Abschied für den Landrath von Oberbayern (1875)

Gesetzestext
korrigiert
Titel: Abschied für den Landrath von Oberbayern über dessen Verhandlungen in den Sitzungen vom 23. November bis 6. December 1874.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Bayern 1875, Nr. 36, Seite 467 - 486
Fassung vom: 24. Juni 1875
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 3. Juli 1875
Inkrafttreten:
Anmerkungen: Editionsrichtlinien siehe Projekt Deutsches Reichsgesetzblatt
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Abschied für den Landrath von Oberbayern über dessen Verhandlungen in den Sitzungen vom 23. November bis 6. December 1874.

Ludwig II.
von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein,
Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben etc. etc.

Wir haben Uns über die von dem Landrathe von Oberbayern in seinen Sitzungen vom 23. November bis 6. December 1874 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten lassen, und ertheilen hierauf folgende Entschließungen:

I. Abrechnung über die Fonds der Kreis-Anstalten und über die Kreisfonds für das Jahr 1873. Bearbeiten

Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1873 [468] wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das Kreisamtsblatt bereits veröffentlicht.

II. Steuerprincipale für das Jahr 1875. Bearbeiten

Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirkes von Oberbayern beträgt für das Jahr 1875 2.620.204 fl. 18 kr. 2 dl., wovon ein Steuerprocent auf 26.202 fl. sich berechnet.

III. Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1875. Bearbeiten

Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung.

