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Vorwort




Der erste Teil der vorliegenden Arbeit sollte seiner ursprünglichen Anlage nach ein Kapitel eines größeren Buches bilden, in welchem ich die Geschichte der deutschen Reichsgesetzgebung zu behandeln gedachte. Als ich dann durch meinen Gesundheitszustand gezwungen wurde, den größeren Plan aufzugeben, beschloß ich, das Kapitel über die Goldene Bulle zu einer selbständigen Arbeit auszugestalten, die ein Heft der Quellen und Studien bilden sollte. Ein revidierter Text des Gesetzes sollte nebst wenigen Urkunden als Anhang hinzugefügt werden. Im Verlaufe der Arbeit aber wuchs der Umfang so sehr, daß ich mich zu einer Teilung des Werkes in zwei Teile entschließen mußte, um es dem Rahmen der Quellen und Studien noch einfügen zu können. Der zweite Teil enthält den Text des Gesetzes nebst den notwendigsten Anmerkungen, sowie eine Sammlung von 35 Urkunden zur Geschichte und Erläuterung der Goldenen Bulle. Es wird gleichzeitig mit dem vorliegenden ersten Teile als zweites Heft des zweiten Bandes der Quellen und Studien ausgegeben.

Neben dem selbständigen Zwecke, den meine Arbeit in beiden Teilen verfolgt, hat sie zugleich noch die Bedeutung einer Vorarbeit für die Ausgabe der Konstitutionen Karls IV. in den Monumenta Germaniae historica. Aus diesem Verhältnis aber erwuchs meiner Arbeit reiche Förderung, indem ich die Möglichkeit hatte, nicht nur die Materialien der Monumenta Germaniae in weitem Umfange heranzuziehen, wie sich das namentlich in dem zweiten Teile im einzelnen zeigen wird, sondern auch den

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Karl Zeumer: Die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. (Teil 1). Weimar: Hermann Böhlaus Nachfolger, 1908, Seite VII. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zeumer_Die_Goldene_Bulle.pdf/9&oldid=- (Version vom 1.8.2018)