BLKÖ:Jordan, Sylvester

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Jony, Johann
Band: 10 (1863), ab Seite: 260. (Quelle)
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Jordan, Sylvester (Rechtsgelehrter, geb. zu Omes, einem unweit Innsbruck gelegenen Weiler, 30. December 1792, gest. zu Cassel 15. April 1861). Der Sohn armer Eltern, die den kränkelnden Knaben für das Schuhmacherhandwerk bestimmten. Vom 9. bis zum 13. Jahre brachte J. bei dieser Beschäftigung zu, alle Entbehrungen und Drangsale der Armuth erduldend. Mit dem Unterrichte war es unter solchen Umständen schlecht bestellt; der eigene Wissensdrang half da am meisten nach; die Sonn- und Feiertage waren dem Lesen und Schreibenlernen gewidmet, und vornehmlich war es ein Onkel väterlicherseits, Franz Jordan aus Axams, der sich des wißbegierigen Knaben mit Eifer annahm. Dieser Franz – über den nähere Nachrichten mir zu verschaffen leider nicht gelungen ist – war in ganz Tirol und in den benachbarten deutschen Kronländern der Monarchie als Volksdichter bekannt und beliebt. Auch die anderen häuslichen Verhältnisse waren nicht darnach angethan, auf den Knaben erhebend zu wirken; der Vater war ein Trunkenbold, der Weib und Kinder mißhandelte. Einer jener eigenthümlichen Vorfälle, die oft einem ganzen Menschenleben die Wendung geben, wurde auch für Jordan’s Zukunft maßgebend. Der kleine Sylvester spielte mit Geschick die Querpfeife und alles Zureden des Vaters half nichts, ihn dem Instrumente abwendig zu machen. Die Drohung eines Geistlichen – des jüngst verstorbenen Franz Hirn, hinter den sich der Vater gesteckt, und der dem kleinen Sylvester eines Tages zugerufen: er werde sich die Hölle erpfeifen – fiel wie ein Blitz in des Knaben Seele. Der Gedanke an die Hölle verließ ihn nun und nimmer. Die Pfeife blieb unangerührt, und um der Hölle zu entgehen, wurde von ihm nichts unterlassen, Kasteiungen, ja die Geißel selbst kamen an die Reihe. So erwachte auch der Gedanke in ihm, Geistlicher zu werden. Derselbe Franz Hirn, der diese Wandlung in ihm damals wohl unabsichtlich hervorgebracht, nahm sich des geistbegabten wißbegierigen Knaben an, ertheilte ihm Unterricht, versah ihn mit Büchern und ging ihm auch sonst rathend an die Hand, was um so nöthiger war, als die Verhältnisse des Vaters diese Auslagen nicht gestatteten und dieser überhaupt gegen das Studiren seines Sohnes sich aussprach. Aber die Beharrlichkeit des letzteren trug den Sieg davon. Eine Stunde weit mußte der Knabe oft barfuß laufen, um eine Stunde Unterricht zu erhalten, der Eifer überwog alle Beschwerden. Im Herbste 1806 bezog Jordan das Gymnasium in Innsbruck. Gute Menschen halfen dem armen Knaben, der, um einen Gulden zu verdienen, niedere Dienste verrichtete. Endlich 1809 gelang es ihm, selbst einen Zögling zu bekommen und nun ging es rüstig vorwärts. Die Lücken seines Wissens füllte er durch Selbststudium aus, Mathematik und Sprachen trieb er mit besonderem Eifer. Noch war bisher der religiöse Feuereifer in Jordan’s Seele nicht abgekühlt. Das verhängnißvolle Jahr 1809 kam heran. Das fromme Tirol wurde ein Soldatenlager. Die siegende Partei, in welcher Mönche eine Hauptrolle spielten, begann zu restauriren und alles bayerische, was damals dem Ketzerischen gleich gehalten wurde, auszumerzen. Diese Vorgänge riefen des frommen Jünglings