Seite:Zwey merkwürdige Reichshofraths-Erkenntnisse die Reichs-Stadt Schweinfurt und die Reduction des dasigen Raths betr. zur Berichtigung dessen, was Büsching, Normann und Gercken von letzterem sagen.pdf/4

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Chursachsen, in dem Baumgärtnerischen Concurs, und den künftigen Kirchen-Fundum mit den Überschüssen aus den Gesang-Büchern, auch den Kaufschilling des Tuchmacherischen Hauses lediglich und allein zur Tilgung der vorhandenen Passivorum zu verwenden; dahingegen und da bey ordentlicher Verwaltung des gemeinen Wesens, und bey genauer Anwendung dieser Zahlungs-Mitteln, das oeconomicum hoffentlich wieder hergestellet werden könnte, Er von den übrigen vorgeschlagenen Zahlungs-Mittelen zur Zeit sich zu enthalten, sonst aber sich seinen Pflichten, und dem Wohl der Stadt gemäs, die Wiederaufhelfung des gemeinen Wesens auch Beobachtung der Gesetze hätte angelegen seyn zu lassen.

 3tio) Cum notificatione supra rescripti, rescribatur quoque dem Kaiserlichen Reichsvogt von Schegk: Kaiserliche Maiestät könnten zwar demselben keines Weges eine Einmischung in die Städtische innere Verfaßung, und in judicialibus gestatten, wollten ihn aber jedoch hiedurch ernstlich erinnert haben, deferne Er in Erfahrung brächte, daß Magistratus sich in Erfüllung der vorgeschlagenen und genehmigten Verbesserungsmitteln, auch zweckmäßiger Anwendung der in rescripto nahmhaft gemachten Zahlungs-Mitteln säumig finden lassen wollte, solches sofort Kaiserlicher Maiestät zu weiterer gerechtesten Verordnung allerunterthänigst anzuzeigen; so viel aber