Verhängnisvolle Sinnestäuschungen

Textdaten
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Autor: W. Hagenau
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Titel: Verhängnisvolle Sinnestäuschungen
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 1, S. 58-59
Herausgeber: Adolf Kröner
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1899
Verlag: Ernst Keil’s Nachfolger G. m. b. H. in Leipzig
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
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Verhängnisvolle Sinnestäuschungen.

Von W. Hagenau.

Ich habe es mit meinen eigenen Augen gesehen und mit meinen eigenen Ohren gehört, und meine Sinne sind gesund und scharf; was ich aussage, ist darum richtig und wahr; ich kann es beschwören!“

Wie oft hört man nicht im Leben diese Behauptung! Sie ist im allgemeinen zutreffend.

Menschen mit gesunden Sinnen beobachten in der Regel richtig; aber der Mensch ist nun einmal nicht vollkommen. Ein zufälliges Zusammentreffen verschiedener äußerer Umstände kann es bewirken, daß selbst die schärfsten Sinne uns täuschen; oder es entstehen in unserem Innern verschiedene Stimmungen, die das geistige Gleichgewicht vorübergehend stören, und dann geschieht es, daß die seelischen Kräfte, welche die Sinneseindrücke zu Wahrnehmungen verarbeiten, uns einen schlimmen Streich spielen, das Gesehene oder Gehörte vergrößern oder verkleinern, verschieben und verzerren.

[59] Jeder, der sich zu beobachten versteht, ertappt sich im Leben auf solchen Sinnestäuschungen. Glücklicherweise sind sie zumeist für unser Arbeiten und Wirken bedeutungslos. Es können aber Lagen eintreten, in welchen eine unrichtige Beobachtung oder eine Sinnestäuschung die schlimmsten Folgen für das Wohl und Wehe der Mitmenschen oder für unser eigenes Schaffen nach sich ziehen kann.

Wie verhängnisvoll wird es nicht, wenn bei einem drohenden Schiffszusammenstoß das Auge den Kapitän in der Schätzung der Entfernung täuscht; wie leicht kann eine falsche Beobachtung den Naturforscher um die Frucht langer mühevoller Arbeit bringen, und wie tragisch greifen Sinnestäuschungen in das Menschenleben ein, wenn ein von ihnen bethörter Zeuge vor Gericht unbewußt falsche Aussagen macht, Unschuldige damit belastet und Glück und Ehre unbescholtener Familien bedroht!

Der Gesichtssinn wird mit Recht als der vollkommenste und schärfste unserer Sinne betrachtet.

Und doch täuscht er uns in vielen Fällen. Das erfahren wir z. B. bei der Schätzung der Größe gesehener Gegenstände. Wir überschätzen deren Größe, wenn wir aus irgend welchem Grunde die Gegenstände nicht in scharfen Umrissen sehen. Trübungen der Luft bewirken dies; bei klarer Luft erscheinen uns, aus derselben Entfernung gesehen, Häuser, Berge und Menschen kleiner als bei nebligem Wetter.

Desgleichen überschätzen wir leicht die Größe bei ungenügender Beleuchtung wie im Mondschein oder im nächtlichen Dunkel. Unter solchen Umständen erscheinen uns Personen größer, als sie in Wirklichkeit sind, und diese Sinnestäuschungen erlangen praktische Bedeutung, wenn z. B. Zeugen vor Gericht aussagen sollen, ob der Mann, den sie in der Nacht oder während der Dämmerung beim Einbruch gesehen haben, groß oder klein war.

Andrerseits giebt es auch Verhältnisse, die unser Auge bestimmen, die Größe des Gesehenen zu unterschätzen. Ein gelehrter Mann hat einmal gesagt, der Mond erscheine uns mit freiem Auge betrachtet tellergroß; beobachte man ihn aber durch ein Rohr, so komme er uns thalergroß vor. In der That verlieren wir den Größenmaßstab, wenn wir Vorgänge durch enge Oeffnungen, wie Schlüssellöcher, Spalten in Thüren und dergl., ansehen. Da erscheint uns alles kleiner, als es in Wirklichkeit ist, und wie oft spielen nicht derartige verstohlene Beobachtungen eine wichtige Rolle bei Gerichtsverhandlungen.