IV. Bearbeiten

Auf die bei Prüfung des Voranschlages erfolgten Anträge und Beschlüsse des Landrathes ertheilen Wir nachstehende Entschließungen:
1) Wir beauftragen Unser Staatsministerium des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten, den Antrag des Landrathes auf Wiedereinführung der früheren Lehrerconferenzen einer näheren Prüfung zu unterstellen.
So lange die dermalige Einrichtung der Lehrerconferenzen besteht, wird Unsere Kreisregierung, dem Antrag des Landrathes entsprechend, darauf Bedacht zu nehmen, daß nur jene Conferenzvorstände, welche wirklich Tüchtiges leisten, eine Remuneration und zwar von mehr als 40 fl. erhalten, dagegen jene Conferenzvorstände, deren Leistungen nicht genügen, unberücksichtigt bleiben.
2) Wir genehmigen des Beschluß des Landrathes, daß die Position „Beiträge aus allgemeinen Kreisschulfonds“ von 44.942 fl. 21 kr. 3 dl. auf 46.202 fl. 21 kr. 3 dl. erhöht und von dieser Mehrung ein Zuschuß den Schulen in Wolfratshausen mit 160 fl., in Rosenheim mit 600 fl., in Landsberg mit 300 fl., in Aibling mit 200 fl. bewilligt werde.
3) Wir genehmigen, daß nach Antrag des Landrathes das Postulat in Cap. III §. 1 Tit. 10 lit e mit 1000 fl. zur Gewährung momentaner Unterstützungen für das Lehrerpersonal und für Lehrers-Relicten hier abgesetzt und zu dem erwähnten Zwecke der Reservefonds für Erziehung und Bildung um 1200 fl. erhöht werde.
4) Dem Beschlusse des Landrathes, daß die Zahl der Freiplätze aus oberbayerischen Kreisfonds im Central-Taubstummen-Institute zu München von 6 auf 8 und zu diesem Behufe [469] der bisherige Zuschuß von 1200 fl. auf 1600 fl. erhöht werde, ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung.
5) Den Beschlüssen des Landrathes in Bezug auf die Errichtung eines Kreismagazins für Lehrmittel und das Kreislehrerinnen-Seminar in München haben Wir bereits Unsere Allerhöchste Genehmigung ertheilt und verweisen deshalb auf die Entschließungen Unseres Staatsministeriums des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten vom 8. und 12. Januar l. Js.
6) Wir genehmigen den Beschluß des Landrathes, daß die Position zur Förderung des Kindergartenwesens im Sinne Fröbel’s von 300 fl. auf 500 fl. erhöht werde.
7) Wir beauftragen Unser Staatsministerium des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten, bei Aufstellung des Budgets für die XIII. Finanzperiode den Antrag des Landrathes auf angemessene Erhöhung der Kreisschuldotation von Oberbayern einer näheren Prüfung zu unterziehen.
8) Den Wunsch des Landrathes, daß eine Präparandenschule in München errichtet werden möge, hat Unser Staatsministerium des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten näher zu würdigen, wenn sich, was bis jetzt noch nicht der Fall ist, ein wirkliches Bedürfnis zur Vermehrung der Präparandenschulen in Oberbayern herausstellen wird.
Dem weiteren Wunsche des Landrathes, daß das Schullehrer-Seminar von Freising nach München verlegt werde, vermögen Wir schon aus finanziellen Erwägungen nicht zu entsprechen.
9) Nachdem der Landrath von Oberbayern auch bei seiner diesmaligen Versammlung die wärmste Fürsorge und das regste Interesse für die Hebung des Volksschulwesens an den Tag gelegt hat, so drücken Wir demselben hierfür gerne Unsere wohlgefällige Anerkennung aus.
10) Mit Befriedigung haben Wir aus den Verhandlungen ersehen, daß der Landrath den Postulaten der Regierung wegen Bewilligung von Theuerungszulagen an die Lehrer der Lateinschulen zu Burghausen und Ingolstadt, dann an das Lehrerpersonal und die übrigen Bediensteten der Gewerbschulen für die beiden Jahre 1874 und 1875 seine Zustimmung ertheilt und durch seine Beschlüsse die Verleihung pragmatischer Rechte auch an die wirklichen Lehrer der Gewerbschulen ermöglicht hat.
Wir haben die für die Theuerungszulagen erforderlichen Beträge in das Kreisbudget einstellen lassen und verweisen bezüglich der Verleihung pragmatischer Rechte an die wirklichen Lehrer der Gewerbschulen auf Unsere Allerhöchste bereits am 7. Januar l. Js. ergangene Verordnung. [470]
