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Nachträge.
1. Zur Vorbemerkung S. 1 ff. und zu S. 39.

Eine bisher meines Wissens in der Literatur über die Goldene Bulle ganz übersehene Spur einer alten Überlieferung des Gesetzes, in der man eine offizielle Mitteilung an die Kurie erblicken möchte, findet sich im XXVI. Bande der Annales ecclesiastici des Raynald, ed. Theiner S. 7 ff.[1] Raynald gibt zuerst Nachrichten über die Metzer Gesetze nebst Auszügen aus denselben und behandelt dann ebenso die älteren Nürnberger Gesetze. Als Quelle nennt er den Liber privilegiorum Romanae Ecclesiae, bemerkt aber, daß die Gesetze sich auch im Archiv der Engelsburg und in den Collectanea Platinae fänden. Raynalds Angabe läßt kaum einen Zweifel, daß es sich um eine Einzelüberlieferung im genannten Archiv handelt, und wenngleich vorläufige Nachforschungen nach einer solchen, die J. Schwalm auf meine Bitte anstellte, ohne Erfolg blieben, so ist doch die Hoffnung nicht ganz aufzugeben, daß das Stück noch einmal wieder auftaucht. Trifft aber unsere Vermutung über das in dem Engelsburgarchiv einst vorhandene Stück zu, so dürfte es die Grundlage gebildet haben für den Text des Liber Privilegiorum, den Raynald im Auszuge mitteilt.

Ist das aber der Fall, so gewinnt eine von Raynald mitgeteilte Stelle erhöhte Bedeutung für unseren Text. In der Überschrift der Metzer Gesetze: Infrascripte leges usw., die Raynald vollständig aus seiner Vorlage abdruckt, findet sich das Tagesdatum an derselben Stelle wie in dem Mainzer Exemplar, doch mit der Variante die natalis Christi statt die nativitatis Christi. Die gleiche Lesart aber enthält nicht nur die Pariser Handschrift Lat. 4687, sondern nach der ausdrücklichen Angabe Senckenbergs in der Neuen und vollständigeren Sammlung der Reichsabschiede (Frankfurt 1747), I, 78, auch das von ihm als Palatinus bezeichnetete pfälzische Exemplar (P). Diese Angabe ist jedoch irrig; vielmehr hat P, wie Harnack richtig angibt, die ganze Überschrift ausgelassen. Zweifel an der Richtigkeit dieser Angabe, welche die entgegenstehenden Angaben Senckenbergs erregten, veranlaßten mich zu einer Anfrage bei der Direktion des Königlich Bayerischen Geheimen Staatsarchivs zu München. Diese teilte mir darauf gütigst mit, daß die


  1. R. Solomon fand sie bei einer in meinem Interesse vorgenommenen Durchsicht.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Zeumer: Die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. (Teil 2). Weimar: Hermann Böhlaus Nachfolger, 1908, Seite 134. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zeumer_Die_Goldene_Bulle.pdf/420&oldid=- (Version vom 6.1.2021)