BLKÖ:Serényi, Franz (II.)

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Serényi, Franz (I.)
Band: 34 (1877), ab Seite: 144. (Quelle)
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4) Franz (II.) (gest. um das Jahr 1630). Ein Sohn des Franz (I.) S. [s. d. Vorigen] und der Agnes Thurzo. Dieser Franz erscheint als der Stammvater der mährischen Serényi, denn er ist der Erste, welcher aus Ungarn nach Mähren herüberkam, wo im Jahre 1593 die Serényi von den mährischen Landständen in die Landmannschaft aufgenommen wurden. Die fortwährenden Türkenkriege jener Zeit und die damit in Verbindung stehenden Bedrängnisse hatten die christlichen Nachbarvölker einander nahe gebracht und so war denn auch zwischen Ungarn und Mähren eine innigere Verbindung zu Stande gekommen, welche die Ansäßigmachung mehrerer magyarischer Familien, so auch jener der Serényi (Szöreny) in Mähren zur Folge hatte. Das Gut Wlachowitz im Hradischer Kreise, welches Dorothea Jakusic von Orbowa, Franz (II.) Serényi’s Gattin, von ihren Brüdern käuflich an sich gebracht, war der erste Serényi’sche Besitz in Mähren. Bald danach erwarb Franz (II.) S. noch die mährische Herrschaft Swietlau und das Olmützer bischöfliche Lehengut Wasilsko. Somit war der mährische Grundbesitz der Serényi fest begründet. Wie bekannt, hatte die reformatorische Bewegung in Deutschland nachhaltig in Ungarn gewirkt, wo viele Magnaten und Edle des Landes zur Lehre Luther’s übertraten und so den Jesuiten zur Zurückbringung der Abtrünnigen zum ursprünglichen Glauben reichlich Gelegenheit geboten war. Es seien nur beispielsweise die Czobor, Erdödy, Eßterházy, Appony, Bánffy, Doczy, Pethy u. s. w. genannt und auch die Serényi gehörten dazu. So war denn auch 1622 Franz (II.) Serényi zum alten Glauben zurückgekehrt. Es möchten wohl politische Gründe zunächst diese Rückkehr zur alten Kirche vermittelt haben, denn Franz (II.) Serényi hatte 1619 an der Rebellion Mährens theilgenommen. Wohl sagte er sich nach der Schlacht am weißen Berge (8. November 1620) gleich vielen Andern, welche bis dahin zu Bethlen Gábor gestanden, von diesem los und trat zur Sache der Kaiserlichen über, das aber änderte an seiner früheren Theilnahme an der Sache der Rebellen nichts und Franz wurde von der mährischen General-Landes-Commission im Jahre 1624 zum Verluste des vierten Theiles seines Vermögens verurtheilt. Indessen wurde diese Strafe, da mittlerweile Franz (II.) gestorben, und seine beiden Söhne, welche beim Kaiser um Gnade gebeten, katholisch waren, um ein Ansehnliches herabgemindert und auf eine Confiscationssumme von nur 5000 Gulden herabgesetzt. Von Franzens (II.) Söhnen, von denen zwei, Franz und Emerich, im Felde gegen die Türken geblieben waren und Michael vor dem Vater das Zeitliche gesegnet, pflanzten Paul und Gabriel das Geschlecht fort. Paul’s Nachkommenschaft erlosch in der dritten Generation mit seiner Urenkelin Elisabeth Anna Maria zu Anbeginn des laufenden Jahrhunderts. Gabriel’s Nachkommenschaft aber theilte sich in mehrere Zweige, von denen einige noch zur Stunde fortblühen. –