Nach Errichtung der fünften Studienlehrerstelle an der isolirten Lateinschule zu Ingolstadt kann es bei den gegenwärtigen Frequenzverhältnissen dieser Lateinschule nicht mehr für nothwendig befunden werden, an derselben einen eigenen Assistenten für Arithmetik und Mathematik zu belassen. Es ist deshalb der im Etat der Lateinschule bisher eingesetzte und vom Landrathe auf 1035 fl. erhöhte Betrag für Remunerirung eines Assistenten im Kreisbudget dem Abstriche unterstellt worden.
Uebrigens erscheint die Voraussetzung, daß eine Uebernahme der Studienanstalt Burghausen auf Centralfonds vom 1. Oktober l. Js. an erfolgen werde, nach den dermaligen Budgetverhältnissen nicht begründet und kann dieser Gegenstand erst bei dem Budget für die nächste Finanzperiode seine geeignete Würdigung erhalten.
Es ist daher die gesammte für die Lateinschule in Burghausen von dem Landrathe pro 1875 verwilligte Summe in das Kreisbudget eingestellt worden.
11) Den Beschlüssen des Landrathes, wonach dem zur Disposition gestellten Lehrer der vormaligen landwirthschaftlichen Abtheilung der Gewerbschule in Freising, Kröner, die Pension zunächst nur für das Jahr 1875 bewilligt und die Rentenüberschüsse des Pensionsfonds für die technischen Lehrer Oberbayerns gegen halbjährige Kündigung und 3½ %ige Verzinsung bei der Bank angelegt werden sollen, ertheilen Wir Unsere Genehmigung.
12) Der Landrath hat beantragt, es möge bei dem bevorstehenden Neubau eines Locales für die Industrieschule in München auf die Verbindung der Baugewerkschule daselbst mit der genannten Industrieschule Bedacht genommen werden und hat für diesen Fall zugleich die Gewährung eines ständigen Jahreszuschusses von 3000 fl. für die erwähnte Baugewerkschule in Aussicht gestellt.
Wir haben von diesen Anträgen und Beschlüssen, wodurch der Landrath seinem lebhaften Interesse an der Förderung des technischen Unterrichts erneuten Ausdruck gegeben hat, Kenntniß genommen und werden die Thunlichkeit der angeregten Verbindung der Baugewerkschule zu München mit der bezeichneten Industrieschule seinerzeit in sorgfältige Erwägung ziehen lassen.
13) Dem Antrage des Landrathes entsprechend, werden Wir über eine den gegenwärtigen Bedürfnissen genügende Reorganisation der Kreisackerbauschule zu Schleißheim die veranlaßten Erhebungen pflegen und dem Landrathe bei seiner nächsten Versammlung hierwegen weitere Vorschläge mittheilen lassen.
14) Wir haben der vom Landrathe beschlossenen Erhöhung der Position zu Ermunterungs-Prämien [471] für die Viehzucht gerne Unsere Genehmigung ertheilt und den erhöhten Betrag in das Kreisbudget einstellen lassen.
15) Dem von dem Landrathe für die Prämiirung von Privatbeschälhengsten auch für das Jahr 1875 in anerkennenswerther Weise bewilligten Kreisfondszuschusse von 8000 fl. haben Wir bereits Unsere Genehmigung ertheilt.
Auf die Förderung der Privatthätigkeit in der Pferdezucht durch angemessene Belehrung von Seite der Organe der Landgestüts-Verwaltung wollen Wir auch fernerhin thunlichen Bedacht genommen wissen.
16) Auf die von dem Landrathe bei der Berathung der Verhältnisse der Kreis-Irrenanstalt gefaßten Beschlüsse haben Wir bereits Unsere Allerhöchste Entschließung erlassen und verweisen in dieser Hinsicht auf die Entschließung Unseres Staatsminsteriums des Innern vom 7. Januar l. Js. Nr. 160.
17) Den von dem Landrathe zur Hebung des Feuerlöschwesens bewilligten Summen und der bezüglich ihrer Verwendung gefaßten Beschlüssen ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung.
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir ihm gerne neuerdings Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner einsichtsvollen und opferwilligen Förderung der Kreisinteressen und erwidern die Uns kundgegebenen Gesinnungen treuer Anhänglichkeit mit der Versicherung Unserer besonderen Königlichen Huld und Gnade.
München, den 24. Juni 1875.
Ludwig.


