Topographia Franconiae: Herrieden

Topographia Germaniae
Herrieden
<<<Vorheriger
Herbsthausen
Nächster>>>
Herolts-Berg
aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1648, S. 46–47.
[[| in Wikisource]]
Herrieden in der Wikipedia
Bearbeitungsstand
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du unter Hilfe
Link zur Indexseite


[46]
Herrieden / Herrenried.

Es ligt dieser Ort in Francken / nahend Onoltzbach / oder Ohnspach / und gehört dem Bistumb Aichstätt; davon Gasparus Brusch. de Episcop. Germ. cap. 10. p. 181. et 192. seq. also schreibet: der Achte Bischoff zu Eichstätt Erckenvvaldus, auß deß Käysers Caroli M. Geschlecht / so Anno 902. gestorben / hat / auß Zulassung Käysers Arnolphi, die Benedictiner Mönch / wegen ihres Lebens / auß dem sehr mächtigen Closter Hasenriet im Rieß / so ihme der Käyser geben / [47] vertrieben / und ein Weltliches Stifft allda angeordnet / so mit der Zeit / anstatt Hasenried / Herrenried ist genannt worden. Bischoff Henricus V. zu Aichstätt / der Anno 1343. gestorben / hat diese Stadt mit Mauren umbgeben / und bevestigt / und Bischoff Fridericus IV. so Anno 1383. erwehlt worden / hat das Schloß allda erbauet. Biß hieher Bruschius. Gretserus lib. 2. de Episc. Eystett. c. 8. meldet / daß dieser Ort / als ihn der H. Gottlieb / oder Deocharus, zu bewohnen angefangen / wild und wüst gewesen / deme zu Lieb Käyser Carl der Grosse / ein Cappellein / zu unser Frauen genannt / erbauet / und hernach ein stattlich Benedictiner-Closter / dessen erster Abbt gedachter Deocharus gewesen / darzu gethan habe. Besagte Capell seye Anno 1490. mit dem grösten Theil der Stadt verbronnen: das Closter aber / wie obgesagt / zu einem Stifft worden; und habe die Stadt ihren Anfang vom Closter: Ein Theil / und zwar der fürnehmste / von deß H. Deochari reliquien werde noch allhie auffbehalten; ein Theil aber sey im Jahr 1316. dem Käyser Ludovico IV. geben worden / der solchen in S. Lorentzen Kirchen zu Nürnberg gethan / daselbsten er hernach in S. Gottliebs Capell auffbehalten worden. Der 53. Bischoff zu Aichstätt / Christoff von Pappenheim / der Anno 1539. gestorben / hab vom Papst erhalten / daß die Probstey zu S. Veit allhie / zur Bischofflichen Tafel solte geschlagen / und hergegen dem Probst 300. Gülden zur Besoldung gegeben werden. Wehnerus, in pract. Observat. p. 512. in pr. schreibet / daß die Unterthanen zu Tauberzell / welche sonst dem Closter Herrieden mit Erbhuldigung zugethan / dem Herren Marggraffen zu Brandenburg / deme sie / als Schutz- und Mund-Leut / verwand / Jährlich auff Michaelis 15. fl. Mund-Geld / geben müssen; welches der Castner zu Kreglingen verrechne. Anno 1632. haben die Schwedischen die Stadt Herrieden / und An. 33. den 23. Martii / das Schloß mit Sturmb erobert. Was sich sonsten an diesem / so wol auch andern Orten in Francken / bey währendem Teutschen Krieg zugetragen / davon finden wir eben wenig auffgezeichnet: wie dann in dergleichen allgemeinen Landsverwüstungen wenig Leut gefunden werden / die etwas außführliches beschreiben solten. Dann / theils solches für ihrem Elend nicht thun können; Theils nur auff die Flucht; Die andere aber auff ihre Tyranney / schänden / brennen / rauben / und plündern / gedencken; und solche Mord- und Teufflische Thaten zu beschreiben sich selbsten schämen thun.

Raderus vol. 3. Bavariae Sanctae. p. 62. im Leben deß H. Deochari, oder Gottliebs / so der erste Abbt deß vorhin allhie gewesten Benedictiner Closters gewesen / und der umbs Jahr 800. gestorben / sagt / daß ein Theil von seinen Reliquien auff Eichstatt kommen seye; ein Theil werde heutigs Tags zu Mönchen in der Hoff-Capell auffbehalten / so er / von Nürnberg dahin gelangt zu seyn / vermeynet. Anno 1633. den 23. Martii / nahm Hertzog Bernhard zu Sachsen-Weymar / Stadt / und Schloß / Herrieden / mit gewalt ein / und wurde alles / so man im Gewehr angetroffn / nidergehauen.