Zedler:Woywod, Woiwod, Waiwod


Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Woywoden, (Wechsel-Briefe der)

Band: 59 (1749), Spalte: 599–600. (Scan)

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Woywod, Woiwod, Waiwod, Lat. Palatinus, Frantz. Palatin, Pohln. Woywoda. Es sind

I. in Pohlen und Litthauen die Woywoden die vornehmsten unter den weltlichen Senatoren, und den Fürsten gleich geachtet. Sie tragen aber diese Fürsten-Würde als Hertzoge in ihren Districten auf Lebenslang, und in Kriegs Zeiten führen sie die Militz ihres Bezirckes. Sie haben ihren Nahmen von dem Slavonischen Wort Woyna, welches Krieg heisset, und Woda oder Wodz, einem Führer. Man kan solche auf gewisse Maasse mit den Kreiß-Obersten im Heiligen Römischen Reiche vergleichen, und bestehet ihr Amt vornehmlich darinnen, daß sie bey einem allgemeinen Feld-Zuge (auf Pohlnisch Pospolite Rußzenie) die Trouppen aus ihrer Woywodschafft wider den Feind führen. In Litthauen haben einige auch zu Friedens-Zeiten das Recht, gleichwie in dem Kriege, zu guberniren, und in Preussen verfahren sie gleichfals nach desem Rechte, welches sie JUDICIA PALATINALIA nennen. Mit den übrigen Woywoden ist es anders beschaffen. Durchgehends aber haben sie Macht, auf den Land-Tägen, oder bey den Versammlungen des Adels in ihrer Provintz vorzusitzen, den Kaufmanns-Waaren einen gewissen Preiß zu setzen, auf Maas und Gewicht Achtung zu geben, und in den Sachen, so die Jüden angehen, Recht zu sprechen; wiewohl es, was dieses letztere anlangt, in Volhynien und in Preussen anders gehalten wird. Ehemahls war der Woywode von Cracau der erste unter den weltlichen Senatoren; allein, weil in den 12 Jahrhundert, zu Boleslaus III Zeiten, derjenige, so diese Würde besessen, sich sehr schlimm, hingegen der Castellan daselbst, sehr wohl verhalten, so ist heutiges Tages der Castellan von Cracau der Oberste; erst nach demselben kommen die Woywoden (doch daß noch über unterschiedene von denselben um absonderlicher Ursache willen der Castellan von Vilna zwischen den Woywoden von Sendomir und Calisch, und der Castellan von Trok zwischen den Woywoden von Siradien und Lencicz, ingleichen der Staroste von Samogitien zwischen den Woywoden von Lencicz und Brsczecz in Cujavien, ihren Sitz haben), und nach allen Woywoden folgen erst die übrige 82 Castellanen. Zu Ausgange des 7 Jahrhunderts, nachdem des Lechus Nachkommenschaft abgegangen war, erwehlten die Pohlen 12 Woywoden, welche die Regierung über sie führen solten. Und dieses ist auch der Ursprung der Woywoden. Heutiges Tages sind in dem Königreiche Pohlen, und in denen damit vereinigten Landen, 33 Woywoden, welche den Tittel von ihren Provintzen oder Woywodschafften führen, und in nachgesetzter Ordnung auf einander folgen, [600] 1) Cracau, 2) Posen, 3) Vilna, 4) Sendomir, 5) Calisch oder Kalisch, 6) Troki oder Trok, 7) Siradien, 8) Lencicz oder Lenczicz, 9) Bresty oder Brszecz, 10) Kiow, 11) Inowlocz oder Inowladislaw, 12) Rußland oder Reussen, 13) Ober-Volhinien oder Luceorien, 14) Ober-Podolien oder Caminiec, 15) Smolensko, 16) Lublin, 17) Polocz, 18) Belcz, 19) Novogrodeck, 20) Ploczko, 21) Witepsk, 22) Masovien, 23) Podlachien, oder Bielsko, 24) Rava, 25) Polesien oder Brzesc in Litthauen, 26) Cuben, 27) Mscislaw, 28) Marienburg, 29) Braclaw, 30) Pomerellen, 31) Minsk, 32)Liefland, und 33) Czernichovien. Niemand aber kan ein Woywode in Pohlen werden, er sey denn ein gebohrner oder naturalisirter Polacke und von altem Adel. Sie werden von dem Könige ernennet, und steigen durch verschiedene Stufen zu dieser hohen Würde auf, der sie auch nicht entsetzet werden können. Ein jeder Woywod hat Macht, einen Unter-Woywoden oder Vice-Palatinum, oder auch mehr als einen, zu ernennen, welche ihm allein nur Eyd und Pflicht zugethan sind, im übrigen aber nothwendig so viel Güter in dem Lande besitzen müssen, daß sie davon ihren Stande gemäß leben können, insonderheit aber müssen die Woywoden in der Provintz, davon sie den Titel führen sollen, angesessen seyn. Die Castellanen sind zu Kriegs-Zeiten der Woywoden Lieutenants.

II. In Moscau heissen die Statthalter, welchen der Czaar oder Czaarin eine Provintz zu regiren anvertrauet, und ihnen einen Cantzler und etliche Schreiber zugesellet, auch Woywoden. Sie haben eine unumschränckte Gewalt in allen Sachen, ausser die Leib und Leben angehen, welche meistentheils nach Moscau geschickt werden; sonst aber kan man von ihren Aussprüchen nicht weiter appelliren, weil sie ihre Jurisdiction im Nahmen des Czaars exerciren. Sie werden alle drey Jahre abgewechselt.

III. Dieser Titul pflegt auch den Fürsten in der Wallachey und in der Moldau gegeben zu werden, wiewohl sie in ihrer Sprache Hospodar heissen, wovon im XIII Bande, p. 983 ein Artickel befindlich. Siehe Hartknochs Alt- und Neues-Preussen; Dlugossens Hist. Polon. T. I, Libr. I, p. 57. Connors State of Polon P. I, Lettr. 1, P. II, Lettr. 2. Lucä Fürsten-Saal p. 640, und 1353; Ebend. Schlesische Merckwürdigkeiten p. 38. Jablonski Allgemeines Lexicon der Künste und Wissenschaften; Hübners vollständige Geographie Theil II, p. 235; Politischer Welt-Spiegel p. 481; Allgemeine Chronicke Band III, p. 549; Lauterbachs Pohlnische Chronicke p. 13 u. f. Marini Staat des Königreichs Pohlen p. 99 u. f. f.