Textdaten
Autor: Verschiedene
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Titel: Beschluß des Deutschen Bundestages gegen das „Junge Deutschland“ vom 10. Dezember 1835
Untertitel:
aus: Corpus Juris Confoederationis Germanicae oder Staatsacten für Geschichte und öffentliches Recht des Deutschen Bundes, Bd.2, S.328
Herausgeber: Philipp Anton Guido von Meyer
Auflage: 3. Aufl.
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1858ff.
Verlag: Brönner
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Erscheinungsort: Frankfurt am Main
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Originaltitel:
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: Werner Pöls: Historisches Lesebuch 1815-1871. Frankfurt, 1961. S.125
Kurzbeschreibung:
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Beschluss des Deutschen Bundestages gegen das "Junge Deutschland" vom 10. Dezember 1835

Nachdem sich in Deutschland in neuerer Zeit, und zuletzt unter der Benennung „das junge Deutschland“ oder die „junge Literatur,“ eine literarische Schule gebildet hat, deren Bemühungen unverhohlen dahin gehen, in belletristischen, für alle Klassen von Lesern zugängliche Schriften die christliche Religion auf die frechste Weise anzugreifen, die bestehenden socialen Verhältnisse herabzuwürdigen und alle Zucht und Sittlichkeit zu zerstören: so hat die deutsche Bundesversammlung […] sich zu nachstehenden Bestimmungen vereinigt: Sämmtliche deutsche Regierungen übernehmen die Verpflichtung, gegen die Verfasser, Verleger, Drucker und Verbreiter der Schriften aus der unter der Bezeichnung „das junge Deutschland“ oder die junge Literatur bekannten literarischen Schule, zu welcher namentlich Heinr. Heine, Carl Gutzkow, Heinr. Laube, Ludolf Wienbarg und Theodor Mundt gehören, die Straf- und Polizei-Gesetze ihres Landes, sowie die gegen den Missbrauch der Presse bestehenden Vorschriften, nach ihrer vollen Strenge in Anwendung zu bringen, auch die Verbreitung dieser Schriften […] mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln zu verhindern.

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