Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China über das Deutsch-Chinesische Dialogforum
[871]
Bekanntmachung
Die in Peking am 17. Mai 2010 unterzeichnete Vereinbarung zwischen dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Volksrepublik China über das Deutsch-Chinesische Dialogforum ist nach ihrem Artikel 6
in Kraft getreten; sie wird nachstehend veröffentlicht.
Gleichzeitig wird bekannt gemacht, dass nach Artikel 6 dieser Vereinbarung die in Berlin am 28. September 2005 unterzeichnete Vereinbarung zwischen dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Volksrepublik China über die Einrichtung des Deutsch-Chinesischen Dialogforums (BGBl. 2006 II S. 5, 6)
außer Kraft getreten ist.
- Berlin, den 18. August 2011
Im Auftrag
Dr. Martin Ney
[872]
Vereinbarung
Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland und das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Volksrepublik China (nachstehend als „Vertragsparteien“ bezeichnet), haben in der Erkenntnis, dass gemäß der am 28. September 2005 unterzeichneten „Vereinbarung zwischen dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Volksrepublik China über die Einrichtung des Deutsch-Chinesischen Dialogforums“, das Deutsch-Chinesische Dialogforum (nachstehend als „Forum“ bezeichnet) seit seiner Gründung einen aktiven und konstruktiven Beitrag zum Ausbau des Verständnisses und gegenseitigen Vertrauens zwischen Deutschland und China sowie zur Förderung der gesunden und stabilen Entwicklung der Beziehungen zwischen beiden Ländern geleistet hat
und in dem Bestreben, das Forum noch besser zur Geltung zu bringen,
Folgendes vereinbart:
Artikel 1
- Das Forum dient dem Ziel, ein regierungsunabhängiges Gremium zu schaffen, dass durch repräsentative Mitglieder aus Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, Wissenschaft und Technik, Bildung, Kultur und Presse beratend an der Entwicklung der deutsch-chinesischen freundschaftlichen Zusammenarbeit in allen Bereichen mitwirkt. Das Forum soll schriftliche Vorschläge zur Fortentwicklung der bilateralen Beziehungen erarbeiten. Die Tagungen sollen nach Möglichkeit anlässlich oder im Vorfeld von hochrangigen bilateralen Besuchen stattfinden, um zu ermöglichen, dass die Vorschläge den Staatsoberhäuptern oder den Regierungschefs direkt unterbreitet werden. Die beiden Vorsitzenden können das Ergebnis der Forumstagung auch in einem gemeinsamen Brief festhalten, der den Staatsoberhäuptern oder den Regierungschefs zugeleitet wird.
Artikel 2
- Die Vertragsparteien benennen jeweils einen Vorsitzenden und bestimmen je ein Sekretariat, das Koordinierungsaufgaben für das Forum übernimmt.
Artikel 3
- (1) Das Forum umfasst insgesamt 30 Mitglieder, beide Seiten benennen jeweils 15 Mitglieder. Die Benennung der Mitglieder des Forums erfolgt durch den jeweiligen Vorsitzenden in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Volksrepublik China; dabei sind nach Möglichkeit die Bereiche Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, Wissenschaft und Technik, Bildung, Kultur und Presse sämtlich zu berücksichtigen. Die Mitglieder des Forums sollen keine Regierungsfunktion innehaben und scheiden bei Wahl in Regierungsämter aus dem Forum aus; die Dauer der Mitgliedschaft beträgt vier Jahre.
- (2) Entsprechend den thematischen Schwerpunkten einer Tagung können die Vorsitzenden jeweils bis zu fünf weitere Persönlichkeiten ad hoc zur Teilnahme einladen.
- (3) Die jeweiligen Botschafter und Vertreter beider Außenministerien (auf Ebene Referatsleiter oder höher) können zur fachlichen Begleitung an den Tagungen teilnehmen und zählen nicht als Mitglieder des Forums. Auch die Teilnahme von Vertretern anderer Regierungsbehörden ist möglich, bedarf aber der Zustimmung beider Vorsitzender und der Außenministerien. Für die Teilnahmekosten der oben genannten Personen gelten die Bestimmungen aus Artikel 4.
Artikel 4
- Das Forum tritt einmal jährlich alternierend in Deutschland und China zusammen; es hat keinen festen Tagungsort. Die gastgebende Seite entscheidet über den Veranstaltungsort und übernimmt die Kosten für Übernachtungen, Verpflegung und Transport während der Tagung im gastgebenden Land. Weitere Kosten werden von den Tagungsteilnehmern selbst übernommen.
Artikel 5
- Die Vertragsparteien stimmen überein, dass sie spätestens sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Vereinbarung jeweils einen neuen Vorsitzenden und die neuen Mitglieder des Forums benennen, das eigene Sekretariat festlegen und einander auf diplomatischem Weg darüber schriftlich in Kenntnis setzen.
Artikel 6
- Diese Vereinbarung tritt am Tag ihrer Unterzeichnung in Kraft und hat eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren. Die Vereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils weitere fünf Jahre, sofern nicht eine Vertragspartei spätestens sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Gültigkeitsdauer per schriftlicher Notifikation von der anderen Vertragspartei die Beendigung der Vereinbarung verlangt; maßgeblich für die Berechnung der Frist ist der Eingang der Notifikation bei der anderen Vertragspartei.
- Am Tag des Inkrafttretens dieser Vereinbarung tritt die von den Vertragsparteien am 28.09.2005 in Berlin unterzeichnete „Vereinbarung zwischen dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Volksrepublik China über die Einrichtung des Deutsch- Chinesischen Dialogforums“ automatisch außer Kraft.
Geschehen zu Peking am 17. Mai 2010 in zwei Urschriften, jede in deutscher und chinesischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.
Dr. Wolf-Ruthart Born
Fu Ying