Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrath. Vom 10. März 1880
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(Nr. 1365.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrath. Vom 10. März 1880.
Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung ist
- von Seiner Majestät dem Kaiser, König von Preußen
- der Geheime Ober-Regierungsrath und vortragende Rath in der Reichskanzlei Tiedemann
zum Bevollmächtigten zum Bundesrath ernannt worden.
- Berlin, den 10. März 1880.