Dr. v. Lutz.     v. Pfeufer.      v. Berr.
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl:
Der Generalsecretär,
Ministerialrath Graf v. Hundt.

[472]

Uebersicht der Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen des Regierungsbezirkes Oberbayern für das Jahr 1875 Bearbeiten

Cap. §. V o r t r a g. Festgesetzter
Betrag.
fl. kr. dl.
I. Abschnitt.
Kreis-Ausgaben.
I. Auf Erhebung und Verwaltung der Kreiseinnahmen 11341 6
Summa Cap. I per se
II.       Bedarf des Landrathes.
1. Diäten und Reisekosten der Landraths-Mitglieder 1710
2. Diäten und Reisekosten der Mitglieder des Landraths-Ausschusses 300
3. Regiekosten 600
Summa Cap. II 2610
III. Auf Erziehung und Bildung.
1.       Deutsche Schulen.
Tit. 1. Ständige Bezüge des Lehrer-Personals:
a) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars 5054 25 1
b) aus der Kreisschuldotation 10941 54
c) Anschlag der ärarialischen Dienstwohnung und Dienstgründe 142 fl. – kr.
Tit. 2. Gehaltsergänzungszuschüsse:
a) Im Allgemeinen nach dem Schuldotationsgesetz vom 10. November 1861 [473] 22044 5
b) zur Umwandlung der isolierten Verweserstellen in wirkliche Lehrerstellen 5000
c) Zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommens der wirklichen Schullehrer in Gemeinden bis zu 2500 Seelen auf 450 fl., in Gemeinden von 2500 – 10000 Seelen auf 500 fl., dann der Verweser und weltliche Lehrerinnen auf 300 fl., der Schulgehilfen auf 250 fl., ferner zur Gewährung einer Zulage von je 50 fl. an alle Verweser, weltlichen Lehrerinnen, sowie an alle Schulgehilfen 73599
d) Gehaltsaufbesserungen für weltliche Lehrerinnen aus Kreisfonds 1000
Tit. 3. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen in 6 Quinquennien à 50 fl. für die wirklichen Schullehrer, dann à 25 fl. für die ständigen Verweser und weltlichen Lehrerinnen aus Centralfonds 136734 25
Tit. 4 Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen:
a) zur Deckung der Gehilfengehalte in der bisherigen Weise 7492 54
b) Verpflegungskostenbeiträge 12660
Tit. 5 Remunerationen:
a) für die Arbeitslehrerinnen 3000
b) für die Conferenzvorstände 2400
Tit. 6. Allgemeine Beiträge an Schulkassen:
a) Zuschüsse an weibliche Klosterschulen 6526 10 1
b) Allgemeine Beiträge überhaupt:
aa) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars 1964 48
bb) aus allgemeinen Kreis-Schulfonds [474] 46202 21 3
Tit. 7. Beiträge zur Realexigenz der Schulen und zu Schulhausbauten.
a) Realexigenz-Beiträge
aa) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars 971 24 2
bb) aus allgemeinen Kreisfonds 1150
b) Beiträge zum Unterhalt der Schulhäuser
c) Beiträge zu Schulhaus-Neubauten
59000
Tit. 8. Ständige Bauausgaben 27 1
Tit. 9. Prüfungs- und Aufsichtskosten:
a) Diäten der Districtsschulinspectoren für die Vornahme der gewöhnlichen Schulvisitationen:
aa) à Conto der Kreis-Schuldotation 2500
bb) aus allgemeinen Kreisfonds 1500
b) zur Anordnung außerordentlicher Schulvisitationen durch die Districtsschulinspectoren 1000
c) Gehaltsbezug des Kreisschulinspektors 1800 fl.
Diäten und Reisekosten desselben 1000 fl. 2800
d) desgl. für den zweiten Kreisschulinspector 2800
e) Theuerungszulagen für dieselben nach Analogie des §. 20 Abs. 1 des Finanzgesetzes vom 27. Juli 1874 pro 1874 und 1875 910
Tit. 10. Pensionen und Alimentationen:
a) Zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quiesciert worden sind [475] 9440
b) Zuschüsse an den gesetzlichen Kreisverein zur Unterstützung dienstunfähig gewordener Schullehrer:
aa) aus Centralfonds 31000
bb) aus Kreisfonds 20632
cc) aus Kreisfonds für die älteren, vor dem Jahre 1873 quiescierten Schullehrer à 50 fl. 3900
dd) zur Aufbesserung der Bezüge der 7 pensionierten Lehrerinnen älterer Ordnung à 100 fl. 700
c) zur Gewährung einer Zulage von je 100 fl. an die pensionirten Lehrer und Lehrerinnen aus Centralfonds 15800
