Bekanntmachung, betreffend die Anwendung der Internationalen Pariser Sanitätskonvention auf britische Kolonien

Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Anwendung der Internationalen Pariser Sanitätskonvention von 1894 (Reichs-Gesetzbl. 1898 S. 973) auf britische Kolonien.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1899, Nr. 16, Seite 266
Fassung vom: 17. April 1899
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 21. April 1899
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Anmerkungen:
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Quelle: Scan auf Commons
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(Nr. 2568.) Bekanntmachung, betreffend die Anwendung der Internationalen Pariser Sanitätskonvention von 1894 (Reichs-Gesetzbl. 1898 S. 973) auf britische Kolonien. Vom 17. April 1899.

Nach Maßgabe einer von den Königlich großbritannischen Delegirten auf der Pariser Sanitätskonferenz im Jahre 1894 abgegebenen und nachmals von der Königlich großbritannischen Regierung wiederholten Erklärung findet die Pariser Sanitätskonvention auf alle Kolonien und Besitzungen Ihrer britischen Majestät mit Ausnahme von Kanada, Neufundland, Kap der guten Hoffnung, Natal, Neu-Süd-Wales, Viktoria, Queensland, Tasmanien, Süd-Australien, West-Australien und Neu-Seeland Anwendung.

Berlin, den 17. April 1899.
Der Reichskanzler.

In Vertretung:
von Bülow.