Topographia Palatinatus Rheni: Heppenheim

Topographia Germaniae
Heppenheim
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1645, S. 35–37.
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Heppenheim.

Vor Alters Hephenheim / an der Bergstraß; (zum Unterscheid Heppenheim auff der Wiesen / im Alzeimer Göw) sampt einem Schloß / zwischen Benßheim / und Weinheim gelegen / davon besagter Freherus part. 1. Origin. Palat. cap. 6. weitläufftig handelt / auch einer alten Schrifft / so daselbst im Pfarrhoff in Stein gehauen / noch zu sehen / gedencket. Anno 1643. im Junio / haben die Hessen- [36] Casselische dieses Städtlein geplündert. An. 1645. den 22. Junii / A. C. ergab es sich den Frantzosen auff discretion, die solches außplünderten. Das besagte / ob dem Städtlein am Berg / über den Weingarten / gelegene Schloß / Castel / oder Vestung / wird Starckenburg genant / von dannen man ein halbe Meil nach Benßheim abwarts hat. Es wollen etliche / daß die Römer diß Castell erbaut / und König Pipinus auß Franckreich solche Gegend dem Closter Lorsch eingeben habe. Im Jahr 1245. hat Henricus Bischof zu Speyer / deß Reichs Cantzler / ein geborner Graf von Leiningen / solches mit Hülff seines Brudern / belagert / und erobert / und deß Stiffts Mäyntz darinn ligende Guarnison außgetrieben; dardurch zwischen ihme / und Chur-Mäyntz / ein grosser Widerwillen entstanden / darein sich endlich der Pabst gelegt / und Frieden gemacht hat; wie Trithemius in der Hirschauischen Chronic schreibet.

Ein halbe Meil von Heppenheim ligt das Closter Lorsch / ein sehr altes / vor Zeiten stattlich / und reiches Closter / so aber meistentheils in diesen Kriegen verbrennt / und zerstört worden. Anno 764. hat Cancor Graf im Rinckgowe / Rinicgowe / oder Ringow / pago Rhenensi, und seine andächtige Mutter Willisvvinda, Graff Ruprechts Witwe / dieses Closter / in der Insul Aldenmünster / von neuem aufferbauet. Es seynd deß H. Nazarii, deme es zu Ehren geweihet / Gebein hieher von Rom geführt; und in diesem Closter mächtige Fürsten / und auch darunter Hertzog Tassel in Bäyern / begraben worden; welcher wider Käyser Carolum M. sich auffgelehnet / aber von ihme überwunden / gefangen / und in dieses Closter / zur Straff / eingesteckt / darinn er auch gestorben / und sein Grabstein / zu unsern Zeiten ein Säutrog / wie berichtet wird / worden; und andere mehr. Ligt an dem Fluß Wißgotz / oder Wischotz / jetzt Weschnitz 4. Meilen von Heydelberg. Es hat vor Zeiten mit einem grossen Bistumb / oder Fürstenthumb / können verglichen werden. Nach dem aber solches Closter Lauresham / Lauresheim / Laureacense Monasterium, und Laurissa vor Alters genant / Käyser Friederich der Ander Anno 1232. mit allen Rechten / und Gerechtigkeiten / Schlössern / Städten / Zinsen / Lehen-Leuthen / Leibeygnen / und Gefällen / dem Ertzstifft Mäyntz / und desselben Vorsteher Sifrido, geschenckt / und übergeben / so sein Sohn König Heinrich / und hernach auch Pabst Gregorius IX. bestättigt haben: So seynd die Benedictiner Mönch nicht allein umb ihr Fürstenthumb kommen; sondern endlich vom Ertzbischoff dannen gantz vertrieben / und an ihrer statt Cistertienser allda eingesetzt worden; wie davon beym Trithemio, in der Sponheimischen Chronic / weitläufftig zu lesen ist. Es seynd gleichwol die Cistertienser zweymal von den Benedictinern mit Gewalt wieder allda außgejagt worden / und das Closter eine Zeitlang lehr gestanden; biß endlich andere Mönch / Prämonstratenser Ordens / allda eingeführt worden / so aber den Fürstlichen vorigen Gewalt nicht mehr hatten. Es hat dieses Closter vor Zeiten einen gewaltigen Schatz gehabt / viel Gold / und Silber / bey dem Grab deß H. Nazarii, ihres Patronen / deßgleichen bey seinem Altar / so mit vier silbern Tafeln eingeschlossen war: Item einen gantz von purem Gold schweren / und kunstreichen guldenen Kelch / sampt einer güldenen Paten; Item ein Purpurtuch / so groß / daß es das gantze Chor bedeckt hat / mit Gold unterstickt / welches ein Abbt schmeltzen lassen / und zum weltlichen verbraucht haben solle; und anders mehr. Es hat sieben Fahn- oder Voll-Lehen / principalia beneficia, gehabt / so es verliehen. Als es nun / wie gemeldt / die Prämonstratenser inngehabt / und solches Closter / wie oben zu Eingang dieses Tractats von der Bergstraß gesagt worden / allbereit von Mäyntz auff die Chur-Pfaltz kommen war / so hat Anno ein tausend fünff hundert und vier / in dem Pfaltz-Bäyrischen Krieg / der Landgraf auß Hessen diß Closter außgeplündert; folgends ist es auch Anno ein tausend sechs hundert und zwanzig: Ein tausend sechs hundert zwanzig eins / und ein tausend sechs hundert zwanzig eins / und ein tausend sechs hundert zwanzig und zwey / in diesem Teutschen Krieg / gantz verderbt / und verbrennt worden / und hat / nach selbiger Zeit / Chur-Mäyntz das Closter / wie auch das gantze Ampt Starckenburg / wieder eingenommen. Und obwoln nachmals Anno ein tausend sechs hundert dreysig und zwey / [37] von den Schwedischen solche Oerther wieder einbekommen / und der Pfaltz restituirt worden; so hat doch selbige Chur-Mäyntz wiederumb zu Handen gebracht / und besitzt sie noch der Zeit. Soll eine herrliche Bibliothec gehabt haben / so nachmals gen Heydelberg kommen. Es ist von diesem Kloster ein eigene Chronic vorhanden.