BLKÖ:Rosenfeld, Karl Ludwig Freiherr

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Rosenfeld
Band: 27 (1874), ab Seite: 27. (Quelle)
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Rosenfeld, Karl Ludwig Freiherr (Staatsmann, geb. zu Hermannstadt 29. August 1804, gest. zu Wien 27. Mai 1869). Ein Sohn des Thesaurariathsrathes Johann Michael von R. aus dessen Ehe mit Karolina Csernyaszky. Am Gymnasium zu Hermannstadt und am k. Lyceum zu Klausenburg beendete er bis 1824 die Studien und trat Anfangs September g. J. bei dem k. siebenbürgischen Thesaurariate in den Staatsdienst, dann ging er nach Wien, wurde Praktikant bei der k. k. allgemeinen Hofkammer und in Kürze Honorar-Concipist bei dieser Hofstelle. Im October 1833 zum kön. Commissär ernannt, wurde er dem damaligen Ban von Croatien, dem Feldmarschall-Lieutenant Baron Vlasits und am 24. Februar 1834 dem damals als bevollmächtigten kön. Landtagscommissär nach Siebenbürgen entsendeten Erzherzog Ferdinand von Este zur Verwendung zugetheilt. Auf diesem Posten bewährte R. große Umsicht und Geschicklichkeit. Im Frühjahre 1838 zum Hofsecretär bei der allgemeinen Hofkammer befördert, kehrte R. nach Wien zurück, wo mit ah. Entschließung vom 2. December 1843 seine Ernennung zum wirklichen Regierungsrathe und Protokollisten bei dem k. k. Staatsrathe, am 8. October 1845 zum Hofrathe bei der allgemeinen Hofkammer, jedoch mit Belassung in seiner Stellung bei der k. k. Staatsconferenz erfolgte. Als im Jahre 1848 die Umgestaltung der bisherigen Cameral-Centralstelle in das Finanzministerium erfolgte, kam Rosenfeld im Jahre 1849 als Referent in dasselbe, wurde in den Jahren 1850 und [28] 1851 als Regierungs-Commissär zur Organisirung der k. k. Finanz-Landesstelle nach Siebenbürgen entsendet und kehrte nach Lösung dieser Aufgabe auf seinen Posten nach Wien zurück. Daselbst wurde er am 11. Februar 1858 Sectionschef im k. k. Finanzministerium und am 28. August 1862 k. k. geheimer Staatsrath. Schon in den Jahren 1846 und 1848 wurde er als Regalist in den Klausenburger Landtag berufen, konnte aber, durch seine dienstliche Stellung verhindert, diesem Rufe nicht folgen, während er in gleicher Eigenschaft dann in den Landtag zu Hermannstadt in den Jahren 1863 und 1864 eintrat, in deren ersterem er auch zum lebenslänglichen Reichsrathe im österreichischen Herrenhause ernannt worden war. R., immer ein energischer Vertreter des österreichischen[WS 1] Einheitsstaates und als solcher eine Stütze des Ministeriums Schmerling, fiel auch mit demselben. Er wurde am 28. Juli 1865 als Sectionschef des k. k. Finanzministerium in den bleibenden Ruhestand versetzt und bei dieser Gelegenheit mit dem Commandeurkreuze des Leopold-Ordens, das Ritterkreuz besaß er schon seit 1850, ausgezeichnet. Diese in den Ruhestandversetzung des verdienstvollen Staatsmannes war nichts weniger als eine freiwillige, Rosenfeld fiel wie so manche tüchtige und noch arbeitskräftige Capacität dem Wechsel des Systems zum Opfer, belastete – einer der zunächst zu beseitigenden Uebelstände des Constitutionalismus – den Pensionsetat und fiel in Folge politischen Ehrgeizes unfähiger Staatsverbesserer, welche immer ihren Schweif von noch unfähigeren Günstlingen mitbringen, den Steuerzahlern zur Last. R., an politische und wissenschaftliche Thätigkeit gewöhnt, beschäftigte sich auch nach seiner Pensionirung mit historisch-politischen Gegenständen, und vornehmlich war es die Frage der Zugehörigkeit Dalmatiens und der Militärgrenze zum Königreiche Ungarn oder zur österreichischen Monarchie, welche er seinem Studium unterzog. Schon früher hatte er sich mit erstaunlicher Ausdauer einen reichen Quellenschatz zur Geschichte Siebenbürgens