d) für die Pensionisten des Privatvereins zur Unterstützung dienstunfähig gewordener Schullehrer von Oberbayern 9500
e) Beitrag an die Schullehrers-Wittwen- und Waisencasse von Oberbayern 1500
f) Unterhaltsbeiträge für Schullehrers-Relicten
aa) aus Kreisfonds in bisheriger Weise 2090
bb) aus Centralfonds à 75 fl. für die Wittwen,
à 30 fl. für die ehelichen Doppelwaisen
à 24 fl. für die ehelichen einfachen Waisen
23181
cc) aus Kreisfonds zur Unterstützung der Wittwen und Waisen 14465
g)Beitrag an die Wittwen- und Waisencasse der Schullehrer in München 400
h) Zuschuß an das Lehrer-Waisenstift [476] 200
Tit. 11. Unterstützungen für dürftige Schulamtszöglinge und Schulpraktikanten:
a) für Schulpräparanden 5000
b) für Schulpraktikanten 2000
Tit. 12. Uebrige Ausgaben:
a) Umzugskostenentschädigung für das Lehrerpersonal 1000
b) Zur Gründung von Conferenz-Bibliotheken 2000
c) Fundationsmäßiges Reichniß des Staatsärars für die Feiertagsschule in München 250
d) desgleichen zur Entschädigung dieser Schule für die lithographische Anstalt 1200
e) desgleichen zur Unterstützung armer Schulkinder 22
f) für ein Kreismagazin für Lehrmittel und Schuleinrichtungsgegenstände 4900
Summa §. 1. 556458 28 3
2.       Isolirte Lateinschulen.
Tit. 1 Exigenzzuschüsse.
a)       –       –       –       –
b) aus der Kreisschuldotation:
für die Lateinschule in Burghausen 1502 51
c) Sonstige Beiträge:
aa) für die Lateinschule in Burghausen 4090 44
Nachtrag für Theuerungszulagen pro 1874 1246
für die neuerrichtete 5. Classe [477] 1030
bb) für die Lateinschule in Ingolstadt 7513
Nachtrag für Theuerungszulagen pro 1874 1303
für die neuerrichtete 5. Classe 1609 24
Summe §. 2. 18294 59
3.       Taubstummen-Anstalten:
Tit. 1 Dotationsbeiträge aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars 800
Tit. 2 Für 8 Freiplätze im Central-Taubstummen-Institut zu München 1600
Summa § 3 2400
4.       Blinden-Institute:
Tit. 1 Dotationsbeiträge       –       –       –       –
Tit. 2 Für einen halben und sechs ganze Freiplätze im Central-Blinden-Institute zu München 1300
Summa §. 4. 1300
5.       Anstalten für krüppelhafte Kinder:
Tit. 1 Dotationsbeiträge       –       –       –       –
Tit. 2 Für 5 Freiplätze im Erziehungsinstitute für krüppelhafte Kinder in München 1000
Summa §. 5. 1000
6.       Unterrichts- und Erziehungs-Anstalten, speciell für die weibliche Jugend.
a) Beiträge aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars [478] 1544
b) Beiträge aus der Kreis-Schuldotation 3498
c) Dotation des Lehrerinnenseminars in München aus Kreisfonds
aa) zur Bestreitung des ordentlichen Etatsaufwands 18017 30
bb) für außerordentliche einmalige Bedürfnisse 1727 30
Summa §. 6. 24787
7.       Sonstige Unterrichts- und Erziehungsanstalten.
Erziehungsinstitut für Studirende in München resp. für 4 Freiplätze in demselben für Zöglinge aus Oberbayern 1280
Summa §. 7. per se
8.       –       –       –       –
9.       Uebrige Ausgaben:
Tit. 1       –       –       –       –
Tit. 2 Beitrag an den historischen Verein in Oberbayern 500
Tit. 3       –       –       –       –
Tit. 4 Beiträge an sonstige Vereine und Institute:
a) an das germanische Museum in Nürnberg 200
b) an den Verein zur Errichtung Fröbel’scher Kindergärten in München 200
c) zur Förderung des Fröbel’schen Kindergartensystems im Kreise Oberbayern 500
Tit. 5 Stipendien für Kreisangehörige zum Besuche der Frauenarbeitsschule in München [479] 3000
Summa §. 9. 4400
10. Reservefonds für die vorstehend von § 1–9 bezeichneten Zwecke, insbesondere für die deutschen Schulen 6000
Summa §. 10. per se
11.       Gewerblicher Unterricht:
Tit. 1 Zuschuß zu den Kosten der Industrieschule in München 2000
Tit. 2 Gewerbeschulen
a) Kreisgewerbeschule in München 24791 43 3
