Zedler:Musketirer, Mousquetirer

Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Musketirer, Exercitien derer

Band: 22 (1739), Spalte: 1493–1495. (Scan)

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Musketirer, Mousquetirer, Frantz. Mousquetaire, Lat. Sclopetarius pedes, ist eigentlich ein Soldat zu Fuß, welcher eine Muskete führet; wiewol anietzo auch diejenigen, welche an statt derer sonst gewöhnlichen Musketen Flinten tragen. Und wird also heut zu Tage mit diesem Namen jeder gemeiner Soldate, so zu Fuße dienet, beleget.

Der erste Anfang bey dem Soldaten-Handwerck ist sonder Zweiffel die Muskete. Es darff sich kein Printz, Graf, noch Edelmann schämen, dieselbe zu führen, und wer sich bey dieser wohl verhalten, kan hernach mit grösserer Ehre und weniger Neide zu höhern Stellen aufsteigen. Ein nöthiges Stück eines guten Soldatens ist ein muthiges Hertz, und wer keine Courage hat, muß zu Hause bleiben. Obwohl die Hertzhafftigkeit eine Tugend ist, welche sich nicht ein jeder geben kan, sondern, wie alle die übrigen, von GOTT herkommt; so ist doch auch gewiß, daß solche durch die Gewohnheit und Übung je mehr und mehr cultiviret wird, und zunimmt. Nächst diesem ist ein gesunder Leib, und dauerhaffte Natur, [1494] die geschickt ist, Hunger und Durst, Hitze und Kälte, und allerhand Strapatzen auszustehen, ein unentbehrliches Erforderniß vor einen Soldaten.

In Ansehung der Leibes-Länge und Statur sind die Ausleger nicht einerley Meynung. Viele halten die grossen, langen und ansehnlichen Leute vor besser; es ist zwar an dem, daß solche eine gar gute Parade machen, hingegen werden sie bald marode im marschiren, und besitzen öffters nicht gar zu grosse Hitze und Lust zum Fechten. Die kleinen Leute hingegen, sind wegen ihrer niedrigen Statur gar zu verächtlich und unansehnlich, haben aber öffters doppelt so viel Hertz, als die langen. Diesemnach wäre die mittlere Statur wohl die beste. Doch kan man von diesen allen nichts so überhaupt sagen, es ist auch hierbey keine Regul ohne Ausnahme: ein Officir, wenn er Soldaten werben will, muß mehr auf das innerliche und auf ihre Tugenden, als auf ihre äusserliche Leibes-Gestalt sehen. Oefters muß man die Leute nehmen, wie man sie erlangen kan. Die Verrichtung eines Mousquetirers bestehet darinnen, daß er bey allen vorfallenden Kriegs-Operationen, bey denen Märschen, im Campiren, Belagerungen, Guarnisonen, und mit einem Wort, bey allem Commando seine Treue, Gehorsam und Wachsamkeit sowol gegen seinen Landes-Herrn, als auch gegen seine Officirs zu bezeugen suche. Er muß eine edelmüthige Ehr-Begierde besitzen, um mit der Zeit von dieser niedrigsten Stuffe durch seine Verdienste sich auf eine höhere Staffel zu schwingen, und dem Inhalt derer Kriegs-Artickul genau nachgehen; sonst kan er sich gewiß versichert halten, daß der Pfahl, die Spißruthen und anders Militair-Straffen, wenn er dawider handelt, ihm statt eines sehr starcken und nachdrücklichen Denck-Zettels dienen werden.

Je geringer er ist, desto eher hat er sich vor denen Straffen zu fürchten; denn die Höhern kommen öffters eher durch, als die Gemeinen. Er muß sich im äusserlichen eine gute Stellung und Mine geben, und einer Wohlanständigkeit in seinem Thun befleißigen, als wodurch er sich bey denen Officiers trefflich beliebt macht.

Er muß sich in leinen Zeuge und Wäsche, reinlich und sauber, ingleichen Hut, Schuhe und Strümpffe nett und proper, und sein Gewehr, Munition, Montirung, äussersten Vermögens nach, in acht nehmen, damit er solches bedürffenden Falls wohl gebrauchen könne, und keine Straffe zu befürchten haben möge. In seinem Rantzen oder Tornister muß er jederzeit ein paar Hemden, wie auch Schuh und Strümpffe zum umwechseln in Bereitschafft haben, damit er sich, wenn er etwan auf dem Marsch naß worden, wieder trocknen könne, als wodurch manche Kranckheit, die er sonst auszustehen gehabt, verhütet werden kan.

