BLKÖ:Mayer von und zu Gravenegg, Joseph Freiherr

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Mayr, Joseph (Maler)
Band: 18 (1868), ab Seite: 144. (Quelle)
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79. Mayer von und zu Gravenegg, Joseph Freiherr (Staatsmann, geb. um das Jahr 1780). Entstammt einer alten Adelsfamilie [das Nähere in den Quellen] und ist ein Sohn des kais. Rathes und Leopold-Ordensritters Johann Karl Mayer von Gravenegg. Joseph trat nach vollendeten juridischen Studien im Jahre 1804 bei der politischen Verwaltung in den kais. Staatsdienst, wurde bereits im Jänner 1806 zum Gubernial-Präsidial-Secretär in Dalmatien ernannt und von dort am 7. Jänner 1807 zum Official im geheimen Cabinet, im Jahre 1810 zum Hofsecretär bei der allgemeinen Hofkammer befördert. In den Jahren 1812, 1813 und 1814 besorgte er bei der Finanzhofstelle ununterbrochen das Militärreferat und jenes der Finanzen der neu erworbenen Ländergebiete. Für seine in dieser bedrängnißvollen Periode mit großer Umsicht geleisteten Dienste, unter denen die Leitung und rasche Ausführung des im neapolitanischen Kriege entscheidend gewordenen Brückenkopfes bei Occhio bello besonders hervorzuheben ist, wurde M. mit dem silbernen Civil-Ehrenkreuze ausgezeichnet. Zum Hofrathe ernannt, wurde M. dem Landesgubernium in Venedig zur Dienstleistung zugewiesen, kam aber von dort wieder nach Wien zur allgemeinen Hofkammer zurück, wo er das ganze Cameral-, Fiscal- und Creditsreferat der italienischen Provinzen besorgte, zu welchem in den Jahren 1816 und 1817 noch die Oberleitung des italienischen Gefällsreferates hinzukam. Im Juli 1823 zum Director der Tabak- und Stempelgefälle ernannt, verblieb M. bis zum November 1832 auf diesem Posten. Nun wurde er Vice-Präsident der k. k. allgemeinen Hofkammer, und übernahm, durch Allerh. Cabinetsschreiben vom 30. Juli 1839 beauftragt, in Abwesenheit des Freiherrn von Baldacci [Bd. I, S. 131] die Geschäfte des Präsidiums des General-Rechnungs-Directoriums. Mit Allerh. Entschließung vom 16. April 1842 erfolgte an M. die taxfreie Verleihung der Würde eines k. k. wirkl. geheimen Rathes. Im Jahre 1848 wurde M. mit Allerhöchster Entschließung vom 18. März für die Dauer der Abwesenheit des damaligen Hofkammer-Präsidenten, Freiherrn von Kübeck [Bd. XIII, S. 308], mit dessen Stellvertretung betraut. M. leitete somit das Finanzministerium bis zur Ernennung des Freiherrn Philipp Kraus [Bd. XIII, S. 150], welche im April d. J. erfolgte. Am 13. Mai 1848 wurde nun M. zum Gouverneur der österreichischen Nationalbank [145] ernannt und versah diesen Posten bis zum 18. August 1850, obgleich ihm der Alters halber erbetene Ruhestand bereits mit Allerh. Entschließung vom 9. Jänner 1849 gewährt und ihm auch bei dieser Gelegenheit in Anerkennung seiner um den Staat erworbenen Verdienste der Orden der eisernen Krone 2. Classe verliehen wurde, welchem statutenmäßig im nächsten Jahre die Erhebung in den Freiherrnstand folgte.

Freiherrnstands-Diplom vom 6. März 1850. – Zur Genealogie und Geschichte der heutigen Mayer Freiherren von Gravenegg. Die Mayer von Gravenegg sind eine ältere Adelsfamilie; ein Georg Mayer war kaiserlicher Rath und Landpfleger zu Wolkenstein in Steiermark, und von Erzherzog Ernst von Oesterreich, als damaligem Administrator der innerösterreichischen Lande, unterm 5. Jänner 1593 in den Adelstand erhoben worden. Georg Mayer kaufte von den Georg Rebl’schen Erben das in Steiermark im Ennsthale liegende Gut Gravenschweig, und erwirkte unter dem 5. Jänner 1601 die Erhebung desselben zu einem adeligen Sitz, um sich darnach, und zwar mit dem umgeänderten Namen Gravenegg, „von und zu Gravenegg im Ennsthale“ zu schreiben. Seinem Sohne Christoph Mayer von und zu Gravenegg im Ennsthale, der unter der Regierung des Kaisers Ferdinand II. die Stelle eines Hofkammer-Kanzellisten bekleidete, wurde mit Diplom vom 3. September 1630 der Adel in der Eigenschaft eines rittermäßigen bestätigt und eine Wappenverbesserung durch Vermehrung mit dem Walter von Waltersweiler’schen Wappen bewilligt. Ein Enkel dieses Christoph – dessen Taufnamen aufzufinden mir nicht gelang – diente in der kaiserlichen Armee, und zwar durch eine Reihe von Jahren bei dem Infanterie-Regimente Nikolaus Palffy, mit welchem er nebst mehreren Affairen an dem Sturme von Gran gegen die Türken theilnahm, bei welcher Gelegenheit er, durch die Kugel einer Feldschlange getroffen, als Hauptmann den Heldentod fand. Sein Sohn Samuel wurde nach dem Tode des Vaters in der kais. Ingenieur-Akademie auf Staatskosten