.
  "   Gewerben 3.522 fl. 35 kr.
28.226 fl. 42 kr.
| An directen Staatssteuern kommen somit auf 1 Quadratmeile 6567 fl. 24 kr., auf 1 Person 59 1/4 kr.

An indirecten Steuern wurde im Durchschnitt der Jahre 1845/48 erhoben

an Wirthschaftsabgaben 5872 fl. 12 kr.
  "  Malzsteuer 7562 fl. 27 kr.
  "  Branntweinfabrikationssteuer 261 fl.   1 kr.
  "  Branntweinausschanksabgaben 1090 fl. 30 kr.
  "  Essigausschanksabgaben 58 fl.   8 kr.
  "  Accise von Güterveräußerungen 3335 fl. —  —
  "     "  "  Lotterien 16 fl. —  —
  "     "  "  Markt- u. Handelswaaren       — — 35 kr.
  "  Hundeabgaben 343 fl. —  —

einschließlich des Antheils der Ortsarmenkassen.


  1. Moser, die bäuerlichen Lasten der Württemberger. Stuttgart 1832. S. 172.