Viel unzuverlässiger als das Auge ist das Ohr. Wie leicht selbst Menschen mit scharfem Gehör sich verhören und in die Rede eines anderen einen ganz falschen Sinn hineinlegen, ist aus täglicher Erfahrung zur Genüge bekannt. Für gewisse Beurteilungen erweist sich aber auch das schärfste Ohr bei gespanntester Aufmerksamkeit unzulänglich. So ist es oft schwierig, ja unmöglich, anzugeben, von welcher Richtung ein gehörter Schall herkommt. Da der Mensch zwei Ohren hat, so kann er allerdings beurteilen, ob der Schall von rechts oder links kommt, je nachdem er stärker in das eine als in das andere Ohr dringt. Der Bau der Ohrmuschel gestattet auch die Schlußfolgerung, ob der Schall von vorne oder von hinten kommt. Aber diese Hilfsmittel nützen uns nur im Freien oder in großen regelmäßigen Räumen. In Zimmern, die mit allerlei Möbeln besetzt sind, versagen sie, wenn es sich um leisere, ungewohnte oder unerwartete Töne und Schallwirkungen handelt.

Alfred Lehmann, Direktor des Psychophysischen Laboratoriums in Kopenhagen, hat im Laufe seiner Versuche einen kleinen, Geräusche erzeugenden Apparat an einem Beine des Tisches angebracht, an dem einige Personen versammelt waren. Von dem Vorhandensein des Apparates waren die Anwesenden nicht unterrichtet, und so meinten die einen, das Geräusch käme vom Boden, andere glaubten, es gehe von den Wänden aus, andere wieder gaben eine Wasserleitung in der einen Ecke des Zimmers als seine Quelle an. Wenn wir während der Nacht im Zimmer sitzen und hören, wie aus der Ferne ein Wagen heranrollt, so wird es uns bei gleicher Beschaffenheit der Straße rechts und links von unserem Wohnhause nicht möglich sein, anzugeben, von welcher Seite der Wagen kommt.

Diese angeborene Schwäche des Gehörs mahnt den Richter zur Vorsicht, wenn er vom Zeugen Aussagen entgegennimmt, die sich lediglich auf Gehörtes stützen.

Auf ganz eigenartige Sinnestäuschungen, die mit dem Bau des Ohres zusammenhängen, macht Dr. Hanns Groß in seinem trefflichen Buche „Kriminalpsychologie“ (Leuschner und Lubensky, Graz) aufmerksam. Wir erwähnen daraus nur die Erscheinung vom „doppelten Hammerschlag“.

Läßt man durch einen Gehilfen mit einem Hammer auf den Tisch schlagen, während man mit beiden Fingern beide Ohren zuhält, und öffnet sie etwa eine halbe Sekunde nach dem Schlag, so hört man ihn wie neu entstehen. Ja, wenn man rasch öffnet und schließt, kann man den Schlag mehrere Male hören.

Hanns Groß bemerkt dazu: „Es ist bekannt, daß man durch Schlingbewegungen momentan den Gehörgang verschließt, namentlich in liegender Stellung. Geschieht das nun zufällig gerade während eines Schlages, Schusses oder eines ähnlichen Schalles, so muß man ihn doppelt hören. Nun kann es aber leicht vorkommen, daß man im Halbschlummer erst infolge des Lärmes erwacht und aufgeschreckt wegen der Speichelansammlung rasch eine Schlingbewegung macht, und so dürfen wir annehmen, daß dieses Doppelthören, das bei einer Zeugenaussage oft die größte Wichtigkeit haben kann, sogar häufig vorkommt.“

Die anderen Sinne, der Tastsinn, der Geruchs- und Geschmackssinn, sind noch unzuverlässiger als die beiden vorher genannten. Aus den Sinnestäuschungen, die durch sie verursacht werden, heben wir nur eine hervor. Verletzte, die gestochen wurden, empfinden den Stich selten als einen solchen; in der Regel haben sie die Empfindung, daß sie einen Stoß oder Schlag erhalten hätten. Wenn also z. B. zwei Attentäter jemand überfallen haben und der eine ihn gestochen, der andere nur geschlagen oder gestoßen hat, so kann man der Aussage des Verletzten, daß bestimmt der eine von den beiden Attentätern ihm den Stich versetzt habe, nicht ohne weiteres Glauben schenken.

Die Sinnestäuschungen kommen am leichtesten zustande, wenn der seelische Zustand der betreffenden Person derart verändert wird, daß die gewöhnliche Ruhe beim Beobachten fehlt. Dann tritt an die Stelle der nüchternen Erfahrung die Phantasie in ihr Recht. Aus lückenhaften Beobachtungen und ungenauen Eindrücken schafft sie, nach Willkür das Fehlende ergänzend, Wahrnehmungen, die der Wirklichkeit gar nicht entsprechen.