Nachdenken hervor, der Gegensatz von Glauben und Denken gestaltete sich immer entschiedener, und bald kam er zur Ueberzeugung, daß sein [261] Denken sich nicht mit seinem Glauben und folglich auch nicht mit dem Priestergewande vereinbaren lasse. Ein Aufsatz, den er geschrieben: „Christus und Sokrates eine Parallele“, brachte ihn mit seinen geistlichen Lehrern in Conflicte, die noch größer wurden, als er bei einer Mahlzeit die Angriffe der Geistlichen, welche diese gegen die bayerischen Schulen vorbrachten, auf das Entschiedenste widerlegte und sie sich sämmtlich zu Feinden machte. Das theologische Studium wurde sofort aufgegeben, Innsbruck verlassen und nach München gewandert, wo er im November 1811 anlangte. Männer wie Meidinger und Weiller wirkten nachhaltig auf ihn ein; rüstig schritt er auf der Bahn des Wissens vorwärts und nur die Nachrichten, wie eine Partei in seiner Heimat sich bemühte, ihn zu verketzern und vor seinen Eltern zu verdächtigen, trübte manche seiner Stunden. Endlich aber kehrte er in die Heimat zurück, trat vor seine Eltern, die nun sehen konnten, daß aus ihrem Sohne ein tadelloser Jüngling geworden, und sein Einfluß wurde zuletzt so groß, daß, als er in beredter doch kindlicher Weise seinen Eltern das Unziemliche ihres bisherigen Wandels vorstellte und sie ermahnte in Friede und Eintracht in Zukunft zu leben, diese gelobten, es künftig so zu halten wie er es ihnen vorgestellt, und in der That, sie blieben dem gegebenen Worte treu, und Sylvester hatte die Freude, auf die Herzen seiner Eltern läuternd eingewirkt und ihr Leben sittlicher gestaltet zu haben. Nach München zurückgekehrt, trieb er 1812 und 1813 naturwissenschaftliche und geschichtliche Studien, bezog dann die Universität Landshut, wo Männer wie Salat, Hufeland, Schultes, Stahl u. A. dem jungen Manne neue Blicke im Reiche der Wissenschaften eröffneten, bis 1814 das Lärmen des Krieges das wissenschaftliche Stillleben unterbrach. Jordan begab sich nun nach Wien, wo er ein halbes Jahr seine akademischen Studien fortsetzte, dann aber darauf bedacht war, sich für seinen künftigen Beruf zu entscheiden. Ein letzter Besuch in seiner Heimat ging seiner Trennung von dem Vaterlande voran, wo der blinde Volkshaß sich so weit verirrt hatte, daß man auf Jordan’s nunmehr in friedlicher Ehe lebende Eltern mit den Worten wies: „die sind es, welche einen lutherischen und verdammten Sohn haben“ – Jordan hatte nie den Glauben gewechselt – und wo zwei Priester, die er der Verständigung wegen besuchte, ihm in wahrhaft geistlicher Weise (!) drohten, die Bauern zusammenzuläuten und ihn, wenn er sich nicht auf der Stelle entferne, aus dem Hause prügeln zu lassen. Am 15. Mai 1815 erwarb er in Landshut die philosophische Doctorwürde, dann ging er nach München, wo er einige Zeit als Hauslehrer thätig war, kehrte aber bald wieder nach Landshut zurück, wo er sich nun ausschließlich auf rechtswissenschaftliche Studien verlegte und am 28. August 1817 seine Bahn als Lernender mit der Erwerbung des juridischen Doctordiploms schloß. Entschlossen, sich dem Lehramte zu widmen, lebte er bis zur Erlangung einer Stelle in München. Am 1. August 1820 ertheilte ihm das badische Ministerium die Erlaubniß, in Heidelberg als Privatdocent die Rechtswissenschaft zu lehren. Ein Jahr war J. daselbst thätig, als er einen Ruf als Professor der Rechtswissenschaft nach Marburg erhielt und dahin am 27. September 1821 übersiedelte. In Marburg lebte nun J. seinen wissenschaftlichen Arbeiten und dem Lehramte als der gefeierte Liebling der Studenten und der geachtete Freund [262] seiner Amtsgenossen. 