Zedler:Exceptio temere litigantium


Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Exceptio temporalis

Band: 8 (1734), Spalte: 2319. (Scan)

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Literatur
* {{Zedler Online|8|Exceptio temere litigantium|2319|}}
Weblinks
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Exceptio temere litigantium, ist eine Ausflucht, Vermöge welcher ein Gegentheil wieder seinen Wiederpart anführet, es habe derselbe muthwilliger Weise, und ohne rechtlichen Schein geklaget, derohalben er zu Erstattung derer Unkosten anzuhalten wäre.