verhindert werden konnte. In je engere gesetzmäßige Verbindung die Teilnahme der Kurfürsten an der Reichsregierung mit dem Kaiser gebracht wurde, um so weniger gefährlich mußte die Machtstellung der Kurfürsten dem Königtume erscheinen. Nichts aber scheint mir für eine Annahme zu sprechen, nach welcher unser Kapitel das Resultat von Verhandlungen zwischen Kaiser und Kurfürsten wäre über weitergehende Wünsche derselben hinsichtlich der Schaffung eines kurfürstlichen Organs in der Reichsverfassung, welche der Kaiser zurückgedrängt und abgeschwächt hätte.[1]
Das Verbot großer Gastereien hat Karl IV. nicht ohne besonderen Anlaß ersonnen; vielmehr boten Vorgänge auf dem Nürnberger Tage selbst unzweifelhaft die unmittelbare Veranlassung dazu. Aus dem Trierer Rechnungsbuche ersehen wir, daß damals zu Nürnberg die Geselligkeit und die Tafelfreuden eine sehr erhebliche Rolle spielten. Seit der Ankunft des Erzbischofs Boemund in der Reichstagsstadt am 22. Dezember verging zunächst nur selten ein Tag, an welchem das Buch nicht eine Eintragung erhielt des Inhalts, daß der Erzbischof beim Kaiser oder bei andern Großen zu Tisch geladen war oder selbst Tischgäste bei sich hatte. Ein besonders großes Gastmahl gab er am 30. Dezember, wo er den Kaiser, die Kurfürsten und viele andere Fürsten und Herren, anscheinend die ganze Reichsversammlung, bewirtete. Mit Staunen lesen wir, welche fast unglaublichen Massen von Lebensmitteln, zumal an Fleisch damals in der Küche drauf gingen: 4 Ochsen, 7 Schweine, 13 Kälber, 18 Ferkel, 178 Rebhühner, 700 Eier usw.
Können wir nun mit Sicherheit voraussetzen, daß auch die übrigen Kurfürsten ähnliche Gastmähler gaben, so begreifen wir, daß hier Unsummen vergeudet und der Gang der Geschäfte lahmgelegt werden mußte. Eine Woche später fand nach derselben Quelle schon wieder ein Gastmahl der Fürsten statt, wohl wieder auf Einladung Boemunds; nun aber gebot der Kaiser, der selbst nicht unter den Teilnehmern genannt wird,
Einhalt. Unsere Quelle berichtet: Feria quarta VI. Ianuarii
- ↑ Eine mit den obigen Ausführungen im wesentlichen in gleicher Richtung liegende Kritik hat auch M. G. Schmidt an Weizsäckers Ausführungen geübt. S. oben S. 41 Anm. 1.
Karl Zeumer: Die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. (Teil 1). Weimar: Hermann Böhlaus Nachfolger, 1908, Seite 66. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zeumer_Die_Goldene_Bulle.pdf/84&oldid=- (Version vom 1.8.2018)