Seite:Zwey merkwürdige Reichshofraths-Erkenntnisse die Reichs-Stadt Schweinfurt und die Reduction des dasigen Raths betr. zur Berichtigung dessen, was Büsching, Normann und Gercken von letzterem sagen.pdf/3

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gemäs, bestimmet hatte, endlich puncto des Justizwesens zu besserer Beförderung desselben den Rathsschluß de 24 Septembris 1697 auf die gradus in affinitate, welche bisher in Consanguinitate beym Austreten beobachtet worden, erstrecket, und auch sonst zu besserer Beobachtung seiner obrigkeitlichen Pflichten ein und anderes verordnet hätte: kayserliche Majestät ließen es nun zwar bey den von ihme dieserhalb gemachten Verfügungen lediglich bewenden; befählen aber auch ihm Magistrat hierdurch ernstlich, auf die Erfüllung dieser getroffenen Verfügungen mit mehrerem Fleiß, als solches in Ansehung der bisher von ihnen selbst angeordneten Verordnungen geschehen, zu wachen: Gleichwie nun kayserliche Majestät die Unthulichkeit des von dem Burgermeister Schmidt eingereichten Plans zur Verbesserung des Ökonomie-Wesens wahrgenommen, und mithin denselben hierdurch schlechthin zu verwerfen, Sich bewogen fünden; So genehmigten allerhöchst dieselbe dagegen die von dem Magistrat zur besseren Einrichtung der Städtischen Öconomie getroffene Einrichtungen wegen geschwinderer und sicherer, auch richtigerer Erhebung der Stadtgefälle, Einschränkung derer Stadt-Ausgaben im Stall- und Bau-Amte, Reduction der überflüßigen Soldaten, und Abstellung aller Mißbräuche bey Collationen und im Weinkeller, und befählen ihm zugleich, die daraus erfließende und angegebene Vortheile und Erspahrniß mit den jährlichen Überschüssen seiner Cassen, wie auch die in adjuncto 64. seines Berichtes angegebene activa bey