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Sebastian Brant.
Geb. 1458, gest. 1520.


Neben Gailer von Kaisersberg und Thomas Murner einer der berühmtesten und kernhaftesten Sittenlehrer in der zweiten Hälfte des fünfzehnten Jahrhunderts, der seine Lehren nicht stets in den sanften Mantel moralisirender Symbolik hüllte, sondern sie auch mit der Geisel der Satyre austheilte, wie es für seine Zeitgenossen passend und heilsam war.

Brant, wie er sich selbst und nicht Brand oder Brandt – schrieb, wurde zu Straßburg geboren; er machte seine Studien der Jurisprudenz und Philosophie in Basel, wurde dort Magister, dann Doctor beider Rechte, und kehrte in die Heimath zurück, wo er öffentlich als Lehrer auftrat. Sein Leben war kein durch außergewöhnliche Schicksale bewegtes, ja es erscheint auffallend, daß Brant gegen die Sitte seiner Zeit sich mit dem Besuch nur einer Hochschule begnügte; wahrscheinlich gewährten seine Verhältnisse ihm nicht die Mittel zum Besuch mehrerer Universitäten. Ob er sich selbst, ob andere ihm den deutschen Namen in den lateinischen Tilio verkehrten, läßt sich nicht erörtern; als Rechtslehrer wurde Brant bald beliebt, vertauschte wieder Straßburg mit Basel, setzte auch dort seine Vorlesungen fort und gründete sich als Philosoph, als Dichter und als Jurist einen geachteten Namen, sodaß auch Kaiser Maximilian I. und andere Reichsfürsten ihn schätzten. Brant gab eine ziemliche Anzahl Schriften in Poesie und Prosa und in lateinischer Sprache heraus, von denen viele in ihrer asketischen Richtung weit eher einen Theologen, als einen Juristen vermuthen lassen, z. B. Lieder zum Preise der Heiligen; ein sapphischer Rosenkranz Mariä; ein Lob des Carthäuser-Ordens; eine Abhandlung über die Möglichkeit der jungfräulichen Empfängniß; das Leben mehrerer Heiligen und ähnliches. Außerdem verfaßte Brant einen Layenspiegel, einen richterlichen Klagspiegel, eine Abhandlung gegen die Rabulisten unter den Advokaten, schrieb über Civil- und kanonisches Recht, bearbeitete den Freidank, gab eine Chronik Deutschlands, vornehmlich des Elsasses und der Stadt Straßburg heraus, auch eine Friedrich’s III., die er Maximilian I. widmete; ein Buch Epigramme u. s. w.

Alle diese Zeugnisse der literarischen Thätigkeit des