Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung der Rayons für die Festung Diedenhofen

Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung der Rayons für die Festung Diedenhofen.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1908, Nr. 18, Seite 157
Fassung vom: 19. April 1908
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 25. April 1908
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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Quelle: Commons
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(Nr. 3450.) Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung der Rayons für die Festung Diedenhofen. Vom 19. April 1908.

Auf Grund des § 35 des Gesetzes, betreffend die Beschränkungen des Grundeigentums in der Umgebung von Festungen, vom 21. Dezember 1871 (Reichs-Gesetzbl. S. 459) wird bekannt gemacht, daß für die Festung Diedenhofen eine Erweiterung ihrer Rayons in Aussicht genommen ist.

Venedig, den 19. April 1908.
Der Reichskanzler.

Fürst von Bülow.