Theuerungszulagen der Lehrer, Hilfslehrer etc. nachträglich pro 1874 3657
b) Uebrige Gewerbschulen:
aa) in Freising 17250 10 1
bb) in Ingolstadt 6093 17
Theuerungszulagen der Lehrer, Hilfslehrer etc. nachträglich pro 1874 1172 5
cc) in Traunstein 8709 10
Theuerungszulagen der Lehrer, Hilfslehrer etc. nachträglich pro 1874 1257
für einen IV. Curs an jeder Gewerbeschule à 400 fl. 1600
Tit. 3 Allgemeine gewerblichen Fortbildungsschulen incl. Baugewerksschule:
a) Unterstützung gewerklicher Fortbildungsschulen 22000
b) Baugewerksschule München 3000
Tit. 4 Besondere Schulen zur Entwicklung einzelner Industriezweige:
a) für die Zeichnungsschule in Oberammergau [480] 344
b) für die Zeichnungsschule in Berchtesgaden und die dortige Holzwaarenindustrie 800
Summe §. 11. 92674 26
12.       Landwirthschaftlicher Unterricht:
Tit. 1 Kreisackerbauschule in Schleißheim 8871 36
Theuerungszulagen der Lehrer etc. etc. pro 1874 821
Tit. 2 Landwirthschaftliche Fortbildungsschulen 5000
Tit. 3 Landwirthschaftliche Winterschule in Landsberg 10591 30
Summe §. 12. 25284 6
13.       Uebrige Ausgaben auf den gewerblichen und landwirthschaftlichen Unterricht:
Tit. 1 Diäten und Reisekosten der Prüfungscommissäre 500
Tit. 2 Zuschuß zum Pensions- und Unterstützungsfond der Lehrer an den Gewerbe- und landwirthschaftlichen Schulen und deren Relicten 2000
Tit. 3       –       –       –       –
Tit. 4 Stipendien für Studirende, Schüler und Eleven.
a) an der polytechnischen Hochschule 3000
b) an der Industrieschule München 600
c)an den Gewerbeschulen 900
d) am Realgymnasium 300
e) zur Hebung der Kunstschnitzerei in den Bezirken Berchtesgaden und Werdenfels [481] 1200
f) an den gewerblichen Fortbildungsschulen zum Zwecke des Besuches einer Kunstschule 600
g) zur Vertheilung an tüchtige Schüler behufs des Besuches von gewerblichen Fortbildungsschulen mit Tagescurs 600
h) an der landwirthschaftlichen Centralschule Weihenstephan 250
i) an der Kreisackerbauschule Schleißheim 560
k) an der landwirthschaftlichen Winterschule in Landsberg 1000
l) an Veterinär-Candidaten 500
Summe §. 13. 12010
Summa Cap. III. 745888 59 3
IV. Auf Industrie und Cultur:
1.       Auf Industrie:
Tit. 1       –       –       –       –
Tit. 2 Beitrag zur Gewerbe- und Handelskammer 400
      Auf Cultur:
Tit. 1 Auf Landescultur und landwirthschaftliche Interessen überhaupt 600
Tit. 2       –       –       –       –
Tit. 3 Für Culturtechniker 3940
Tit. 4 Für sonstige Zwecke, und zwar:
a) Ermunterungsprämien für die Viehzucht 700
b) zur Verbesserung des Privatbeschälwesens durch Preisvertheilung beim Beschälermarkte 200
c) zur Prämiirung von Privatbeschälhengsten [482] 8000
2 d) zur Förderung der Rindviehzucht, insbesondere mittelst Genossenschaftsbildung 500
e) für Stipendien zum Besuche des Hufbeschlagunterrichts 500
f) für landwirthschaftlichen Wanderunterricht 1500
g) Zuschuß zur Correction des unteren Flußbettes der Achen im Bezirksamte Traunstein 8500
Summa Cap. IV. 24840
V. Auf Gesundheit:
1. Remunerationen für Aerzte in armen Gegenden 1500
2.       –       –       –       –
3. Beiträge an Districtsgemeinden zur Sustentation von Districtsthierärzten 3000
Summa Cap. V. 4500
VI. Auf Wohlthätigkeit:
1.       –       –       –       –
2.       Kreisirrenanstalt.
Tit. 1 Für den Betrieb einschließlich der Bau-Unterhaltungskosten 20000
Tit. 2       –       –       –       –
Tit. 3 Für Verzinsung und Tilgung der Schulden 15200
3.       Sonstige Krankenanstalten:
Tit. 1       –       –       –       –
Tit. 2 An die Augenheilanstalten des Dr. Rothmund in München [483] 300
Tit. 3 und 4       –       –       –       –
Tit. 5 Für die Krieger’sche orthopädische Anstalt in München 600
Tit. 6       –       –       –       –
Tit. 7 Für die Kinderheilanstalt des Dr. Hauner in München 600
