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Artikel „Reutz, Alexander von“ von Alexander Buchholtz in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 28 (1889), S. 334–335, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Reutz,_Alexander_von&oldid=- (Version vom 12. Mai 2024, 20:56 Uhr UTC)
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Reutz: Alexander Magnus Fromhold v. R., namhafter Forscher auf dem Gebiete der russischen Rechtsgeschichte, wurde am 28. Juli 1799 auf dem Gute Rösthof im Dörptschen Kreise geboren. Nachdem er den Lehrgang auf dem Gymnasium zu Dorpat beendet, bezog er die dortige Landesuniversität, [335] auf der er zuerst Theologie, dann Rechtswissenschaft studirte. Während seines Aufenthalts auf der Hochschule gehörte R. zu den ausgezeichnetsten Studirenden und fast unmittelbar nach dem Abschluß seiner Studien wurde er 1825 zum außerordentlichen Professor des russischen Rechts in Dorpat berufen, nachdem ihm bereits ein Jahr vorher die Universität Tübingen für eine Abhandlung über das russische Vormundschaftsrecht den Doctorgrad ertheilt hatte. Seit 1830 ordentlicher Professor, unternahm R. wiederholt wissenschaftliche Reisen nach Böhmen und den slavischen Ländern der österreichischen Monarchie behufs Erforschung und Sammlung der Quellen für slavisches Recht und Verfassungsgeschichte. Gleichzeitig entwickelte R., der sich als Vorkämpfer für das gute Recht Livlands durch Freimüthigkeit und Charakterfestigkeit auszeichnete, eine einflußreiche Thätigkeit auf dem livländischen Landtage, dem er als immatriculirter livländischer Edelmann angehörte. Kurz vor der Katastrophe des Jahres 1842, durch welche die Dorpater Hochschule ihrer hervorragendsten Lehrer Ulmann, Bunge, Volkmann, Madai und Preller beraubt wurde, schied R., dessen Gesundheit stark erschüttert war, aus seinem Lehramte, weil er von der Ueberzeugung durchdrungen war, unter den derzeitigen Verhältnissen als Lehrer des Rechts nicht mehr erfolgreich wirken zu können. Nach einigen Jahren der Muße entschloß sich R. zu einer neuen amtlichen Thätigkeit, indem er als Inspector der kaiserlichen Rechtsschule zu St. Petersburg und als Mitglied der Consultation des Justizministeriums wieder in den Staatsdienst eintrat. Nach Verlauf dreier Jahre sah er sich veranlaßt, auch diese Stellung aufzugeben, und seither lebte er als Landwirth im Gdow’schen Kreise, sich zuletzt mit den durch die Emancipation der russischen Leibeignen hervorgerufenen Fragen lebhaft beschäftigend. Sein Tod erfolgte am 2. Juli 1862.

Die Schriften, welche R. zur Geschichte des russischen Rechts veröffentlicht hat, sind von großer Bedeutung. 1821 erschien sein „Versuch einer historisch-dogmatischen Darstellung des russischen Vormundschaftsrechts“, der 1825 unter dem Titel: „Versuch einer geschichtlichen Entwickelung der Grundsätze des russischen Vormundschaftsrechts“ in erweiterter Gestalt herausgegeben wurde. 1829 erschien in Mitau das später ins Russische übertragene Werk: „Versuch über die geschichtliche Auffassung der russischen Staats- und Rechtsverfassung“. Die Hauptarbeit Reutz’s: „Verfassung und Rechtszustand der dalmatinischen Küstenstädte und Inseln im Mittelalter, aus ihren Municipal-Statuten“, die erste vollständige Rechts- und Staatsgeschichte jener Inseln und Küstenstädte, wurde 1840 von der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften zu St. Petersburg mit dem Demidowpreise gekrönt und erschien 1841 im Druck. Kleinere Arbeiten, wie z. B. „Ueber die freien Landgemeinden in Montenegro,“ „Ueber Gewohnheitsrecht und Codification in Rußland,“ brachten Mittermaier’s und Zachariä’s Zeitschrift für Rechtswissenschaft des Auslandes, die Dorpater Jahrbücher etc.

Th. Beise, Zur Erinnerung an Dr. A. M. F. v. Reutz im Dorpater „Inland“ 1863.