Der erste Teil der vorliegenden Arbeit sollte seiner ursprünglichen
Anlage nach ein Kapitel eines größeren Buches bilden,
in welchem ich die Geschichte der deutschen Reichsgesetzgebung
zu behandeln gedachte. Als ich dann durch meinen Gesundheitszustand
gezwungen wurde, den größeren Plan aufzugeben, beschloß
ich, das Kapitel über die Goldene Bulle zu einer selbständigen
Arbeit auszugestalten, die ein Heft der Quellen und
Studien bilden sollte. Ein revidierter Text des Gesetzes sollte
nebst wenigen Urkunden als Anhang hinzugefügt werden. Im
Verlaufe der Arbeit aber wuchs der Umfang so sehr, daß ich
mich zu einer Teilung des Werkes in zwei Teile entschließen
mußte, um es dem Rahmen der Quellen und Studien noch einfügen
zu können. Der zweite Teil enthält den Text des Gesetzes
nebst den notwendigsten Anmerkungen, sowie eine Sammlung
von 35 Urkunden zur Geschichte und Erläuterung der Goldenen
Bulle. Es wird gleichzeitig mit dem vorliegenden ersten Teile
als zweites Heft des zweiten Bandes der Quellen und Studien
ausgegeben.
Neben dem selbständigen Zwecke, den meine Arbeit in beiden Teilen verfolgt, hat sie zugleich noch die Bedeutung einer Vorarbeit für die Ausgabe der Konstitutionen Karls IV. in den Monumenta Germaniae historica. Aus diesem Verhältnis aber erwuchs meiner Arbeit reiche Förderung, indem ich die Möglichkeit hatte, nicht nur die Materialien der Monumenta Germaniae in weitem Umfange heranzuziehen, wie sich das namentlich in dem zweiten Teile im einzelnen zeigen wird, sondern auch den
Karl Zeumer: Die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. (Teil 1). Weimar: Hermann Böhlaus Nachfolger, 1908, Seite VII. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zeumer_Die_Goldene_Bulle.pdf/9&oldid=- (Version vom 1.8.2018)