13 Jahre hatte J. in ungetrübtem Behagen verlebt, als mit dem Jahre 1830 eine unsäglich trübe Phase in seinem Leben beginnt. Der Churfürst von Hessen hatte die Landstände einberufen. Jordan wurde im October des g. J. von dem akademischen Senate als Vertreter der Universität in die Kammer gewählt. Rühmlichen Antheil nahm er an der Entwerfung der Verfassung von 1831 und übte auch auf die Verhandlungen des ersten constitutionellen Landtages entscheidenden Einfluß. Bald wurde Jordan der offene Tiroler, der unbeugsame Mann des Gesetzes, der dasselbe über sich selbst stellte, in diesem Lande, in welchen die Feinde der Ordnung bis auf die Gegenwart das Uebergewicht besaßen, in jenen Kreisen verdächtigt, welche wohl immer die Gewalt aber nicht immer das Recht haben. Er hatte sich durch sein verfassungsgemäßes Auftreten das Mißfallen der Regierung zugezogen, und als ihn nach Auflösung des Landtages die Universität wieder zu ihrem Vertreter wählte, bemühte sich das Ministerium, ihn von der Ständeversammlung fern zu halten, indem es zunächst seinen Eintritt von der Ertheilung eines Urlaubs abhängig machte. Der Beschluß der Ständeversammlung, daß dem Eintritte Jordan’s nichts im Wege stehe, war der Anlaß ihrer Auflösung (18. März 1833); damit endigte zunächst Jordan’s parlamentarische Laufbahn, die sich immer strenge innerhalb des constitutionellen Monarchismus gehalten hatte. Dabei muß ausdrücklich bemerkt werden, daß die allgemeine hochverehrte Churfürstin Augusta ihn in ihre unmittelbaren Kreise zog, bei ihm durch andauernde Unterredungen über Gegenstände des öffentlichen Lebens und der Staatsverfassung Belehrung suchte und ihm ihr höchstes Vertrauen und Wohlwollen schenkte. Um so größeres Aufsehen erregte es, als er plötzlich in Untersuchung genommen, vom Amte suspendirt und in’s Gefängniß gesetzt ward, weil er in die hochverrätherischen Verbindungen und Attentate von 1832 und 1833 verflochten sein sollte. Dieser Gewaltact fand am 18. August 1839 Statt, nachdem am 18. Juni demselben eine strenge Haussuchung vorangegangen war. Ueber die Genesis und die auf lauter Denunciationen und verbrecherische Lügen basirte allmälige Entwickelung dieses Drama’s vergleiche man die in den Quellen verzeichnete, den Gegenstand ausführlich behandelnde Schrift von Trinks und Julius. Der verhaftete Jordan hatte aber nun auch die ganze Misere der damaligen gerichtlichen Procedur zu überstehen. Nachdem er am 18. August 1839 verhaftet worden, erfolgte erst nach einem Jahre, am 25. August 1840, die Einsendung der Acten an den Criminalsenat des churfürstlichen Obergerichts; dieser beschloß am 27. Februar 1841 die Hauptuntersuchung, worauf mit dieser am 24. April d. J. der Anfang gemacht wurde. Am 14. Juli fand der Schluß der Untersuchung Statt, am 18. October reichte Jordan seine Selbstvertheidigung ein, und am 14. Juli 1843, also gerade zwei Jahre nach geschlossener Untersuchung, erging das Urtheil. Jordan wurde der Mitwissenschaft und Nichtverhinderung eines Complotes schuldig befunden und zu 5jähriger Kerkerstrafe – nachdem er schon eine