Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Band: 13 (1739), Spalte: 310. (Scan)

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Hoch graduirt, auf denen Universitäten findet man vier Facultäten, davon drey, als die Theologische Juristen- und Medicinische die hohe, die Philosophische aber die untere Facultät genennet wird.

In denen ersteren dreyen creiret man Doctores, welche deshalb hoch graduirte Personen tituliret werden, iedoch sind die Licentiati promoti, so nur einige Academien machen, darunter auch mit zu zählen.

Die Magistri, denen auf einigen Universitäten das Praedicat, Doctores Philosophiae, beygeleget wird, gelangen durch die Philosophische Facultät zu solcher Würde.