Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation der Zusatzakte vom 28. August 1907 zu dem Vertrag über die Behandlung des Zuckers und des Protokolls über den Beitritt Rußlands zum Zuckervertrage seitens des Königreichs Italien

Gesetzestext
korrigiert
Titel: Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation der Zusatzakte vom 28. August 1907 zu dem am 5. März 1902 in Brüssel zwischen dem Deutschen Reiche und mehreren anderen Staaten abgeschlossenen Vertrag über die Behandlung des Zuckers und des Protokolls vom 19. Dezember 1907 über den Beitritt Rußlands zum Zuckervertrage seitens des Königreichs Italien.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1908, Nr. 42, Seite 474
Fassung vom: 4. Juli 1908
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 11. Juli 1908
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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Quelle: Commons
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(Nr. 3511.) Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation der Zusatzakte vom 28. August 1907 zu dem am 5. März 1902 in Brüssel zwischen dem Deutschen Reiche und mehreren anderen Staaten abgeschlossenen Vertrag über die Behandlung des Zuckers und des Protokolls vom 19. Dezember 1907 über den Beitritt Rußlands zum Zuckervertrage seitens des Königreichs Italien. Vom 4. Juli 1908.

Die Ratifikationsurkunden für Italien zur Zusatzakte vom 28. August 1907 zu dem am 5. März 1902 in Brüssel zwischen dem Deutschen Reiche und mehreren anderen Staaten abgeschlossenen Vertrage über die Behandlung des Zuckers (Reichs-Gesetzbl. 1908 S. 135) und zu dem Protokolle vom 19. Dezember 1907 über den Beitritt Rußlands zum Zuckervertrage (Reichs-Gesetzbl. 1908 S. 140) sind im Königlich Belgischen Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten in Brüssel am 30. Juni 1908 niedergelegt worden, nachdem von den beteiligten Regierungen die im Artikel 3 der genannten Zusatzakte und im Artikel 5 des genannten Protokolls vorgesehene Frist für das Königreich Italien bis zum 1. Juli 1908 verlängert worden war.

Berlin, den 4. Juli 1908.
Der Reichskanzler.

In Vertretung:
von Schoen.