vierjährige Präventivhaft ausgehalten – verurtheilt. Die ganze Anklage stützte sich auf haltlose Indicien und wissentlich falsche Denunciationen begnadigter Verbrecher, namentlich eines im höchsten Verrufe stehenden Apothekers Namens Döring aus Marburg. Obwohl die [263] öffentliche Meinung nicht etwa nur auf Jordan’s Seite stand, sondern seine volle Unschuld offen aussprach, gingen die hessischen Gerichte und die damalige Bundes-Untersuchungscommission auf die Untersuchung ein. Die offenbare Animosität, womit man gegen Jordan verfuhr, die strenge Bewachung, die ungewöhnlich lange Dauer seines Processes, während dessen ihn schweres Familienunglück heimsuchte, die endliche Verurtheilung in erster Instanz (1843) zu Cassation und 5jähriger Festungsstrafe, das Alles verlieh dem Processe eine tragische Berühmtheit und wirkte um so tiefer, als Alles von Jordan’s Schuldlosigkeit überzeugt war. Endlich im Mai 1845 wurde Jordan vom Oberappellationsgerichte gegen Caution zunächst aus dem Gefängnisse entlassen und zu allgemeiner Befriedigung im October 1845 in oberster Instanz freigesprochen. Unter der Theilnahme von ganz Deutschland, aber schwer gebeugt durch lange Kerkerhaft, ging er aus dem 12jährigen Tendenzprocesse hervor. Im März 1848 wählten ihn die Städte des Schwabenbezirkes zum Abgeordneten. Am 20. März zog er unter Jubel in Cassel ein, und empfahl Eintracht und Versöhnung, „Vergeben und Vergessen“. Ein endloser Beifallssturm erhob sich, als er am 24. März den Ständesaal betrat, von dem ihn Hassenpflug im März 1833 ausgeschlossen hatte. Am 10. April ward er Gesandter bei der deutschen Bundesversammlung, am 13. Mai geheimer Legationsrath, am 18. Juli Bevollmächtigter bei der Bundescentralgewalt. Diese Stellung dauerte bis zum 13. Jänner 1856, wo er zurückberufen wurde. Von da ab lebte er in aller Stille, aber unter zunehmendem Siechthum in Cassel, der Stolz seiner Heimat, dessen schlichten offenen Charakter er nie verleugnet hatte, der Stolz Hessens, um dessen Verfassung er sich hohe Verdienste erworben hatte, der Stolz Deutschlands, das ihn mit Recht zu seinen Märtyrern für Recht und Gesetz zählt. Frühzeitig schriftstellerisch thätig, hat J. folgende Werke herausgegeben: „Versuch über die Frage: Ist die Eintheilung der Philosophie in die theoretische und praktische giltig?“ (München 1816, Fleischmann, 8°.); – „Ueber die Auslegung der Strafgesetze mit Rücksicht auf das gemeine Recht“ (Landshut 1818, gr. 8°.); – „Programma observationes quasdam in doctrinam de Morgengaba continens“ (Heidelberg 1820, gr. 8°.); – „Programma de nonnullis controversiis ad doctrinam de conatu delinquendi spectantibus“ (Marburg 1826, gr. 8°.); – „Versuche über allgemeines Staatsrecht, in systematischer Ordnung und mit Bezugnahme auf Politik vorgetragen“ (Marburg 1828, gr. 8°.); – „Lehrbuch des allgemeinen und deutschen Staatrechts“. 1. Abth. (Cassel 1831, Krieger, gr. 8°.); seine ferneren traurigen Schicksale vereitelten die Vollendung dieses Werkes; – „Actenstücke zum Theil mit Anmerkungen über die Frage: ob der §. 71 der kurhessischen Verfassungsurkunde auch auf den Abgeordneten der Landes-Universität anwendbar sei?“ (Offenbach 1833); – „Ueber den §. 