BLKÖ:Mayr Edler von Melnhof, Franz

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Mayer, Franz Alois
Band: 18 (1868), ab Seite: 107. (Quelle)
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35. Mayr Edler von Melnhof, Franz (Industrieller und Mitglied des verstärkten Reichsrathes 1860, geb. zu Leoben im Jahre 1810). Der Sohn eines wohlhabenden Bürgers, betrat er jung die industrielle Laufbahn, auf welcher er mit günstigem Erfolge thätig war, und besonders durch die ausgedehnten Eisen- und Stahlwerke, welche er bei Leoben und Kapfenberg in der Steiermark in’s Leben schuf, die steirische Eisenindustrie in ansehnlicher Weise hob. Es traten mit ihm seine beiden jüngeren Brüder Rudolph (geb. zu (Leoben im Jahre 1821), Mitbesitzer der Gußstahlfabrik zu Kapfenberg, und Karl (geb. ebenda im Jahre 1811), Besitzer der Eisenwerke zu Judenburg in Steiermark und Olsa in Kärnthen, in geschäftliche Verbindung, und es übten alle drei ihren großen, in diesem wichtigen Gebiete der Volkswirthschaft errungenen Einfluß in einer nicht bloß ihre eigenen Interessen fördernden Weise, sondern auch zum Nutzen und Besten der Bevölkerung und des Staates im Allgemeinen, in ebenso patriotischer als humaner Weise aus. Ihren opferwilligen Patriotismus bewährten sie in den Tagen, in welchen das Vaterland von Kriegsgefahr bedroht war und unter den Mißerfolgen unserer Waffen die Geschäfte stockten. Dem in jenen Tagen von schwerer Bedrängniß heimgesuchten Staate halfen sie mit reichen Mitteln zu Staatszwecken und ihrer Humanität liehen sie einen beredten Ausdruck durch Hilfeleistung, welche sie in ausgedehnter Weise den verwundeten und kranken Kriegern zu Theil werden ließen. Franz Mayr insbesondere hatte sich durch seine in den mannigfaltigsten Gebieten seiner industriellen Unternehmungen bewiesene Umsicht so sehr das öffentliche Vertrauen erworben, daß er, als nach den unglücklichen Ereignissen des J. 1859 in Italien in den politischen Verhältnissen der Monarchie Reformen vorbereitet wurden, welche mit der Einberufung des verstärkten Reichsrathes zu Beratungen ihren Anfang nahmen, sofort in denselben gewählt wurde. In demselben sprach er in wichtigen Angelegenheiten mit, so in der 10. Sitzung (vom 14. September 1860), als es sich um die Dotation der geologischen Reichsanstalt handelte, wobei er bemerkte, daß die Wichtigkeit dieser Anstalt nicht unterschätzt und diese von einem zweifachen Gesichtspuncte, von dem rein wissenschaftlichen, aber auch vom praktischen betrachtet werden müsse, worauf er die Dienste, welche diese verhältnißmäßig noch junge Anstalt bereits geleistet, und die Aufgaben, die sie noch zu lösen im Sinne habe, nachwies. In den Debatten in der Zollfrage betonte er die Forderung um Schutz der österreichischen Industrie vornehmlich von dem Gesichtspuncte aus, indem er die Berechtigung der Industrie zu diesem Schutze aus den Hemmnissen ableitete, welche sie nicht selbst verschuldet habe, wie zum Beispiel aus dem Mangel an Communicationsmitteln, an Industrieschulen zur Heranbildung der industriellen [108] sowohl als der intellectuellen Kräfte der Industrie u. dgl. m. Bei den Verhandlungen über die allgemeine mißliche Finanzlage des Staates erklärte er als Mann, der mitten im Volke sich bewege und die Sachlage praktisch erfasse, daß man im Interesse der Finanzlage mit glücklichen politischen Institutionen