Durch ihre Thätigkeit werden auf diese Weise Sinnestäuschungen zu Illusionen. Schon die Befangenheit ruft diese Störung des seelischen Gleichgewichts hervor. Befangen ist man in der Regel bei Vorführung von Taschenspielerkünsten oder bei spiritistischen Sitzungen, und nur zu leicht wird man alsdann ein Opfer der Sinnestäuschung. Furcht und Schrecken trüben unsere Beobachtungsklarheit in noch höherem Maße, und unter ihrem Einfluß kommen die verhängnisvollsten Sinnestäuschungen zustande. Beispiele dieser Art finden wir in einem anderen Meisterwerke von Dr. Hanns Groß, in dem „Handbuch für Untersuchungsrichter“.

In einem norwegischen Gefängnisse hatte sich ein berüchtigter Einbrecher Namens Gudor dadurch befreit, daß er sich bei einem Spaziergange plötzlich gegen den Aufseher stürzte. Dieser sah in der Hand des Gudor ein langes Messer blitzen und entfloh – Gudor that dasselbe. Als er später wieder eingebracht wurde, ergaben die eingehenden Erhebungen daß er gegen den Aufseher einen Häring geschwungen hatte, den der zu Tode erschrockene Mann für ein langes Messer gehalten hat.

Bei einem Eisenbahnunglücke zeigte sich, wie weit die Sinnestäuschung im Schrecken gehen kann. Ein Bierbrauer, ein herkulisch gebauter Mann in den besten Jahren, war aus einem zertrümmerten Wagen gesprungen und querfeldein im Dauerlaufe bis zum nächsten dreiviertel Stunden entfernten Flecken gerannt, weil er sah und hörte, daß die Lokomotive des entgleisten Zuges ihn über die Felder hin brausend und schnaubend verfolgte. Der Mann war infolge seiner Einbildung derart gelaufen, daß er eine Lungenentzündung bekam, an deren Folgen er starb.

Schließlich müssen wir noch der Sinnestäuschungen gedenken, denen die Menschen im Halbschlummer oder beim Erwachen ausgesetzt sind.

In Thüringen sind wir in einigen Familien dem Aberglauben begegnet, daß sich ein Unglück ereignen werde, wenn die Uhr um Mitternacht dreizehnmal geschlagen hat. Es fanden sich einigemal in der That Leute, die jene dreizehn Schläge gezählt zu haben behaupteten. Daß dieser Aberglaube nicht auf einem leeren Gerede, sondern auf einer Sinnestäuschung beruht, erfahren wir aus der „Kriminalpsychologie“ von Dr. Groß.

Der Verfasser schreibt: „Mich hat vor kurzem ein Freund darauf aufmerksam gemacht, daß man, im Schlummer die Schläge der Uhr zählend, regelmäßig um einen Schlag zu viel zählt. Ich überprüfte diese mir vollkommen neue Beobachtung und fand sie (bei mir und anderen) vollauf bestätigt. Wenn man nun erwägt, wie wichtig in Kriminalprozessen oft die Stundenangabe ist und wie leicht man also eine Mitteilung bekommen kann, die um eine volle Stunde falsch lautet, so kann man die Bedeutung dieser Täuschung erwägen.“

In dem Augenblicke des plötzlichen Erwachens aus einem tiefen Schlafe befinden sich die Menschen in einem Zustande, der ein Mittelding zwischen Schlaf und Wachen darstellt und Schlaftrunkenheit genannt wird. In ihm werden die Sinneseindrücke sehr oft zu falschen Vorstellungen verarbeitet und mit den Träumen des Erwachenden in Beziehung gebracht. Von Schlaftrunkenen wurden schon wiederholt beklagenswerte Gewaltthaten begangen. Der Gerichtsarzt J. L. Casper berichtete über eine Anzahl solcher Fälle.

Ein Mann sah im Traume ein fürchterliches weißes Gespenst auf sich zukommen, halb erwacht schlug er darauf mit seiner Axt ein und tötete – seine Frau. Ein junger Mann litt, zumal in mondhellen Nächten, an beängstigenden Träumen; eines Nachts stand sein Vater auf, und als der Schlafende durch das Knarren der Thür geweckt wurde, sprang er im wilden Schrecken auf, griff nach seiner Doppelflinte und schoß den Vater, den er für einen eindringenden Raubmörder hielt, durch die Brust.

Glücklicherweise sind derartige furchtbare Verkettungen äußerst selten, und für den geübteren Kriminalbeamten ist es nicht schwierig, etwaige Simulation eines solchen Zustandes von seiten eines wirklichen Verbrechers zu durchschauen. Andrerseits versetzt die Kenntnis des merkwürdigen Spiels der Sinnestäuschungen den Richter oft in die glückliche Lage, die Wahrheit vom Irrtum zu scheiden und die Verurteilung eines unschuldig Angeklagten zu verhüten.