71 der kurhessischen Verfassungsurkunde. Actenstücke und Erläuterungen“ (Marburg 1833, 8°.); diese Schrift arbeitete und gab er zugleich mit Makeldey[WS 1] heraus; – „Die Jesuiten und der Jesuitismus“ (Altona 1839, Hammerich, gr. 8°.); ein besonderer mit Zusätzen vermehrter Abdruck aus Rottek’s und Welcker’s „Staatslexikon“; – „Bewusstsein über seine Schuld oder Unschuld“ (Siegen 1845, gr. 8°.), „Nachtrag dazu“ (ebd. 1846, gr. 8°.); – „Selbsvertheidigung in der wider ihn geführten Criminaluntersuchung, Theilnahme an Hochverath [264] betreffend“ (Mannheim 1844, Bassermann, gr. 8°.); – „Wanderungen aus meinem Gefängnisse am Ende des Sommers und im Herbst 1839“ (Frankfurt a. M. 1846, gr. 8°.); – mit Dingelstedt zusammen: „Zeitstimmen aus Hessen 1840-1848“ (Cassel 1848). Jordan war zweimal verheirathet, das erste Mal mit einer Münchnerin Maria Staudinger, die er 1821 freite, aber schon 1833 als eben jene verhängnißvolle Wendung in seinen Schicksalen eintrat, verlor; das andere Mal mit Pauline Wigand, der Tochter des preußischen Regierungsrathes Paul Wigand, dessen Name durch geschichtliche Forschungen, vornehmlich über Westphalen, in weiteren Kreisen bekannt ist. Während seiner Haft in Marburg raffte ihm der Tod drei Kinder, zwei Mädchen und einen Sohn hinweg. So jagte eine Prüfung die andere. Die letzten Jahre lebte J. in stiller Zurückgezogenheit in Cassel. Seinem Tode ging ein langjähriges und höchst schmerzliches Leiden voran. In seinen letzten Tagen lag er meist in Fantasien und in diesen sah er seine geliebte Heimat mit ihren majestätischen Bergen; insbesondere war es die Martinswand, die ihm vorschwebte. Als am 18. April 1861 seine Beerdigung stattfand, da sprach sich die Trauer um den Hingeschiedenen allgemein aus. Von Dörfern und Städten war man nach Cassel gekommen, dem Todten die letzte Ehre zu erweisen; die Läden der Königsstraße, durch welche der Zug ging, waren geschlossen. Der Leichenzug machte einen Umweg am Ständehause und dem Friedrichsplatze vorüber. An Trauermusik fehlte es, denn allen Regimentschören war die Erlaubniß zu spielen versagt worden, aber die Liedertafeln ersetzten den Verlust und sangen mehrere Lieder an seinem Grabe, an welchem der Dechant der Casseler katholischen Gemeinde die Leichenrede hielt. In dieser sprach der Priester es ausdrücklich aus, daß Jordan noch in den letzten Jahren von gewisser Seite verfolgt worden sei. (Eine schöne Gegend dieses Cassel!) Um sein Andenken zu ehren, bildete sich ein Comité, welches einen Aufruf um Beiträge ergehen ließ, um des Dulders Grab in entsprechender Weise zu schmücken [vergl. darüber die Quellen].

Trinks (Eduard) und Julius (Gustav), Sylvester Jordan’s des Marburger Gefangenen Leben und Leiden (Leipzig 1845, 8°., mit Porträt). – Urtheil in der Untersuchungssache gegen 1) den Bürgermeister Dr. Scheffer von Kirchhain, 2) den Dr. Leopold Eichelberg, 3) den Prof. Dr. Sylvester Jordan u. s w. (Marburg 1843, Elwert, gr. 8°.), auch mit dem Umschlagstitel: Criminal-Untersuchung des Sylvester Jordan, Doctor und ordentlicher Professor der Rechte zu Marburg, wegen Hochverrath. – Urtheil des Ober-Appellationsgerichtes zu Cassel in der Untersuchungssache gegen Professor Dr. Sylvester Jordan wegen versuchten Hochverraths. Nebst Entscheidungsgründen (Marburg 1846, Elwert. 