4.       –       –       –       –
5. An die Gebäranstalt in München 7000
6.       –       –       –       –
7.       Cretinen-Anstalten.
a) für die Anstalt in Eggsberg 1000
b) für die Anstalten in Neuendettelsau und Polstingen 100
8.       Ausgaben für verwahrloste und verlassene Kinder.
Beiträge zu Rettungsanstalten 4000
9.       Unterstützung gemeindlicher und districtiver Armenpflegen
10.       Zur Unterstützung von aus Straf- und Arbeitshäusern Entlassenen 300
11.       Sonstige Ausgaben für Wohlthätigkeit.
a) Zur Unterhaltung der Suppenanstalt für arme Schulkinder in Berchtesgaden 100
b) Beitrag an die Districtsgemeinden Prien, resp. Krankenhausverwaltung Niederaschau, zu den Kosten eines Krankenhaus-Neubaues 500
Summa Cap. VI. 49700
VII.       Auf Straßen-, Brücken-, und Wasserbauten:
Beiträge zu Districtsstraßen [484] 48000
2. Für den Uferschutz an Flüssen, welche der Schiff- und Floßfahrt dienen, nach Art. 2 des Gesetzes vom 28. Mai 1852 44000
3. Beiträge zu Brücken- und Wasserbauten, welche den Gemeinden obliegen 16000
Summa Cap. VII. 108000
Uebrige Kreis-Ausgaben:
VIII. Tit. 1 Für Hebung bestehender und Gründung neuer Feuerwehren 3000
Tit. 2 Zum Ankauf von Feuerlöschgeräthen für arme Gemeinden 500
Tit. 3 Für Inspection der oberbayrischen Feuerwehren für Regie des Kreisausschusses derselben 500
Summa Cap. VIII. 4000
IX.       Allgemeiner Reservefonds 11780 18
Summe der Kreis-Ausgaben 962660 24 2
II. Abschnitt.
Kreis-Einnahmen.
I. Zuschüsse aus der Staatscassa.
A. Zuschüsse aus Centralfonds für Erziehung und Bildung.
1. Die auf speciellen Rechtstiteln und Bewilligungen beruhenden Fundations- und Dotationsbeiträge [485] 11806 37 3
2. Anschlag der ärarialischen Dienstwohnungen und Dienstgründe 142 fl. - kr.
3. Leistungen für ständige Bauausgaben 27 1
4. Budgetmäßige Kreisschuldotation 45301 20
5. Früher aus der Kreisschuldotation gewährter Zuschuß an Gewerbschulen
6. Zur Ergänzung des Einkommens der Schullehrer nach dem Gesetz vom 10. November 1861 die früheren Congrualzuschüsse 9121
7. Zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommens der wirklichen Schullehrer in Gemeinden bis zu 2500 Seelen auf 450 fl.; in Gemeinden von 2500 bis 10000 Seelen auf 500 fl.; dann der Verweser und weltliche Lehrerinnen auf 300 fl. und der Schulgehilfen auf 250 fl.; ferner zur Gewährung einer Zulage von je 50 fl. an alle Verweser und weltlichen Lehrerinnen, sowie an alle Schulgehilfen 73599
8. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen in 6 Quinquennien à 50 fl. für die wirklichen Schullehrer und à 25 fl. für die ständigen Verweser und weltliche Lehrerinnen 136734 25
9. Zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quiesciert worden sind 9440
10. Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zur Unterstützung dienstunfähig gewordener Schullehrer 31000
11. Zur Gewährung einer Zulage von je 100 fl. an die pensionierten Schullehrer [486] 15800
12. Unterstützungsbeiträge für die Schullehrersrelicten, und zwar je 75 fl. für die Wittwen, 30 fl. Für die ehelichen Doppelwaisen, 24 fl. für die ehelichen einfachen Waisen 23181
13. Zur Anordnung außerordentlicher Schulvisitationen 1000
B. Zuschüsse aus Centralfonds für Industrie und Cultur:
Auf Landescultur und landwirthschaftliche Interessen überhaupt 1500
Summe Cap. I. 358510 23 3
II.       Fundations- und Dotationsbeiträge der Gemeinden
III.       Zuflüsse aus sonstigen Einnahmequellen:
Die Renten des allgemeinen deutschen Schulfonds nach Abzug der Verwaltungskosten 37094 50 3
Summe Cap. III. per se
IV. Kreisumlage zu 22½ Prozent von der Steuerprincipalsumme zu 2.620.204 fl. 18½ kr. nach Abzug von 2 Prozent für Rückstände und Nachlässe im Nettobetrage von 567055 10
V. Activreste der Kreisfonds früherer Jahre
Summa der Kreis-Einnahmen: 962660 24 2