Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878 (Sozialistengesetz). Vom 10. Dezember 1878
[418]
auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
A. Auf Grund der §§ 1 und 6 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wurden nachstehende Vereine verboten:
- 1) durch das großh. hessische Kreisamt Offenbach unterm 29. November 1878 der „Arbeiterverein“ in Bieber,
- 2) durch das nämliche Amt unter demselben Tage der „socialdemokratische Arbeiterverein“ in Klein-Steinheim,
- 3) durch das nämliche Amt unter demselben Tage der „Arbeiter-Unterstützungsverein“ in Weiskirchen,
- 4) durch das nämliche Amt unter demselben Tage der „Gesangverein Frohsinn“ in Weiskirchen,
- 5) durch die Polizeibehörde zu Hamburg unterm 30. November 1878 der „Allgemeine Deutsche Töpfer-Verein“ mit dem Hauptsitze in Hamburg[1].
B. Auf Grund des § 11 des angeführten Reichs-Gesetzes wurden verboten:
I. nicht periodische Druckschriften: Bearbeiten
- 1) durch die Polizeibehörde zu Hamburg unterm 29. November 1878
- „Lied der Petrolöra“ von Jakob Audorf, herausgegeben von August Geib und Heinrich Garvers, gedruckt in der Genossenschaftsbuchdruckerei (E. G.) zu Hamburg,
- 2) durch das k. preußische Polizei-Präsidium zu Berlin unterm 1. Dezember 1878
- das in der Allgemeinen Deutschen Associations-Buchdruckerei (E. G.), in Liquidation, gedruckte Flugblatt mit der Ueberschrift: „An unsere Freunde und Parteigenossen in Berlin“ [419] und mit den Worten schließend: „Es lebe das Proletariat! Es lebe die Socialdemokratie! Mit socialdemokratischem Gruß (folgen 24 Namen),“
- 3) durch die k. sächsische Kreishauptmannschaft zu Leipzig unterm 2. Dezember 1878
- „Eugen Dührings Umwälzung der Wissenschaft. Philosophie. Politische Oekonomie. Socialismus“ von Friedlich Engels. Leipzig 1878. Verlag der Genossenschaftsbuchdruckerei,
- 4) durch die k. sächsische Kreishauptmannschaft zu Zwickau unterm 3. Dezember 1878
- „Kapital und Arbeit“, ein populärer Auszug aus „Das Kapital“ von Carl Marx, von Johann Most. 2, verbesserte Auflage. Druck und Verlag der Genossenschafts-Buchdruckerei Chemnitz, G. Rübner u. Comp.,
- 5) durch die herzogl. Braunschweig-Lüneburgische Polizei-Direktion zu Braunschweig unterm 3. Dezember 1878
- „Unsere Schulen im Dienste gegen die Freiheit“ von Eduard Sack. 1874. Verlag von W. Bracke in Braunschweig,
- 6) durch die nämliche Behörde unter demselben Tage
- „Beiträge zu der Schule im Dienste für die Freiheit“ von Eduard Sack. I. Band. 1878. Verlag von W. Bracke in Braunschweig;
II. periodische Druckschriften: Bearbeiten
- 1) durch das k. preußische Polizei-Präsidium zu Berlin unterm 30. November 1878
- die vom 24. November d. Js. datirte Nummer 488. (11. Jahrgang) der periodischen Druckschrift: „Le Mirabeau, Organe des Sections Wallones,“ herausgegeben in Verviers;
- 2) durch den Reichskanzler wurde unterm 2. Dezember 1878 die fernere Verbreitung des im Druck und in der Expedition von Alois Pfyl in Einsiedeln erscheinenden Blattes „Schweizerischer Erzähler“ im Reichsgebiete verboten.
- ↑ Das im Amtsblatte des k. Staatsministeriums des Innern Nr. 42. vom 6. November 1878 Seite 356. unter Ziffer 1. bekannt gegebene Verbot desselben Vereines beruhte auf der – wie sich nachträglich herausstellte – irrthümlichen Annahme der dieses Verbot erlassenden Behörde, der k. sächsischen Kreishauptmannschaft zu Dresden, daß der gedachte Verein seinen Hauptsitz in Dresden habe.