Zedler:Exceptio temere litigantium
Exceptio temere litigantium, ist eine Ausflucht, Vermöge welcher ein Gegentheil wieder seinen Wiederpart anführet, es habe derselbe muthwilliger Weise, und ohne rechtlichen Schein geklaget, derohalben er zu Erstattung derer Unkosten anzuhalten wäre.