erzogen und trat dann als Lieutenant in das Geniecorps. Er war nun in der Lombardie bei der Ausarbeitung des Katasters thätig, that dann in mehreren Provinzen Kriegsdienste, trat aber später in k. k. Civildienste über und wurde Vorsteher der Domänenverwaltung im Banate. Dort leitete er die Arbeiten des berühmten Begacanals, der 16 Meilen lang, 1–9 Schuh tief, 15 Klafter breit ist und Schiffe von 4000 Centner Last tragend, Temesvár mit Großbecskerek verbindet. In der Folge wurde M. Vorsteher der Rechnungskammer der kais. Familiengüter und dann kais. Waldmeister in Niederösterreich. Samuel Mayer hatte zwei Söhne, Johann (I.) und Johann Karl, welche beide in der kais. Armee dienten. Johann war zuletzt Oberstlieutenant im Infanterie-Regimente Graf Colloredo und fiel in der Schlacht bei Rivoli an der Spitze des Regiments, als er dasselbe zum Sturme auf die Verschanzungen führte, welche auch genommen wurden. Sein Sohn, Johann (II.), der gleichfalls in die kaiserliche Armee getreten war, fand auch den Heldentod auf dem Felde der Ehre als Oberlieutenant in der Schlacht von Aspern. Samuel’s zweiter Sohn Johann Karl diente anfänglich ebenfalls in der kaiserlichen Armee und war Lieutenant im Kürassier-Regimente Bucquoy, mit welchem er im siebenjährigen Kriege gefochten. Nach dem Hubertsburger Frieden trat er aber in Civildienste über, diente bei der Post zu Freiburg im Breisgau, dann bei den Gefällen in Fiume und war zuletzt Gefälls-Inspector zu Agram, in welcher Eigenschaft er für seine Verdienste mit dem Leopold-Orden ausgezeichnet wurde. Er starb im Jahre 1816, und sein Sohn Joseph ist der nachmalige, in den Freiherrnstand erhobene Bankgouverneur, dessen Lebensskizze oben (S. 144) mitgetheilt worden. – Wappen. Gevierteter Schild mit Herzschild. Dieses, das Herzschild, ist von Gold und Schwarz in die Quere getheilt. In der oberen goldenen Hälfte sind drei Schilfpflanzen mit ihren Kolben, die mittlere gerade emporgerichtet, die beiden anderen etwas auswärtsgekehrt, aus drei in der unteren schwarzen Schildeshälfte nebeneinander auflodernden Feuerflammen hervorwachsend, zu sehen. Hauptschild. 1 und 4: von Gold und Schwarz in die Länge getheilt. Auf der Theilungslinie erscheint ein silberner goldgekrönter Adler mit ausgeschlagener rother Zunge; 2 u. 3: von Gold und Blau gleichfalls der Länge nach getheilt, zeigt auf der Theilungslinie den pfahlweise gestellten Strunk einer Eiche mit einem zu beiden Seiten hervorgehenden Aste, [146] an welchem zur rechten Seite eine Eichel emporgekehrt und ein Eichenblatt abwärts hängend, zur linken aber das Blatt emporgerichtet und die Eichel abwärts gesenkt, und zwar der Strunk, sowie die Eichel und das Blatt in der goldenen Hälfte dieser Felder von schwarzer, in der blauen Hälfte aber von Naturfarbe erscheinen. Auf dem Schilde ruht die Freiherrnkrone, auf welcher sich drei gekrönte Turnierhelme erheben. Auf der Krone des mittleren Helms sind zwischen zwei offenen, mit den Sachsen gegeneinander gekehrten silbernen Adlerflügeln drei den im Herzschilde beschriebenen ähnliche Feuerflammen nebst den aus denselben hervorwachsenden Schilfpflanzen mit ihren Kolben zu sehen. Auf der Krone des rechten Helms steht auf dem linken Beine ein einwärts gekehrter Kranich, mit den Krallen des rechten Beines einen Stein emporhaltend. Aus der Krone des linken Helms aber wächst ein Hirsch von natürlicher Farbe, mit einem goldenen zehnendigen Geweihe. Die Helmdecken des rechten Helms sind schwarz, rechts mit Gold und links mit Silber belegt; jene des mittleren Helms schwarz, beiderseits mit Gold, und jene des linken Helms rechts schwarz, links blau, beiderseits mit Gold belegt. Schildhalter sind auf einem unter dem Schilde flatternden goldenen Bande zwei auswärtssehende Männer in silbernen Harnischen, mit offenen, je mit drei Straußenfedern – einer grünen zwischen silbernen – besteckten Helmen, herabhängenden Panzerhemden und goldenen Sporen, jeder um die Lenden mit einem an schwarzem Riemen abhängenden Schwerte mit goldenem Gefäße umgürtet, mit einer von Grün und Silber in die Länge getheilten, von der rechten Schulter über die Brust herabwallenden Feldbinde versehen; jener zur Rechten mit der Linken und jener zur Linken mit der Rechten den Schild anfassend, und in der andern Hand eine mit einer silbernen Spitze und einer von Silber und grüner Farbe in die Länge getheilten Quaste versehene Turnierlanze aufrecht haltend. Devise. Auf dem goldenen Bande, auf welchem die Schildhalter stehen, in schwarzer Lapidarschrift, die Devise: „Fortis perdurando“.