Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Mansionarius

Band: 19 (1739), Spalte: 1083. (Scan)

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Mansionarii wurden genannt

1) Bauers-Leute, von mansus, ein Stücke Feld, und werden sodann den oppidanis oder den Leuten in den Städten entgegen gesetzt.

2) Die Canonici residentes, welche bey ihrer Kirche herum wohnen müssen.

3) Die Custodes der Kirche oder Küster.

4) Die Hof-Fouriers bey den Fränckischen Königen, welche Sorge tragen musten, daß vor ihre Herrschafft auf Reisen das Quartier oder Nachtlager bestellt würde.

du Fresne Gloss.Lat. T. II. P. 2. p. 437. u. f.

Siehe auch folgenden Artickel.