Bekanntmachung, betreffend den internationalen Verband zum Schutze des gewerblichen Eigentums. Vom 17. September 1903
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(Nr. 2992.) Bekanntmachung, betreffend den internationalen Verband zum Schutze des gewerblichen Eigentums. Vom 17. September 1903.
Die Vereinigten Staaten von Mexiko sind der von mehreren Staaten zu Paris am 20. März 1883 geschlossenen Übereinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums nebst Schlußprotokoll von demselben Tage (Reichs-Gesetzbl. von 1903 S. 148 ff.) und der Zusatzakte d. d. Brüssel, den 14. Dezember 1900, betreffend die Abänderung der Übereinkunft vom 20. März 1883 und des dazu gehörigen Schlußprotokolls (Reichs-Gesetzbl. von 1903 S. 167 ff.), beigetreten.
Der Beitritt ist am 7. September d. J. in Kraft getreten.
- Berlin, den 17. September 1903.