Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Zehr-Register, oder Zehrungs-Register

Band: 61 (1749), Spalte: 519. (Scan)

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Literatur
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Zehr-Pfennig, Lat. Nummi quotidiani, wird dasjenige Vermögen genennet, welches man zu seiner gegenwärtigen Erhaltung anwendet, man brauche nun solches zur Nothdurfft, oder zu seiner Bequemlichkeit. Der Mensch muß auf einen dreyfachen Pfennig bedacht seyn, als auf einen Noth- Zehr- und Ehren-Pfennig. Es ist nicht gnug, daß er so viel hat, als er gegenwärtig zu seiner Nothdurfft und Bequemlichkeit brauchet, worin der Zehr-Pfennig zielet; sondern er muß auch was vor den Wohlstand haben, welches der Ehren-Pfennig, und denn muß man auch einen Noth-Pfennig haben, damit man sich im Fall der Noth retten kan. Wolfs vernünfftige Gedancken von der Menschen Thun und Laßen §. 515. Meißners Philosophisches Lexicon. Walchs Philosophisches Lexicon. Siehe auch den Artickel: Pfennig, im XXVII Bande, p. 1367.