Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 30. Dezember 1907
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(Nr. 3403.) Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 30. Dezember 1907.
Die Liste der Eisenbahnstrecken, auf die das Internationale Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (Ausgabe vom Januar 1907, Reichs-Gesetzbl. 1907 S. 41 ff.), ist, wie folgt, geändert worden:
- Unter „Deutschland.“ ist in der Abteilung A. II., Nr. 87, mit Wirkung vom 16. Dezember 1907, nachgetragen:
- f) Weimar–Berka–Blankenhain;
- g) Weimar–Rastenberg.
- Der jetzige Buchstabe f erhält die Bezeichnung h.
- Unter „Deutschland.“ ist in der Abteilung A. II., Nr. 87, mit Wirkung vom 16. Dezember 1907, nachgetragen:
- Berlin, den 30. Dezember 1907.