Sein Ober-Gewehr ist eine Flinte, die ihm mit der Mündung denen Augen gleich seyn muß, worauf ein numeriret Stilet oder Bajonet gehörig. Dieses Gewehr muß er auf der Wache, und bey allen vorfallenden Gelegenheiten oder Commando stets geladen bey sich führen, ausser dem aber im Quartier und bey denen Exercitien mit dem Krätzer herausziehen. Die Flinte muß mit einem wohlverstaalten Pfannendeckel und guter Feder versehen seyn, damit es ja keinen Schuß versage; so muß auch der Hahn einen scharffen [1495] in Bley gefaßten Stein bey sich führen. Das Gefieder muß richtig seyn, und die Nuß in der Ruhe und Hacken stehen, daß es nicht von selbst losschlage, und Unglück verursache.

Zum Unter- oder Seiten-Gewehr gehöret sich ein Hau-Degen von 4 Spannen lang, den er an einem ledernen Gehencke tragen muß. Die Patron-Tasche hängt an einem gelben ledernen Riemen einer Hand breit, wird von starckemjochtenen Leder zubereitet; darinnen muß er 24, oder doch zum wenigsten 12 bis 16 gute Patronen mit Kugeln und Pulver bereit halten, und zugleich einen Krätzer, drey Steine, ein Baumöl-Fläschgen und Fett-Lappen in Vorrath bey sich führen. Ausserhalb hält er vorne an dem Riemen das allgemeine Pulverhorn mit klarem Lauff-Pulver zum Zündkraut aufzuschütten, ein Bürstlein, die Pfanne von Unflat abzuwischen, und eine Raum-Nadel, zu denen Diensten seiner Herrschafft in Bereitschafft. Dafern er dieses nicht in Ordnung hält, oder etwas davon verlieret; so hat er bey geschehener Visitirung ein unangenehmes Tractament zu erwarten, er muß solches wieder erstatten, oder sichs von seiner Löhnung abziehen lassen.

Er muß sich angewöhnen, sein Gewehr mit geradem Leibe, Schenckeln und Gliedern, auch aufgerichteten Kopffe wohl zu tragen, und sich aller wohlanständigen Geberden befleißigen. In wie weit die Gefreyten zu den gemeinen Möusquetiers zu rechnen seyn, davon siehe Gefreyter im X. Bande p. 588. Der Vorzug eines Granadiers für einem gemeinen Mousquetier kan im XI. Bande p. 558 u. ff. unter dem Artikel Granadier nachgesehen werden.

So viel nun derer Musketirer gewöhnlichste Exercitien, Feuer-Geben, und andere Bewegungen anbelanget, davon siehe einen besondern Artickel, wie auch von deren Servis.

Trägt es sich im übrigen zu daß ein Musketirer entweder Alters und Kranckheit halber, oder aus andern erheblichen Ursachen seiner Kriegs-Dienste erlassen wird; so müssen nicht allein die ihm vorgesetzten Officirer hierinnen nach den ihnen vorgeschriebenen Kriegs-Artickeln oder auch nach dem bey denen Regimentern und Armeen, unter denen sie stehen, eingeführten Kriegs-Gebrauche verfahren, sondern ihm auch deshalben, wie gewöhnlich, einen ordentlichen Abschied und Dimißions-Schein ertheilen, wovon unter Soldaten (Erlaß oder Abschied derer) ein mehrers.

Sonst ist hierbey noch zu gedencken, daß sonderlich in Franckreich 2 Compagnien in gantz besonderem Verstande Musketirer (Mousquetaires) genennet werden, welche Muskete tragen, und bald zu Pferde, bald zu Fusse fechten. Uber beyde ist der König selbst Hauptmann, und werden die Officirer, so das Commando darüber haben, Capitain-Lieutenante genennet. Die beyden Compagnien werden durch die Farben ihrer Pferde unterschieden. Diejenigen, welche Schimmel haben, werden die grauen oder grossen Musketirer (Grands Mousquetaires) genennet. Die übrigen reiten Rappen, und heissen die schwarzen oder kleinen Musketirer, (Les Petits Mousquetaires.)