bald zur Hand sein möge, weil bei längerem Zögern, trotz der großen Opferwilligkeit, welche allseitig bestehe, und selbst wenn der Zustand des Friedens andauere, es denn doch die Frage sei ob diese Mittel, die jetzt angewendet, helfen könnten, diese Wirkung auch dann äußern würden, wenn man sie erst, sobald die Gefahr drohend an den Staat herantritt, zur Anwendung brächte. In der Generaldebatte aber über die künftige Constituirung des Gesammtstaates [vergleiche die sachliche Darstellung dieses Punctes in der Biographie des Abgeordneten Dr. Franz Hein, Bd. VIII, S. 215[WS 1]] schloß er sich dem Minoritätsvotum an. „Allerdings“, meinte er, „sei im Majoritätsantrage auf den gesammtstaatlichen Verband hingewiesen, und sogar die Existenz der österreichischen Monarchie als eine Nothwendigkeit erklärt worden. Allein weil in der Begründung vorzugsweise die Autonomie der Länder betont, weil der gesammtstaatliche Verband nur in zweiter Linie gestellt ist und derselbe erst aus der Autonomie der Länder hervorgehen soll, und also auf diese Weise der Gesammtstaatsverband eine Nebensache und die Autonomie der einzelnen Länder die Hauptsache wäre, so drängt sich mir die Besorgniß auf, daß bei dieser Art des Verbandes das Band, das die einzelnen Länder umschlingt, nicht ein so festes und unlösbares sein wird, wie es für die dauernde Macht und Machtstellung Oesterreichs nothwendig ist. Diese Besorgniß durchdringt mich und aus diesem Grunde kann ich auch jetzt nur dem Minoritätsvotum, welchem ich schon früher meine Zustimmung gegeben habe, beitreten.“ M. zählte nicht zu den Ehrgeizigen, welche aus den Bedrängnissen des Staates für sich Capital schlagen, sondern zu jenen Patrioten, die ein großes und einheitliches Oesterreich wollen, weil nur ein solches den Länderräubern, die es umgrenzen, mit Erfolg die Stirne bieten kann. Der Monarch anerkannte Mayr’s und seiner Brüder Verdienste um den Staat und das Gemeinwohl, indem er ihn im Jahre 1859 in den Adelstand mit dem Ehrenworte und Prädicate Edlen von Melnhof erhob, und diesen im Jahre 1861 auf seine beiden Brüder Karl [s. d. Nr. 88] und Rudolph ausdehnte.

Adelstands-Diplom vom 4. December 1859 für Franz Mayr. – Adelstands-Diplome vom 25. September 1861 für Rudolph und Karl Mayr. – Verhandlungen des österreichischen verstärkten Reichsrathes 1860. Nach stenographischen Berichten (Wien 1860, Manz, 8°.) Bd. I, S. 291 [über die geologische Reichsanstalt]; S. 405 [über die Nationalbank]; S. 578 und 581 (über Zölle]; S. 756 [über die allgemeine Finanzlage]; Bd. II, S. 356 [über den Minoritätsantrag]; S. 389, Personalien. [Mayr erscheint in diesem Werke unrichtig als Mayer.] – Wappen. Gevierteter Schild. 1 und 4: in Roth ein rechtwärts gekehrter Strauß, auf grünem erhöhten Rasen stehend, im Schnabel und in dem erhobenen rechten Fuße ein schwarzes Hufeisen tragend; 2: in Blau drei goldene Kornähren auf ihren pfahlweise zusammengestellten Stielen; 3: in Gold ein schwarzes Kammrad. Auf dem Schilde erhebt sich ein gekrönter Turnierhelm. Die Krone trägt einen offenen, rechts von Silber über Roth, links von Gold über Blau quergetheilten Adlerflug, welchem drei gestielte goldene Kornähren (wie in Feld 2) pfahlweise eingestellt sind. Die Helmdecken sind rechts roth mit Silber, links blau mit Gold belegt.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Bd. VIII, S. 214.