angelegt. Er hatte damit während den Landtagen zu Klausenburg 1834/35 und zu Hermannstadt 1837/38 begonnen und zu diesem Behufe unzählige Urkunden aus Landes- und anderen Archiven, aus den sogenannten kön. Protokollen (libri regii) und aus den reichhaltigen Sammlungen des Grafen Joseph Kemény [Bd. XI, S. 150] copirt, ausgezogen, mit Glossen versehen, diese immer fort bis in seine letzten Lebenstage ergänzt und so ein Urkundenmaterial von mehreren 1000 Nummern zu Stande gebracht, dessen Erschließung für vaterländische Geschichtsforscher durch Widmung an eine öffentliche Anstalt wünschenswerth wäre. Daß R. bei solcher Vorbereitung und Kenntniß der eigentlichen Quellen über die Geschichte seines Landes unterrichtet war, wie kaum sonst Jemand, ist leicht begreiflich, und er war auch in dieser Beziehung gegen Forscher und Schriftsteller, die sich Rathes bei ihm erholten, sehr mittheilsam. Was seine sonstige Thätigkeit im Interesse seines Heimatlandes betrifft, so sind zu erwähnen seine, jedoch erfolglos gebliebene Förderung des Unternehmens der Schiffbarmachung des Altflusses (1839), der Zuckerfabrik bei Hermannstadt (1840), der deutschen Colonisation (1846), besonders aber jener für die Realisirung des Planes zur Führung einer Eisenbahn über den Rothenthurmpaß in die Walachei, welch letztere er jedoch nicht mehr erleben sollte. Schriftstellerisch war R. [29] vielfach thätig. Aus seiner Feder flossen viele Abhandlungen über meist staatsrechtliche Fragen, Ungarn, Siebenbürgen und Oesterreich betreffend, mitunter in polemischer Richtung, und die seiner amtlichen Stellung wegen sämmtlich anonym erschienen. Viele seiner Arbeiten, publicistischen Inhalts, befinden sich in Wiener Journalen, so in den Jahren 1848–1850 viele Leitartikel und raisonnirende Correspondenzen in Zang’s „Presse“, welche für siebenbürgische Zustände jener Tage eine gute Quelle bleibt. Auch später, bis zu seinem Ableben, benützte er verschiedene Tagesblätter, um in wichtigen Zeitfragen seine Ansichten und Bedenken in die Wageschale zu werfen. Auch sind mehrere Flugschriften von ihm selbstständig erschienen, doch nur die folgenden können mit Bestimmtheit als seine Arbeiten bezeichnet werden: „Ungarns und Siebenbürgens Stellung zur Gesammtmonarchie“ (Wien 1848, Gerold); – „Kossuth als Staatsmann gegenüber von Oesterreich und Deutschland“ (ebd. 1848, U. Klopf sen. u. A. Eurich, 8°.); – „Die croatische Frage und Oesterreich“ (Wien 1848); – „Ungarn im Gesammtstaate“ (ebd. 1861, Manz 8°.); – „Für die Arad-Hermannstädter Eisenbahn“ (als Manuscript gedruckt) (Wien 1864,. Gerold, 8°.); – „Die Wahrheit in der siebenbürgischen Eisenbahnfrage. Eine Denkschrift an den hohen Reichsrath“ (ebd. 1865, Manz u. Comp., 8°.), dieser Schrift ist eine Übersichtskarte des Bockel- und Weißflußthales mit den von der Bahnlinie berührten Rutschlehnen und Bruchufern beigegeben. In Handschrift hinterließ R. zwei interessante, jedoch unvollendete Arbeiten, nämlich eine Geschichte des Jesuitismus in Siebenbürgen von der Zeit der Rakoczy’schen Revolution bis zum Jahre 1759 und eine Geschichte der griechisch-unirten Kirche in Siebenbürgen. R. wurde mit Allerh. Entschließung vom 23. September 1865 in den k. österreichischen Freiherrnstand erhoben worden. Seit 1834 mit Karoline geb. Gräfin Gatterburg vermält, stammen aus dieser Ehe zwei Kinder, ein Sohn Joseph und eine Tochter Karoline.

Hermannstädter Zeitung 1869, Nr. 144: „Biographie“ von Eugen Freih. v. Friedenfels. – Trausch (Joseph), Schriftsteller-Lexikon, oder biographisch-literarische Denkblätter der Siebenbürger Deutschen (Kronstadt 1868, Joh. Gött, 8°.) Bd. III, S 125.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: österreichsichen.