8°.), auch mit Umschlagstitel: Sylvester Jordan, freigesprochen von dem Ober-Appellationsgerichte zu Cassel. – Sylvester Jordan’s Ankunft und Feier des 15. Septembers oder Marburg’s feierliche Woche in den Tagen des 11., 12. und 13. Septembers 1832 (Marburg 1832). – Boden (Aug.). Vertheidigung des Herrn Prof. Dr. S. Jordan wider das in erster Instanz von dem Criminal-Senate des Obergerichts zu Marburg am 14. Juli 1843 gegen ihn gefällte Erkenntniß u. s. w. (Frankfurt a. M. 1843, Sauerländer, gr. 8°.). – Derselbe, Nachträge zu meiner Vertheidigung des Herrn Professors Jordan wider den Marburger Criminal-Senat (ebd. 1843, gr. 8°.). – Derselbe, Dritte Schrift zur Vertheidigung des Herrn Professors Jordan in Marburg wider seine Gegner (ebd. 1844, gr. 8°.). – Illustrirte Zeitung (Leipzig, J. J. Weber, kl. Fol.) 1845, Nr. 126, S. 345–348 [mit Jordan’s Porträt und Abbildungen des Schlosses und Gefangenhofes in Marburg]; – 1848, S. 270: „Sylvester Jordan’s Ankunft in Frankfurt“ [mit Porträt, Facsimile und Darstellung seines Einzuges als churfürstlich [265] hessischer Bundestags-Gesandter]; – 1861, Nr. 930, S. 286. – Allgemeine Zeitung (Stuttgart, Cotta, 4°.) 1861, Beilage zu Nr. 110, S. 1798. „Nekrolog“. – Biographische Umrisse der Mitglieder der deutschen constituirenden National-Versammlung zu Frankfurt a. M. (ebd. 1849, 8°.) S. 196. – Conversations-Lexikon der neuesten Zeit und Literatur. In vier Bänden (Leipzig 1833, F. A. Brockhaus, gr. 8°.) Bd. II, S. 602–606. – Unsere Zeit. Jahrbuch zum Conversations-Lexikon (Leipzig 1861, Brockhaus, gr. 8°.) Bd. V, S. 701. – Lesefrüchte, herausgegeben von J. J. C. Pappe (Hamburg, 8°.) Jahrg. 1833, Bd. I, S. 353: „Jugendgeschichte des Professors J. Jordan zu Marburg“. – Ergänzungs-Conversations-Lexikon (Fr. Steger’s Ergänzungsblätter) (Leipzig und Meissen, gr. 8°.) Bd. I, S. 369. – Didaskalia (Unterhaltungsbeiblatt des Frankfurter Journales, 4°.) 1861, Nr. 107: „Nekrolog“; – dasselbe Blatt 1861, Nr. 109: „Zum Andenken von Sylvester Jordan“ [sein in das Parlaments-Album 1849 eingeschriebener Spruch]. – Bohemia 1861, Nr. 93, S. 871. – Botzner-Zeitung 1861, Nr. 52. – Fremden-Blatt (Wien, 4°.) 1861, Nr. 107. – Porträte. 1) Biow daguerr., Schertle lith. (1848, 4°.); – 2) Lithographie bei Keller in Frankfurt a. M. (4°.); – 3) Lithographie bei Keil in Leipzig (4°.); – 4) mit der Unterschrift: Silvester Jordan aus Marburg. Nach dem Leben. Meinetsberger sc. Zeitgenossen, Neue Folge, Nr. XXXVI. Verlag des Bibliograph. Instit. (Royal-8°.). Außerdem in der Illustrirten Zeitung zu widerholten Malen. – Denkmal. Zur Errichtung desselben auf seinem Grabe hat sich in Cassel ein Comité gebildet, und dieses ist im Jahre 1862 für nachfolgende Ausführung – nachdem keiner der eingesandten Entwürfe für geeignet befunden wurde – übereingekommen. Es werden etwa fünf Fuß hoch vaterländische Basaltblöcke zu einer pittoresken, doch naturgemäßen Felsengruppe zusammengefügt. Auf der Höhe der Felsgruppe wird sich wieder ein einzelner Basaltblock erheben, welcher in einem Kreuze endigt. An der Vorderseite dieses Kreuzes wird in der Mitte, da wo die vier Winkel in den Kreuzstamm münden, Sylvester Jordan’s Brustbild in weißem Marmor angebracht werden, auf des Kreuzes Rückseite eine Votivtafel mit Worten aus Jordan’s Schriften. Der Felsen selbst wird durch Epheu, Farrnkräuter und andere Felsgewächse belebt, und zur Seite desselben als bezeichnendes Sinnbild eine deutsche Eiche gepflanzt werden. [Didaskalia 1862, Nr. 4.]

Anmerkungen (Wikisource)