Zedler:Pyrenäische Friede

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Pyrenäische Gebürge

Band: 29 (1741), Spalte: 1807–1808. (Scan)

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Pyrenäische Friede, ist derjenige Friede, welcher zwischen dem Könige Philipp IV in Spanien, und König Ludwig XIV in Frankreich, nach dem, wegen der zwischen Frankreich und Spanien gegen einander gehegten Jalousie entstandenen vorhergegangenen, blutigen Kriege auf der Fasanen-Insel, so in dem Fluß Bidassoa, als beyder Königreiche Gräntzen, bey den Pyrenäen (daher eben der Friede den Namen bekommen) zwischen Fontarabia und Bayonna lieget, im Jahr 1659 den 7 November ist geschlossen worden. Solche Insel gehöret halb Spanien, und die andere Hälffte Frankreich zu: Da dann ein Theil des Conferentz-Hauses auf Spanischem, und das andere auf Frantzösischem Grunde stund, und die Friedens-Gevollmächtigte auf ihrer Principalen Terrain postiret waren. Die Plenipotennarien seyn gewesen, die beyden Staats-Minister, als der Frantzösische Cardinal Mazarini, und der Spanische Don Louis de Haro. Pabst Innocentius X, wie auch einige Churfürsten, bemüheten sich vorher aufs äusserste, zwischen Spanien und Franckreich einen Frieden zu stifften, daher auch Innocentii Nachfolger, Pabst Alexander VII, Mittler bey diesem Frieden seyn wolte. Selbiger Pabst schlug erstlich Rom zum Conferentz-Ort vor; Franckreich aber wolte einen Hafen im Ligustischen Meer darzu erwählen. Endlich sagte man dem Pabst die Friedens-Stifftung wieder auf, und machte den Anfang zu denen Tractaten der Frantzösische Staats-Secretair, Marquis de Lionne. Nach solcher Pacification wurden die Vermählungs-Tractaten zwischen König Ludwig XIV, und der Spanischen Infantin, Maria Theresia, König Philipps IV in Spanien Tochter, welche auf Spanien renuncirte, gezeichnet, [1808]und der Friede von beyden Königen feyerlichst beschworen. Es ward verglichen, daß der Waffen-Stillstand bis zur Publication dieses ewigen Friedens dauren solte, daß denen Frantzosen in Niederlanden blieb: In Artois Arras, Hesdin, Baupaume, Bethune, Therouenne, und fast die gantze Graffschafft Artois, ohne St. Omer, und andere wenige Oerter. In Flandern behielt Franckreich: Gravelingen, Bourbourg, und St. Venant. In Hennegau: Landrecy und Quesnov. Im Lützelburgischen Dionville, Montmedy, Damvilliers, Yvoy, Charancy, Amerville, Aresnes, Charlemont und Philippeville. Desgleichen muste denen Frantzosen restituiret werden: Rocroy, Chatelet, und Linchamp. An den Pyrenäischcn Gräntzen blieb an Franckreich die Graffschafft Roußillon mit der Haupt-Stadt Perpignan und Conflens. Beyderseits Unterthanen sollen in Contrabanten, und andern Waaren gleich gehalten; und der im Krieg zugefügte Schaden, restituiret werden. Die Unterthanen sollen ihre Nothdurfft an behörigen Ort rechtlich suchen und damit gehöret werden. Repressalien sollen nicht gestattet, geistliche und weltliche Bedienten sollen in das Ihrige restituiret werden, und ihre Pensionen geniessen. Was jeder Krone, so wohl wegen der Vermählung, als den blossen Frieden betreffend, zugesprochen wird, soll gehalten werden. Hertzog Carl von Lothringen, ingleichen der Printz von Conde, sollen in allen restituiret seyn, und alles Streitige durch Commissarien abgethan werden. Jedoch wurde des Hertzogs von Lothringen weiter nicht gedacht, als daß er zufrieden seyn muste, daß ihm Spanien die Restitution seiner Lande unter vielen Conditionen bey Franckreich zuwege brachte. Die gantze Conferentz bestunde in 25 Seßionen, und waren 5 Majestäten dabey gegenwärtig: als König Philipp IV in Spanien, König Ludwig XIV in Franckreich, die Königliche Frantzösische Frau Mutter, die Spanische Infantin, und der damahls exulirende Carl II, König in Engelland. Wiewohl man dieses letztern Angelegenheiten nicht in diesen Frieden mit einschliessen wolte. Portugall aber wurde weder zur Conferentz gelassen, noch von selbiger Krone in das Instrument etwas inseriret. L' Histoire de la Paix conclue sur la frontiere de France & Espagne entre les deux Couronnes. Stiev. Staats-Cerem.