Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Deutschen Zollvereins

Gesetzestext
fertig
Titel: Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Deutschen Zollvereins.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes Band 1868, Nr. 6, Seite 21
Fassung vom: 7. März 1868
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 20. März 1868
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
aus: {{{HERKUNFT}}}
Quelle: Scan auf Commons
Editionsrichtlinien zum Projekt
Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia
Bild
[[Bild:{{{BILD}}}|200px]]
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
[[Index:|Indexseite]]

[21]


(Nr. 72.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Deutschen Zollvereins. Vom 7. März 1868.

In Verfolg der Bekanntmachung vom 28. Februar d. J. (Bundesgesetz-Blatt S. 14.) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf Grund des Artikels 8. §§. 1. und 2. des Vertrages zwischen dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Württemberg, Baden und Hessen vom 8. Juli 1867. noch ferner zum Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Deutschen Zollvereins ernannt worden ist:

von Seiner Majestät dem Könige von Bayern:
der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister Freiherr Pergler von Perglas.
Berlin, den 7. März 1868.
Der Vorsitzende des Bundesrathes des Deutschen Zollvereins.

Gr. v. Bismarck-Schönhausen.