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I
Text der Goldenen Bulle
Vorbemerkung.

Für den folgenden Abdruck der Goldenen Bulle sind nur die Originalausfertigungen und eine Anzahl von Urkunden, welche Teile des Gesetzes enthalten, herangezogen, nicht auch die abschriftliche Überlieferung, deren Verwertung für die abschließende Ausgabe in den Monumenta Germaniae unbedingt nötig sein wird.

Von den Originalausfertigungen sind bekanntlich sieben Exemplare erhalten, von denen drei den geistlichen Kurfürsten, eins dem Rheinpfalzgrafen und eins Karl IV. entweder als König von Böhmen oder als Kaiser angehörten. Während diese fünf Exemplare teils noch vor dem Metzer Reichstage (Dezember 1356), teils auf diesem selbst oder kurze Zeit danach entstanden sind, sind zwei weitere Exemplare erst viel später ausgefertigt worden. Es sind dies die den Reichsstädten Frankfurt und Nürnberg gehörigen Originale.

Auf eine Beschreibung der Exemplare kann ich verzichten im Hinblick auf die ausführliche Darstellung bei O. Harnack, Das Kurfürstencollegium bis zur Mitte des vierzehnten Jahrhunderts, Gießen 1883, S. 158 ff., die aber zum Teil durch Th. Lindner, Die goldene Bulle und ihre Originalausfertigungen, Mitteilungen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung Bd. 5, S. 96 ff., erheblich berichtigt ist.

Es mögen nunmehr die einzelnen Originale in alphabetischer Reihenfolge nach den von Harnack eingeführten Siglen unter Angabe des von mir benutzten Materials aufgezählt werden.

Empfohlene Zitierweise:
Karl Zeumer: Die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. (Teil 2). Weimar: Hermann Böhlaus Nachfolger, 1908, Seite 1. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zeumer_Die_Goldene_Bulle.pdf/287&oldid=- (Version vom 1.8.2018)